Radverkehr: Wie ist der Stand bei der Planung und Umsetzung der Radschnellwege?, aus Senat

Frage 1:

Wie ist der Stand der #Planung der #Radschnellwege nach Kenntnis des Senats im Einzelnen?

  1. Wann wurden die #Machbarkeitsuntersuchungen jeweils abgeschlossen?
    1. Bei welchen Strecken wurde die Vor-, die #Entwurfs-, #Genehmigungs- und #Ausführungsplanung sowie das #Planfeststellungsverfahren jeweils wann begonnen bzw. für wann wird jeweils mit dem Beginn sowie mit dem Abschluss gerechnet?
    1. Für wann sind jeweils Beginn und Abschluss der Vorbereitung der Vergabe und die #Vergabeverfahren für Bauleistungen und Bauüberwachung geplant?
    1. Für wann sind jeweils Beginn und Abschluss der Bauphase geplant?
    1. Für wann ist jeweils die Übergabe an die Öffentlichkeit geplant (ggf. wann ist das für wel- che Abschnitte jeweils geplant)?
    1. Wie hoch werden die Investitionskosten aktuell jeweils veranschlagt und wie ist das Nut- zen-Kosten-Verhältnis für jeden Radschnellweg jeweils?
    1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat das Nutzen-Kosten-Verhältnis jeweils zu verbes- sern?
    1. Welche Risiken bestehen für jeden Radschnellweg im Einzelnen, die das Nutzen-Kosten- Verhältnis negativ verändern könnten und welche Maßnahmen hat der Senat wann er- griffen bzw. plant der Senat zu ergreifen, um die Risiken jeweils zu mitigieren?

Antwort zu 1:

Die GB infraVelo GmbH teilt hierzu mit:

„Antwort zu a bis f können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Stand   Meilen- steineRSV 1RSV 2RSV 3RSV 4RSV 5RSV 6RSV 8RSV 9RSV 10
Abschluss      MU (Ergebnisbe- richt)202020212020202020202020202020202021
Festlegung Vor- zugstrasse (in Vorplanung)2022offen202220222022202220222022offen
Einreichung VPU2022offen202220222022202220232022offen
Einreichung Planfeststel- lungs-unterla- gen2024offen2023202420232024offen2024offen
Das Planfeststellungsverfahren ist ein formalisiertes Genehmigungsverfahren. Es wird von einer Prüfdauer von bis zu 1,5 Jahren auszugegangen. Die weiteren Zeitangaben stehen in Abhängigkeit dazu. und berücksichtigen keine eventuellen gerichtlichen Einsprüche gegen den Beschluss.
Beschluss   Plan- feststellung2025offen2025202620252025offen2025offen
Vorbereitung Vergaben ab2026offen2025202620262026offen2026offen
Ausschreibung Bauleistung ab2026offen2026202720262026offen2026offen
Baubeginn2027offen2027202720262027offen2027offen
Fertigstellung2030offen2030203020302030offen2030offen
 
Kosten in Mio. EUR (brutto) gem. Stand MU4013,96,481,82211,116,336,110,8
Nutzen-Kosten- Verhältnis  gem. Stand MU3,62,91,62,22,56,62,63,92,5

Antwort zu g+ h:

Der Kosten-Nutzen verbessert sich, wenn möglichst viele Menschen aufgrund einer hochwertigen Radverkehrsinfrastruktur motiviert werden, auf das Fahrrad umzustei- gen. Dies soll durch die hohen Qualitätsstandards von RSV befördert und durch die Wahl der Vorzugstrasse im Variantenvergleich möglichst sichergestellt werden.

Frage 2:

Die Machbarkeitsuntersuchungen enthalten in dem Kapitel Ausblick jeweils einen Zeitstrahl. Gilt die- ser Zeitstrahl noch für jeden Radschnellweg und wenn nicht, wie sieht der neue Zeitstrahl jeweils aus und wie erklärt der Senat die Abweichungen?

a.        Welche Möglichkeiten sieht der Senat für jeden Radschnellweg die Planungs- und Um- setzungsprozesse zu beschleunigen?

Antwort zu 2:

Die GB infraVelo GmbH teilt hierzu mit:

„RSV im urbanen Raum zu realisieren, sind komplexe Vorhaben, die dem Erfordernis der Planfeststellung unterliegen. Dies bedarf umfangreicher Einbindungen und Ab- stimmungen. Die zeitlichen Ansätze gem. Machbarkeitsuntersuchung (MU) waren optimistisch und idealtypisch angesetzt. Die aktuellen Ansätze sind Antwort 1 zu ent- nehmen. Mögliche zeitliche Optimierungen werden im Rahmen der Planung fortlau- fend geprüft.“

Frage 3:

Welche der geplanten Streckenabschnitte führen auf welcher Länge durch Grünanlagen (Bitte für die betroffenen Radschnellwege einzeln angeben)?

  1. Welche Planungen bestehen auf den einzelnen Streckenabschnitten, um den Vorrang von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. den Erholungscharakter von Grünanlagen zu betonen?
  2. Welche Maßnahmen um potenzielle Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu mitigieren sind im Einzelnen bei den Radschnellwegen jeweils geplant?

Antwort zu 3:

Die GB infraVelo GmbH teilt hierzu mit:

„Mögliche Streckenabschnitte, die gem. Planung durch Grünanlagen führen, kön- nen valide erst mit Festlegung der Vorzugstrasse abgebildet werden. Für die sich in der Vorplanung befindlichen RSV 1, 3, 4, 6 und 8 stehen die Vorzugstrassen bisher nicht fest. Die Vorzugstrassen der RSV 5 und 9 führen nicht durch Grünanlagen.

Antwort zu a und b:

RSV stellen eine hohe Wegequalität und sichere Führung von Fuß- und Radverkehr dar. Details zu Führungsformen werden in der Entwurfsplanung ausgearbeitet. Es wird anvisiert, eine parallele zum Radverkehr getrennte, barrierefreie Führung zu ge- währleisten sowie visuelle/taktile Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen zu berücksichtigen.“

Frage 4:

Welche Bedeutung haben Belange des Fußverkehrs in Grünanlagen in der Bewertungsmatrix des Senats und der GB infraVelo GmbH für Radschnellwege im Verhältnis zum Radverkehr?

Frage 5:

Ist für Radschnellwege durch Grünanlagen noch die 2021 bekannt gewordene Bewertungsmatrix in Kraft, nach der Belange des Radverkehrs mit 50 von insgesamt 100 Punkten zu gewichten sind, Be- lange von Umwelt und Naturschutz mit 25 und Belange des Fußverkehrs mit fünf Punkten?

  1. Falls ja, wie begründen sich die relativen Gewichtungen jeweils?
    1. Falls nein, welche Aspekte sind wie gewichtet?

Antwort zu 4 und 5:

Die GB infraVelo GmbH teilt hierzu mit:

„Die Bewertungsmatrix ist Teil eines Variantenvergleiches, in dem neben der Bewer- tungsmatrix die FFH- und artenschutzrechtlichen Belange, die Kosten und Wirtschaft- lichkeit sowie die Flächeninanspruchnahme abgewogen werden. Insgesamt dient der Variantenvergleich dazu, eine attraktive Route einer RSV zu finden unter dem Grundsatz einer schonenden Trassenführung. Die Bewertungsmatrix wird für alle machbaren Routenvarianten und -abschnitte angewendet, mit dem Ziel, eine Vor- zugstrasse zu ermitteln, die alle Kriterien berücksichtigt. Es gibt vier Oberkriterien (Aus- wirkungen auf Umwelt- und Naturschutz; Auswirkungen auf Verkehrssystem und Denkmalschutz; Streckenmerkmale; Potenziale), die nach dem Grundsatz der Aus- gewogenheit mit je 25 Prozent gleich stark gewichtet sind

Die Gewichtung in der Bewertungsmatrix lässt keine Rückschlüsse auf die Planung (Priorisierung, Planungsanteile) zu, sondern dient der Bestimmung der Vorzugstrasse im Rahmen des Variantenvergleichs.“

Frage 6:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 6:

Die GB infraVelo GmbH teilt hierzu mit:

„Informationen zur Planung und dem Bau von RSV können dem Öffentlichkeitsauf- tritt der GB infraVelo GmbH im Internet entnommen werden.“

Berlin, den 14.04.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de