allg.: Verkehrslösung Heinersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann wird der Senat das #Planfeststellungsverfahren für das Netzelement 2 der #Verkehrslösung
#Heinersdorf einleiten, wann plant er es abzuschließen?
Frage 2:
In welchem Jahr wird das Netzelement 2 der Verkehrslösung Heinersdorf realisiert sein?
Frage 3:
Wann wird der Senat das Planfeststellungsverfahren für das Netzelement 4e der Verkehrslösung
Heinersdorf einleiten?


Antwort zu 1 bis 3:
Aktuell werden die Planungen der Verkehrslösung Heinersdorf hinsichtlich des
Knotenpunktes der Netzelemente N1/N2/N4 aktualisiert, da zukünftig die
#Straßenbahnneubaustrecke #Blankenburger Süden sowie übergeordnete
#Radwegeverbindungen ebenfalls über diesen Knotenpunkt verlaufen. Die
Aktualisierung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2022 abgeschlossen. Die
anschließenden Planungsstufen mit Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
und die Realisierung sind dann u. a. von der Verfügbarkeit von finanziellen und
personellen Ressourcen abhängig und können aktuell nicht verbindlich datiert
werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der 3. Stufe der vorbereitenden
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Untersuchungen zum Blankenburger Süden eine detaillierte Umsetzungskonzeption
erarbeitet, die u. a. die genannten Fragenstellungen klären soll.
Frage 4:
Werden für die Umsetzung des Netzelementes 4e der Verkehrslösung Heinersdorf Grundstücke der
Erholungsanlage Blankenburg in Anspruch genommen werden, und wenn ja, wie viele?
Antwort zu 4:
Es ist davon auszugehen, dass es im Bereich der Trasse des Netzelementes 4
Flächeninanspruchnahmen geben wird. Welche Grundstücke genau betroffen sein
werden, kann erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verbindlich dargestellt
werden.
Frage 5:
Nach bisherigen Überlegungen soll die Asgardstraße mit dem Netzelement 4e verbunden werden.
Dafür ist Grunderwerb bzw. eine Verlegung des BSR Recycling-Hofes erforderlich. Trifft das zu, und
wenn ja, wohin soll der Recyclinghof verlegt werden? Ist das Verfahren dazu eingeleitet?
Frage 6:
Fällt die Planung der Verlängerung der Asgardstraße in die Zuständigkeit des Senates oder wird sie
im Auftrag vom Bezirksamt Pankow wahrgenommen?
Antwort zu 5 und 6:
Es gibt keine aktuellen Überlegungen die Asgardstraße mit dem Netzelement 4e zu
verbinden und damit auch keine Planungen den BSR-Recyclinghof zu verlegen. Im
Rahmen der Erschließungskonzeption der Ostfläche des ehemaligen
Rangierbahnhofs Pankow („Pankower Tor“) wurde eine langfristige Ausbaustufe
erarbeitet, die eine neue Erschließungsstraße mit Anbindung an das Netzelement 4e
auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs vorsieht. Diese würde westlich
des BSR-Geländes verlaufen.
Frage 7:
Der sogenannte „Panke-Trail“ kreuzt das Netzelement 4e. Wie soll nach den Vorstellungen des
Senates diese Kreuzung gestaltet werden?
Antwort zu 7:
Während der aktuell laufenden Vorplanung zu dem Projekt Panke-Trail (RSV 4)
erfolgt die Bewertung möglicher Trassenalternativen. Die finale Trassenlage steht
derzeit noch nicht fest. Die Klärung zu Details der Gestaltung einer etwaigen
Kreuzung der RSV 4 mit anderen Trassen wird Gegenstand der Entwurfsplanung der
RSV 4 sein.
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Frage 8:
Das Netzelement 4e soll die Stettiner Bahn unterqueren und dann an die Straße Am Feuchten Winkel
anschließen, um die Verbindung zum Bestandsnetz herzustellen. Ist für diese Unterquerung eine
Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnbundesamt erforderlich und wurde sie gegebenenfalls schon
begonnen?
Antwort zu 8:
Ja, eine Zusammenarbeit ist erforderlich, diese wurde noch nicht begonnen (s.
Antwort zu Fragen 1 -3).
Frage 9:
Da das Netzelement 4e auch für die äußere verkehrliche Erschließung des Stadtquartieres
„Blankenburger Süden“ eine zentrale Bedeutung hat: Welche Verkehrsbelastung (Wert des
durchschnittlichen täglichen Verkehrs an Werktagen -DTVw-Wert) wird für das Netzelement 4e an
der Stelle der Bahnunterquerung prognostiziert; muss für ihre Abwicklung auch die Straße Am
Feuchten Winkel ertüchtigt werden, und wenn ja, in welcher Weise?
Antwort zu 9:
Die maßgebenden Querschnittsbelastungswerte des Netzelementes N4e für die
Dimensionierung der Strecke/ Knotenpunkte sowie für die Ermittlung der
Schutzansprüche aus Verkehrslärm/ Luftschadstoffe werden im Rahmen der
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und dann auch ausgelegt. In
der Machbarkeitsuntersuchung „Verkehrserschließung Blankenburg“ wurde ein
DTVw von 16.800 Kfz/24 h im Querschnitt prognostiziert. Anhand dieser
prognostizierten Größenordnung genügt für die Strecke der Straße Am Feuchten
Winkel weiterhin ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Entsprechend der Anforderungen
aus dem Mobilitätsgesetz müssen auch noch Rad- und Fußverkehrsanlagen ergänzt
werden.
Berlin, den 23.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de