barrierefrei: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

Frage 1:
Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht eine vollständige #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vor.
Wann werden auf den Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen,
die entsprechenden Leitsysteme umgesetzt (Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?


Antwort zu 1:
Die #BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau der #Blindenleitsysteme wird ab 2025 stattfinden. Zuerst werden die U-Bahnhöfe #Hönow bis #Cottbusser Platz und #Kaulsdorf-Nord mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet. Die U-Bahnhöfe #Elsterwerdaer Platz und #Biesdorf-Süd
erhalten im Anschluss und in enger Abstimmung mit dem #Denkmalschutz ein
#Blindenleitsystem. Bei diesen beiden Bahnhöfen sind die Bahnsteige, anders als bei
den vorher genannten, nicht mit Betonpflastersteinen belegt, sondern es wurden
Betonelementplatten verlegt. Diese Platten lassen ein nachträgliches Einbringen der
Blindenleitplatten nicht zu. Daher müssen diese Bahnsteige komplett erneuert
werden.“
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Frage 2:
Die Ausrüstung der Bahnhöfe der Linie U5 mit Aufzügen soll erfolgen, sobald alle Bahnhöfe im -Bahn-Netz #barrierefrei nachgerüstet sind. In welchem Zeitraum soll die Nachrüstung erfolgen und welche
Planungen liegen dafür bereits jeweils schon vor?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die
BVG haben sich dahingehend verständigt, dass die Ausstattung von U-Bahnhöfen
im Berliner U-Bahn-Netz, die bislang weder über Aufzüge noch Rampen verfügen,
Vorrang beim barrierefreien Ausbau genießen. Demnach ist eine ergänzende
Ausstattung der Bahnhöfe auf der östlichen U5, die bislang über nicht normgerechte
Rampen verfügen, erst für den Zeitraum nach 2025 zu erwarten.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Derzeitig arbeitet die BVG zusammen mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Aufgabenträger) an einem Pilotprojekt,
durch das Lücken und Störungen in der Barrierefreiheit ausgeglichen werden sollen,
damit Fahrgäste, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, mit dem öffentlichen
Verkehr ihre Ziel-Haltestelle erreichen. Die Umsetzung dieses Projektes erfolgt
voraussichtlich Ende dieses Jahres entlang der U5 zwischen den Bahnhöfen
Frankfurter Allee und Tierpark.“
Mit diesem Pilotprojekt soll es den Fahrgästen auf dem genannten
Streckenabschnitt der U5 im Sinne einer erweiterten Mobilitätsgarantie ermöglicht
werden, im Falle von Aufzugsstörungen zu anderen barrierefrei zugänglichen UBahnhöfen durch die Nutzung von Alternativrouten anderer öffentlicher
Verkehrsmittel oder Rufbussen zu gelangen.
Frage 3:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind an den Bahnhöfen in den nächsten fünf Jahren vorgesehen
(Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In diesem Jahr ist die Sanierung des Bahnsteigs 2 (Richtung Zentrum) des UBahnhofs Wuhletal geplant. Diese Maßnahme beinhaltet die Sanierung der
Bahnsteigkanten sowie den Einbau eines Blindenleitsystems. Des Weiteren finden
gerade die Planungen zur Sanierung der Fassade des U-Bahnhofs Elsterwerdaer
Platz statt. Nach jetzigem Stand wird mit den Arbeiten im III. Quartal dieses Jahres
begonnen.
Wie in Antwort 1 beschrieben, werden außerdem die Bahnsteige der U-Bahnhöfe
Elsterwerdaer Platz und Biesdorf-Süd erneuert. Die Arbeiten werden voraussichtlich
in 2026 stattfinden.“
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Frage 4:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Außerhalb der U-Bahnhöfe finden punktuelle Erneuerungen der Gleisanlagen
statt.“
Frage 5:
Ab wann werden auf der Linie U5 die Baureihe IK abgelöst und nur noch Großprofil-Züge eingesetzt
werden?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach heutiger Planung wird es voraussichtlich Ende 2026 keine IKGroßprofilfahrzeuge mehr auf der U5 geben. Die neue Generation J wird auf der U5
fahren.“
Frage 6:
Wie weit sind die angekündigten Maßnahmen, die alte Bestandstechnik durch neue Signaltechnik
zu ersetzen? Welche Verbesserungen im Betriebsablauf werden dadurch erwartet?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die neue Signaltechnik wird als Investitionsmaßnahme per Vergabeverfahren
„wettbewerblicher Dialog“ ausgeschrieben und beschafft. Derzeit wird die
funktionale Leistungsbeschreibung finalisiert, so dass ausgewählte Anbieter zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden können.
Über die neue Technologie ist eine Verbesserung des Angebotes, eine Erhöhung der
Sicherheit, Kundenorientierung und Energieeffizienz sowie insgesamt eine
wirtschaftlichere Betriebsanwendung zu erwarten.“
Frage 7:
Welchen Stand hat das Projekt der Umstellung auf Teilautomatisierung für die U5?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit werden die technischen und funktionalen Möglichkeiten mit dem UBahnbetrieb und den Lösungen der Anbieter auf Anforderungen hin geprüft.“
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Frage 8:
Welches Ergebnis brachte das angekündigte Ausschreibungsverfahren?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Wie in Antwort 6 dargestellt, befindet sich die BVG im wettbewerblichen Dialog.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt ein konstruktiver Austausch mit den Anbietern.
Die angenommene Komplexität zur Einführung dieser neuen Signaltechnik wurde
durch den intensiven Austausch mit den Anbietern bestätigt.“
Frage 9:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen und bis wann ist
mit einer Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Inbetriebnahme auf der U5 ist zum 4. Quartal 2027 in den Blick genommen,
jedoch befindet sich die BVG noch in der Dialogphase. Eine gesicherte Bestätigung
des späteren Lieferanten kann deshalb noch nicht vorliegen.“
Frage 10:
Welche Kosten werden dafür veranschlagt und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür bereits
getroffen worden?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Über die Höhe der Kosten kann die BVG zum derzeitigem Zeitpunkt noch keine
fundierte Angabe machen. Die Finanzierung ist über den Verkehrsvertrag
sichergestellt. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden geprüft.“
Berlin, den 10.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de