Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Zustand der und Planungen für Uferwege an Berliner Gewässern, aus Senat

Frage 1:

Welche Länge haben die #Ufer an den Berliner Gewässern jeweils (nur #Bundeswasserstraßen und #Panke; bitte nach Gewässern in Kilometer oder Meter getrennt ausweisen)

Antwort zu 1:

Für Berlin ergeben sich in der Summe die folgenden Uferlängen an Bundeswasserstraßen:

  Name #Bundeswasserstraße / #Gewässer  Uferlänge [km]
  
#Spree-Oder-Wasserstraße149
#Dahme-Wasserstraße40
#Havel-Oder-Wasserstraße47
Untere Havel-Wasserstraße61
#Teltowkanal76
#Berlin-Spandauer- Schifffahrtskanal  35
#Landwehrkanal21
#Spreekanal4
#Panke35

Die Angaben der Bezirke sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt:

Friedrichshain- KreuzbergUferlänge Spree: ca. 7.000 m; Uferlänge Landwehrkanal: ca. 9.500 m
PankowDie Panke im Bezirk Pankow hat eine Länge von ca. 13,32 km
Steglitz- ZehlendorfGroßer Wannsee – 704 m; Jungfernsee – 1.868 m; Kleine Steinlanke – 646 m; Kleiner Wannsee – 410 m; Teltowkanal inkl. Stichkanal – 10.516 m
Tempelhof- SchönebergTeltowkanal: kein klassischer Uferweg, da Weg oberhalb der Böschungskrone liegt, Länge ca. 1,7 km (nördlich), 1,5 km (südlich)
NeuköllnUferwege am Teltowkanal: Durch die gewidmeten Grünanlagen Tresenburger Ufer, Braunschweiger Ufer, Delfter Ufer, Martin Mährlein Weg, Ernst-Keller Brücke bis Hafen Rudow West / Minzeweg, verlaufen ca. 6.250 Meter Wege direkt am Ufer des Teltowkanals, im westlichen Teil teilweise beidseitig, entlang.
Treptow- Köpenickca. 71 km Weg: vorhanden und rechtlich gesichert   (Stadtspree 11 km, städtische Kanäle 12 km, Müggelspree 10 km, Großer Müggelsee 10 km, Dahme 12 km, Seenkette 23 km) – ca. 7 km vorhandener Weg, jedoch nicht rechtlich gesichert (Stadtspree, Städtische Kanäle, Großer Müggelsee, Dahme, Seenkette) -ca. 3 km rechtlich gesichert, noch nicht hergestellt (Stadtspree, städtische Kanäle, Müggelspree).
LichtenbergRummelsburger Bucht, 2 km – rund 1,5 km sind öffentlich zugänglich

Frage 1a:

Wie viele Kilometer (oder Meter) daran sind jeweils öffentlich zugänglich (bitte nach Gewässern getrennt ausweisen)?

Antwort zu 1a:

Hierzu liegen keine vollständigen Erhebungen vor. Nach überschlägiger Abschätzung grenzen ca. 50 % der Ufer an Flächen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, die je nach angrenzender Nutzung überwiegend öffentlich zugänglich sind.

Frage 1b:

Wie viele Kilometer (oder Meter) sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Kenntnis des Berliner Senats jeweils zusätzlich zugänglich gemacht werden (bitte nach Gewässern getrennt ausweisen)?

Antwort zu 1b:

Hierzu liegen dem Senat keine Erhebungen vor. Es besteht im Land Berlin keine eigenständige Planung für die Entwicklung der Ufer. Es handelt sich um eine dauerhafte Aufgabe, auf der Grundlage von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm, deren Umsetzung in unterschiedlichen Zuständigkeiten liegt. Die Gestaltung der Ufer erfolgt in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen durch unterschiedliche Beteiligte.

Die Angaben der Bezirke sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt:

Friedrichshain- KreuzbergDer Landwehrkanal ist fast vollständig auf ca. 8.900 m über öffentliche Grünanlagen und das öffentliche Straßenland frei zugänglich. Der Bereich zwischen Zossener Brücke und Möckernbrücke ist teilweise nicht barrierefrei zugänglich. Die Uferbereiche der Spree sind auf ca. 2.670m über öffentliche Grünanlagen und das öffentliche Straßenland frei zugänglich.
Pankowca. 11,19 km der Panke in Pankow sind öffentlich zugänglich Geschätzt ca. 2/3 der Wege können nicht mit dem Rad befahren werden. Ca. 1 % der Wege sind nicht barrierefrei
Steglitz- ZehlendorfDie Uferwege sind am Großen Wannsee, Jungfernsee, Kleinen Steinlanke, Kleinen Wannsee sind gut begehbar, am Teltowkanal inkl. Stichkanal überwiegend gut.
Tempelhof- SchönebergEin Teilabschnitt sanierungsbedürftig, sonst im guten Zustand
NeuköllnDie Wege innerhalb der genannten Grünanlagen sind größtenteils in einem guten bis sehr guten Zustand. Vereinzelt sind Wegeabschnitte sanierungsbedürftig. Alle Wege sind verkehrssicher.
Treptow- KöpenickDie Länge des gesicherten Uferwanderwegenetzes beträgt ca. 92 km (bzw. bei Einrechnung nicht gesicherter vorhandener Wege 98 km). Hinzu kommen nicht hergestellte,
 aber rechtlich gesicherte Wege mit einer Länge von ca. 100 km.
LichtenbergEs werden keine zusätzlichen Abschnitte hergestellt, weil die vorhandenen Uferbereiche geschützt sind.

Frage 1c:

Sollten dem Berliner Senat die Länge der Ufer und die Zugänglichkeit nicht bekannt sein, plant der Senat in den Jahren 2022 oder 2023 eine Erhebung durchzuführen und wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor?

Antwort zu 1c:

Der Senat plant derzeit keine zusätzlichen Erhebungen in den Jahren 2022 und 2023.

Frage 2:

Über welche Länge erstreckt sich das Uferwanderwegenetz insgesamt?

Antwort zu 2:

Ein durchgängiges Uferwanderwegenetz existiert nicht, daher liegen keine vollständigen Angaben vor. Für die Ausgestaltung der Ufer bestehen unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Ressourcen. Eine überschlägige Abfrage der Bezirke ergibt in Bezug auf die nachfolgenden Punkte 2a-f ein differenziertes Bild.

Die Angaben der Bezirke sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt:

Friedrichshain- KreuzbergEine Zustandsklassifizierung gibt es nicht. Die Uferwege in Grünanlagen sind zwischen 2,5 m und 3 m breit und bestehen zum Großteil aus wassergebundenen Wegedecken oder Asphalt. Schäden sind vor allem am Paul-Lincke-Ufer bekannt. Der Großteil der Wege ist bei guten Wetterbedingungen auch mit dem Fahrrad befahrbar.
PankowDie Panke im Bezirk Pankow hat eine Länge von ca. 13,32 km
Steglitz- ZehlendorfGroßer Wannsee – 704 m; Jungfernsee – 1.868 m; Kleine Steinlanke – 646 m; Kleiner Wannsee – 410 m; Teltowkanal inkl. Stichkanal – 10.516 m
Tempelhof- SchönebergTeltowkanal: kein klassischer Uferweg, da Weg oberhalb der Böschungskrone liegt, Länge ca. 1,7 km (nördlich), 1,5 km (südlich)
NeuköllnUferwege am Teltowkanal: Durch die gewidmeten Grünanlagen Tresenburger Ufer, Braunschweiger Ufer, Delfter Ufer, Martin Mährlein Weg, Ernst-Keller Brücke bis Hafen Rudow West / Minzeweg, verlaufen ca. 6.250 Meter Wege direkt am Ufer des Teltowkanals, im westlichen Teil teilweise beidseitig, entlang.
Treptow- Köpenickca. 71 km Weg: vorhanden und rechtlich gesichert   (Stadtspree 11 km, städtische Kanäle 12 km, Müggelspree 10 km, Großer Müggelsee 10 km, Dahme 12 km, Seenkette 23 km) – ca. 7 km vorhandener Weg, jedoch nicht rechtlich gesichert (Stadtspree, Städtische Kanäle, Großer Müggelsee, Dahme, Seenkette) -ca. 3 km rechtlich gesichert, noch nicht hergestellt (Stadtspree, städtische Kanäle, Müggelspree).
LichtenbergRummelsburger Bucht, 2 km rund 1,5 km öffentlich zugänglich
ReinickendorfEs liegen keine Erhebungen vor

Frage 2a:

Gibt es eine Zustandsklassifizierung hinsichtlich des baulichen Zustandes (Breite, Untergrund, Schäden etc.) und wenn ja, wie viele Kilometer fallen in welche Zustandsklasse?

Antwort zu 2a:

Eine durchgehende Zustandsklassifizierung hinsichtlich des baulichen Zustandes ist dem Senat nicht bekannt. Durch die Bezirke konnten die folgenden Kenntnisse übermittelt werden: an der Rummelsburger Bucht müssen 800 m saniert werden (Lichtenberg); am Paul-Lincke Ufer sind Schäden bekannt (Friedrichshain- Kreuzberg); in Tempelhof-Schöneberg und Neukölln sind die Wege in wassergebundener Decke, Asphalt oder Pflaster durchgängig gut begehbar.

Frage 2b:

Wie viele Kilometer oder wie viele Stellen der Uferwanderwege können nach Einschätzung des Berliner Senats bei guten Witterungsbedingungen nicht sicher mit dem Fahrrad befahren werden?

Antwort zu 2b:

Hierzu liegen dem Senat im Einzelnen keine Kenntnisse vor. Darüber hinaus ist nicht in allen angrenzenden Nutzungen, z.B. Grünanlagen das Fahrradfahren gestattet. Sofern Uferwanderwege auch für den Radverkehr frei gegeben und entsprechend gekennzeichnet sind, besteht grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht für den jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Wanderwege gilt, dass häufig auch bei der Eröffnung von Wegen für den Radverkehr eine Rücksichtnahmepflicht besteht (Fußgänger haben Vorrang, so z.B. nach § 15 Abs. 1 S.2 Landeswaldgesetz Berlin). Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist der Großteil der Wege bei guten Wetterbedingungen auch mit dem Rad befahrbar. Im Bezirk

Neukölln wird das Radfahren innerhalb von gewidmeten Grünanlagen geduldet; es bestehen größtenteils keine Einschränkungen. In der Rummelsburger Bucht ist in der öffentlichen Grünanlage das Fahrradfahren nicht gestattet; der gesamte Weg ist barrierefrei.

Frage 2c:

Wie viele Kilometer sind bei guten Witterungsbedingungen nicht durchgängig barrierefrei?

Antwort zu 2c:

Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. Wege entlang von Gewässern haben unterschiedliche Qualitäten; sie können naturbelassen sein oder befestigt. In Anhängigkeit von ihrer zeitlichen Entstehung und der angrenzenden Nutzung (z.B. Siedlungsgebiet, Gewerbe oder Wald) besteht keine durchgängige   Barrierefreiheit. Nach Auskunft des Bezirks Treptow-Köpenick sind Uferwege, die mit Asphalt oder Tennen Belag ausgestattet sind und innerhalb einer bezirklichen Grünanlage mitgestaltet wurden in der Regel barrierefrei. Grundsätzlich hat sich das Land Berlin Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt gegeben. Bei Neugestaltungen werden diese Leitlinien einbezogen. Es bestehen weitere generelle Regelungen, die über den nachfolgenden Link eingesehen werden können.  www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/rechtsgrundlage   n

Frage 2d:

Welche Hauptprobleme ergaben sich bislang beim Betrieb der Wege, z.B. Vermüllung, Instandsetzungsbedarf, unsachgemäße Benutzung?

Antwort zu 2d:

Wege, für die eine öffentliche Nutzung eröffnet wurde, sind im Rahmen der jeweiligen Verkehrssicherungspflicht zu unterhalten. Der Unterhaltungs- und Instandsetzungsbedarf oder die Folgen unsachgemäßer Benutzung sind abhängig von der Lage im Stadtraum und der jeweiligen Nutzungsintensität.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist Vermüllung im öffentlichen Raum ein Problem. Durch den Radverkehr können Schäden vor allem an den wassergebundenen Decken entstehen. An der Rummelsburger Bucht treten Vermüllung, illegale Müllablagerungen auch von Sondermüll, illegales Grillen, Lärmbelästigung,   illegales dauerhaftes Anlegen von Booten auf. In Pankow ergaben sich bislang unsachgemäße Benutzungen aufgrund von Zweckentfremdung durch  Radverkehr, E-Mobilität und Hunde. Auch die hoch frequentierten Uferwege in Treptow-Köpenick sind von Problemen der Vermüllung und des Vandalismus, z.B. in der Altstadt Köpenick, aber auch Wurzelaufbrüche durch angrenzende Bäume betroffen. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg weist auf das Erfordernis regelmäßiger Rückschnitte und Wegedeckenerneuerung hin.

Frage 2e:

Sollten dem Berliner Senat der Zustand der Uferwanderwege nicht bekannt sein, plant der Senat in den Jahren 2022 oder 2023 eine Erhebung durchzuführen und wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor?

Antwort zu 2e:

Der Senat plant derzeit keine Erhebungen in den Jahren 2022 und 2023.

Frage 2f:

Wie viele Haushaltsmittel wurden nach Kenntnis des Berliner Senats in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils in die Instandsetzung der Uferwanderwege investiert?

Antwort zu 2f:

Hierzu liegen dem Senat keine generellen Erhebungen vor.

Im Bezirk Pankow wurden im benannten Zeitraum die Mehrzahl der Pankewege instandgesetzt.

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden 2017 über SIWA 90.000 € für Uferwege eingesetzt.

Im Jahr 2017 wurden die Wege- und Platzflächen des Uferweges in der Grünanlage Braunschweiger Ufer saniert. Die Summe der bezirklichen Investitionsmaßnahme belief sich auf 280.000 €.

Frage 2g:

Welche Planungen, z.B. Erweiterungen, bestehen nach Kenntnis des Berliner Senats bezüglich der Uferwanderwege für die Jahre 2022 und 2023 jeweils?

Frage h:

Welche Lücken im Wegenetz sollen nach Kenntnis des Berliner Senats in den Jahren 2022 und 2023 vordringlich geschlossen werden?

Frage i:

Sind dem Berliner Senat Pläne für Lückenschlüsse in der Zeit nach 2023 bekannt und wenn ja, welche?

Antwort zu 2g bis i:

Es besteht im Land Berlin keine eigenständige Planung für die Entwicklung der Ufer. Es können Planungen und Lückenschließungen in einzelnen Abschnitten z.B. über Bebauungspläne, städtebauliche Verträge oder Sanierungsmaßnahmen (Rummelsburger Bucht) erfolgen. Ein Baustein der planerischen Überlegungen des Senats für ein stadtweites Wegenetz ist das

Konzept der 20 grünen Hauptwege, das aus dem Grünverbindungsnetz des Landschaftsprogramms entwickelt wurde und zu dem auch viele Ufer der Berliner Gewässer gehören. Dieses Wegenetz umfasst berlinweit 575 km. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch Lücken vorhanden; um den Lückenschluss aktiv zu fördern, hat der Senat 2014 ein Prioritätenkonzept für die Lücken erarbeitet. Für folgende Bereiche entlang von Bundeswasserstraßen / Panke wurden bzw. werden Machbarkeitsstudien erstellt, um eine Lückenschließung zu aktivieren:

Weg 17 „Teltowkanalweg“ Lücke 17-05 (Tempelhofer Hafen – Wilhelm- Borgmann-Brücke), Länge ca. 2 km (fertiggestellt 05/2021)
Weg 17 „Teltowkanalweg“ Lücke 17-08 (Wegedornbrücke – Korkedamm), Länge ca. 0,5 km (in Bearbeitung)
Weg 1 „Spreeweg“ Lücken 01-13 bis 01-17 (Fähranleger Baumschulenweg – Wilhelm-Spindler-Brücke), Länge ca. 6,4 km (in Bearbeitung)
Weg 1 „Spreeweg“ Lücke 01-20 (Wendenschlossstr. – Salvador-Allende-Brücke), Länge ca. 0,9 km (in Bearbeitung)

Weitere Informationen zu den 20 grünen Hauptwegen können dem nachfolgenden Link entnommen werden.

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/20-gruene-  hauptwege/

Die Angaben der Bezirke sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt:

MitteIm Rahmen des durch den Berliner Senat verabschiedeten Radwegeprogramms soll der ca. 1,9 km lange Teilabschnitt des überregional bedeutsamen Spree-Radwegs für den Fahrradverkehr aufgewertet werden. Die Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen zwischen Paulstraße und der Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf wurde 2013 im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr durch den Bezirk geplant. Das Projekt wird mit Mitteln des Programms “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) gefördert. Das Vorhaben ist ein Teilstück des Fernradwanderwegs entlang der Spree, der über 410 km von der Quelle in der Oberlausitz bis zur Mündung in die Havel führen soll. Im Jahr 2022 wird mit den ersten Bauabschnitten begonnen. Die Länge dieser Bauabschnitte beträgt ca. 1.305 m.
Friedrichshain- KreuzbergFür 2022/23 ist die Festsetzung des Bebauungsplans 2-35a für das Zapfgelände an der Köpenicker Straße 14 geplant. Der B-Plan sieht auch einen öffentlichen Weg in Länge von 140 m vor. Es ist langfristig geplant die Wege am Paul-Lincke-Ufer zu sanieren und zu verbreitern, da hier die wassergebundene Wegedecke schadhaft ist. Die Jahre 2022/2023 sind hier jedoch nicht realistisch.
PankowIn Pankow existieren keine Planungen
 Es bestehen erheblich Probleme in der Mehrfachnutzung schmaler Uferbereiche. Die Ziele des LaPros in Beziehung zur Erholung, Artenschutz und Biotopverbund sind oft nicht mit dem zugelassenen Radverkehr (Fernradwanderweg Usedom) in Einklang zu bringen. Dazu existieren weitere Probleme mit dem Gartendenkmalschutz (Schlossparks Schönhausen und Buch, sowie Bürgerpark Pankow) und dem Radverkehr.
Treptow- KöpenickDer Bezirk Treptow-Köpenick arbeitet sukzessive gemäß Uferkonzeption an Lückenschlüssen. Aktuell läuft die Umsetzung der Uferwege im Rahmen der Planfeststellung Süd- Ost-Verbindung. Weitere konkrete Vorhaben sind nicht terminiert. Im Rahmen diverser Bebauungsplanverfahren (9-22, 9-48, 9-58 VE, 9-59, 9-72, XV-11) werden Uferwege und deren Herstellung gesichert. Folgendes Projekt für einen Lückenschluss im Bezirk Treptow-Köpenick läuft unter der Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Hauptweg 1 (Spreeweg).
Steglitz- ZehlendorfAusbau des Wegeabschnitts zwischen Stichkanal und Teltower Damm, ca. 700 m

Frage j:

Welcher Etat steht für die Uferwanderwege im Doppelhaushalt 2022 / 2023 in den beiden Haushaltsjahren jeweils nach Plänen des Berliner Senats zur Verfügung?

Antwort zu 2j:

Es steht kein gesonderter Etat für Uferwanderwege zur Verfügung.

Es gibt in der Kosten- und Leistungsrechnung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter kein ausgewiesenes Produkt „Uferwege“, nach dem sich vergangene und zukünftige Ausgaben aufschlüsseln ließen. Die Wege werden aus allgemeinen Mitteln für Grünanlagen angelegt und unterhalten (Treptow- Köpenick). Der erhöhte Instandsetzungsbedarf ist nicht finanzierbar durch mehrheitliche Einstufung in geringster Pflegestufe – Produkt „Einfache Grünanlage (Bezirk Pankow). Der Bezirk Lichtenberg wird im Jahr 2022 für die Sanierung eines Teilabschnitts an der Rummelsburger Bucht 600.000,- € investieren.

Frage 3:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 3:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Anlagen an Gewässern erster Ordnung in einem Abstand von 10 m zur Uferlinie gemäß § 62 Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) einer Genehmigungspflicht unterliegen. Das Wohl der Allgemeinheit kann auch durch planerische Aspekte wie Uferwanderwege oder Fahrradwege begründet sein. Jedoch setzt dies zwingend entsprechende stadtplanerische Entscheidungen (z.B. Bebauungsplan) voraus.

Die strategischen Grundlagen und Leitlinien der Stadtentwicklungspolitik bilden der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm ab, die auf der gesamtstädtischen Ebene die flächendeckenden Ziele für die Bauleitplanung und die Entwicklung von Natur und Landschaft vorgeben. Die Ziele schließen die Entwicklung übergeordneter Grünzüge entlang der meisten Gewässer ein. Auch  die Charta Stadtgrün integriert das Ziel der Entwicklung öffentlicher Ufer.

Die Umsetzung erfolgt auf den nachfolgenden Ebenen durch unterschiedliche Instrumente und haushälterische Zuordnungen. Die Entwicklung von Uferwegen kann im Zuge z.B. von Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen, Planfeststellungsverfahren, Sanierungsmaßnahmen oder Förderprogramme erfolgen, in den jeweiligen Zuständigkeiten.

Auf Uferflächen im privaten Eigentum haben der Senat und die Bezirke keinen Zugriff. Die Herstellung einer öffentlichen Zugänglichkeit setzt hier das entsprechende Planungsrecht voraus, welches nach Festsetzung Entschädigungsansprüche auslöst, die sich als ein limitierender Faktor der Entwicklung darstellen.

Die Bezirke Treptow-Köpenick, Spandau, Reinickendorf, Charlottenburg- Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf haben eine Uferkonzeption bzw.

Steganlagenkonzepte oder Machbarkeitsstudien für Grünzüge erarbeitet bzw. beauftragt, die auf eine kontinuierliche Umsetzung ausgerichtet sind. Die Uferkonzeption des Bezirks Treptow-Köpenick ist veröffentlicht und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-  verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php

Berlin, den 23.02.2022 In Vertretung

Dr. Silke Karcher Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de