Straßenbahn: Umleitung der M1 während der Erneuerung der Brücke an der Schönhauser Allee?, aus Senat

Frage 1:
Ab wann beginnt die #Erneuerung der #Brücke auf der #Schönhauser Allee und wann wird sie
planmäßig abgeschlossen?
a) Bis wann soll nach Auffassung des Berliner Senats eine detaillierte Planung erfolgen?
Antwort zu 1:
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes kann kein gesicherter Baubeginn bzw. ein
Abschluss der Arbeiten angegeben werden. Nach einer groben Einschätzung ist
von einem Baubeginn voraussichtlich in 2025 auszugehen.
a) Der Abschluss einer detaillierteren Planungsstufe wird Ende 2022 angestrebt.


Frage 2:
Wie lautet die aktuelle #Kostenschätzung für das #Gesamtvorhaben und wie hat sich die
Kostenschätzung seit Beginn der Planungen verändert?
a) Wie erklärt sich der Senat die Veränderung der Kostenschätzung?
b) In welcher Höhe sind Kosten vom Berliner Senat zu tragen?
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Antwort zu 2
Eine Kostenschätzung auf Basis der Vorplanungsunterlagen geht derzeit von
Baukosten in einer Höhe von rund 34 Mio. € aus.
a)
Kostenermittlungen für komplexe Baumaßnahmen werden mit fortschreitendem
Planungsstand belastbarer. Eine Kostenannahme zum Zeitpunkt der Aufnahme
einer Maßnahme in die Investitionsplanung beruht auf Erfahrungswerten nach m²
Brückenfläche.
Erst mit Vorlage der Vorplanungsunterlagen können die erforderlichen Unterlagen
zur Kostenschätzung unter Berücksichtigung von projektspezifischen Parametern
zusammengestellt werden. Nach Abschluss der Entwurfsplanung kann eine
belastbare Kostenberechnung (BPU) erstellt werden.
b) Die genauen Kostenanteile zwischen den verschiedenen Beteiligten und
Kreuzungspartnern können erst im Rahmen der nächsten Planungsstufen bestimmt
und vereinbart werden.
Frage 3:
Welche Auswirkungen auf einzelne Verkehrsträger erwartet der Berliner Senat für die verschiedenen
Phasen der Erneuerungsarbeiten (bitte #Beeinträchtigungen für die einzelnen #Verkehrsträger Fuß,
Fahrrad, MIV, Tram, S- und U-Bahn qualifizieren, quantifizieren und auf der Zeitachse verorten, bspw.
Wegfall einer Fahrspur auf der Westseite der Schönhauser Allee für die Zeit April 2024 – Mai 2025)?
Antwort zu 3:
Konkrete Angaben zum Zeitplan und einzelnen Bauphasen können erst nach
Abschluss der nächsten Planungsphasen gegeben werden. Die
Verkehrsbeziehungen insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV)
sowie des Fuß- und Radverkehrs sollen während der Baumaßnahme weitgehend
aufrecht erhalten bleiben.
Frage 4:
Hält der Berliner Senat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Neugestaltung
und #Erweiterung der #Tramknotenpunkte #Stahlheimer Str./Wisbyer Str. und #Wisbyer Str./Schönhauser
Allee grundsätzlich für so rechtzeitig möglich, dass diese Neugestaltung bzw. Erweiterungen
umgesetzt werden könnte, bevor die #Linienführung der #M1 auf der Schönhauser Allee durch die
Erneuerung der Brücke unterbrochen wird?
a) Strebt der Senat ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren an?
b) Welche Alternativen sieht der Senat zur Neugestaltung und Erweiterung der
Tramknotenpunkte Stahlheimer Str./Wisbyer Str. und Wisbyer Str./Schönhauser Allee?
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Antwort zu 4:
Die Planungen zur straßenbahnseitigen Verkehrsführung während der Bauzeit der
Schönhauser-Allee-Brücke befinden sich noch in Abstimmung.
Für die #Straßenbahn sind bisher keine Neugestaltungen oder Erweiterungen der
Knotenpunkte Stahlheimer Str./Wisbyer Str. und Wisbyer Str./Schönhauser Allee
geplant. Entsprechend sind auch keine Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung.
Frage 5:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 5:
Weitere Informationen zum Bauvorhaben werden im Rahmen der nächsten
Planungsphasen mit verschiedenen Formaten (u.a. Internet, Pressemitteilung, #InfoVeranstaltung, Beteiligung der #Anwohnerschaft) zur Verfügung gestellt.

Berlin, den 22.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de