S-Bahn + GVZ: Erweiterung der Abstell- und Zugbildungsanlage der S-Bahn in Tempelhof, aus Senat

Frage 1:
Welche #Abstellkapazität hat die vorhandene #Zugbildungsanlage (#ZBA) am -Bahnhof #Tempelhof in
Bezug auf die Anzahl der Gleise, die Gleislänge und die Anzahl der abstellbaren Wagen?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der derzeit vorhandenen ZBA lassen sich 9 Vollzüge abstellen.
Es wird eine Erweiterung der Kapazität um bis zu 8 Vollzüge angestrebt.“
Frage 2:
Um wie viele Gleise und jeweilige Gleislängen soll die dortige ZBA nach derzeitigem Planungsstand
#erweitert werden?


Frage 3:
Welches Gelände ist für die geplante #Erweiterung der ZBA vorgesehen?
Frage 4:
Wird das Gelände des ehemaligen #Rangierbahnhofs südlich der S-Bahnstrecke, welches für das
geplante #Güterverkehrszentrum (#GVZ) benötigt und freigehalten wird, für die Erweiterung der ZBA
#tangiert oder beeinträchtigt? Falls ja, welche Auswirkungen hätte dies auf die #Realisierung des GVZ
Tempelhof?
Antwort zu 2 bis 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, die bestehende Gleisinfrastruktur der
ZBA Tempelhof zu erweitern. Vielmehr sollen die bereits bestehenden
Zuführungsgleise der ZBA in Abstellgleise umgestaltet werden, wodurch zusätzliche
Kapazitäten bereitgestellt werden können.
Die bestehenden Infrastrukturen (bereits vorhandene Abstellgleise, aber auch die
Streckengleise der Ringbahn) sollen unverändert und im heutigen Bestand
verbleiben.
Es ist keine Erweiterung der Fläche vorgesehen, da die bestehende Infrastruktur
genutzt werden soll.
Das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs ist von der Erweiterung der ZBA
nicht betroffen, da bestehende Infrastruktur der ZBA genutzt werden soll. Es
bestehen daher keine Auswirkungen auf die Realisierung des GVZ Tempelhof.“
Berlin, den 22.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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