zu Fuß mobil: Ein Jahr Fußverkehrsgesetz: Wie fußgängerfreundlich ist Berlin inzwischen?, aus Senat

Frage 1:

Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?

Antwort zu 1:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:

Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Diese Frage lässt sich in einem unmittelbaren Sinne nicht beantworten. Das (ge- änderte) Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) gewichtet Abwägungskriterien neu, die sich in Planungen niederschlagen (werden), gibt aber keine klaren Parameter wie beispielsweise die noch in Überarbeitung befindliche AV Geh- und Radwege vor. So erfüllt die (zunächst noch provisorische) Schaffung eines Stadtplatzes an der Kreuzung Horstweg / Wundtstraße beispielsweise klar den Anspruch des § 4 MobG BE, die Planungen dazu reichen jedoch weiter zurück.“

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Die Fragen 1 und 6 werden zusammen beantwortet.

Unabhängig vom Berliner Mobilitätsgesetz wurden und werden Maßnahmen im Bezirk zur Erhöhung der Sicherheit des Fußverkehrs umgesetzt.

Im Sinne des Mobilitätsgesetzes wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Jahr 2021 an folgenden Orten Fußgänger*innenzonen eingerichtet:

  1. Lausitzer Platz
    1. Krautstraße (zwischen Kleine Markusstraße und Lange Straße)
    1. Dannecker Straße (zwischen Rotherstraße und Rudolfstraße)
    1. Waldeyerstraße (zwischen Pettenkoferstraße und Rigaer Straße) Folgende temporäre Spielstraßen wurden im Jahr 2021 eingerichtet:
  2. Bänschstraße (zwischen Vogtstraße und Haus Nr. 88 / Südseite)
  3. Böckhstraße (zwischen Grimm- und Graefestraße)
  4. Dresdener Straße (zwischen Erkelenzdamm und NKZ)
  5. Forster Straße (zwischen Reichenberger Straße und Paul-Lincke-Ufer)
  6. Richard-Sorge-Straße (zwischen Mühsam- und Straßmannstraße)
  7. Simplonstraße (zwischen Helmerding- und Matkowskystraße)
  8. Waldemarstraße (zwischen Leuschnerdamm und Adalbertstraße)
  9. Wrangelstraße (zwischen Falckenstein- und Oppelner Straße)

Des Weiteren wurde die Bergmannstraße für den Kfz-Verkehr zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße gesperrt und eine Einbahnstraßenregelung für den Lieferver- kehr eingerichtet. Die dadurch frei gewordenen Flächen wurden dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung gestellt. Ziel ist die dauerhafte Einrichtung einer Fußgän- ger*innenzone mit teilweiser Entsiegelung und neuer Grünbepflanzung für die Erhö- hung der Aufenthaltsqualität.

Ein fußgänger*innenfreundlicher Umbau erfolgte weiterhin in der Auerstraße sowie in der Richard-Sorge-Straße. Die Fahrbahn wurde verschmälert, die Gehwege ver- breitert und die dortigen Baumscheiben vergrößert.

In der Friedrichstraße 14/15 wurde die Mittelinsel verbreitert und dadurch das ille- gale Parken/Halten direkt im Querungsbereich der Mittelinsel verhindert, sodass Schüler gefahrlos die Fahrbahn queren können.

In der Großbeerenstraße/ Ecke Ida-Wolff-Platz (abknickende Straße) wurde durch Beseitigen von sichtbehindernden Sträuchern und beidseitigem Aufstellen von Fahrradbügeln im Parkstreifen vor der Querung die Erkennbarkeit von Schulkindern beim Queren der Fahrbahn verbessert.

Auf dem Vorplatz des U-Bahnhofs Gleisdreieck sowie am vorhandenen Fußgän- ger*innenüberweg in der Stresemannstraße wurden neue Gehwegvorstreckungen zur Verbesserung des Fußverkehrs gebaut.

In der Schlesischen Straße/ Ecke Cuvrystraße wurde ein neuer Fußgänger*innen- überweg gebaut.“

Lichtenberg:

„Fünf Gehwegabschnitte wurden für 420.000,00 € in 2021 saniert.“

Marzahn-Hellersdorf:

„In Marzahn-Hellersdorf wurde in diesem Zeitraum der Gehweg Markgrafenstraße, von Siegfriedstraße bis zum Briesener Weg, umgebaut.“

Mitte:

„Bei allen Maßnahmen wurden die Belange der zu Fußgehenden ausgewogen be- rücksichtigt.

Baumaßnahmen, haben einen erheblichen Planungsvorlauf. Bei Maßnahmen, die in den vergangenen 12 Monaten umgesetzt wurden, können die konkreten Anfor- derungen des Mobilitätsgesetzes zwangsläufig nicht vollumfänglich berücksichtigt sein. Bei laufenden Maßnahmen werden die Vorgaben zunehmend in die Umset- zung einfließen.“

Neukölln:

„1) Umbau Stuttgarter Straße zwischen Treptower Straße und

Thiemannstraße: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs vor einer Grund- schule

2) Bouchéstraße zwischen Kiehlufer und Harzer Straße: Umbau Mittelstreifen zu ei- ner Fußgängerpromenade mit Sitzgelegenheiten und Bäumen“

Pankow:

„Das Bezirksamt Pankow hat in den vergangenen 12 Monaten folgende Maßnah- men im Sinne des o.g. Gesetzes umgesetzt:

MaßnahmeStraßeOrtsteil
Neubau Gehweg und GehwegvorstreckungenStahlheimer Straße (Kuglerstraße bis Wisbyer Straße)Prenzlauer Berg
Neubau Gehweg und GehwegvorstreckungenGubitzstraße (Erich-Weinert-Straße bis Ostseestraße)Prenzlauer Berg
Neubau Gehweg und GehwegvorstreckungenHosemannstraße (Ostseestraße bis Lehderstraße)Prenzlauer Berg
Neubau Gehweg und GehwegvorstreckungenSchönstraße (Teilabschnitte fertigge- stellt)Weißensee
Knotenpunkt Wildberg- straße/Karower Straße/Lin- denberger Weg/Karower ChausseeNeubau Gehweg und Einrichtung von drei signalisierten Querungen für den FußverkehrBuch
Instandsetzung GehwegMalmöer Straße (Behmstraße bis Dä- nenstraße)Prenzlauer Berg
Instandsetzung GehwegKopenhagener Straße (Ystader Straße bis Schwedter Straße)Prenzlauer Berg
Instandsetzung GehwegEschengraben (Upsaler Straße bis Wetterseestraße)Pankow
Instandsetzung GehwegBinzstraße (Zellinger Weg bis Prenz- lauer Promenade)Pankow
Instandsetzung GehwegWaldowstraße (Wackenbergstraße bis Beuthstraße)Niederschönhau- sen
Instandsetzung GehwegErnst-Ludwig-Heim-Straße (Karower Chaussee bis Robert-Rössle-Straße)Buch
Instandsetzung Gehweg (erstmalige Befestigung)Am Sandhaus (Nr. 6 bis Nr. 22)Buch
Instandsetzung Gehweg (erstmalige Befestigung)Pölnitzweg (Nr. 114 bis Bushaltestelle vor Hobrechtsfelder Chaussee)Buch
Instandsetzung GehwegNiederstraße (Tollerstraße bis Wald- steg)Wilhelmsruh
Instandsetzung Gehweg (erstmalige Befestigung)Mönchmühler Straße (Höhe Friedhof)Rosenthal
Bauliche Gehwegvorstre- ckungenLutherstraße/BlumenthalstraßeNiederschönhau- sen
Markierung Querungsstelle nach Regelplan 200Berliner Straße 20Pankow
Markierung Querungsstelle nach Regelplan 200Zillertalstraße 35Pankow
Markierung einer zusätzli- chen Querungsstelle; beid- seitig gesichert durch Fahr- radbügelGubitzstraße Höhe SchieritzstraßePrenzlauer Berg
Markierung von zwei zu- sätzlichen Querungsstellen; beidseitig gesichert durch FahrradbügelStargarder Straße 35/48 und 16/68Prenzlauer Berg
FußgängerüberwegDunckerstraße Höhe Stargarder StraßePrenzlauer Berg
Verbesserung Sichtbezie- hungen an 5 Gehweg- vorstreckungen durch Um- wandlung von Kfz-Stellplät- zen in Fahrradabstellanla- genStargarder StraßePrenzlauer Berg
Verbesserung Sichtbezie- hungen am Fußgänger- überweg durch Einkürzung ParktascheMalchower Straße Höhe Clematis- wegHeinersdorf
Verbesserung Sichtbezie- hungen an Gehweg- vorstreckung durch Einkür- zung ParktaschePistoriusstraße 23Weißensee
vorgezogene Seitenräume mit Fahrradabstellanlagen, Querungsstelle und Ver- kehrsberuhigung durch AufpflasterungKuckhoffstraße Höhe Max-Delbrück- GymnasiumNiederschönhau- sen
Bordabsenkungen als Ein- zelmaßnahmeca. 18 Stückgesamter Bezirk“

Reinickendorf:

„Im Vorfeld von straßenbaulichen Maßnahmen sind in der Regel umfängliche Pla- nungen gemäß der HOAI erforderlich. In der Regel wird dabei mindestens ein Haushaltsjahr für die Planung und ein Haushaltsjahr für die bauliche Umsetzung be- nötigt. Aufgrund vielzähliger Faktoren verzögern sich Planungsprozesse regelmäßig aufgrund vorher nicht erkennbarer Schwierigkeiten. Aufgrund des Inkrafttretens  des ‚Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes‘ am 9. Februar 2021 konnte das Gesetz bei den bereits laufenden Baumaßnahmen nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt werden. Bei den laufenden Planungen werden die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes ebenso wie alle anderen rechtlichen und techni- schen Vorgaben berücksichtigt.

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen erfolgt keine statistische Erfassung be- züglich der Berücksichtigung einzelner Vorgaben. Aus diesem Grund müsste zur Be- antwortung der Anfrage jede im vergangenen Jahr durchgeführte Baumaßnahme auf die Übereinstimmung mit den geänderten Vorgaben geprüft werden. Dies ist aufgrund der Vielzahl an Baumaßnahmen mit vertretbarem Aufwand kaum leist- bar.

Die Beantwortung der Anfrage ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich.“

Spandau:

Das Bezirksamt Spandau führt zu den Fragen 1, 6, 8 und 10 insgesamt aus:

„Fehlanzeige. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden für die Bezirke jeweils  zwei Stellen zu dessen Umsetzung vorgesehen und ihnen zugesagt. Bisher ist die Fi- nanzierung der Stellen aber von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt wor- den. Da der Bezirk Spandau keine eigenen Mittel dafür aufbringen kann, konnten die Stellen weder ausgeschrieben noch besetzt werden. Planungen konnten des- halb nicht vorgenommen werden.“

Steglitz-Zehlendorf:

„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf konnten keine Straßen, Wege und Plätze seit Inkraft- treten des Gesetzes im Februar 2021 im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes umge- baut werden. Derartige Maßnahmen bedürfen eines Planungsvorlaufs, der sowohl pandemiebedingt als auch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht erfol- gen konnte. Gemäß § 51 Abs. 4 Berliner Mobilitätsgesetz sollen pro Bezirk mindes- tens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Fußverkehr tätig sein. Für diese Tätigkeit sind zusätzliche Personalstellen (Fußverkehrsplaner*innen) notwendig, die derzeit fehlen und aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft im Stellenplan des Bezirks- haushaltsplans 2022/23 leider nicht enthalten sind. Eine Finanzierungslösung und entsprechend die Stellenbesetzungen sind allerdings unabdingbar für mehr Fußver- kehrsgerechtigkeit. Infolgedessen hat sich der Bezirk zunächst auf die Instandset- zung von Flächen im Bestand und Schaffung barrierefreier Übergänge kon- zentriert.“

Tempelhof-Schöneberg:

„Neue Querungshilfen wurden 2021 in der Großgörschenstraße, Daimler Straße Ecke Birnhornweg sowie in der Belziger-und Gothaer Straße gebaut. Darüber hin- aus wurden im Rahmen von Fahrbahnsanierungen verblasste vorhandene Markie- rungen für den Fußverkehr erneuert (in Friedenau sowie in der Cheruskerstraße und Umgebung).“

Treptow-Köpenick:

„Bisher wurde im Bezirk Treptow-Köpenick noch keine Straße, Weg oder Platz im nachgefragten Sinne umgebaut. Der Bezirk wird im Rahmen des Modellprojekts für Fußverkehr die Gehwege der Bölschestraße, beginnend ab dem Jahr 2022 mit fi- nanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zwischen dem Marktplatz Friedrichshagen und dem Fürstenwalder Damm fußgängerfreundlich umgestalten.“

Im Übrigen ist das Gesetz nicht am 09.02.2021, sondern erst am 24.02.2021 in Kraft getreten.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Amtshilfe von der Hauptverwaltung im Jahr 2021 nachfolgende Maßnahmen realisiert:

  • Mitte:
    • FGÜ Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
    • FGÜ Berolinastraße 8
    • Mittelinsel Hussitenstraße 24
    • Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße
    • Mittelinsel Beusselstraße
  • Pankow
    • FGÜ Dunckerstraße/ Stargarder Straße
  • Reinickendorf
    • FGÜ Dianastraße 44
    • FGÜ Berliner Straße 105
    • FGÜ Wittenauer Straße/ Michelbacher Zeile
    • Mittelinsel Quickborner Straße 66

Frage 2:

Wie viele Lichtzeichenanlagen erfüllen bereits den in § 55 Abs. 2 (MobG BE) formulierten Anspruch, dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn zu ermöglichen?

Frage 3:

Wie viele Lichtzeichenanlagen erfüllen den in § 55 Abs. 2 (MobG BE) formulierten Anspruch nicht, dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn zu ermöglichen?

Antwort zu 2 und 3:

Verbesserungen für den Fußverkehr orientieren sich in der Folge an bundesweit ein- heitlichen Vorgaben, die im Lichte des Mobilitätsgesetzes ausgelegt werden. Dem Mobilitätsgesetz kommt damit für die Arbeit der zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin eine ermessenslenkende Funktion zu. Eine komfortable Querung  kann in diesem Sinne auch erreicht werden, wenn die andere Fahrbahnseite mit mäßiger Schrittgeschwindigkeit innerhalb der Freigabe- und der korrespondieren- den Schutzzeit erreicht werden kann. Für diese Gesamtzeit kann sicher ausge- schlossen werden, dass es zu Konflikten mit der Freigabe von unverträglichen Ver- kehrsströmen kommt. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass ein Zwischen- stopp auf Mittelinseln zwischen Richtungsfahrbahnen möglichst vermieden wird.

Dazu ist häufig die Betätigung von Tastern für den Fußverkehr nötig, so dass ein komfortables Queren für den Fußverkehr lediglich verkehrsabhängig gewährleistet wird und ansonsten die Freigabezeiten für andere Verkehrsströme zur Verfügung stehen. Eine genaue statistische Erfassung ist angesichts der verschiedenen ver- kehrsabhängigen Steuerungen und der Unterschiede an verschiedenen Furten ei- ner Lichtzeichenanlage mit vertretbarem Aufwand nicht zu realisieren.

Frage 4:

Wie viele Lichtzeichenanlagen gibt es nach Kenntnis des Senats in Berlin, die durchgängig für den Fußverkehr auf grün stehen und erst dann umspringen, wenn sich tatsächlich ein Kraftfahrzeug nä- hert?

Antwort zu 4:

An Lichtsignalanlagen, die neben dem Fußverkehr auch den Fahrverkehr entlang von übergeordneten Straßen und über einmündende bzw. kreuzende Nebenstra- ßen regeln, wird ein Dauergrün auch für den Fußverkehr erst durch die Anforde- rung des kreuzenden Fahr- oder Fußverkehrs aus der Nebenstraße beendet. Bei Querungen für den Fußverkehr über Gleise, wo die Straßenbahn eine eigene Trasse befährt, erfolgt eine Anmeldung durch die Straßenbahn, für die nur dann eine Sperrung der Gleisquerung ausgelöst wird.

Frage 5:

Laut Inhaltsprotokoll des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales

vom 37. Sitzung (16. Mai 2019) waren zum damaligen Zeitpunkt 1.400 von insgesamt 2.100 Lichtzei- chenanlagen barrierefrei.

  1. Wie viele Lichtsignalanlagen wurden seitdem umgerüstet?
  2. Wie will der Senat sein Ziel gemäß § 55 Abs. 7 (MobG BE) sicherstellen, bis 2030 alle Lichtsignalan- lagen mit Blindenakustik und Vibrationstastern auszustatten?
  3. Wie viele Lichtsignalanlagen werden nach Kenntnis des Senats im Jahr 2022 mit Blindenakustik und Vibrationstastern ausgestattet?

Antwort zu 5: a)

Derzeit sind 1.550 von 2.136 stationären Lichtzeichenanlagen barrierefrei ausgestat- tet. Darin enthalten sind 107 Anlagen mit Rippenplatten, jedoch ohne Blindenakus- tik und Vibrationstaster sowie 239 mit Blindenakustik und / oder Vibrationstastern, jedoch ohne Rippenplatten.

b)

Dem aufgeführten Ausschuss wurde berichtet, dass bis zum Jahr 2030 rund 140 Mio. EUR benötigt würden für den vollständigen barrierefreien Ausbau der Lichtzeichen- anlagen. Es wurde ebenfalls berichtet, dass im entsprechenden Zeitraum nach derzeitigem Stand nur rd. 25 Mio. EUR an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. Für die notwendige Differenz von 115 Mio. EUR wurden bisher keine weiteren Haus- haltsmittel sowie kein weiteres Personal in Aussicht gestellt. Der vollständige barrie- refreie Ausbau von allen Lichtzeichenanlagen bis zum Jahr 2030kann somit nur mit einer deutlichen Erhöhung der Personal- und Finanzmittel erreicht werden.

c)

Mit dem Budget und Personal nach dem derzeit bekannten Stand der Haushalts- beratungen könnten etwa 22 Anlagen behindertengerecht ausgestattet werden.

Frage 6:

Welche Straßen wurden, wie in § 56 Abs. 1 (MobG BE) angekündigt, in fußverkehrsfreundliche Ne- benstraße umgewandelt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

  1. Welche fußverkehrsfreundliche Nebenstraße sind nach Kenntnis des Senats für das Jahr 2022 in der Planung (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

Antwort zu 6:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:

Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Nach dem Verständnis des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Ziel fuß- verkehrsfreundlicher Nebenstraßen gerade im Innenstadtbereich am ehesten bei einer blockweisen Betrachtung zu erreichen. Dabei findet keine ‚Umwandlung‘ ei- ner Straße statt, sondern es werden, wie im Gesetz beschrieben, vor Ort passende Maßnahmen ergriffen, um explizit den motorisierten gebietsfremden Verkehr zu mi- nimieren oder zu vermeiden. Das Bezirksamt hat im letzten Jahr für zwei Kieze be- reits verkehrliche Untersuchungen beauftragt, die dieses Ziel verfolgen. Die beiden Kieze werden umschlossen von:

  1. Bismarckstraße, Leibnizstraße, Kantstraße, Kaiser-Friedrich-Straße
    1. Spandauer Damm, Schloßstraße, Kaiserdamm, Sophie-Charlotten-Straße.

In 2022 sollen entsprechend der Untersuchungsergebnisse hier geeignete Maßnah- men umgesetzt werden.“

Friedrichshain-Kreuzberg: Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 6a)

„Das Görlitzer Ufer soll im Jahr 2022 teilentwidmet und in eine Fußgänger*innen- zone umgewandelt werden.

In den folgenden Straßen sollen neue Gehwegvorstreckungen entstehen:

  1. Adalbertstraße/ Naunynstraße
  2. Alt Stralau
  3. Alte Jakobstraße/ Franz-Künstler-Straße
  4. Am Wriezener Bahnhof 20
  5. Blücherstr. 42
  6. Dolziger Straße/ Pettenkofer Str.
  7. Ebertystraße/ Ebelingstraße (nur in die Ebelingstraße hinein)
  8. Gubener Straße/ Am Comeniusplatz
  9. Hedemannstraße/ Friedrichstraße (plus Fahrradbügel)
  10. Hedemannstraße/ Stresemannstraße
  11. Hübnerstraße/ Weidenweg
  12. Koppenstraße/ Singerstraße
  13. Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße
  14. Mühsamstraße/ Eckertstraße
  15. Obentrautstraße/ Ruhlsdorfer Straße
  16. Paul-Lincke-Ufer/ Lausitzer Straße
  17. Paul-Lincke-Ufer/ Manteuffelstraße
  18. Petersburger Platz 3 und 5
  19. Platz der Vereinten Nationen 1
  20. Weserstraße/ Weichselstr./ Holteistr.
  21. Wilmsstraße/ Carl-Herz-Ufer

In den folgenden Straßen sollen die Mittelinseln verbreitert werden:

  1. Grünberger Straße/ Gabriel-Max-Straße
  2. Prinzenstraße nördlich Baerwaldbrücke
  3. Wühlischstraße/ Boxhagener Straße

In den folgenden Straßen sollen neue Fußgänger*innenüberwege entstehen:

  1. Koppenstr./ Friedenstr. (plus Gehwegvorstreckungen)
  2. Möckernstr./ Obentrautstr.
  3. Reichenberger Str./ Lausitzer Straße
  4. Reichenberger Str./ Liegnitzer Straße

Des Weiteren sind in der Finowstraße/ Oderstraße Bordsteinabsenkungen sowie neue Fahrradbügel geplant.“

Lichtenberg:

„Keine.“ Zu 6a)

„Aussagen können erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltswirtschaft und Mittelzuweisung erfolgen.“

Marzahn-Hellersdorf:

„Keine.“ Zu 6a)

„Keine.“

Mitte:

„Eine erste Quersperre wurde in der Bellermannstraße hergestellt. Sie wirkt gleich- falls auf den Verkehr in der Eulerstraße, Heidebrinker Straße und Zingster Straße.

Durch weitere Maßnahmen in 2022 soll die Wirkung deutlich verstärkt werden.“ Zu 6a)

„Der Kiezblock Bellermannstraße wird in 2022 ausgebaut werden. Die Wirkung wird sich auf die Jülicher Straße, Grüntaler Straße, Klever Straße und Swinemünder Straße ausweiten.

Der Bezirk Mitte prüft derzeit entsprechende Maßnahmen die insbesondere die Sin- gerstraße, Genter Straße, Antwerpener Straße, Samoastraße aber auch weitere Straßen im Brüsseler- und Sprengelkiez vom Durchgangsverkehr entlasten sollen.“

Neukölln:

„1) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: Errichtung einer Quersperre zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Durchfahrt nur noch für den Radverkehr möglich.

2) Böhmischer Platz: Straßenrechtliche Teileinziehung der Fahrbahn für den Kfz-Ver- kehr und anschließender Einbau von Quersperren. Durchfahrt nur noch für den Radverkehr möglich und Schaffung einer Aufenthaltsfläche für den Fußverkehr.“  Zu 6a)

„In 2022 soll mit einer Konzeption für den Umbau der Elbestraße zwischen Sonnen- allee und Weigandufer begonnen werden. Darüber hinaus befindet sich derzeit   ein Verkehrskonzept für den Reuterkiez in Erarbeitung, in dem auch das Thema Fußverkehr eine große Rolle spielt. Im Übrigen sei auf die Frage Nr. 8 verwiesen, denn es gibt keine Stellen im Bezirk, die sich mit Fußverkehrsprojekten befassen kön- nen.“

Pankow:

„Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021 wurden im Bezirk Pankow noch keine Maßnahmen im Sinne des § 56 Abs. 1 MobG BE umgesetzt. Das Bezirksamt plant derzeit die Einrichtung fußverkehrsfreundlicher Nebenstraßen im Komponis- tenviertel im Ortsteil Weißensee sowie im Arnimkiez im OT Prenzlauer Berg. Bei bei- den Maßnahmen handelt es sich um sogenannte Kiezblocks. Eine Umsetzung in 2022 wird angestrebt. Weiterhin ist in diesem Jahr die Beauftragung einer Mach- barkeitsstudie für ein integriertes städtebauliches Konzept zur Umgestaltung der Hagenauer Straße im OT Prenzlauer Berg geplant (sogenannte Klimastraße).“

Reinickendorf:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Spandau:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Steglitz-Zehlendorf:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Tempelhof-Schöneberg:

„Fehlanzeige.“

Treptow-Köpenick:

„Bislang wurden im Bezirk Treptow-Köpenick noch keine Straßen in fußverkehrs- freundliche Nebenstraßen umgewandelt. Derzeitig sind derartige Maßnahmen auch noch nicht in der weiteren Planung.“

Frage 7:

Nach welchen Standards werden nach Kenntnis des Senats die fußverkehrsfreundliche Gestaltung bzw. Ausgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen geplant?

Antwort zu 7:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz definiert Standards zur fußverkehrsfreundlichen Gestaltung und Ausstattung von Straßen, Wegen und Plätzen und schreibt diese an unterschiedlichen Stellen fest. Einer be- sonderen Bedeutung kommt dabei der Fußverkehrsplan gem. § 52 MobG BE bei, der sich derzeit in der Erarbeitung befindet und im Februar 2024 vom Senat be- schlossen werden soll.

Bis zur Beschlussfassung des Fußverkehrsplans sind die Bestimmungen des Mobili- tätsgesetzes maßgeblich, welche auch in andere Regelwerke und Richtlinien ein- fließen. So werden die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zum Beispiel bei der Fort- schreibung der Ausführungsvorschriften zu § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) AV Geh- und Radwege berücksichtigt. Auch der Leitfaden zur „Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Verkehrsmaßnahmen“ berücksichtigt die Vorga- ben des MobG BE.

Darüber hinaus sind die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) maßgeblich, die den Stand der Technik darstellen. Eine Übersicht zu relevanten Regelwerken und Richtlinien zur Planung enthält die Webs- ite der Senatsverwaltung „Vorgaben zur Planung“ unter https://www.ber-  lin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/vorgaben-zur-planung/.

Frage 8:

Wie weit ist nach Kenntnis des Senats die Umsetzung der angekündigten Koordinierungsstellen „Fuß- verkehr“ in der Hauptverwaltung und in den Bezirken gemäß § 51 Abs. 3 und 4 (MobG BE)?

  1. Wann wurden welche Stellen ausgeschrieben und wann wurden diese besetzt (bitte Land und Bezirke getrennt ausweisen)?
  2. Sollten einzelne Stellen noch nicht besetzt sein, was sind dafür die Gründe und bis wann rechnet der Senat mit einer Besetzung?

Antwort zu 8:

Bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz be- steht eine Koordinierungsstelle Rad- und Fußverkehr, die als Stabsstelle unmittelbar der Leitung untersteht. Die Gruppenleitung für die Koordinierungsstelle Rad- und Fußverkehr wurde im Frühling 2019 ausgeschrieben und zum 1.1.2020 besetzt. Zwei Referentenstellen mit dem Schwerpunkt Fußverkehr in der Koordinierungsstelle wur- den im Dezember 2019 ausgeschrieben und zum 1.5.2020 besetzt.

Zu den bezirklichen Stellen teilen die Bezirksämter von Berlin wie folgt mit:

Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Eine Ausschreibung oder Besetzung der Stellen hat nicht stattgefunden. Der Haus- halts- und Stellenplan für das Jahr 2021 war bereits vor der Novelle des Mobilitäts- gesetzes beschlossen worden. Das Bezirksamt erwartet hierzu in der Aufstellung des Haushalts 2022/2023 von der Landesebene, dass für den durch die Novellierung  des Mobilitätsgesetzes begründeten, zusätzlichen Aufwand, der mit 2 Vollzeitäqui- valenten bewertet wird, auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden zwei Stellen mit dem Schwerpunkt Fußverkehr eingerichtet und besetzt. Des Weiteren wurde eine für die Koordinie- rung der Fußverkehrsangelegenheiten zuständige Person benannt.“

Lichtenberg: Zu 8a)

„Noch keine.“ Zu 8b)

„Da weder BAK noch AP für diese Stellen vorliegen und diese auch der Senat nicht zur Verfügung stellt und dem SGA zurzeit die personellen Kapazitäten zur Er- stellung einer BAK / eines AP fehlen, kann keine Ausschreibung erfolgen.“

Marzahn-Hellersdorf: Zu 8a)

„Die Stellen wurden bislang noch nicht ausgeschrieben.“ Zu 8b)

„Eine Ausschreibung ist mit der Freigabe des Haushaltes 2022 in Aussicht.“

Mitte:

„Die Stellen für den Fußverkehr sind im Bezirksamt Mitte noch nicht ausgeschrieben bzw. besetzt worden.

Die Stellen sind für den Doppelhaushalt 2022/23 angemeldet. Derzeit werden die Stellen noch abschließend bewertet. In Würdigung aller Umstände scheint eine Be- setzung, gute Bewerber:innenlage unterstellt, frühestens zum Jahresende 2022 wahrscheinlich.“

Neukölln:

„Gemäß § 51 Abs. 4 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) sollen in jedem Bezirk min- destens zwei VZÄ für den Fußverkehr tätig sein. Der Rat der Bürgermeister hat in sei- ner Stellungnahme seinerzeit zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bezirke für die Erfüllung der neuen Aufgaben zusätzliche Personalstellen benötigen. Die damalige SenUVK hat in ihrem Schreiben vom 07.07.2021 allerdings darauf hingewiesen, dass die Haushaltsmittel für dieses Personal gemäß Senatsverwaltung für Finanzen be- reits über die den Bezirken im Rahmen der ‚Wachsenden Stadt‘ bereitgestellten Mittel abgedeckt sind, mithin keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Die in

Rede stehenden Personalmittel sind aber vom Bezirksamt bereits seit 2019 vollstän- dig verteilt, freie Mittel stehen nicht zur Verfügung. Infolgedessen sind derzeit keine Fußverkehrsplaner*innen im Stellenplan des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023 enthal- ten.“

Pankow:

„Für die Einrichtung der genannten Stellen fehlen die finanziellen Voraussetzungen. Sie konnten daher im Eckwertebeschluss zum Haushalt 2022/2023 nicht aufgenom- men werden. Pankow ist jedoch bestrebt, die benötigten Stellen im Verlauf des weiteren Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022/2023 bzw. in der lfd. Haushalts- wirtschaft 2022 zu berücksichtigen. Demzufolge wurden bisher auch keine Stellen- besetzungsverfahren durchgeführt.“

Reinickendorf:

„Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat bislang das Stellenausschreibungsver- fahren noch nicht eröffnet, da die zugewiesenen Personalmittel im Rahmen der

‚Wachsenden Stadt‘ bereits mit dem Haushaltsplan 2020/2021 verteilt wurden und nicht zur Verfügung stehen. Der sich aus § 51 Abs. 4 MobG BE ergebende Personal- bedarf wird nach Sicherstellung der Finanzierung entsprechend den Anforderun- gen bedarfsgerecht ausgeschrieben werden.“

Spandau:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Steglitz-Zehlendorf:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Tempelhof-Schöneberg:

„Die entsprechenden Stellen sind im Haushaltsplan 22/23 angemeldet und sollen mit dessen Beschluss ausgeschrieben werden.“

Treptow-Köpenick:

„Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden noch keine gem. MobG einzurichtenden Auf- gabengebiete / Stellen ‚Fußverkehr‘ ausgeschrieben.

Zur Einrichtung und Besetzung der Stellen bzw. Aufgaben wären grundlegend fol- gende Schritte erforderlich:

  1. Beschreibung der Aufgabe
    1. Bewertung der Aufgabe
    1. Einrichtung und Finanzierung einer Stelle oder Beschäftigungsposition
    1. Stellenausschreibung

Zur Beschreibung der Aufgabe / Stelle hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobili- tät, Verbraucher- und Klimaschutz den Bezirken sowohl eine Beschreibung des Auf- gabenkreises (BAK) als auch ein Anforderungsprofil als Muster zugesandt. Die Mus- ter-BAK kann nach Einschätzung des Bezirksamts zwar als Grundgerüst herangezo- gen werden, beschreibt die Aufgabe aber nicht in einer bewertbaren Form und muss umfangreich überarbeitet werden.

Parallel zur BAK-Erstellung werden im Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits die Stel- len- und Haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen.

Unabhängig von den erforderlichen vorbereitenden Arbeiten bleiben dennoch Zweifel, dass sich die Stellen zeitnah besetzen lassen. Aktuell sind mehrere ver- gleichbare Stellen für technische Tarifbeschäftigte unbesetzt. Trotz der Bemühun- gen des bezirklichen Fachamtes, durch die Ausbildung von Dual-Studierenden so- wie die Einstellung von Neu- und Quereinsteigenden dem Fachkräftemangel ent- gegenzuwirken, wird sich die personelle Situation nicht kurzfristig beheben lassen. Letztlich ist ein weiterer zielgerichteter Stellenaufwuchs bzw. Stellenbesetzungen nur durch eine Attraktivierung der Vergütung der Stellen zu erreichen. Insofern müssten deutlich veränderte und verbesserte Einstufungen für den technischen Dienst erzielt werden.“

Frage 9:

Wie weit ist die Einrichtung der angekündigten Gremien auf Landes- und Bezirksebene gemäß § 51 Abs. 5 und 6 (MobG BE)?

  1. Wann haben sich die Gremien jeweils konstituiert und an welchen Tagen haben die Gremien jeweils darüber hinaus getagt (bitte für jedes Gremium einzeln aufschlüsseln)?
  2. Sollten sich einzelne Gremien noch nicht konstituiert haben, welche Gründe liegen nach Kennt- nis des Senats dafür vor und für wann erwartet der Senat die Konstituierung?

Antwort zu 9:

Am 25.11.2021 fand die konstituierende Sitzung des Gremium Fußverkehr gem. § 51 Abs. 5 auf Landesebene statt. Im Vorfeld haben das Abgeordnetenhaus und der Rat der Bürgermeister die Zusammensetzung des Gremiums beschlossen. Jährlich sollen etwa drei Sitzungen stattfinden. Die nächste Sitzung des Gremiums ist für den 03.03.2022 geplant.

Zu den Gremien auf Bezirksebene haben die Bezirksämter von Berlin wie folgt ge- antwortet:

Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Die Konstituierung ist für Februar 2022 geplant.“

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist seit Jahren im Rahmen der Radver- kehrsförderung und der Verkehrswende im Interesse des Umweltverbundes aktiv und hat bereits lange Jahre ein Gremium ‚FahrRat F-K‘ zur Beratung der Angele- genheiten zu Radverkehr.

Da der Bezirk Synergieeffekte zwischen Rad- und Fußverkehr sieht, wurde der ‚Fahr- Rat F-K‘ in ‚FahrRat F-K / Verkehrswenderat Grundlagen‘ umbenannt. Um alle Mo- bilitätsteilnehmer*innen am Prozess der Verkehrswende zu beteiligen und auch die zukünftigen Projekte mit den Verbänden abzustimmen, wurde im Frühjahr 2019 der öffentlich tagende ‚FahrRat F-K / Verkehrswenderat Grundlagen‘ um das interne Gremium ‚Verkehrswenderat Planung‘ ergänzt.

An folgenden Tagen haben die Gremien getagt:

2019    4 x „Verkehrswenderat Planung“: 28.02., 06.06., 08.08., 17.10.

4 x „Verkehrswenderat Grundlagen“: 18.04., 27.06., 29.08., 21.11.

2020    4 x „Verkehrswenderat Planung“: 06.02., 25.06., 03.09., 26.11.

4 x „Verkehrswenderat Grundlagen“: 05.03., 28.05., 13.08., 15.10.

2021    3 x „Verkehrswenderat Grundlagen“: 25.02., 06.05., 26.08.“

Lichtenberg:

Das Bezirksamt Lichtenberg führt aus, dass noch kein Gremium für den Fußverkehr gegründet wurde. Dieses wird ggf. in Verbindung mit dem FahrRat erfolgen.

Marzahn-Hellersdorf:

„Das Gremium hat sich in Marzahn-Hellersdorf noch nicht konstituiert. In Marzahn- Hellersdorf ist das erst möglich, wenn das Personal dafür dauerhaft zur Verfügung steht.“

Mitte:

„Im Bezirk Mitte wurde der ursprüngliche FahrRat zum Mobilitätsrat weiterentwi- ckelt. Im Mobilitätsrat werden sowohl die Belange des Radverkehrs als auch des Fußverkehrs behandelt. Ab der 14. Sitzung wurde der FahrRat zum Mobilitätsrat. Fol- gende Sitzungstermine:

14. Februar 2021

15. Mai 2021

  1. August 2021 (+ Radtour im Oktober 2021)
  2. November 2021
  3. Januar 2022“

Neukölln:

„Aus der Antwort zu Frage 8 leitet sich das Fehlen eines Fußverkehrsrates in Neu- kölln ab. Ohne Unterlegung durch Stellen ergibt die Bildung eines solchen Gremi- ums keinen Sinn. Sollten die Stellen eingerichtet werden können, kommt Neukölln selbstverständlich gern dieser Verpflichtung nach – so wie auch beim FahrRat.“

Pankow:

„Im Bezirk Pankow wurde noch kein Gremium im Sinne des § 51 Abs. 6 MobG BE eingerichtet. Grund dafür sind die fehlenden personellen Kapazitäten.“

Reinickendorf:

„Das bezirkliche Gremium für den Fußverkehr im Sinne des § 51 Abs. 5 und 6 MobG BE hat sich noch nicht konstituiert.“

Spandau:

„Die Konstituierung der Gremien soll mit der vollständigen Arbeitsaufnahme der BVV-Spandau erfolgen.“

Steglitz-Zehlendorf:

„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist vorgesehen, den im Jahr 2019 konstituierten ‚Fahr- Rat‘ zu einem ‚MobilitätsRat‘ zu erweitern und in diesem Rad- und Fußverkehrsthe- men koordiniert zu diskutieren und Lösungsansätze zu suchen. Erste Vorgespräche hierzu finden aktuell statt. Die konstituierende Sitzung soll in diesem Frühjahr stattfin- den.“

Tempelhof-Schöneberg:

„Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Benennung der Mitglieder des FußRates Tempelhof-Schöneberg soll demnächst der BVV Tempelhof-Schöneberg vorgelegt werden.“

Treptow-Köpenick:

„Das Thema Fußverkehr wird in die bisherige ‚Arbeitsgruppe Radverkehr‘ integriert, die sich dann als ‚Arbeitsgruppe Mobilität‘ zukünftig gemäß Berliner Mobilitätsge- setz mit der Verkehrswende auseinandersetzt. Dazu wurden bereits Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung sowie Verbände (u. a. ADFC, Fuss e.V.) kontak- tiert. Die Konstituierung soll nach aktuellem Stand noch im ersten Quartal 2022 er- folgen.“

Frage 10:

Für welche Bezirke liegen bereits bezirkliche Fußverkehrsnetze vor und wo können diese eingesehen werden?

Antwort zu 10:

Im Rahmen der Erarbeitung des Fußverkehrsplans nach § 52 MobG BE wird ein Fuß- verkehrsnetz konzipiert. Dabei werden gemäß § 54 Kriterien für die Kategorisierung und Priorisierung von Fußverkehrsnetzen entwickelt. Netzabschnitte, denen eine besondere Bedeutung für den Fußverkehr zukommt, bilden das Vorrangnetz gem.

§ 24 Abs. 2 MobG BE. Die bestehenden bezirklichen Fußverkehrsnetze fließen in den Erarbeitungsprozess ein. Der Fußverkehrsplan soll im Februar 2024 vom Senat beschlossen werden.

Ergänzend haben die Bezirksämter von Berlin zu den bezirklichen Fußverkehrsnet- zen wie folgt geantwortet:

Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Es liegt kein Fußverkehrsnetz vor.“

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Bisher liegt kein bezirkliches Fußverkehrsnetz vor.“

Lichtenberg:

Keine Antwort.

Marzahn-Hellersdorf:

„In Marzahn-Hellersdorf gibt es noch keine bezirklichen Fußverkehrsnetze.“

Mitte:

„Der Bezirk Mitte beabsichtigt die notwendigen Arbeitsschritte, in der zeitlichen Folge, gesetzeskonform, umzusetzen.

§ 54 MobG BE führt hierzu aus, dass zu Erarbeitung der Fußverkehrsnetze die im Fuß- verkehrsplan festzuhaltenden Kriterien Voraussetzung sind. Der Fußverkehrsplan soll gem. § 52 MobG BE erstmalig innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Ände- rungsgesetzes vorliegen. Für die dann notwendige Festlegung und Finalisierung des bezirklichen Fußverkehrsnetzes wird von einem Jahr als Bearbeitungszeit ausgegan- gen.“

Neukölln:

„Siehe Antwort zu Frage 8. Fußverkehrsnetze werden nicht ohne Ausstattung mit den entsprechenden Stellen entwickelt werden können.“

Pankow:

„Im Bezirk Pankow liegt noch kein Fußverkehrsnetz vor.“

Reinickendorf:

„Für den Bezirk Reinickendorf liegt noch kein bezirkliches Fußverkehrsnetz vor.“

Spandau:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Steglitz-Zehlendorf:

„Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt bisher kein Fußverkehrsnetz vor.“

Tempelhof-Schöneberg:

„Fehlanzeige.“

Treptow-Köpenick:

„Für den Bezirk Treptow-Köpenick liegt bislang kein bezirkliches Fußverkehrsnetz o- der Fußverkehrskonzept vor.“

Frage 11:

Hat der Senat entsprechend § 50 a Abs. 1 (MobG BE) bereits mit der Erfassung des Zustands aller Anlagen des Berliner Fußverkehrsnetzes begonnen?

  1. Falls ja, welche Schlüsse zieht der Senat aus der Erhebung?
  2. Wann ist mit der Veröffentlichung der Daten zu rechnen?
  3. Wann wird die Erfassung voraussichtlich beendet?
  4. Falls nein, für wann ist der Beginn der Erfassung und für wann die Fertigstellung der Erfassung ge- plant?

Antwort zu 11: Nein.

Im Interesse einer kontinuierlichen und regelmäßigen Erfassung der Bestandteile  der Berliner Straßen nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG § 2 Abs. 2 Zf.1.b) erfolgt diese in fester Reihenfolge. In den Jahren 2020/21 wurden die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen erfasst, 2022 bis 2024 werden die Fahrbahnen der Nebenver- kehrsstraßen erfasst, 2024/25 die Radverkehrsanlagen, 2025/26 die Anlagen des Fußverkehrs und dann beginnt ein neuer Erfassungszeitraum mit den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen.

Diese Abfolge wurde festgelegt, bevor das MobG BE beschlossen wurde. Die Rei- henfolge folgt technischen Zwangspunkten, da feste Regeln für Hauptverkehrsstra- ßen existierten und für Nebenverkehrsstraßen gerade in Bearbeitung waren. Derzeit werden durch ein von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz initiiertes Projekt Technik und Parameter für die Zustandserfassung von Radverkehrsanlagen festgelegt. Bis zur Ausschreibung 2025 liegen dann auch entsprechende belastbare Regelungen für Anlagen des Fußverkehrs vor.

Frage 12:

Wann plant der Senat welche Schritte für die Umsetzung von digitalen Angeboten zur Orientierung für den Fußverkehr gemäß § 57 Abs. 1 (MobG BE)?

a. Welche ÖPNV Dienstleister sollen in die Planungen eingebunden werden?

Frage 13:

Welches Konzept hat der Senat zur Schaffung eines Navigationssystems für mobilitätseinge- schränkte Personen mit Blick auf § 57 Abs. 3 (MobG BE)?

  1. Wo wurde das Konzept veröffentlich?
  2. Falls das Konzept noch nicht vorliegt, für wann ist die Vorlage des Konzepts geplant?

Antwort zu 12 und 13:

Im Rahmen des Forschungsprojektes „m4guide“ wurde in den vergangenen Jah- ren eine Smartphone-Navigation für Blinde und Sehbehinderte entwickelt und ge- testet. Pilotgebiete für die Entwicklung der entsprechenden App waren der Bezirk Mitte und der Stadt- und Landkreis Soest. Langfristiges Ziel ist es, in Berlin die Navi- gations-App für das gesamte Stadtgebiet bereitzustellen.

In einem ersten Schritt hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowohl die Routeninformationen als auch die VBB-App „Bus & Bahn“ mit verschiedenen Funktionen barrierefrei erweitert. So wurden zum Beispiel die Wege bei einem Um- stieg von der S-Bahn zum Bus detailliert mit Abbiegehinweisen beschrieben. Die Sprachein- und Sprachausgabe per Sprachassistenz ist integraler Bestandteil.

Zur Weiterentwicklung der digitalen Angebote gem. § 57 MobG BE ist das Vorlie- gen der bezirklichen Fußverkehrsnetze gem. § 54. Abs. 1 notwendige Vorausset- zung. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Berlin, den 10.02.2022 In Vertretung

Markus Kamrad

Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de