Frage 1:
Wie ist der bauliche #Zustand folgender #Brücken, und wie stellt sich deren Sanierungsbedarf konkret
dar? (#Beusselbrücke, #Perleberger Brücke, #Putlitzbrücke)
Antwort zu 1:
Die Beusselbrücke hat auf Grundlage der regelmäßigen #Bauwerksprüfung nach
DIN 1076 mit einer #Zustandsnote von 2,5 einen ausreichenden Zustand bezüglich
der Standsicherheit; die #Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit haben leichte
Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des Gesamtzustands werden
durch kontinuierliche kurz- und mittelfristige Unterhaltungsleistungen erreicht.
Die Perleberger Brücke hat mit einer Zustandsnote von 2,3 einen befriedigenden
Zustand
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bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit
haben leichte Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des
Gesamtzustands werden durch kontinuierliche mittelfristige
Unterhaltungsleistungen erreicht.
Die Putlitzbrücke hat mit einer Zustandsnote von 3,0 einen nicht vollumfänglich
ausreichenden Zustand bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und
die Dauerhaftigkeit haben Beeinträchtigungen, die durch Sonderprüfungen
engmaschiger als durch die reguläre Bauwerksprüfung bzw. Überwachung
kontrolliert werden. Eine unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht nicht. Derzeit
erfolgt die Planung von grundhaften Instandsetzungsarbeiten.
Frage 2:
Wann plant der Senat diese Brücken zu sanieren und welche Mittel wurden dafür eingestellt und
wenn keine Sanierung bzw. Ertüchtigung geplant ist, warum nicht?
Antwort zu 2:
Die Beusselbrücke und die Perleberger Brücke bedürfen auf Grundlage ihres
gegenwärtigen baulichen Zustandes keiner Sanierung bzw. Ertüchtigung im Sinne
einer Grundinstandsetzung. Die Finanzierung der kontinuierlichen Instandhaltung
erfolgt aus dem Haushaltmittelansatz für die Unterhaltung von Brücken, Tunnelund Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen (Kapitel 0740 Titel
52102).
Die Putlitzbrücke bedarf einer Grundinstandsetzung. Der Abstimmungs- und
Planungsaufwand gestaltet sich sehr aufwendig, da die unter der Brücke
befindlichen Bahnanlagen in Verbindung mit dem gedrungenen Querschnitt des
Bestandsbauwerks zu berücksichtigen sind. Die entstehenden Kosten werden aus
dem Haushaltmittelansatz für die Unterhaltung von Brücken, Tunnel- und
Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen (Kapitel 0740 Titel 52102)
finanziert.
Frage 3:
Inwiefern plant der Senat den maroden Radweg auf der Putlitzbrücke (Buckelpiste) zu sanieren?
Antwort zu 3:
Die Instandsetzung der Radverkehrsteilflächen auf der Putlitzbrücke ist derzeit in
Planung. Mit der Beauftragung der Bauleistungen wird im 2. Quartal 2022
gerechnet. Planmäßig könnte danach die Ausführung der Radwegerneuerung im
- Quartal beginnen. Die Termine stehen unter dem Vorbehalt der vorläufigen
Haushaltwirtschaft beziehungsweise der Verabschiedung des Haushaltsplanes von
Berlin.
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Frage 4:
Ist geplant, den Radweg auf der Perleberger Brücke grün einzufärben, da er bei Regen für
Fußgänger schlecht sichtbar ist?
Antwort zu 4:
Am Radweg auf der Perleberger Brücke sind derzeit keine Veränderungen
vorgesehen.
Frage 5:
Auf der Beusselbrücke fahren Radfahrende auf dem Gehweg, wodurch es immer wieder zu
Kollisionen mit an der Bushaltestelle Beusselbrücke wartenden Fahrgästen kommt, da der Gehweg
an dieser Stelle zu schmal ist und es auf der Beusselbrücke im Gegensatz zur Putlitzbrücke keinen
Radweg auf der Straße gibt. Was will der Senat hier unternehmen, damit auf der Straße beidseitig
ein Radweg angelegt wird, sodass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an dieser Stelle sich nicht
mehr auf dem Gehweg begegnen müssen, da Radfahrende dann sicher auf der Straße fahren
können (was derzeit nicht der Fall ist)?
Antwort zu 5:
Mit dem Radverkehrsplan wurden Ende 2021 für das Radverkehrsnetz die
zugehörigen Ausbaustandards vorgegeben. Der Senat strebt mit dem Bezirksamt
Mitte eine gemeinsam priorisierte Radnetzausbauplanung gemäß Radverkehrsplan
an. Die Beusselbrücke ist Bestandteil des Radverkehr-Vorrangnetzes und zugleich
Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Die Methoden und Datengrundlagen
für die Radnetzausbauplanung werden derzeit geschaffen.
Frage 6:
Inwiefern ist geplant, die Aufenthaltsqualität auf der Beusselbrücke und der Putlitzbrücke bei einer
geplanten Sanierung zu erhöhen durch breitere Gehwege, mehr Radstellanlagen, die Begrünung
der Mittelstreifen und der Pflanzung von Bäumen?
Antwort zu 6:
Bei Instandsetzungsarbeiten an den Brücken sind keine wesentlichen Eingriffe in die
vorhandene Bauwerkskonstruktion möglich. Verkehrlich streben der Bezirk und der
Senat eine Optimierung zu Gunsten des Umweltverbundes auf Grundlage des
Berliner Mobilitätsgesetzes an. Dabei wird die Verkehrsraumaufteilung auf der
Brücke sowie auch in deren Umfeld betrachtet werden.
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Frage 7:
Auf der Putlitzbrücke als auch auf der Beusselbrücke fehlen Radstellanlagen für Personen, die mit
dem Rad von Zuhause zum S-Bahnhof fahren und dort in die S-Bahn steigen. Radfahrende müssen
ihr Fahrrad an das Brückengeländer anschließen. Was will der Senat tun, um in diesem Bereich
mehr Radstellanlagen kurzfristig aufzustellen?
Antwort zu 7:
Die GB infraVelo GmbH untersucht in Abstimmung mit dem Senat und den
Bezirksämtern aktuell Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausstattung mit
Radabstellanlagen an den S- und U-Bahnstationen in den Tarifbereichen A und B.
Die Flächenpotentiale werden derzeit analysiert.
Für mögliche Planungen von Fahrradabstellanlagen am S- und U-Bahnhof
Westhafen bzw. am S-Bahnhof Beusselstraße wird auf die Ergebnisse der Standortund Potentialanalyse zum Fahrradparken verwiesen. Die Ergebnisse der Standortund Potentialanalysen sind die Planungsgrundlage, um Fahrradabstellanlagen an
den S- und U-Bahnstationen zu errichten. Die Ergebnisse sind hier einsehbar:
https://www.infravelo.de/projekte/fahrradparken/sup/.
Frage 8:
Auf der Putlitzbrücke stapeln sich die Escooter auf dem schmalen Fußweg und werden dadurch für
zu Fuß Gehende zu Stolperfallen. Inwiefern kann der Senat dort eine Abstellanlage für Escooter
installieren bzw. auf die Betreiber von Escootern darauf hinwirken, dass diese so programmiert
werden, dass diese nicht mehr auf der Brücke nach der Nutzung abgemeldet werden können?
Antwort zu 8:
Die Putlitzbrücke mit ihrem schmalen Fußweg eignet sich nicht für eine
Abstellanlage für Escooter. Die vorgenannte Flächenanalyse ist aber auch
geeignet, um Abstellflächen für Escooter und Roller im Umfeld zu identifizieren. Der
Senat wird aber in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt bessere
Regulierungsmöglichkeiten gegenüber den Sharinganbietern und die Einrichtung
einer sogenannten No-Parking-Zone prüfen, damit ggf. Mietvorgänge direkt auf
der Brücke nicht mehr beendet werden können.
Frage 9:
Bei einer Verlängerung der Tramroute vom U-Bahnhof Turmstraße über die Beusselstraße zum
Tramnetz in der Seestraße würde die Tram über die Beusselbrücke geführt werden. Inwiefern gibt
die Beusselbrücke eine entsprechende Traglast für die Tram her bzw. ist bei einer Sanierung der
Beusselbrücke geplant, eine potenzielle Tramroute an dieser Stelle mitzudenken und die Brücke bei
einer Sanierung diesbezüglich zu ertüchtigen?
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Antwort zu 9:
Eine Aussage zur Tragfähigkeit für eine derartige Belastung ist erst durch eine
statische Nachrechnung möglich und wäre Bestandteil einer
Grundinstandsetzungsplanung im Zusammenhang mit der konkreten
Routenfestsetzung.
Berlin, den 28.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de