Schiffsverkehr + Mobilität: Stand der Errichtung eines Fähranlegers für eine barrierefreie Querung am Spreetunnel, aus Senat

Frage 1:
Inwiefern ist das in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25171 vom 05. Oktober 2020
angekündigte Einräumen eines #Wegerechtes zur #Errichtung des #Fähranlegers erfolgt?
Antwort zu 1:
In der genannten Schriftlichen Anfrage wurde die Notwendigkeit der Einräumung
eines Wegerechtes für die favorisierte Variante erläutert. In der Zwischenzeit stellte
sich jedoch heraus, dass bereits eine #Dienstbarkeit für den #Uferstreifen vorliegt und
somit die Entscheidungsberechtigung über die Nutzung des Grundstücks für die
Errichtung und Zuwegung zu einem Steg nicht nur beim #Grundstücksbesitzer selbst
liegt, sondern beim Berechtigten aus der Dienstbarkeit. Leider gibt es wegen der
fehlenden Rückmeldung des Rechteinhabers derzeit noch keine Einigung.


Frage 2:
Wie ist der Stand der angekündigten #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Abs. 2
Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Errichtung des Fähranlegers?
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Antwort zu 2:
Ohne die Klärung der Frage, wie die Einräumung des erforderlichen Wegerechts
erreicht werden kann und welche Kosten damit für das Land Berlin entstehen
würden, kann die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht abgeschlossen werden.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zum Betrieb der #Fährverbindung?
Frage 4:
Wann ist mit baulichen Maßnahmen zur Errichtung des Fähranlegers zu rechnen?
Antwort zu 3 und 4:
Ohne eine verbindliche Klärung der #Stegstandorte kann keine terminliche
Einschätzung erfolgen.
Berlin, den 28.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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