S-Bahn + Bahnhöfe: Jetzt die Bahnhöfe in Hohenschönhausen für die „Verkehrswende“ fit machen!, aus Senat

Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Berliner Senat für die Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte
#Hohenschönhausen, #Ahrensfelde, #Gehrenseestraße und #Wartenberg angesichts eines wachsenden
Bezirks und der zunehmenden Bedeutung des #ÖPNV- und des Fernverkehrs (bitte einzeln Ziele und
konkrete Maßnahmen, sowie die Zeit- und Kostenplanung auflisten)?
Frage 10:
Inwiefern plant der Berliner Senat eine #Aufwertung der Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte
Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße und Wartenberg, um so auch einen Anreiz zum
#Umstieg auf die Bahn und somit zum Gelingen der #Verkehrswende zu setzen? (bitte um Auflistung
konkreter Ziele und konkreter Maßnahmen, um diese zu erreichen sowie deren Zeit- und
Kostenplanung)?


2
Antwort zu 1 und 10:
Der Berliner Senat verfolgt als Ziel eine Stärkung des Umweltverbundes.
Anforderungsgerechte und attraktive Verkehrsstationen stellen dabei als
Zugangsstellen für den Öffentlichen Personennahverkehr einen wichtigen Baustein
zur Erreichung dieses Zieles dar.
Im Rahmen des Projektes i2030 planen die Länder Berlin und Brandenburg daher
unter anderem auch den Ausbau der -Bahnlinie #S75 entlang des Berliner
Eisenbahn-Außenrings. Die Linie soll vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis zum
geplanten #Turmbahnhof #Karower Kreuz und dann weiter zur #Bucher Straße
(Einfädelung in die heutige #S8) verlängert werden. Aufgrund des frühen
Planungsstadiums kann hierfür noch kein Zeit- oder Kostenplan übermittelt werden.
Innerhalb der „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und #Barrierefreiheit von
Bahnhöfen“ (#FABB2) ist der barrierefreie Ausbau und die Modernisierung des S-Bahnhofes Gehrenseestraße vorgesehen. Hierbei ist neben dem Aufzugs- und
Treppenneubaus auch die Modernisierung der Personenüberführung, des
Bahnsteiges und des Daches geplant. Die Realisierung der Maßnahmen ist
voraussichtlich für 2023 vorgesehen. Da die Abstimmungen zum aus dem FABB2-
Programm förderfähigen Maßnahmenumfang noch nicht abgeschlossen sind,
kann ein konkreter Kostenplan zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht übermittelt
werden.
Frage 2:
Inwiefern schätzt der Berliner Senat die in Frage 1 benannten Ziele für
a) ausreichend und
b) machbar ein, um den Anspruch der Verkehrswende gerecht zu werden?
Antwort zu 2:
Mit dem Ausbau der S-Bahnlinie S75 wird eine neue S-Bahnverbindung zwischen
Hohenschönhausen und den Pankower Ortsteilen Karow und Blankenburg
geschaffen. Weiterhin werden künftig über den geplanten Turmbahnhof am
Karower Kreuz gute Umsteigeverbindungen zum S- und Regionalverkehr in alle
Richtungen ermöglicht.
Die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes
Gehrenseestraße werden durch den Senat ausdrücklich begrüßt. Die barrierefreie
Erreichbarkeit von Verkehrsstationen ist eine wesentliche Zielsetzung des Landes
Berlin.
Frage 3:
Wurde der Bahnhof Hohenschönhausen im Rahmen des „Sofortprogramms für attraktive Bahnhöfe“
vom BMVI aufgewertet? Wenn ja, wie beurteilt der Berliner Senat diese Aufwertung und wenn nein,
warum nicht?
3
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die DB AG Folgendes mit:
„Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurden im Jahr 2020 drei Maßnahmen am
Bahnhof Hohenschönhausen durchgeführt. Darunter fällt die künstlerische
Gestaltung (Folierung) der Einhausung unter der Treppenanlage des S-Bahnsteigs
sowie die Gestaltung der Rampen-Einhausung. Zusätzlich wurden S-Bahn-Logos im
Zugang und DB-Logos an den Regionalbahn-Zugängen angebracht und rund 35
defekte Glasscheiben ausgetauscht. Im Konjunkturprogramm 2021 wurden keine
weiteren Maßnahmen am Bahnhof durchgeführt.“
Die Aufwertung des S-Bahnhofes Hohenschönhausen wird durch den Senat sehr
begrüßt. Die künstlerische Umgestaltung und der Austausch der Glasscheiben
steigern die Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste.
Frage 4:
Zählt die Pressemitteilung „Bahn frischt Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg auf“ vom 13.11.2020
sämtliche Aufwertungen, die am Bahnhof Hohenschönhausen getätigt wurden, auf? Wenn ja,
warum wurde der Bahnhof als Verkehrsknotenpunkt nicht weitgehender aufgewertet, obwohl vom
BMVI ein weitreichender Maßnahmenrahmen eröffnet wurde („Austausch von Wand-/
Bodenbelägen; Anstrich und Fassaden; Erneuerung von Treppen, Zugängen, Zäunen und Dächern;
Ergänzung von Sitz- und Wartemöglichkeiten; Beseitigung von Graffiti und weiteren
Vandalismusschäden; Erweiterung von Reisendeninformation; weiterer Ausbau der Barrierefreiheit;
energetische Sanierung, z.B. Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder Austausch von
Heizungsanlagen“ – „Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe“)?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG Folgendes mit:
„Die besagte Pressemeldung zählt alle getätigten Verschönerungsmaßnahmen im
Rahmen des Konjunkturprogramms am Bahnhof Hohenschönhausen
auf (Auflistung der Maßnahmen siehe Antwort 3). Die Maßnahmen wurden im
Konjunkturprogramm 2020 durchgeführt. Im Konjunkturprogramm 2021 wurden
keine Maßnahmen am Bahnhof getätigt.
Für das Handwerkerprogramm, bei dem die Mittel sehr kurzfristig eingesetzt werden
sollen, wurden vor allem solche Verkehrsstationen identifiziert, bei denen die
Reisenden besonders schnell von den geplanten Verbesserungen profitieren. Eine
gesamthafte oder umfassende und nicht kurzfristig machbare Sanierung von
ganzen Stationen war nicht die Intention des Programmes und der DB
Station&Service AG. Es wurde auf eine ausgewogene Verteilung der Maßnahmen
an den Berliner Bahnhöfen geachtet. Durch diese Streuung profitierten 2020 über
40 Bahnhöfe in Berlin. 2021 über 50 Bahnhöfen mit über 100 kleineren sowie
größeren Maßnahmen.“
4
Frage 5:
Welche weiteren Maßnahmen sind im Rahmen des „Sofortprogramms für attraktive Bahnhöfe“
noch geplant und bis wann sollen diese umgesetzt werden (bitte einzeln auflisten)?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG Folgendes mit:
„Im August 2020 startete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
zusammen mit der DB das Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe. 2021 wurde es
fortgeführt. Eine Prämisse dieser beiden Programme war es u.a., dass die
Maßnahmen innerhalb eines Jahres umsetzbar sind. Das Programm wird (Stand:
21.01.2022) im Jahr 2022 nicht weitergeführt. Daher sind für 2022 keine weiteren
Maßnahmen geplant. An einigen wenigen Stationen werden noch finale
Restarbeiten ausgeführt.
Zusatzinformationen erhalten Sie auch auf der DB-eigenen Website (letzter Aufruf
mit Stand zum 21.01.2022):
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/bahnwelt/Bauen_an_Personenbahn
hoefen/Konjunkturprogramm“
Frage 6:
Welche Bedeutung misst der Berliner Senat der Etablierung von
a) Park and Ride Parkplätzen und
b) Bike and Ride Stellplätzen zu?
Antwort zu 6:
Zu a)
Grundsätzlich vertritt der Senat die Auffassung, dass #Park and Ride-Anlagen (#P+R)
nur an den wohnortnächsten Bahnhöfen die Straßenentlastung und die Auslastung
des öffentlichen Personennahverkehrs optimieren.
In Berlin wird jedoch der #Umweltverbund als Zubringer priorisiert und weiter
ausgebaut.
Ergänzend steht das Land Berlin in engem Austausch mit dem Land Brandenburg
bzgl. eines gemeinsamen Vorgehens im Berliner Umland.
Der Senat strebt eine Komplementärfinanzierung zum laufenden Förderprogramm
des Landes Brandenburg an.
Richtungsweisend ist eine Bedarfsanalyse des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg (VBB) aus dem Jahr 2020, Antragsteller sind die Brandenburger
Gemeinden.
Siehe hierzu u.a. auch die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen:
5
Nr. 18 / 23 236 vom 22. April 2020 – Hr. Scholtysek (AfD)
Nr. 18 / 23 503 vom 15. Mai 2020 – Hr. Statzkowski (CDU)
Nr. 18 / 23 622 vom 28. Mai 2020 – Hr. Friederici (CDU)
Nr. 18 / 24 970 vom 17. September 2020 – Hr. Czaja (CDU)
Nr. 18 / 27 127 vom 25. März 2021 – Hr. Scholtysek (AfD)
Zu b)
Der Senat hat das Ziel, die Kombination zwischen #Radverkehr und öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) beziehungsweise Fernverkehr zu fördern. Dieses Ziel
findet sich auch in § 47 Absatz 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder. Konkrete
Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sind im Radverkehrsplan des Landes
Berlin, Abschnitt 4.3.1.3 „Ausbau des Angebots an Zugängen zum Öffentlichen
Personennahverkehr und Fernverkehr“, aufgeführt. Beispielhaft soll hier auf die
Vorgabe im #Radverkehrsplan verwiesen werden, an den Zugangsstellen zum
ÖPNV ein Angebot an Fahrradstellplätzen zu schaffen, von denen mindestens 20
Prozent gesichert sind.
Frage 7:
Inwiefern plant der Berliner Senat auf das Förderprogramm „#Bike+Ride-Offensive“ des BMU in
Hinblick auf die Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte Hohenschönhausen, Ahrensfelde,
Gehrenseestraße und Wartenberg zurückzugreifen (bitte einzeln Ziele und konkrete Maßnahmen
sowie die Zeit- und Kostenplanung auflisten)?
Frage 8:
Welche Maßnahmen plant der Berliner Senat, um das Angebot an „Park and Ride“ Parkplätzen an
den Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße
und Wartenberg zu erweitern (bitte einzeln Ziele und konkrete Maßnahmen sowie die Zeit- und
Kostenplanung auflisten)?
Antwort zu 7und 8:
Die GB infraVelo GmbH unterstützt die derzeit zuständigen Bezirksämter mit der
Erarbeitung von Standort- und Potentialanalyse für die Bedarfsermittlung von
Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen. Die Standort- und Potentialanalyse
(Stand Juni 2021) zeigte keinen nennenswerten zusätzlichen Bedarf an
Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten
Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße und Wartenberg auf. (siehe
auch: https://www.infravelo.de/assets/Fahrradparken/Standortund_Potenzialanalysen/sup-ergebnisse-aktualisiert.pdf).
Frage 9:
Wie schätzt der Berliner Senat die Aufenthaltsqualität und den Komfort der Bahnhöfe
Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße und Wartenberg ein?
6
Antwort zu 9:
Die Ausstattung der genannten Bahnhöfe entspricht den gesetzten Standards der
jeweiligen Bahnhofskategorie und wird als funktional eingeschätzt. Der Senat
unterstützt die DB AG als Betreiber der Anlagen bei der Aufwertung von
Verkehrsstationen.
Da die barrierefreie Erreichbarkeit von Verkehrsstationen eine wesentliche
Zielsetzung des Landes Berlin ist, wird der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes
Gehrenseestraße begrüßt.
Frage 11:
Inwiefern plant der Berliner Senat gemeinsam mit dem #VBB die #Taktfrequenz der S75 im
Allgemeinen, zu den Stoßzeiten sowie nachts zu verdichten (bitte um Auflistung konkreter Ziele und
konkreter Maßnahmen, um diese zu erreichen sowie deren Zeit- und Kostenplanung)?
Antwort zu 11:
Eine Taktverdichtung der Linie S75 ist nicht geplant. Im Tagesverkehr verkehrt die
Linie S75 bereits im 10-Minuten-Takt. In den Tagesrandzeiten verkehrt die Linie S75
im 20-Minuten-Takt und während des durchgängigen Nachtverkehrs (in den
Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen)
verkehrt die Linie S75 im 30-Minuten-Takt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel im
Dezember 2021 wurde die Linie S75 im Nachtverkehr bis Warschauer Straße
(anstelle Lichtenberg) verlängert.
Der ÖPNV-Aufgabenträger beurteilt dieses Angebot im Hinblick auf die Taktdichte
und angebotenen Platzkapazitäten als attraktiv und nachfragegerecht. Zu
berücksichtigen ist zudem, dass eine weitere Taktverdichtung infrastrukturseitig
nicht ohne Weiteres realisierbar wäre, da die Linie S75 auf ihrem Laufweg
Netzabschnitte gemeinsam mit anderen S-Bahn-Linien bereits im dichtesten
Fahrtenabstand befährt.
Mittelfristig ist eine Verlängerung einer Zuggruppe der Linie S75 auf die Stadtbahn
geplant (siehe Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/10141). In diesem
Zusammenhang ist eine Erhöhung der Zugstärke der verlängerten Zuggruppe von
Halb- (4-Wagen-Züge) auf Vollzüge (8-Wagen-Züge) vorgesehen, wodurch die
angebotenen Platzkapazitäten auf der Linie S75 mittelfristig deutlich erweitert
werden.
Frage 12:
Wie beurteilt der Berliner Senat das Projekt 2030 in Hinblick auf
a) das zu erwartende Wachstum der Stadt
b) die zu erwartende zunehmende Fahrgastzahl durch die Verkehrswende sowie
c) die erwartende zunehmende Belastung des ÖPNV und des Fernverkehrs durch die
Inbetriebnahme des #BER?
7
Antwort zu 12:
Der Senat geht davon aus, dass die Fragesteller sich nach dem Infrastrukturprojekt
#i2030 erkundigen.
Im Rahmen des Projektes wurden Planungen und Untersuchungen für den
#Infrastrukturausbau auf einzelnen Korridoren gemeinsam mit dem Land
Brandenburg aufgenommen, womit die Grundlagen für zusätzliche Verkehre
geschaffen werden sollen, die auch den vom Fragesteller unter a) und b)
erwähnten Aspekte begegnen sollen. Das Projekt i2030 ist zweifelsohne ein
wichtiger Baustein für die Infrastrukturentwicklung in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg. Der Senat weist jedoch darauf hin, dass das Projekt i2030 zum einen
bewusst nicht alle Strecken in Berlin und Brandenburg umfasst und zum anderen
vom Senat auch weiterhin Planungen und Maßnahmen verfolgt werden, die
unabhängig vom Projekt i2030 und/oder auf den übrigen Strecken untersucht und
umgesetzt werden. Bei all diesen Planungen berücksichtigt der Senat auch das
bekannte geplante Mehrangebot an Fernverkehrszügen.
Für die Anbindung des Flughafens BER selbst haben die Länder Brandenburg und
Berlin schon deutlich vor Beginn der i2030-Untersuchungen Maßnahmen
vereinbart. Hierfür ist u.a. der zweigleisige Ausbau der Fernbahngleise der
#Dresdener Bahn zwischen dem Bahnhof Südkreuz und dem Berliner Außenring
geplant, die Inbetriebnahme ist für Dezember 2025 vorgesehen. Über diese Strecke
wird ab diesem Zeitpunkt auch der #Flughafenexpress im 15-Minuten-Takt
verkehren, der zusammen mit der S-Bahn-Anbindung und weiteren Regionalzügen
sowie der kleinräumigen ÖPNV-Anbindung eine qualitativ hochwertige ÖPNV-Anbindung bereitstellen wird. Wie der Senat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt
hat, wird damit selbst mit den noch vor Pandemiebeginn prognostizierten
langfristigen #Fluggastwachstum eine ausreichende Kapazität im ÖPNV-System
bereitstellt. Ein direkter Zusammenhang mit dem Projekt i2030 besteht hierbei daher
nicht, gleichwohl sind die Zugfahren des Regionalverkehrs, die den Flughafen BER
bedienen, selbstverständlich im Projekt i2030 berücksichtigt.
Der VBB teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Der Senat ist bestrebt für das Berliner Gebiet und in Zusammenarbeit mit dem
Land Brandenburg ebenso für die gemeinsame Stadt-Umland-Region das ÖPNVAngebot auszubauen und Engpässe im bestehenden Strecken- und Liniennetz
abzubauen. Zudem sollen wachsende Siedlungen und Ortsteile (z.B. Blankenburger
Süden, Siemensstadt) besser an den ÖPNV angeschlossen werden. Die Erhöhung
der Attraktivität der ÖPNV-Angebote ist die Voraussetzung für eine gelingende
Verkehrswende. Innerhalb der verschiedenen Bestrebungen zur Förderung des
Umweltverbunds spielt das Projekt i2030 eine zentrale Rolle. Die langfristigen
Planungen für den Schienenausbau müssen jetzt vorangetrieben werden, um die
gesetzten Klimaziele zu erreichen. Darum ist die konsequente Fortführung der i2030-
Projekte auch im Berliner Koalitionsvertrag verankert.
Neben vielen anderen Einflussfaktoren spielt auch die Inbetriebnahme des BER für
die Langfristplanung im Schienenverkehr eine große Rolle. In Bezug auf die
Flughafenanbindung werden auch im Projekt i2030 Optionen zur
8
Angebotserweiterung untersucht. Insbesondere werden im Teilprojekt Berliner SBahn die technischen Grundlagen erarbeitet, neben der S45 und S9 eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen BER zu führen. Der Ausbau in den i2030-
Korridoren führt darüber hinaus zu besseren Anschlüssen oder schnelleren
Verbindungen, wie im Deutschlandtakt vorgesehen.“
Berlin, den 28.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de