Straßenverkehr: Abschluss A100 – wer ist wofür zuständig?, aus Senat

Frage 1:

Wie viele #Kraftfahrzeuge fahren derzeit täglich im Bereich der künftigen #Anschlussstellen der #A100

… auf der #Sonnenallee Richtung Südosten?

… auf der Sonnenallee Richtung Nordwesten?

… auf dem Zug #Grenzallee – Dammweg in beiden Richtungen?

… auf der Straße Am #Treptower Park Richtung Südosten?

… auf der #Puschkinallee Richtung Nordwesten?

… über die #Elsenbrücke in beiden Richtungen?

… auf der Elsenstraße in beide Richtungen?

… auf der #Schlesischen Straße in beide Richtungen?

Antwort zu 1:

Der durchschnittliche tägliche Verkehr an Werktagen (#DTVw) für die Bereiche der künftigen Anschlussstellen der A 100 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die DTVw-Werte stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2019 und werden als Querschnittswert angegeben.

BereichDTVw 2019 Kfz1
Sonnenallee in beiden Richtungen (westl. Dammweg – Grenzallee)  24.400 Kfz/24h
Grenzallee in beiden Richtungen (südl. Sonnenallee)23.500 Kfz/24h
Dammweg in beiden Richtungen (nördl. Sonnenallee)15.400 Kfz/24h
Am Treptower Park Richtung Südosten (östl. Elsenstraße)24.800 Kfz/24h
Puschkinallee Richtung Nordwesten (östl. Elsenstraße)21.800 Kfz/24h
Elsenbrücke in beiden Richtungen46.800 Kfz/24h
Elsenstraße in beiden Richtungen (nördl. Puschkinallee)49.200 Kfz/24h
  Elsenstraße in beiden Richtungen (zw. Puschkinallee und Am Treptower Park)  37.800 Kfz/24h
Elsenstraße in beiden Richtungen (südl. Am Treptower Park)24.400 Kfz/24h
Schlesische Straße in beiden Richtungen (südl. Taborstraße)18.300 Kfz/24h

1 durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (Mo-Do) für Kraftfahrzeuge (Pkw+Lkw, Lkw>3,5t zulässiges Gesamtgewicht, Bus, Kraftrad) im übergeordneten Straßennetz

Frage 2:

Wie viele Kraftfahrzeuge werden auf den genannten Straßenabschnitten nach der Eröffnung der Autobahn erwartet? (Bitte mit Bezug auf die Straße Am Treptower Park in beide Richtungen angeben)

Antwort zu 2:

Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen keine Daten vor. Für das planrechtliche Verfahren zum 16. Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100

wurden im Rahmen der objektkonkreten #Prognose 2025 folgende Werte ermittelt und der Planung zugrunde gelegt. Die Verkehrsbelastungen werden als DTVw- Werte dargestellt:

  • Sonnenallee (Saalestr. – Treptower Str.): 38.600 Kfz/Tag
  • Sonnenallee (AS – Ziegrastr.): 43.600 Kfz/Tag
  • Grenzallee (Neuköllnische Allee – Sonnenallee): 10.800 Kfz/Tag
  • Dammweg (Sonnenallee – Kiefholzstr.): 11.400 Kfz/Tag
  • Am Treptower Park (Puderstr. – Bulgarische Str.): 10.100 Kfz/Tag
  • Puschkinallee (Bulgarische Str. – Elsenstr.): 11.700 Kfz/Tag
  • Elsenbrücke: 74.300 Kfz/Tag
  • Elsenstraße (Kiefholzstr. – Am Treptower Park): 19.400 Kfz/Tag
  • Schlesische Straße – Puschkinallee (Skalitzer Str. – Eichenstr.): 21.900 Kfz/Tag

Frage 3:

Wer ist für Planung, Gestaltung und #Verkehrslenkung der o.g. Straßenabschnitte zuständig?

Antwort zu 3:

Soweit keine Vorgaben durch das vorgenannte planrechtliche Verfahren bestehen, sind für die Planung, Gestaltung und Verkehrslenkung der oben genannten Straßenabschnitte die #Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (#SenUMVK) sowie der örtlich zuständige Bezirk des Landes Berlin zuständig.

Frage 4:

Wer ist für das #Inbetriebnahmekonzept des 16. Bauabschnitts der #BAB 100 zuständig, welche Fragen müssen im Zuge dieses Konzeptes beantwortet werden und welche Straßen müssen dazu bis zu welcher Entfernung von den Anschlussstellen einbezogen werden?

Antwort zu 4:

Die #Autobahn GmbH des Bundes teilt hierzu mit: Ein Inbetriebnahmekonzept wird durch die Autobahn GmbH vorbereitet und mit der #Verkehrsbehörde und der Polizei des Bundeslandes Berlin besprochen. Derzeit sind zu diesem Konzept keine Aktivitäten notwendig.

Frage 5:

Kann das Inbetriebnahmekonzept auch die Umgestaltung von Straßen in der Baulast Berlins beinhalten (namentlich die in Frage 1 genannten Straßenabschnitte), wer wäre dann für Planung, Bürger*innenbeteiligung, Ausschreibung, Beauftragung, Anordnung bauzeitlicher und endgültiger Verkehrszeichen und Finanzierung der Maßnahmen verantwortlich und wie lange schätzt der Senat die notwendige Zeit hierfür ein?

„Dazu können wir derzeitig keine Aussage treffen.“

Frage 6:

Wie ist die Zeitplanung zur Erstellung des Inbetriebnahmekonzepts und der erforderlichen Maßnahmen im Umfeld der Anschlussstellen?

Antwort zu 6:

Die Autobahn GmbH des Bundes teilt hierzu mit:

„Derzeit können wir dazu keine Aussage treffen.“

Frage 7:

Wie viele Bürger*innen wohnen in den von den Änderungen der Kraftverkehrsmengen betroffenen Gebieten und wie groß sind deren Radien um die Anschlussstellen?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der Untersuchungen für das #Planfeststellungsverfahren zum 16. Bauabschnitt der A 100 wurde im Jahr 2009 eine Bewertung der verkehrlichen Wirkung auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der Innenstadt vorgenommen. Durch den Ausbau der A 100 im vorgesehenen Planungsabschnitt ergäben sich nach den seinerzeitigen Berechnungen gegenüber dem #Planungsnullfall (kein Ausbau der A 100) deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten #Hauptverkehrsstraßennetz. Da den Verkehrsabnahmen jedoch auch Zunahmen gegenüberstehen, erfolgte eine Analyse der Betroffenenzahlen. Für die Analyse wurden Veränderungen der Verkehrsbelastungen größer 500 Kfz/Tag erfasst. Streckenabschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz mit einer Veränderung von weniger als 500 Kfz/Tag wurden dabei vernachlässigt, da diese geringen Belastungsveränderungen kaum Auswirkungen auf eine Verbesserung bzw.

Verschlechterung der Lärm- und Luftschadstoffsituation haben. Von Verkehrszunahmen (>500 Kfz/Tag) wären danach 11.100 Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb des S-Bahn-Rings betroffen und von Verkehrsabnahmen (>500 Kfz/Tag) 27.100 Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb des S-Bahn-Rings.

Frage 8:

Wann wird die Bürger*innenbeteiligung zur Erstellung von Verkehrskonzepten um die künftigen #Anschlussstellen Sonnenallee und Treptower Park beginnen?

„Die #Bürgerbeteiligung hat mit der Veröffentlichung der #Planfeststellungsunterlagen zum 16. Bauabschnitt Anfang 2009 begonnen und ist mit Inkrafttreten des rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen.“

Berlin, den 26.01.2022 In Vertretung

Markus Kamrad Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de