Tramverlängerung zum U-Bahnhof Turmstraße, aus Senat

Frage 1: Warum wurde die #Baustellenführung an der #Turmstraße so angelegt, dass auf der nördlichen Seite der Turmstraße im Bereich der Baustelle seit Monaten keine Busse mehr über die Turmstraße Richtung -Bahnhof Turmstraße fahren können wodurch tausende Menschen, die im Bereich der östlichen Turmstraße wohnen nun nicht mehr zum U-Bahnhof Turmstraße mit dem Bus fahren können, während auf der südlichen Seite der Turmstraße so viel Platz gelassen worden ist, dass dort auf einer Spur die Busse weiter vom Westen der Turmstraße kommend Richtung Osten fahren können?

Antwort zu 1: Hierzu antwortet die BVG: „Für den Bau der Straßenbahnstrecke sind in der Turmstraße zunächst die Sperrung der nördlichen Seite und in einer zweiten Bauphase die Sperrung der südlichen Fahrbahnhälfte geplant. In der nördlichen Fahrbahnhälfte werden zunächst die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe sowie Arbeiten zur Verlegung von Gasleitungen und weiteren Leitungsbetrieben zur Herstellung der ausreichenden Baufreiheit für den Gleisbau vorgenommen. Bei ausreichender Baufreiheit werden die entsprechenden Gleisbauarbeiten für das Gleis 1 beginnen, für die auch die entsprechenden Baustelleneinrichtungen auf der nördlichen Fahrbahn benötigt 2 werden. Für die Herstellung der Baufreiheit sowie Bau vom Gleis 2 wird dann die südliche Fahrbahnhälfte entsprechend gesperrt. Dies ist auch notwendig, um die die Erreichbarkeit des Gesundheits- und Sozialzentrum Moabit (Turmstraße 21) für den Anlieger- und Lieferverkehr sicherzustellen. Die Busse der Linie 123 bzw. 187 werden über die Straße Alt-Moabit in der jeweiligen Richtung umgeleitet.“

Frage 2: Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit kurzfristig die Baustelle auf der nördlichen Seite der Turmstraße so verschmälert wird, dass auch dort Busse Richtung U-Bahnhof Turmstraße fahren können und die in dem Bereich wohnhaften Menschen wieder mit dem Bus fahren können?

Antwort zu 2: Die Bauflächen sind für die Umsetzung der Baumaßnahme erforderlich. Die Gewährleistung der Erreichbarkeit von Haltestellen bleibt mit zumutbaren Mehrwegen gewährleistet. Die Prüfung und die Planung der Ersatzhaltestellen und der Bus-Umleitungen wurde durch die BVG durchgeführt. Der Senat sieht das vorhandene Angebot angesichts der unausweichlichen Einschränkungen während der Bauzeit als ausreichend an.

Frage 3: Wer hat wann die Planung für die Baustelleneinrichtung bestimmt, wer wurde dabei angehört und einbezogen und warum wurden dabei die Belange der Bevölkerung (viele Menschen in Moabit haben kein Auto und sind auf den ÖPNV angewiesen) für ein funktionierendes Busnetz nicht berücksichtigt?

Antwort zu 3: Die Planung der Baustelleneinrichtung folgt dem erforderlichen Flächenbedarf, der für die Umsetzung der Baumaßnahme erforderlich ist. Dafür hat der Bauherr, die BVG, Ingenieurbüros beauftragt. Die betroffenen Buslinien entfallen nicht, sondern werden möglichst nahe der ursprünglichen Linienführung umgeleitet. Die daraus resultierenden temporären verkehrsregelnden Maßnahmen sind Inhalt der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Nach der Anhörung des Bezirks und der Polizei erfolgte die entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. 3 Die BVG antwortet hierzu: „Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ein bauzeitliches Verkehrskonzept entwickelt, dass auch informativer Teil der Planfeststellungsunterlagen zum Vorhaben war. In diesem Rahmen konnten sich alle Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Anlieger im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren. Im Rahmen der Planungsphasen wird sich innerhalb der BVG mit dem Busbereich umfangreich zur Aufrechterhaltung des Bus-Angebotes abgestimmt und nur nicht vermeidbare Änderungen umgesetzt. Weiterhin fand eine Online-Informationsveranstaltung am 06.07.2021 statt, in der über die Verkehrsführung während der Bauzeit informiert wurde. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde dieses Konzept verfeinert und optimiert, so dass die Belange des Radverkehrs und der Umsteigeverkehre zwischen U-Bahn und Bus am U-Bahnhof Turmstraße mit weniger Eingriffen berücksichtig werden können.“

Frage 4: Wie viele Unternehmen haben Überbrückungshilfen bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft beantragt und wie viele Überbrückungshilfen wurden bisher an die Unternehmen bereits gezahlt / sollen gezahlt werden? Frage 6: Wie viele baustellenbetroffene Unternehmen haben sich wegen der Baustelle an den Senat / an das Bezirksamt Mitte / an das Geschäftsstraßenmanagement Turmstraße gewandt und was dabei vorgetragen?

Antwort zu 4 und 6: Bisher liegt eine Anfrage einer Gewerbetreibenden vor. Hierzu steht die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit der Antragstellerin in Kontakt.

Frage 5: Wie wurden die Unternehmen in der Turmstraße im Bereich des Baustellenabschnitts über die Möglichkeit der Beantragung von Überbrückungshilfen von wem wann informiert und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5: Den beteiligten Leitungsbetrieben sowie den Berliner Verkehrsbetrieben ist das Programm „Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin“ bekannt. Sie kommunizieren es im Rahmen ihrer Bautätigkeiten und weisen auf die Möglichkeit der Beantragung finanzieller Hilfe hin. Darüber hinaus stehen „die raumplaner“, das Geschäftsstraßenmangement (GSM) Turmstraße, mit der Bewilligungsbehörde (Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene bei SenWiEnBe), in engem Austausch. In der 4 Beratungsstelle des GSM Turmstraße können betroffene Gewerbetreibende ihre Sorgen und Nöte vortragen, im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten werden an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene verwiesen. Die BVG antwortet hierzu: „Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 06.07.2021 hat die BVG Gewerbetreibende auch auf die Möglichkeit der Überbrückungshilfe hingewiesen.“

Frage 7: Inwiefern wurde bei der Einrichtung der Baustelle wann und durch wen der Bedarf an Lieferzonen von hiesigen Ladengeschäften erhoben und wie berücksichtigt? a) Wenn dies nicht erfolgt sein sollte, warum nicht? b) Wenn dies nicht erfolgt sein sollte, welche Bestimmungen gibt es hierfür für die BVG, ob dies bei der Baustellenplanung zu erfolgen hat?

Antwort zu 7: Die BVG antwortet hierzu: „Im Bestandsnetz sind keine speziellen Lieferzonen in der Turmstraße ausgewiesen, so dass die Anlieferung aus den Nebenstraßen erfolgen kann.“

Frage 8: Im Mittelbereich der Turmstraße am U-Bahnhof Turmstraße fahren die Busse Richtung Osten nicht mehr die bisherige Bushaltestelle an. Stattdessen wurde eine provisorische Haltestelle auf der Mitte der Straße geschaffen. Inwiefern ist diese provisorische Haltestelle barrierearm gestaltet worden und werden dabei die Belange von sehbehinderten Menschen berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8: Die BVG antwortet hierzu: „Für provisorische Haltestellen streben wir Bordhöhen von bis zu 16 cm für die barrierearme Gestaltung an, die aber je nach örtlicher Lage zur Sicherstellung der Straßen- und Gehentwässerung nicht immer umsetzbar sind. Die genaue Lage der Bushaltepositionen und insbesondere der Zugänge ist von den auf der südlichen Fahrbahn stattfindenden Bauarbeiten je nach tagesaktuellem Baufortschritt veränderlich, so dass Auffindestreifen für sehbehinderte Menschen nicht möglich sind.“ 5

Frage 9: Welche Schritte sollen wann erfolgen, um die Tramverlängerung bis zum U-Bahnhof Turmstraße bis zum Frühjahr 2023 fertig zu stellen und ist aktuell gewährleistet, dass diese Schritte alle sich im vorgegebenen Zeitfenster befinden?

Antwort zu 9: Die BVG antwortet hierzu: „Insgesamt umfasst das Vorhaben 17 größere Bauzustände der Verkehrsführungen im Baufeld zzgl. kleinerer Anpassungen. Bis April 2022 ist derzeit der Straßenbahnverkehr in der Invalidenstraße unterbrochen, um die Neubaustrecke mit dem zusätzlichen Gleis 2 an die Bestandsstrecke anzuschließen. Dazu wird es ab dem 19.01.2022 zu Vollsperrungen des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Bereich Alt-Moabit/Invalidenstraße für den Kfz-Verkehr bis Herbst 2022 kommen. In der Turmstraße wird im 1. Quartal 2022 der Gleisbau beginnen. Im Bereich des U Turmstraße finden zunächst noch umfangreiche Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf der südlichen Fahrbahn statt. Ab Frühjahr 2022 sind Einschränkungen im Bereich der Kreuzung Stromstraße/Turmstraße für Arbeiten der BWB und dem Gleisbau der BVG geplant. Dabei sind Vollsperrungen der Turmstraße von Stromstraße bis Thusnelda-Allee bzw. Stromstraße bis Lübecker Straße für den MIV und Busverkehr geplant. Im Abschnitt der Turmstraße zwischen Lübecker Straße bis zur Rathenower Straße ist ab Frühjahr 2022 die Umstellung der Sperrung von der Nordseite auf die Südseite geplant. In der Rathenower Straße sind ab Herbst 2022 die weiteren Arbeiten zwischen Otto-Dix-Str und Turmstraße geplant. Der Gleisbau soll bis Anfang 2023 über den gesamten Abschnitt abgeschlossen werden. Die Arbeiten befinden sich derzeit im Zeitplan.“

Frage 10: Ist bei der weiteren Durchführung der Baustelle geplant, diese nochmals auf der Turmstraße räumlich zu verlegen / anzupassen und wenn ja, was ist hierbei geplant? a) Wie werden darüber die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden informiert?

Antwort zu 10: Siehe Antwort zu Frage 4 Zu a) Die BVG antwortet hierzu: „Die Kommunikation erfolgt über Anwohnerinformationen durch die BVG. Das Geschäftsstraßenmanagement wird die Gewerbetreibenden über eigene Flyer informieren. Darüber hinaus stehen Kontaktdaten der BVG und des Baulärmmanagements für individuelle Rückfragen zur Verfügung.“ 6

Frage 11: Wer ist die/ der verantwortliche Bauleiterin für diese Baustelle?

Antwort zu 11: Die BVG antwortet hierzu: „Durch die BVG wird die Bauleitung wahrgenommen sowie weitere Bauleitungen der Leitungsträger für deren eigenverantwortliche Arbeiten.“

Frage 12: Wie viele Bäume mussten für die Tramverlängerung an der Turmstraße bzw. in Moabit gefällt werden und werden noch weitere Bäume gefällt?

Antwort zu 12: Die BVG antwortet hierzu: „Von den 52 planfestgestellten Bäumen sind alle 52 Bäume gefällt. Für das Gleichrichterwerk Alt-Moabit mussten zusätzliche Bäume auf dem BVG-Hof Alt-Moabit 85 gefällt werden. Für erforderliche Leitungs- und Kabelumverlegungen (Deutsche Telekom, BWB, Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Vattenfall Wärme) mussten noch 3 weitere Bäume in der Turmstraße gefällt werden. Die Leitungsbetreiber werden vsl. noch für 2 weitere Bäume im Bereich Invalidenstraße / Alt-Moabit Fällanträge beim zuständigen Bezirksamt Mitte stellen.“

Frage 13: Wie viele dieser Bäume werden wann und wo in Moabit ersetzt? a) Inwiefern gibt es hierbei die Absprache mit dem Bezirksamt Mitte vornehmlich leere Baumscheiben in Moabit mit neuen Bäumen aufzufüllen? b) Was genau beinhaltet der Ersatz für die gefällten Bäume? – Werden dem Bezirksamt Mitte Bäume zur Verfügung gestellt oder kann sich dieses die Baumarten aussuchen? Werden bei den Nachpflanzungen solche Sorten gepflanzt, die mit der Erhitzung der Stadt aufgrund des Klimawandels klar kommen , was wurde hierzu vereinbart und wenn nichts vereinbart wurde, warum nicht? Wer ist für die Anschaffung der Ersatzbäume administrativ verantwortlich und was wurde hierzu vereinbart? – Wer ist für die Pflanzung der Ersatzbäume administrativ verantwortlich und was wurde hierzu vereinbart? – Wer ist für das Gießen und die Pflege der Ersatzbäume administrativ verantwortlich und was wurde hierzu vereinbart? 7

Antwort zu 13: Die BVG antwortet hierzu: „Es sind in der Planfeststellung 5 Ersatzpflanzungen im Bereich der Straßenbahnstrecke festgestellt worden. Die Auswahl der Straßenbäume orientiert sich an den bereits vorhandenen Straßenbäumen: Linde (Tilia cordats). In Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt können auch andere Arten zum Einsatz kommen. Die BVG wird die Ersatzpflanzungen sowie die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege beauftragen. Für die weiteren gefällten Bäume wurden Ausgleichszahlungen an das Land Berlin festgelegt.“ Weiter ergänzt die Planfeststellungsbehörde zu den Fragen 12 und 13 (wegen des Sachzusammenhangs der Fragen gemeinsam): „Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße“ mit Beschluss vom 14.12.2020, an dem auch die Naturschutzbehörden und -vereinigungen beteiligt waren, wurden alle notwendigen Eingriffe und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ermittelt, dies gilt auch für die Baumfällungen und -pflanzungen sowie die Pflanzorte. Dabei konnte die Mehrzahl der Bäume erhalten bleiben; für diese sind entsprechende Schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Gleichwohl war die unumgängliche Fällung von 52 Bäumen vorzusehen. Die Pflanzung der Bäume erfolgt östlich der geplanten Haltestelle Alt-Moabit / Rathenower Straße und Turmstraße Ecke Wilhelmshavener Straße jeweils im Mittelstreifen sowie an der Paulstraße Ecke Alt-Moabit im Straßenseitenbereich. Durch die geplante Neupflanzung einer standortgerechten heimischen Baumart soll der Straßenraum orts- und landschaftsbildgerecht gestaltet werden. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes soll erhöht, die Qualitäten des Landschafts-/Ortsbildes gesteigert werden. Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sind dafür fünf Linden (Tilia cordats) mit Stammumfang von 20 – 25 cm vorgesehen; in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt können auch andere Arten zum Einsatz kommen. Diese sind von der Vorhabenträgerin des Straßenbahnneubauvorhabens, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu beschaffen und nach Abschluss der Straßenbahn- bzw. Straßenbauarbeiten zu setzen bzw. von einer fachkundigen Gartenbaufirma setzen zu lassen. Die Vorhabenträgerin ist für eine einjährige Fertigstellungspflege (gemäß DIN 18916) und eine anschließende dreijährige Entwicklungspflege (gemäß DIN 18919) verantwortlich.“

Frage 14: Plant die BVG nach der einen Informationsveranstaltung im Sommer über die geplante Baustelle eine weitere Onlineveranstaltung zur Baustelle zur Vorstellung des aktuellen Zwischenstands und zum Einholen von Feedback von Anwohnerinnen und der Gewerbetreibenden und wenn nein, warum nicht? 8

Antwort zu 14: Die BVG antwortet hierzu: „Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist keine weitere Online-Veranstaltung durch die BVG geplant.“

Frage 15: Wie sehen die aktuellen Planungen des Senats zur neuen Radverkehrsführung auf dem dann neuen Abschnitt der Turmstraße zwischen Rathenower Straße und dem Rathaus Tiergarten aus, was schreibt hierbei das Mobilitätsgesetz vor und kann der Senat eine Zusage machen, dass endlich in diesem Bereich ein geschützter Radweg angelegt wird und dieser ohnehin permanent zugeparkte gestrichelte Radweg auf der Turmstraße endlich weg kommt?

Frage 16: Wie sehen die aktuellen Planungen des Senats zur neuen Radverkehrsführung auf dem dann neuen Abschnitt der Rathenower Straße zwischen Alt-Moabit und der Turmstraße aus, da der dortige Radweg aktuell dringend sanierungsbedürftig ist und erhebliche Dellen und Risse im Asphalt hat?

Antwort zu 15 und 16: Grundlage für die Radverkehrsführung im Bereich der Turmstraße zwischen Rathenower Straße und Rathaus Tiergarten sowie der Rathenower Straße zwischen Alt-Moabit und der Turmstraße bildet die Planfeststellung „Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße“, bei der Schutzstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m vorgesehen waren. Im derzeitigen Planungsprozess werden die Radverkehrsanlagen überarbeitet und im Rahmen der Möglichkeiten an die derzeitigen Standards angepasst, wobei durch die planfestgestellten Bordverläufe und die Straßenbahn für die Radverkehrsführung enge Grenzen gesetzt sind. Berlin, den 24.01.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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