Straßenverkehr: Autofahrerschikane durch Umbau der Schönhauser Allee – Wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?, aus Senat

Frage 1:
Wer ist Urheber der Planungen für den #Umbau der #Schönhauser Allee zwischen
#Eberswalder/Danziger Straße und #Gleimstraße/Stargarder Straße, wo auf einer Länge von 720
Metern der rechte #Parkstreifen wegfällt, um hier einen mit Pollern abgeriegelten #Radweg
anzulegen?


Antwort zu 1:
Auf Grundlage des Beschlusses Nr. VIII-1088 der #Bezirksverordnetenversammlung
Pankow vom 04.03.2020 hat das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt
Pankow, die Planung,
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Projektsteuerung und Begleitung der baulichen Umsetzung der Maßnahme
„Umgestaltung der Radverkehrsanlagen in der Schönhauser Allee“ an die GB
#infraVelo GmbH übertragen. Mit der Umgestaltung werden die Vorgaben des
Berliner Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplans umgesetzt.
Frage 2:
Wie viele Parkplätze fallen auf diesem Bauabschnitt insgesamt weg und wo und wie werden diese
angesichts des vor Ort vorherrschenden Parkdrucks kompensiert? Konkret gefragt: Wo werden die
Ersatzparkplätze angelegt?
Antwort zu 2:
Da es sich nicht um einzeln markierte Parkstände, sondern den rechten Fahrstreifen
handelt, kann keine genaue Anzahl genannt werden. Schätzungsweise finden
insgesamt auf beiden Straßenseiten derzeit circa 150 Pkw Platz. Die Ausweisung
von Ladezonen für den Lieferverkehr ist vorgesehen. Die Ausweisung zusätzlicher
Parkflächen ist nicht vorgesehen.
Frage 3:
Warum wurde der bisher schon bestehende, sich in einem guten Zustand befindliche Radweg nicht
als ausreichend angesehen?
Antwort zu 3:
Mit der Umgestaltung soll eine geschützte, durchgängige und breite
#Radverkehrsanlage und ein verbreiteter Gehweg entstehen, mit denen dem stark
steigenden Rad- und #Fußverkehr Rechnung getragen und die #Verkehrssicherheit
erhöht wird. Der bestehende bauliche Radweg erfüllt nicht die Vorgaben des
Berliner Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplans.
Frage 4:
Wie breit war der Fußweg bisher und wie breit wird er künftig sein, wenn der bisherige Radstreifen
dem Fußweg zugeschlagen wird? Warum wird der Bedarf an einem breiteren Fußweg gesehen,
obwohl sich Fußgänger dort mühelos überholen können?
Antwort zu 4:
Die Breiten des Seitenraums unterscheiden sich im Verlauf des Bauabschnitts und
werden abschnittsweise durch Baumscheiben eingeschränkt. Überwiegend hat
der Gehweg jedoch derzeit eine Breite von 6 Meter und gewinnt circa 2 Meter
durch den bisherigen Radweg sowie den restlichen Raum bis zur Bordsteinkante
hinzu. Dieser Flächengewinn und die bauliche Trennung des Fuß- und Radverkehrs
trägt zur Aufenthaltsqualität auf der belebten und von Einzelhandel und
Gastronomie geprägten Schönhauser Allee bei.
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Frage 5:
Ist es zutreffend, dass der maßgebliche Grund, die Parkspur zu entfernen und zu einem Radweg
umzuwandeln, der Wunsch ist, dass Radfahrer sich dort überholen können? Wenn ja, wie wird
dieses Privileg vor dem Hintergrund begründet, dass in weiten Teilen der Stadt Autofahrer ebenfalls
keine Möglichkeit zum Überholen haben, da nur eine Fahrspur existiert?
Antwort zu 5:
Nein, das ist nicht zutreffend.
Frage 6:
Wo konkret sollen Ladezonen für den Lieferverkehr eingerichtet werden, die dann ja den neuen
Radweg unterbrechen würden?
Antwort zu 6:
Die Planungen sehen die Einrichtung von Ladezonen auf dem derzeitig mittleren
(zukünftig rechten) Fahrstreifen vor. Die Nutzbarkeit dieser Ladezonen soll auf die
Stunden außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten begrenzt werden. Weitere
Ladezonen, die tagsüber uneingeschränkt zur Verfügung stehen sollen, werden in
einigen Nebenstraßen eingerichtet. Die konkrete Anzahl und Verortung der
Ladezonen befindet sich noch in Abstimmung. Alle Gewerbetreibenden im
betroffenen Abschnitt wurden mit einer Befragung zum Wirtschafts- und
Lieferverkehr beteiligt. Die Ergebnisse der Befragung sollen nach Möglichkeit in der
Planung von Ladezonen berücksichtigt werden.
Frage 7:
Wie viele zusätzliche Fahrradbügel werden entlang des umgebauten Abschnitts aufgestellt und an
welchen Standorten?
Frage 8:
Wie viele zusätzliche Sitzbänke werden entlang des umgebauten Abschnitts aufgestellt und an
welchen Standorten?
Antwort zu 7 und 8:
Die Zuständigkeit für den Seitenraum liegt beim Bezirksamt Pankow.
Derzeit können hierzu noch keine Angaben getätigt werden, da die Planungen
diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sind.
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Frage 9:
Wer ist für Wartung und Erhalt der Fahrradbügel und Sitzbänke konkret verantwortlich?
Antwort zu 9:
Zuständig für den Bau und die Unterhaltung der geplanten Fahrradbügel und
Bänke ist das Straßen- und Grünflächenamt Pankow.
Frage 10:
Warum wurde die GB infraVelo mit der Umsetzung des Vorhabens beauftragt und keine private
Baufirma? Gab es eine Ausschreibung und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum
nicht? Ist eine Direktvergabe bei diesem Auftragsvolumen zulässig?
Antwort zu 10:
Aufgaben, die im Zuge der Umgestaltung der Schönhauser Alle (zwischen
Stargarder Straße und Eberswalder Straße) erforderlich werden, wurden an die
infraVelo GmbH übertragen, um die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer
Bauherrenaufgaben zu entlasten. Auch die infraVelo ist an die Bestimmungen des
Haushaltsrechts sowie die Vergabevorschriften des Landes Berlin gebunden. Bisher
wurden im Zuge des Projektes Planungsleistungen durch infraVelo unter Einhaltung
der Vergabevorschriften des Landes ausgeschrieben und ein externes
Ingenieurbüro vergeben. Die Umsetzung der Bauleistung wird ebenfalls unter
Einhaltung der Vergabevorschriften des Landes durch infraVelo ausgeschrieben
und an ein externes Bauunternehmen vergeben.
Die Vergabe erfolgt somit nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts (§§ 7 und
55 Landeshaushaltsordnung Berlin – LHO – sowie den entsprechenden
Ausführungsvorschriften AV hierzu).
Frage 11:
Was kostet das Vorhaben insgesamt und aus welchem Titel/Kapitel wird es finanziert?
Antwort zu 11:
Die Finanzierung erfolgt aus den Radverkehrsmitteln des Landes Berlin. Eine
belastbare Kostenprognose kann erst mit Abschluss der Entwurfsplanung gemacht
werden.
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Frage 12:
Wo liegt die Aufgabenteilung zwischen GB infraVelo und Bezirksamt Pankow bei der Ausführung?
Antwort zu 12:
Grundsätzlich wurden der GB infraVelo die delegierbaren Bauherrenaufgaben
einschließlich Planung und Umsetzung der Radverkehrsanlagen übertragen. Die
Umgestaltung des Seitenraums obliegt dem Bezirksamt Pankow. Das Bezirksamt
wird in seiner Funktion als Baulastträger bei der Umsetzung der Maßnahme
mitwirken und die Bauleistungen abnehmen.
Berlin, den 16.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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