Straßenverkehr + Bahnverkehr + S-Bahn: Straßen- und Schienenwege als Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg, aus Senat

Frage 1:
Welche Straßen- und #Schienenwege, die einst #Brandenburg mit den (späteren) West-Berliner
Bezirken verbanden und infolge von #Kriegsschäden und aufgrund des #Mauerbaus gekappt worden
sind, sind bis heute nicht #wiederhergestellt?
Antwort zu 1:
Das #Stadt-Umland-Straßennetz konnte in den neunziger Jahren relativ schnell
wieder verknüpft und teilweise ausgebaut werden. Dennoch genügt in
dynamischen Entwicklungsräumen die Qualität der #Straßenverbindungen nicht
immer den Anforderungen und steht zudem im Konflikt mit dem Ziel der Erhöhung
der raumstrukturellen Stadtverträglichkeit des Verkehrs. Daten über die vor 1945 /
1961 vorhandenen Straßenverbindungen zwischen Berlin und dem Umland liegen
dem Senat nicht vor.
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Die DB AG teilt zu Schienenwegen Folgendes mit:
a) „Strecken der Deutschen Bahn oder der ehemaligen Deutschen
Reichsbahn:

  • #Nordbahn (Fernbahn)
  • #Kremmener Bahn (Fernbahn)
  • #Hamburger Bahn (S-Bahn)
  • #Potsdamer Stammbahn
  • #Friedhofsbahn (S-Bahn)
  • #Anhalter Bahn (S-Bahn)
  • #Dresdener Bahn (Fernbahn)
    b) Nachrichtlich Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen:
  • Berlin-Spandau Johannesstift – #Bötzow (Osthavelländische Eisenbahn)
  • Berlin-Rudow – #Schönefeld (#Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn)“
    Der Senat ergänzt hierzu weiterhin:
  • #Güteraußenring (Abschnitt #Großbeeren – Berlin-Lichtenrade –
    #Großziethen)
    Frage 2:
    Für welche dieser Straßen- und Schienenwege bestehen Planungen oder zumindest Überlegungen,
    diese wieder in ursprünglicher oder veränderter Dimension wiederherzustellen?
    Antwort zu 2:
    Zu Planungen im Straßennetz wird grundsätzlich auf die Antwort zu 1 verwiesen.
    Die Deutsche Bahn AG teilt zum Schienennetz Folgendes mit:
    „Folgende Verbindungen sind im Projekt i2030 enthalten, die die DB mit Planungen
    unterstützt:
  • Der #Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn wird entweder für den
    Regional- oder S-Bahnverkehr erfolgen. Ein Systementscheid ist für das Jahr
    2022 vorgesehen.
  • Die S-Bahnverbindung Berlin-Spandau in Richtung Falkensee (Hamburger
    Bahn) ist ebenfalls Bestandteil von #i2030 im Korridor „Berlin-Spandau –
    Nauen“.
  • Der Ausbau der Kremmener Bahn für den Regionalverkehr wird im Korridor
    „#Prignitz-Express“ von i2030 untersucht.
  • Der Ausbau der Dresdener Bahn als Fernbahn ist ein Projekt des
    Bundesverkehrswegeplans und wird planmäßig Ende 2025 abgeschlossen
    sein.“
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    Frage 3:
    Bei welchen Straßen- und Schienenverbindungen bestehen derzeit keine Überlegungen einer
    Wiederherstellung oder Wiederinbetriebnahme und was sind die Gründe dafür?
    Antwort zu 3:
    Zu Planungen im Straßennetz wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
    Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit:
  • „Der Ausbau der #Nordbahn (aktuell nur Betrieb durch S-Bahn) für den #Fern und #Regionalverkehr ist bei der DB derzeit nur für den Abschnitt Berlin Gesundbrunnen – Berlin-Wilhelmsruh Bestandteil der i2030-Planung.
  • Der Wiederaufbau der -Bahn von Lichterfelde-Süd nach #Teltow (Bahnhof)
    wird nicht erfolgen und ist durch die neue S-Bahnstrecke nach #Teltow-Stadt
    ersetzt worden.
  • Die #Friedhofsbahn ist aktuell nicht in der Planung. Stahnsdorf wird zukünftig
    durch das i2030-Projekt S-Bahnverlängerung Teltow Stadt – Stahnsdorf,
    #Sputendorfer Straße erschlossen.“
    Der Senat teilt ergänzend hierzu mit:
    Die Infrastrukturplanung von Anlagen des Schienengüterverkehrs obliegt den
    jeweiligen #Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Ausgestaltung muss sich an den
    räumlichen Gegebenheiten und den Parametern der Nachfrage orientieren.
    Frage 4:
    Welche neuen Straßen- und Schienenverbindungen, die vor dem Krieg bzw. dem Mauerbau nicht
    existierten, sind nach 1990 zwischen Brandenburg und Berlin errichtet worden?
    Antwort zu 4:
    Für die neue Bundesautobahn #A113 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln
    und der Landesgrenze / Schönefeld im Verlauf des ehemaligen Mauerstreifens
    (Teltowkanalautobahn) wurde nach länderübergreifenden Raumordnungs- und
    Linienbestimmungsverfahren in den Jahren 1992 bis 1994 der Teltowkanaltrasse der
    Vorzug gegeben. Darüber hinausgehend wird sinngemäß auf die Antwort zu Frage
    1 verwiesen.
    Im ehemaligen Grenzbereich zwischen den westlichen Berliner Stadtbezirken und
    angrenzenden Kreisen im Land Brandenburg entsprach nach 1990 der
    Ausbaustandard einiger Straßennetzrelationen mit jeweils einem Fahrstreifen je
    Richtung nicht den gewachsenen Anforderungen aus der Stadt-UmlandVerknüpfung. So wurden deutliche Defizite im Straßennetz durch
    Querschnittserweiterungen (u.a. Ausbau der B 96 Kirchhainer Damm, Ausbau der B
    101 Marienfelder Allee, Ausbau der B 5 zwischen Heerstraße und dem westlichen
    Berliner Autobahnring) abgebaut.
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    Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit:
  • „#Schnellfahrstrecke Berlin-Hannover über #Spandau / #Staaken / #Wustermark
  • -Bahn von Lichterfelde-Süd nach #Teltow-Stadt“
    Der Senat teilt dazu ergänzend mit:
  • Mit der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“
    (#BER) wurde die #schienenseitige #Anbindung für den S-Bahn- und Fernbahn-
    /Regionalverkehr inkl. einer neuen Bahnstation in Betrieb genommen.
    Frage 5:
    Welche neuen Straßen- und Schienenverbindungen sind derzeit in Planung oder Vorbereitung und
    wie erfolgt grundsätzlich die Abstimmung zwischen den zuständigen Berliner und Brandenburger
    Verwaltungen in diesen Fällen?
    Antwort zu 5:
    Folgende Straßenprojekte werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg
    geplant: #B158 Ortsumfahrung Ahrensfelde und vierstreifiger Ausbau der #L33
    Landsberger Chaussee zwischen Kaufpark Eiche und der Ortslage Hönow.
    Im Rahmen des Projektes i2030 wird die Verlängerung der S-Bahnlinie #S75 über den
    Bahnhof Wartenberg hinaus über das Karower Kreuz zur Einbindung in die S8 und
    die Errichtung neuer S-Bahnhöfe (Bereich Malchow/B2, Sellheimbrücke, Bucher
    Straße, Schönerlinder Straße) geprüft. Darüber hinaus wird entlang der Dresdener
    Bahn die Errichtung einer S-Bahnverlängerung der #S2 bis nach #Rangsdorf geplant.
    Der Senat verfolgt außerdem die langfristige Errichtung einer
    #Schienenpersonennahverkehrsverbindung auf dem östlichen Berliner #Außenring
    (#Nahverkehrstangente) zwischen dem Bahnhof Springpfuhl und dem Grünauer
    Kreuz bis zum BER. Hierzu laufen derzeit vorbereitende Untersuchungen, die in
    einen Systementscheid zwischen S-Bahn und Regionalverkehr münden.
    Für länderübergreifende Vorhaben finden regelmäßige Abstimmungen sowohl auf
    Arbeitsebene wie auch auf politischer Ebene statt. Die Gemeinsame
    Landesplanungsabteilung ist ein gemeinsames Gremium der Länder Berlin und
    Brandenburg zur Koordinierung solcher Planungen. Darüber hinaus werden
    bedarfsweise die Landkreise und Gemeinden bzw. Berliner Bezirke einbezogen.
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    Frage 6:
    Gibt es Vorhaben, die entweder nur von der Brandenburger oder nur von der Berliner Seite
    vorangetrieben, aber vom jeweils anderen Bundesland abgelehnt werden? Wenn ja, um welche
    handelt es sich und was sind die Gründe für die Ablehnung?
    Antwort zu 6:
    Es gibt Vorhaben, die entweder nur von der Brandenburger oder nur von der
    Berliner Seite vorangetrieben wurden oder werden, z. B. der Brunsbütteler Damm
    zwischen Berlin-Spandau und Dallgow-Döberitz und die Osdorfer Straße zwischen
    Großbeeren und Lichterfelde Süd.
    Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 in Land
    Brandenburg, Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der
    90er Jahre besteht. Das Land Berlin hat hierfür die Straße schon vor Jahren bis an
    die Landesgrenze Berlin-Brandenburg herangeführt. Eine Fortsetzung der Straße
    über die Landesgrenze hinaus ist in Abhängigkeit von der dortigen
    Gewerbeentwicklung zu sehen. Die Zuständigkeit für eine Fortführung in
    Brandenburg liegt bei der Gemeinde Dallgow-Döberitz. Bisher sind dem Senat
    keine entsprechenden Aktivitäten der Gemeinde bekannt.
    Die Osdorfer Straße ist eine kommunale Straße der Gemeinde Großbeeren und
    gehört nicht zum Landesstraßennetz des Landes Brandenburg. Eine Aufstufung zur
    Landesstraße durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist nicht
    vorgesehen. Ein allein auf Grund der Verkehrsbelastung und von der zukünftigen
    Stadtentwicklung losgelöster Ausbau der Osdorfer Straße wird im Land Berlin
    derzeit nicht erwogen. In Berlin dienen die B 101 (Marienfelder Allee) und die
    Hildburghauser Straße den übergeordneten Verkehren.
    Frage 7:
    Inwieweit sind dem Senat und/oder dem Bezirk Neukölln Pläne der Gemeinde #Schönefeld für eine
    #Umgehungsstraße östlich des Tempelhof-Schönberger Ortsteils #Lichtenrade und westlich der
    Bebauung des OT #Großziethen zur Entlastung der #Karl-Marx-Straße in Großziethen bekannt
    (#Bebauungsplan 07/19 – Entlastungsstraße Großziethen – nördlich Lichtenrader Chaussee)?
    Antwort zu 7:
    Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilt hierzu mit:
    „Die Pläne der Gemeinde Schönefeld sind dem Bezirk Neukölln durch
    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 07/19
    bekannt geworden. Im Rahmen einer Nachfrage und Unterredung mit der
    Gemeindeverwaltung Schönefeld wurden nähere Informationen erbeten, die
    jedoch zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Die Gemeinde Schönefeld hat im
    April 2019 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des
    Bebauungsplanes erlassen, um die Planung abzusichern.“
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    Frage 8:
    Wie ist die Haltung des Senats/des Bezirks zur Weiterführung dieser Entlastungsstraße auf Berliner
    Gebiet? Wie könnte die Verkehrsführung aussehen; soll diese neue Straße auf die Gerlinger Straße
    treffen, wenn ja, in welcher Höhe?
    Antwort zu 8:
    Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilt hierzu mit:
    „Der Bezirk Neukölln hat eine mögliche Weiterführung auf Berliner Gebiet
    überschlägig geprüft. Erforderlich für eine sinnvolle Weiterführung der auf
    Schönefelder Seite geplanten #Umgehungsstraße wäre eine Anbindung an das
    übergeordnete Berliner #Hauptverkehrsstraßennetz. Dies ist ohne erhebliche Eingriffe
    oder den notwendigen Ausbau vorhandener Straßen nicht möglich. Alle
    angrenzenden Straßen führen durch Wohngebiete und sind nicht für die
    Aufnahme der zu erwartenden Verkehrsströme geeignet.
    Die Planung der Gemeinde Schönefeld würde zu einem Kreuzungspunkt mit der
    Gerlinger Straße etwa in Höhe Warmensteinacher Straße führen. Von dort aus wäre
    eine sinnvolle Weiterführung nicht möglich.“
    Der Senat teilt dazu ergänzend mit:
    Zunächst würde an das bezirkliche Nebennetz angebunden werden, da
    unmittelbar am ehemaligen Mauerstreifen keine übergeordnete Straße verläuft.
    Ferner sollte, wenn die obigen Planungen vertieft werden, eine Verknüpfung mit
    Haltepunkten der S-Bahn geprüft werden, um die Verkehrsströme stadtverträglich
    zu bewältigen.
    Frage 9:
    Wäre der Bau einer Straße an dem Bereich, wo sie auf Berliner Gebiet treffen soll, nach geltendem
    Planungsrecht zulässig? Wenn nein, welche Schritte müssten mit welchem zeitlichen
    Planungsvorlauf erfolgen?
    Antwort zu 9:
    Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilt hierzu mit:
    „Nein. Das erforderliche Planungsrecht ist nicht vorhanden. Es bedürfte der
    Festsetzung eines entsprechenden Bebauungsplanes bzw. eines
    Planfeststellungsbeschlusses. Die hierfür erforderlichen Verfahren sind jeweils mit
    mehreren Jahren anzusetzen.“
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    Frage 10:
    Gibt es bereits Gespräche über diese Verkehrsplanung oder sollen diese erst erfolgen, sofern das
    Vorhaben seitens der Gemeinde Schönefeld konkreter wird?
    Antwort zu 10:
    Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilt hierzu mit:
    „Weitere Gespräche wurden bisher nicht geführt.“
    Berlin, den 23.12.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
  • www.berlin.de
  • https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10385.pdf