S-Bahnausfall durch Impfmuffel?, aus Senat

Frage 1:
Wie hoch ist der #Krankenstand bei den #Triebfahrzeugführern im November und Dezember 2021 im Vergleich
zu den beiden Vorjahresmonaten und zur Zeit der beiden Monate vor zwei Jahren?
Antwort zu Frage 1:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Der Krankenstand betrug im Jahr 2019 im November 8,4 % und 8,1 % im Folgemonat
Dezember. Im Jahr 2020 betrug er im November 8,4 % und im Dezember 7,7 %. Im
laufenden Jahr 2021 lag der Krankenstand im November bereits bei 9,0 %. Auch wenn der
vergleichbare Wert für Dezember 2021 noch nicht vorliegt, steigt der Krankenstand des
Fahrpersonals bereits deutlich seit Verschärfung der pandemischen Lage auf
tagesaktuelle Werte von zeitweise über 14 %.“


Frage 2:
Wann begann der aktuelle Krankenstand signifikant anzuwachsen? Wann rechnet der Senat mit einem
Rückgang?
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Antwort zu Frage 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„In der 2. Novemberhälfte 2021 konnte ein deutlicher Anstieg der täglichen
#Krankmeldungen beobachtet werden.“
Angesichts der unsicheren pandemischen Lage kann der Senat keine valide Aussage zum
Rückgang des Krankenstandes bei der S-Bahn geben.
Frage 3:
Wie hoch ist die Impf- und Genesen-Quote bei der S-Bahn-Belegschaft sowie konkret beim #Fahrpersonal?
Antwort zu Frage 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 10.12.2021 haben 81 % des Fahrpersonals ihren Status als #geimpft oder
#genesen nachgewiesen, der Stand der S-Bahn-Belegschaft liegt bei 82 %.“
Frage 4:
Welche Einschränkungen sind durch die krankheitsbedingten Ausfälle bei der S5, der S7 und der Ringbahn
zu erwarten?
Antwort zu Frage 4:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Auf der #Ringbahn sowie auf der #S7 sind keine strukturellen Einschränkungen zu erwarten.
Auf der Linie #S5 entfallen derzeit die Hauptverkehrszeit-Verstärker. Sobald die
Personallage es wieder zulässt, werden diese Fahrten wieder in den Fahrplan
aufgenommen.“
Frage 5:
Erhält ungeimpftes Personal der S-Bahn Berlin im Falle einer SARS-CoV19-Infektion eine Lohnfortzahlung?
Antwort zu Frage 5:
Ja, Arbeitgeber sind bei einer Erkrankung mit dem Sars-Cov-2-Virus, wie vom Fragesteller
impliziert, weiterhin zur #Lohnfortzahlung verpflichtet.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu Frage 6:
Nein.
Berlin, den 17.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de