Elektromobilität: Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, aus Senat

  1. Wie viele öffentlich zugängliche #Ladesäulen mit wie vielen #Ladepunkten für #Elektrofahrzeuge stehen in Berlin insgesamt zur Verfügung (bitte nach Bezirk, Betreiber und maximal möglicher #Ladeleistung auflisten)?

Zu 1.: Die Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im öffentlichen und privaten Raum sowie deren Standorte können auf dem Berliner Energieatlas unter https://energieatlas.berlin.de eingesehen und angezeigt werden. Zudem können Infor- mationen über die jeweiligen Betreiber der Ladeeinrichtungen und deren Ladeleistung je Ladepunkte abgerufen werden. In Berlin stehen nach den Daten des Berliner Ener- gieatlas vom 23. September 2021 940 öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen mit insgesamt 1.787 Ladepunkten zur Verfügung.

Dem Senat selbst liegen lediglich Daten über die öffentlich zugänglichen Ladeeinrich- tungen im öffentlichen Raum vor. Zudem liegen dem Senat Daten über öffentlich zu- gängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund vor, die von der ubitricity Gesell- schaft für verteilte Energiesysteme mbH errichtet wurden sowie jenen, die im Auftrag des Landes Berlin von der Allego GmbH errichtet wurden. In den folgenden zwei Ta- bellen wird jeweils für die Betreiber E.ON Drive Infrastructure GmbH (EDrI), Allego

GmbH und ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH die Anzahl an La- deeinrichtungen und in Klammern deren Ladepunkte aufgeteilt nach Bezirk und Lade- leistung je Ladepunkt dargestellt.

Betreiber   BezirkAllegodavon (Ladeleistung je Ladepunkt)
3,7 kW11 kW22 kW50 kW
Mitte99 (193)2 (2)96 (189)01 (2)
Charlottenburg-Wilmersdorf106 (206)6 (6)97 (194)03 (6)
Friedrichshain-Kreuzberg66 (130)2 (2)62 (124)02 (4)
Pankow69 (135)3 (3)63 (126)03 (6)
Tempelhof-Schöneberg66 (115)10 (10)49 (98)7 (7)0
Steglitz-Zehlendorf51 (89)13 (13)37 (74)01 (2)
Neukölln35 (66)3 (3)29 (57)03 (6)
Lichtenberg19 (36)2 (2)17 (34)00
Treptow-Köpenick17 (32)2 (2)15 (30)00
Reinickendorf12 (21)3 (3)8 (16)01 (2)
Spandau17 (33)1 (1)15 (30)01 (2)
Marzahn-Hellersdorf8 (12)4 (4)3 (6)01 (2)
insgesamt565 (1.068)51 (51)491 (978)7 (7)16 (32)
Betreiber   Bezirkubitricity 1davon (Ladeleistung je Ladepunkt)EDrI2
1,84 kW3 kW3,7 kW
Mitte9 (9)009 (9)24 (48)
Charlottenburg- Wilmersdorf3 (3)2 (2)01 (1)18 (36)
Friedrichshain- Kreuzberg00000
Pankow00000
Tempelhof- Schöneberg000010 (20)
Steglitz-Zehlendorf10 (10)2 (2)08 (8)0
Neukölln2 (2)01 (1)1 (1)10 (20)
Lichtenberg2 (2)002 (2)8 (16)
Treptow-Köpenick00000
Reinickendorf00000
Spandau000010 (20)
Marzahn-Hellersdorf00008 (16)
insgesamt26 (26)4 (4)1 (1)21 (21)88 (176)

1Die Laternenladeeinrichtungen der ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH können nur mit einem

proprietären Kabel genutzt werden und verfügen jeweils über einen Ladepunkt.

2Die angegebenen Ladeeinrichtungen der EDrI verfügen über eine Leistung von 11 kW je Ladepunkt.

Die Landesagentur für Elektromobilität hat ergänzend dazu die Aufteilung der Lade- punkte im privaten Raum, die öffentlich zugänglich sind, aufgelistet. Aufgrund der kom- plexen Verteilung bitten wir dies der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage zu entnehmen.

  • Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen mit wie vielen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge werden in den kommenden fünf Jahren in Berlin geschaffen werden (bitte nach Jahr, Bezirk, Betreiber und maximal möglicher Ladeleistung auflisten)?

Zu 2.: Derzeit wird konzipiert, wie der Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum ab dem Jahr 2022 fortgesetzt wird. Um den Betrieb der landeseigenen Ladeeinrich- tungen und darüber hinaus den weiteren Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ab 2022 sicherzustellen, sollen die hierfür erforderlichen Leistungen im Rahmen einer Inhouse-Vergabe an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH vergeben werden. Das neue Ausbaukonzept für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Straßenland knüpft an die Ergebnisse des noch laufenden Vergabeverfahrens mit der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH an. Das genaue Aufbaupotenzial kann erst nach der Prüfung der für den Ausbau avisierten Standorte angegeben werden, weil dies unter anderem vom Vorhandensein und vom Zustand des örtlichen Elektrizi- tätsnetzes sowie von weiteren Rahmenbedingungen abhängt.

Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finan- zierten Forschungsprojektes („ElMobileBerlin“, auch bekannt unter dem Titel „Neue Berliner Luft“) wird angestrebt bis zu 1.000 Laternenladepunkte in den beiden Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf sowie gegebenenfalls weiteren Bezirken mit einer Leistung von bis zu 3,7 kW im öffentlichen Raum zu errichten. Die EU-weite Ausschreibung der Leistungen wird derzeit vorbereitet.

Die Comfortcharge GmbH plant im Rahmen des vom BMWi gemäß Förderrichtlinie vom 28. Dezember 2017 geförderten Forschungsprojektes „Cities in Charge“ die Er- richtung von bis zu 20 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Für sieben Standorte in Pankow mit jeweils zwei Ladepunkten mit je 11 kW Ladeleistung wurden dieses Jahr die Sondernutzungserlaubnisse und die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen er- teilt. Ein weiterer Standort in Charlottenburg-Wilmersdorf mit zwei Ladepunkten mit je 11 kW Ladeleistung befindet sich im Antrags- und Genehmigungsprozess.

Weitere dritte Betreiber haben die Möglichkeit, Ladepunkte im öffentlichen Raum Ber- lins zu errichten und zu betreiben.

Dieses Jahr werden die Sondernutzungserlaubnisse und die straßenverkehrsrechtli- chen Anordnungen erteilt. Weitere dritte Betreiber haben die Möglichkeit, Ladepunkte im öffentlichen Raum Berlins zu errichten und zu betreiben.

Wie bereits in der Antwort auf die Fragen 1. und 2. vom 29. März 2021 zu den Schrift- lichen Anfragen Nr. 18/26995 bis Nr. 18/27006 erläutert, kann aktuell über in Planung befindliche öffentlich zugängliche Ladepunkte im privaten Raum keine Aussage ge- troffen werden.

  • Wie viel Zeit beansprucht durchschnittlich das Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines neuen Ladepunktes und welche Zeitspanne vergeht durchschnittlich von der Antragstellung bis zur fertigen Ladesäule?

Zu 3.: Die Ladeinfrastruktur in Berlin unterscheidet sich grundlegend in öffentliche La- deinfrastruktur, Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, die öffentlich zugänglich ist, und Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, die nicht öffentlich zugänglich ist. Es sind viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zuständig, die in den Genehmigungspro- zess eingebunden werden müssen.

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungspro- zesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) so- wie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Da die Dauer

des Antrags- und Genehmigungsprozesses stark variiert, unter anderem weil sich die Bearbeitungsprozesse der einzelnen Bezirksämter teilweise voneinander unterschei- den, können keine Aussagen zur durchschnittlichen Dauer gemacht werden.

Auch im privaten Bereich sind für die Bearbeitungszeit bis zur Errichtung der Ladeinf- rastruktur sehr vielseitige Kriterien maßgebend, die immer von Standort und Objekt abhängig sind. Beispielsweise können Denkmalschutz, Explosionsschutz, wirtschaftli- che Kriterien, die Netzanschlusskapazitäten, Auslastung zuständiger Instanzen, der Einbezug von Fördermitteln weitere individuelle Einflussgrößen darstellen. Eine allge- meingültige Antwort über eine durchschnittliche Erstellungszeit ist daher nichtaussa- gekräftig.

  • Nach welchen Kriterien werden die Orte ausgewählt, an denen öffentliche Ladeinfrastruktur geschaf- fen werden?
  • Wie werden und wurden die Berliner Bezirke bei der Auswahl neuer Standorte für Ladepunkte mit- einbezogen?

Zu 4. und 5.: Auch hier muss öffentliche E-Ladeinfrastruktur in Berlin in öffentlich zu- gängliche Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum und öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund unterschieden werden. Diese Fragestellung ist entschei- dend dafür, welche Kriterien generell mit einbezogen werden.

Die im Auftrag des Landes errichteten und betriebenen Ladepunkte wurden angebots- orientiert auf der Grundlage von Standortkonzepten und nachfrageorientiert in drei Er- richtungszeiträumen errichtet.

Die elektrisch betriebenen Carsharing-Fahrzeuge waren die ersten Elektrofahrzeug- flotten, die in der ersten Phase der Markteinführung einen Bedarf zum Laden im öf- fentlichen Raum hatten. Das Standortkonzept der ersten angebotsorientierten Phase (15.01.2015 – 30.09.2016) orientierte sich an deren Bedarf und war allerdings für alle Elektrofahrzeuge nutzbar. Damit wurden Anreize für die Erweiterung des Bestands an Elektrofahrzeugen gesetzt. Die Standorte wurden mit Hilfe eines Verkehrssimulations- instrumentes ermittelt.

In der nachfrageorientierten Phase (01.01.2016 – 31.07.2019) wurde die Ladeinfra- struktur entsprechend einem nachgewiesenen Bedarf errichtet. Unter einer für das be-emobil-Projekt eingerichteten offiziellen Website hatten Privatpersonen und Ge- werbebetriebe als Nutzende von E-Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder ihres regelmäßi- gen Arbeitsplatzes zu beantragen.

Um den Aufbau weiter zu beschleunigen, wurde eine zweite angebotsorientierte Phase (01.05.2019 – 31.12.2020) auf der Grundlage eines Standortkonzeptes durchgeführt. Beim neuen Konzept für den öffentlichen Ausbau ab 2022 erfolgt auf der Mesoebene (Planungsräume und Bezirke) die Gesamtverteilung des Zubaus an Ladepunkten ge- wichtet über die 448 LOR-Planungsräume (lebensweltlich orientierte Räume) auf Ba- sis der mit der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ ermittelten Bedarfe. So ist in Ab- hängigkeit vom Bestand, die Höhe und notwendige Intensität des Zubaubedarfes ab- leitbar und ein bedarfsgerechter Ausbau möglich. Nach Abstimmungsterminen mit den Klimaschutzbeauftragten der Bezirke haben diese die Bezirksansätze erhalten. Die Bezirke hatten die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und eigene für sie wichtige Standorte zu nennen. Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH füh- ren dann, im Rahmen des derzeit noch verhandelten Betreibervertrages mit dem Land

Berlin, mit der Rückmeldung aus den Bezirken auf der Mikroebene die konkrete Stand- ortsuche durch. Dabei kommen unter anderem folgende Kriterien zur Anwendung: vor- rangig Errichtung im Nebenstraßennetz, sensible Behandlung von Denkmalbereichen, feste Abstände zu Bestandsladeinfrastruktur und anderen Nutzungsgegenständen, kein Radweg zwischen Parkplatz und Ladestation, Mindestabstand zu Kreuzungsbe- reichen, geeignete Breite des Fahrbahnrandes, Mindestabstand zwischen Radweg und Ladestation, Vermeidung von Bebauung unter Baumkronen (Wurzelwerk) und Vorhandensein des notwendigen Leitungsnetzes. Dies erfordert eine enge und um- fangreiche Abstimmung mit den beteiligten Akteuren.

Im öffentlichen Raum sind Fragestellungen nach Anforderung/ Kriterien des Berliner Modells relevant, um einen Standort auszuwählen.

Der Ausbau im privaten Raum ist durch die Flächeninhaberinnen und Flächeninhaber oder Investorinnen und Investoren getrieben. Sie beziehen sich auch auf Kriterien des Berliner Modells, jedoch findet die Beurteilung stärker nach individuellen Belangen, standortspezifisch statt. Einflussfaktoren, wie Verkehrspotenziale, die generelle Bevöl- kerungsdichte, Nähe zu anderen infrastrukturellen Faktoren, wie z.B. Nähe zu Auto- bahnen, Bundesstraßen, Bahnhöfen/ Nähe zum ÖPNV, Supermärkten, Parkhäusern etc. Auch die Besitzverhältnisse der angedachten Fläche, anderer Points of Interest

u.a. werden betrachtet.

  • Wie viele Standorte für Ladesäulen wurden seitens der Bezirke bisher benannt und wie viele davon wurden genehmigt (bitte nach Bezirken sowie für das letzte und laufende Jahr auflisten)?

Zu 6.: Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen Straßen- raum und öffentlich-zugänglichen privaten Raum im Jahr 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wur- den erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch abgeschlossen wurde.

Betreiber BezirkAllego GmbH
Mitte52
Charlottenburg-Wilmersdorf38
Friedrichshain-Kreuzberg31
Pankow43
Tempelhof-Schöneberg39
Steglitz-Zehlendorf35
Neukölln15
Lichtenberg6
Treptow-Köpenick7
Reinickendorf6
Spandau8
Marzahn-Hellersdorf3
insgesamt283

Für jeden Standort im öffentlichen Raum liegen eine gültige Sondernutzungserlaubnis und eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung vor. Die vertraglich vereinbarte Errich- tung neuer Ladeinfrastruktur im Auftrag des Landes durch die Allego GmbH endete 2020. Im Jahr 2021 wurde keine Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum errichtet.

Wie in der Antwort auf die Fragen 4. und 5. dargelegt, erfolgt die derzeitige Abstim- mung mit den Bezirken über die Errichtung von Ladeinfrastruktur ab 2022 vorrangig über Schwerpunkte in den Verteilungen über die LOR-Planungsräume. Die konkrete Standortsuche erfolgt seitens des Ladeinfrastrukturbetreibers. Bisher wurden keine Standorte final geprüft und genehmigt, da der Betreibervertrag mit der Berliner Stadt- werke KommunalPartner GmbH noch verhandelt wird. Nach Unterzeichnung des Ver- trages sind die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH berechtigt, Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu stellen.

Die 8 Standorte der Comfortcharge GmbH, 7 in Pankow und einer in Charlottenburg- Wilmersdorf, befinden sich im Genehmigungs- und Planungsprozess.

Der Senat stimmt die im Rahmen des Forschungsprojektes „ElMobileBerlin“ zu errich- tenden Ladestandorte mit den zuständigen Bezirksstellen von Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf sowie gegebenenfalls weiteren Bezirken ab.

  • Welche Energiemenge wurde in den letzten fünf Jahren an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten verbraucht (bitte nach Jahren und Bezirk auflisten)?

Zu 7.: Die Tabelle in Anlage 2 enthält die in den letzten fünf Jahren an öffentlich zu- gänglichen Ladepunkten abgerechneten Energiemengen (2016 – 2020) sowie eine Prognose der Energiemenge, die voraussichtlich mit Ende des Jahres 2021, für diese Marktlokationen abgerechnet wird.

Dabei kann nach Ladepunkten, die sich direkt im öffentlichen Straßenland befinden und in den letzten Jahren primär von der Firma Allego im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz errichtet und betrieben wurden, sowie nach La- depunkten, die zwar öffentlich zugänglich sind, sich aber auf privatem Grund befinden (bspw. auf Supermarktparkplätzen), differenziert werden. Die abgenommenen Ener- giemengen haben sich dabei von Jahr zu Jahr erhöht, dies ist nicht nur durch eine stetige Zunahme von Ladepunkten im öffentlich zugänglichen Raum, sondern auch durch die vermehrte Nutzung der zur Verfügung stehenden Ladepunkte, also wach- senden Energiemengenabsatz je Ladepunkt und Jahr bedingt.

  • Welche Energiemenge wird voraussichtlich bis zum Jahr 2030 an den öffentlich zugänglichen Lade- punkten verbraucht werden (bitte nach Jahren und Bezirken auflisten)?

Zu 8.: Aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren und den jeweils sehr breiten Entwick- lungskorridore ist eine verlässliche Absatzprognose bis zum Jahr 2030 nicht leistbar. Hintergrund ist die Vielzahl der möglichen Szenarien für die Entwicklung der öffentli- chen Ladeinfrastruktur mit Unsicherheiten hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit. Relevante Einflussgrößen für die Energieverbrauchsprognose sind unter anderem die Anzahl der Ladepunkte, die zu bestimmten Zeitpunkten erwartet werden, sowie die Nutzungshäufigkeit und -dauer dieser Ladepunkte, die dann für jeden Bezirk Berlins mit den lokalen Rahmenbedingungen separat abzuleiten wäre. Hierfür sind dann wie- derum die unterschiedlichen regional-strukturellen Parameter (Gebäude- und Woh- nungsbestand, Anzahl Unternehmen, verfügbarer privater Parkraum vs. Verfügbarkeit von öffentlichem Parkraum, etc.) sowie demographische Faktoren (Anzahl Einwohne- rinnen und Einwohner, Anzahl Fahrzeuge, jeweils zurückgelegte Wege etc.) für die Prognose einflussgebend.

Weiterhin ist die technische Entwicklung, vor allem der Mix von Ladetechnologien (AC

– Alternating Current – Wechselstrom – 11 kW und 22 kW vs. DC – Direct Current – Gleichstrom – 50 kW und mehr), welcher sich im öffentlichen zugänglichen Bereich durchsetzt, relevant.

  • Gibt es im Berliner Stadtgebiet Bereiche, in denen die derzeit vorhandene Stromnetz-Infrastruktur einem Nutzerzuwachs in den kommenden Jahren entgegensteht? Wenn ja, wo und welche Maßnahmen werden ergriffen, um dennoch eine flächendeckende Verfügbarkeit von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu gewährleisten?

Zu 9.: Das Berliner Stromverteilungsnetz besitzt derzeit keine Netzengpässe, noch werden für den Planungshorizont der nächsten 10 Jahre derzeit Engpässe erwartet. In seltenen Fällen können bei sehr leistungsintensiven Anschlussanfragen punktuell Netzverstärkungen im Mittel- und/ oder Niederspannungsnetz erforderlich werden, die erst nach Abschluss der Maßnahme die volle Leistungsbereitstellung ermöglicht.

  1. Welche (infrastrukturellen) Maßnahmen werden bis zum Jahr 2030 ergriffen, um die Stabilität des Stromnetzes vor dem Hintergrund der zu erwartenden erhöhten Nachfrage jederzeit zu gewährleisten?

Zu 10.: Die Zielnetze für die Berliner Hochspannungsnetzebene wurden auf die sich entwickelnden Bedarfe angepasst. Diverse Ausbaumaßnahmen wurden bereits um- gesetzt, bzw. sind aktuell in der Umsetzung. Weitere Netzumbau- und Netzausbau- maßnahmen sind in der Mittel- und Langfristplanung (10 Jahresplanung) berücksich- tigt. Ferner bestehen Ausbauoptionen an den Netzschnittstellen zur Übertragungsnet- zebene 50Hertz Transmission, welche mittelfristig in Anspruch genommen werden können.

Die Maßnahmen der Stromnetz Berlin GmbH in der Hochspannungsebene (110 kV) in den nächsten 10 Jahren unterliegen der Veröffentlichung (gemäß § 14 Absatz 1b EnWG) und können unter folgendem Link eingesehen werden:

  • uebersicht-netzbauprojekte-enwg-14-1b-2021.pdf (stromnetz.berlin)
  1. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren der durchschnittliche und maximale Preis für Strom an öf- fentlich zugänglichen Ladepunkten entwickelt (bitte nach Ladeleistung unterscheiden)?

Zu 11.: Da es keine vorgegebenen oder einheitlichen Berliner Preise an Ladesäulen im öffentlichen Raum gibt und sich die Zugangsentgelte und Tarife von Betreibenden und Mobilitätsanbietenden hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur unterscheiden und än- dern, ist eine Angabe durchschnittlicher oder maximaler Preise nicht möglich. Die der- zeit am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes, dem „Berliner Modell“, teilnehmenden Mobilitätsdienstleister (The New Motion, Plugsurfing, Ladenetz, Digital Charging Solu- tions, EnBW Mobility+, Maingau Energie, Trafineo, EWE Go, Charge-ON, elvah, chargecloud, InCharge und JUCR) können die Nutzungsgebühr für die Ladeinfrastruk- tur gegenüber ihren Kunden frei gestalten.

Bei den im Auftrag des Landes durch die Allego GmbH errichteten und betriebenen Ladeeinrichtungen wurde am 15. August 2019 ein neues Zugangsentgelt für Mobili- tätsanbieter mit 0,39 €/kWh an AC-Ladeeinrichtungen und 0,59 €/kWh an DC- Ladesäulen eingeführt. Für weitere Informationen wird auf die Antworten auf die Fra- gen 1., 2., 3., 4. und 7. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22654 vom 13. Februar 2020 verwiesen.

  1. Wie bewertet der Senat die teils erhebliche Differenz zwischen den Strompreisen an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und den Preisen für gewöhnlichen Haushaltsstrom insbesondere in Hinblick auf die Attraktivität der Nutzung eines Elektrofahrzeuges?

Zu 12.: Das Laden im öffentlichen Raum ist ein ergänzendes Angebot und grundsätz- lich nicht mit Hausstromtarifen vergleichbar, da knapper öffentlicher Raum für das La- den zur Verfügung gestellt und die dafür nötige Ladeinfrastruktur errichtet wird. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer Ladeeinrichtung sind erhebliche Investitions- und Betriebskosten verbunden. Vor diesem Hintergrund sind die Kosten im Vergleich zum Laden zum Hausstromtarif meist höher.

Im privaten Raum stellt die Grundstückseigentümerin oder der Grunstückeigentümer die Fläche zur Verfügung und muss ggf. auch für die Investitionskosten (ggf. Lade- säule, ggf. Vorinstallation und ggf. Netzanschluss) aufkommen. Generell gilt es hier zu unterscheiden, ob AC- oder DC- Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Allein für die Installation einer AC-Ladesäule werden durchschnittlich 3.000-5.000€ kalkula- torisch veranschlagt. Durch die vorgenannten Faktoren sind die realen Kosten meist höher. Zusätzlich fallen monatliche Betreiberkosten an, um z.B. die Abrechnung zu gewährleisten, wodurch ein wirtschaftlicher Betrieb den Mehrkostenaufwand rechtfer- tigt. Ein wirtschaftlicher Betrieb oder Refinanzierung ist mit Hausstromkosten nicht zu rechtfertigen, wodurch Investitionen in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf pri- vatem Grund nicht getätigt werden würden und eine flächendeckende Ladeinfrastruk- tur so in einem Zielkonflikt steht.

  1. Welche Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die Strompreise für das Laden von Elektrofahrzeu- gen in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben und nicht aufgrund der zu erwartenden und gewünschten stark erhöhten Nachfrage für Ladestrom weiter steigen?

Zu 13.: Der Senat gibt weder die Preise zwischen Betreibenden und Mobilitätsanbie- tenden, noch die Preise zwischen Mobilitätsanbietenden und Endkundinnen oder End- kunden vor. Die Betreibenden werden lediglich verpflichtet, Zugangsentgelte gegen- über allen Mobilitätsanbietenden diskriminierungsfrei nach grundsätzlich gleichen Be- dingungen zu erheben. Weiterhin muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Die Erweiterung des THG-Quotenhandels (Treibhausgas-Minderungsquote) und eine bessere Auslastung der Ladeeinrichtungen können die Ladepreise dämpfen.

Wie in Frage 12. beschrieben, besteht ein Zielkonflikt, wenn zu starke Preisregulierung erfolgen würde. Durch die Preisbindung des Deutschlandnetz-Ausbaus, im Rahmen des Schnellladegesetzes, ist eine Preisstabilität angedacht. Diese betrifft jedoch nur die geplante Schnellladeinfrastruktur in den Suchräumen der Lose dieser Ausschrei- bung.

  1. Welche landeseigenen Fördermittel stehen für Unternehmen und Privatpersonen bereit, um öffent- lich zugängliche Ladeinfrastruktur auf Privatgrund zu schaffen?

Zu 14.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) för- dert mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) neben der Beschaffung und Leasing von gewerblich genutzten elektrisch betriebenen Fahrzeu- gen auch die die Errichtung von Ladeinfrastruktur im privaten gewerblichen Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin. Durch die För- derung von Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen leistet WELMO einen ergän-

zenden Beitrag zu den vielseitigen Bundesförderprogrammen welche unter https://na-  tionale-leitstelle.de einsehbar sind. Das Förderprogramm WELMO umfasst im Jahr 2021 ein Volumen von: 7,8 Mio. €

  1. Welche finanziellen Mittel stehen der Berliner Agentur für Elektromobilität zur Verfügung und wie viele wurden davon bereits abgerufen (bitte aufgegliedert für das letzte und das laufende Jahr)?

Zu 15.: Der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) stehen für die Initiierung, Be- gleitung und Umsetzung von zukunftsweisenden Innovationsprojekten im Jahr 2020 835.900,00 EUR zur Verfügung. Es wurden im Jahr 2020 745.670,00 EUR abgerufen. Im Jahr 2021 stehen der eMO 1.083.000,00 EUR zur Verfügung. Bisher wurden Mittel in Höhe von 871.000,00 EUR abgerufen.

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Ladeinfrastrukturbüro Berlin zur Verfügung und wie viele wur- den davon bereits abgerufen (bitte aufgegliedert für das letzte und das laufende Jahr)?

Zu 16.: Für „Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität“ wurden folgende Mittel ausgegeben:

Jahr20202021
Titel5405954059
Kapitel07300730
Ansatz2.410.000 €1.710.000 €
Ist2.074.117,47 €966.267,47 € (Stand 03.12.2021)

Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur ist eine Maßnahme aus dem oben ge- nannten Titel.

  1. Welche landeseigenen Unternehmen haben bereits Elektrofahrzeuge in ihrer Flotte (bitte aufgeglie- dert nach Unternehmen und Zahl der Fahrzeuge elektrisch/konventionell)?

Zu 17.:

BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH

PKW elektrisch: 4

LKW elektrisch: 1

PKW hybrid: 2

PKW mit Verbrennungsmotor: 1

BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH

Fehlanzeige.

Berliner Bäder-Betriebe (BBB) AöR

PKW elektrisch: 2

PKW hybrid: 2

PKW mit Verbrennungsmotor: 4

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

426 Fahrzeuge sind aktuell im Bestand des BVG-Fuhrparks (ohne Omnibusse des Fahrgastverkehrs). Davon sind bisher 113 elektrisch angetrieben.

Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB)

Die BWB haben 190 Elektro- und Hybridfahrzeuge im Bestand, davon sind 182 Fahr- zeuge vollelektrisch. Insgesamt werden 790 Fahrzeuge genutzt, d.h. 600 Fahrzeuge werden konventionell betrieben.

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

PKW elektrisch: 2

PKW hybrid: 10

PKW erdgasbetrieben: 1

PKW benzinbetrieben: 9

PKW dieselbetrieben: 2

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

PKW konventionell: 2

PKW hybrid: 1

degewo Aktiengesellschaft

Im degewo-Konzern sind 220 konventionelle und 14 Elektrofahrzeuge (davon 2 Hyb- rid) im Einsatz.

GESOBAU AG

Der Fuhrpark der GESOBAU AG sowie des Tochterunternehmens berlinwohnen Hausmeister GmbH umfasst derzeit insgesamt sieben CO2-freie bzw. -arme Fahr- zeuge (drei Hybridfahrzeuge, vier E-Fahrzeuge).

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Die Gewobag verfügt über insgesamt 15 E-Autos (VW e-Golf, Renault Zoe ZE50, Renault Kangoo, BMW i3).

Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bereits 50 % des Fuhrparks der Grün Berlin GmbH sind elektrifiziert. Die Grün Berlin GmbH stellt somit den Fuhrpark bereits sukzessive auf E-Fahrzeuge um. Die voll- ständige Elektrifizierung ist bereits Maßnahmenbestandteil der Klimaschutzvereinba- rung Grün Berlin mit dem Land Berlin.

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

PKW elektrisch: 14

PKW hybrid: 5

PKW erdgasbetrieben: 16

PKW konventionell: 9

Investitionsbank Berlin AöR (IBB)

PKW elektrisch: 1

PKW hybrid: 2

Messe Berlin GmbH

Der Gesamtfuhrpark der Messe Berlin GmbH umfasst 47 Fahrzeuge, 7 davon sind Elektrofahrzeuge.

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Der Fuhrpark der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH umfasst 45 Fahrzeuge, davon

6 vollelektrische Fahrzeuge

8 Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (Benzin + Elektro) 5 Hybrid-Fahrzeuge (CNG + Benzin)

1 Hybrid-Fahrzeug (Benzin + Elektro).

Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH

Elektro-Fahrzeuge: 5 PKW

30 Elektroschlepper für interne Transporte Hybrid-Fahrzeuge:

20 PKW

Konventionell angetriebene Fahrzeuge (Diesel / Benzin): 217 Fahrzeuge

  1. Wie viele Ladepunkte stehen auf Flächen der landeseigenen Unternehmen zur Verfügung (bitte aufgegliedert nach Unternehmen)?

Zu 18.:

BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH

3 Ladesäulen befinden sich auf dem Gelände des Westhafens. Diese stehen bisher nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung und sind nur der BEHALA zugänglich. Die In- stallierung einer vierten Ladesäule ist bereits in Planung. Es laufen zudem erste Ab- stimmungsprozess zur Implementierung von öffentlichen Ladesäulen.

BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH

Fehlanzeige.

Berliner Bäder-Betriebe (BBB) AöR

Die BBB werden im 1. Halbjahr 2022 in einen neuen Bürostandort umziehen. Die An- zahl der Ladepunkte wird sich hier deutlich auf 8 Ladepunkte erhöhen.

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

185 Ladepunkte sind aktuell auf 19 Liegenschaften verteilt im Betrieb.

Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB)

Die BWB haben 175 Ladepunkte installiert, diese sind ausschließlich auf den Liegen- schaften und damit nicht öffentlich zugänglich.

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Auf den von der Berlinovo verwalteten Flächen stehen 4 Ladesäulen zur Verfügung. Auf dem von der Berlinovo angemieteten Firmengelände stehen 4 Ladepunkte zur Verfügung.

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Ein Ladepunkt.

degewo Aktiengesellschaft

Auf degewo-Flächen existieren an 4 Standorten insgesamt 15 Ladesäulen.

GESOBAU AG

Für den Fuhrpark der GESOBAU AG stehen acht Ladesäulen mit insgesamt 16 La- depunkten zur Verfügung (nicht öffentlich zugänglich).

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Insgesamt stehen am zentralen Unternehmensstandort 32 Ladepunkte mit 11-22 Ki- lowatt verteilt auf 17 Ladesäulen zur Verfügung.

Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Grün Berlin GmbH bietet derzeit noch keine öffentlichen Ladepunkte an. Die Ein- richtung wird in Kooperation mit den Berliner Stadtwerken geprüft und soll umgesetzt werden.

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

An sieben Standorten (Kundencenter und Unternehmenssitz) stehen insgesamt 33 Ladesäulen zur Verfügung.

Investitionsbank Berlin AöR (IBB)

Die IBB verfügt in Summe über vier Ladestationen.

Messe Berlin GmbH (MB)

Aktuell gibt es insgesamt 4 Ladesäulen auf bzw. unmittelbar am Gelände der Messe Berlin. Die Ladesäulen auf dem Messe-Gelände sind nicht öffentlich zugänglich; die Nutzung ist MB-Poolfahrzeugen sowie Gästen, Kundinnen/Kunden und Geschäfts- partnerinnen/ Geschäftspartnern der MB vorbehalten.

Ladesäulen unmittelbar am Gelände finden sich auf dem

  1. Parkplatz P3 vor Halle 17 (Zufahrt über Masurenallee); Kapazität: 2 Fahrzeuge,
  2. Parkplatz P15 vor Halle 7 (Zufahrt über Messedamm/Tor 7); Kapazität: 2 Fahr- zeuge,
  3. Parkplatz P17, Eingang hub27 (Zufahrt über Jafféstraße/Tor 25/27); Kapazität: 4 Fahrzeuge.

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (inkl. Tochtergesellschaften) hat 17 Ladepunkte (Wallboxen) für Elektromobilität.

Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH

Installierte Ladepunkte bei Vivantes für unternehmenseigene Fahrzeuge: 40 Installierte Ladepunkte bei Vivantes für unternehmensfremde Fahrzeuge: 17

WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM)

Die WBM verfügt zurzeit über insgesamt 12 Ladestationen, davon sind 5 nicht öffent- lich zugänglich.

Im Wohnquartier Pepitahöfe (Pepitapromenade 3-37, Goltzstraße 46-53B, Mertens- straße 8, 16-36, 13587 Berlin-Spandau) sind in der Tiefgarage die Kapazitäten für 50 Ladestationen bis zur jeweiligen Unterverteilung vorgerüstet.

Im Neubauprojekt Daumstraße sind 32 oberirdische Stellplätze und 32 Stellplätze in den beiden Tiefgaragen mit Vorrüstungen zur Installation von Wallboxen fertiggestellt worden. Bei Bedarf können Mieterinnen/Mieter ihre Ladestation einfach einrichten.

Berlin, den 17.12.2021 In Vertretung

Christian     R i c k e r t s

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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