Straßenbahn: Unterbrechung der Tramlinie 21 und Verkehrschaos auf der Ehrlichstraße in Berlin Lichtenberg, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Berliner Senat die Situation, dass in den vergangenen Wochen die #Tramlinie #21 auf der
#Ehrlichstraße zwischen den Haltestellen #Blockdammweg und Bahnhof #Schöneweide aufgrund von zu hohem
#Verkehrsaufkommen immer wieder #unterbrochen wurde?
Antwort zu 1:
Der Senat sieht die #Verkehrssituation im Bereich der #Treskowallee und der Ehrlichstraße
kritisch. Gleichwohl sind die Möglichkeiten, für eine kurzfristige Abhilfe limitiert. In
Ergänzung zu den in der Antwort zu Frage 5 genannten Abhilfemaßnahmen erfordern
dauerhafte Verbesserungen unter anderem Veränderungen bei der Lage der
Straßenbahngleise, womit entsprechende Vorläufe für Planung und Umbau verbunden
sind.


Frage 2:
An wie vielen Tagen musste der Betrieb der Line 21 auf dem beschriebenen Abschnitt in den vergangenen
Monaten deshalb eingeschränkt oder unterbrochen werden?
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Antwort zu 2:
Die BVG hat zu dieser Frage folgende Antwort übermittelt:
„Die erste Unterbrechung fand am 20.10.2021 statt. Seitdem musste die Linie an
mehreren Tagen zeitweise zurückgezogen werden.“
Frage 3:
Was ist aus Sicht des Senats die Ursache für das gestiegene Verkehrsaufkommen auf der Ehrlichstraße?
Antwort zu 3:
Die Analysen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben ergeben,
dass das Verkehrsaufkommen in der Ehrlichstraße zu über 50 Prozent seine Quelle in
dem umliegenden Wohngebiet hat und die aktuell erhöhte Belastung weniger auf einen
verstärkten #Durchgangsverkehr zurückzuführen ist. Um das Wohngebiet in Richtung
Treskowallee zu verlassen, ist neben der Ehrlichstraße die Wandlitzstraße von Bedeutung,
die zwischenzeitlich aufgrund von Baumaßnamen gesperrt war. Nach der kürzlich
erfolgten Aufhebung der Sperrung ist mit einer entsprechenden Entspannung der
Verkehrssituation in der Ehrlichstraße zu rechnen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Kritik des Berliner Fahrgastverbands #IGEB, wonach es sich bei den
geschilderten Unterbrechungen der Line 21 durch die BVG um Verletzungen der #Betriebspflicht, der
#Informationspflicht sowie der #Sorgfaltspflicht gegenüber Minderjährigen handelt? Welche Konsequenzen
wurden aus der genannten Kritik gezogen?
Antwort zu 4:
Die Betriebspflicht gemäß § 21 des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) verpflichtet
das Unternehmen, „[…] den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der
Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der
Technik entsprechend aufrechtzuerhalten. Gegenstand der Betriebspflicht sind alle
Bestandteile der Genehmigung und die nach § 12 Absatz 1a zugesicherten Bestandteile
des Genehmigungsantrages.“. Diese Betriebspflicht wird von der BVG eingehalten.
Gemäß §22 PBefG ist das Unternehmen zur Beförderung verpflichtet, „[…] wenn 1. die
Beförderungsbedingungen eingehalten werden, 2. die Beförderung mit den regelmäßig
eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und 3. die Beförderung nicht durch
Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht
abhelfen kann.“. Die Beförderungspflicht wird insoweit ebenfalls von der BVG eingehalten.
Die BVG hat zur erfolgten Fahrgastinformation folgende Antwort übermittelt:
„Die Betriebseinstellungen dauern in der Regel nur einige Stunden. Eine analoge
Information an den Haltestellen ist daher kaum möglich oder wäre nicht zielführend, weil
die BVG leider kaum vorhersagen kann, ob und wie lange eine Maßnahme nötig ist.
DAISY und DIFA Systeme sind auf dem nicht befahrenen Abschnitt leider nicht
vorhanden, auch im Bereich Rummelsburg – Friedrichshain gibt es keine solchen
Anzeigesysteme. Die vorhandenen DAISY Anzeiger im Bereich Lichtenberg und
Schöneweide werden in solchen Fällen beschriftet.“
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Nach Ansicht des Senats schöpft die BVG die örtlich vorhandenen Möglichkeiten zur
Information aus, die Informationen werden auch online in der BVG Fahrinfo dargestellt.
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssituation rund um die Ehrlichstraße zu verbessern,
weitere Einschränkungen des Tramverkehrs zu verhindern sowie mittel- und langfristig den in § 26 Abs. 5
MobG BE vorgeschriebenen Vorrang des ÖPNV vor dem motorisierten Individualverkehr zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Neben der erwarteten Entspannung der Verkehrslage in der Ehrlichstraße durch die
Öffnung der Wandlitzstraße soll die noch geplante verkehrsabhängige Steuerung an der
Lichtsignalanlage Treskowallee/Ehrlichstraße für einen besseren Verkehrsablauf sorgen.
Die neue Verkehrsführung in der Treskowallee im Bereich S-Bahnhof Karlshorst mit der
neuen Gleislage einschließlich Verschwenkung von der Mittellage an den Fahrbahnrand
stellt an die Steuerung der insgesamt vier Lichtsignalanlagen mit den dafür notwendigen
Absicherungen der verschiedenen Verkehrsarten untereinander besondere
Anforderungen. Die zugehörige Konzeptionierung der verkehrsabhängigen Steuerung
erfolgt durch externe Planungsbüros sowie im Auftrag der BVG und wurde für die
Lichtsignalanlage Treskowallee/Ehrlichstraße noch nicht fertiggestellt. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht mit der BVG in enger
Abstimmung, um hier zügig die notwendigen Schaltprogramme zu etablieren, die Situation
dann zu beobachten und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen.
Berlin, den 10.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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