Straßenverkehr: Stand der Planungen für den Ausbau der L33, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich des #Ausbaus der #L33?
Antwort zu 1:
Aktuell erfolgt die Erarbeitung der Deckblätter für die Weiterführung des #Planfeststellungsverfahrens, die Abstimmung der aktuellen #Prognoseverkehrsdaten 2030
zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und darauf aufbauend die Überarbeitung
des Lärmschutzes. Ziel ist die Übergabe der aktualisierten Planunterlagen an die
Planfeststellungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg Anfang 2022.
Frage 2:
Welche #Umplanungen am Projekt sind nötig geworden?


Antwort zu 2:
Als Forderung aus dem #Planfeststellungsverfahren wurde eine detailliertere Untersuchung
mehrerer Varianten im Bereich der Bebauung hinsichtlich des Abstandes der Fahrbahnen
zur angrenzenden nördlichen Bebauung und der Errichtung von #Lärmschutzwänden an
der Berliner Straße in Hönow für den Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200
notwendig. Im Weiteren waren die Auswirkungen der Varianten u.a. auf Flora und Fauna
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zu überprüfen sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen aktivem und passivem Lärmschutz
umfassend zu begründen.
Nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgte eine Anpassung des
Artenschutzbeitrages sowie eine Aktualisierung der faunistischen Untersuchungen.
Frage 3:
Wie sieht die Vorzugsvariante für den Ausbau der L33 aus?
Antwort zu 3:
Die Berliner Straße bleibt im Bereich der Bebauung in Hönow als Anliegerstraße
(querschnittsreduziert auf 4,50 m Breite) im Einrichtungsverkehr erhalten. Die neue
vierstreifige L 33 wird in diesem Bereich südlich der Berliner Straße geführt. Zum Schutz
der Anlieger sind Lärmschutzwände in diesem Bereich zwischen der Anliegerstraße und
der vierstreifigen neuen Straße geplant. Damit die Erreichbarkeit der Anliegerstraße für
Feuerwehr, Krankenwagen und Müllfahrzeuge gewährleistet ist, erfolgt ein Umbau des
Knotenpunktes Straße am Haussee als ampelgeregelter Knotenpunkt.
Frage 4:
Wie sollen der Lärmschutz und der Artenschutz gewährleistet werden?
Antwort zu 4:
Im Planungsabschnitt ist von Bau-km 1+712 bis Bau-km 1+934 zwischen der L 33 und der
Berliner Straße eine Lärmschutzwand geplant. Sie erhält eine Höhe von 1,0 m bis 3,0 m
und wird hochabsorbierend hergestellt.
Kernstück der Artenschutzmaßnahmen ist die erstmalige Herstellung einer
kleintiergerechten Querung für Fischotter und Amphibien am Hausseegraben mit den
dazugehörigen Leitzäunungen sowie die Errichtung einer Amphibienschutzanlage mit vier
Durchlässen am Bauanfang im Bereich der Tankstelle.
Des Weiteren gibt es Bauzeitenregelungen bezüglich der Fällungen von Bäumen – diese
dürfen nur zwischen Anfang November und Ende Februar stattfinden. Das kommt sowohl
den Fledermäusen als auch baumbrütenden Vogelarten zugute. Ebenfalls ist das
Abschieben von Boden (Baufeldfreimachung) zu bestimmten Zeiten verboten, um
bodenbrütende Vögel zu schützen. Bauzeitlich werden Amphibienschutzzäune aufgestellt,
die ein Einwandern der Tiere in die Baustelle unterbinden. Vor Baubeginn werden im
Baufeld Tiere abgesammelt und in die verbleibenden Habitate außerhalb des Baufeldes
umgesetzt.
Für Fledermäuse werden Ersatzhabitate in Form von Nistkästen aufgehängt.
Frage 5:
Wie werden die Eingriffe in die Hönower Weiherkette minimiert?
Antwort zu 5:
Im Zuge der Trassenoptimierung erfolgte eine Verringerung des Flächenverbrauches, u. a.
durch Reduzierung der Mittelstreifenbreite und Verringerung von Sicherheitsstreifen. Des
Weiteren erfolgte die Anhebung der Fahrbahn, um Amphibientunnel in ihr unterzubringen.
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Der gesamte Querschnitt wurde im Bereich östlich der Tankstelle nach Norden
verschwenkt, um die empfindlichen Biotope der Hönower Weiherkette zu schützen.
Im Bereich von Hönow wurden die Querschnittselemente der neuen L 33 verringert und
auf eine Bepflanzung der Lärmschutzwand verzichtet, um die Eingriffe in das
Landschaftsschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Für den Bauzeitraum ist eine
ökologische Bauüberwachung geplant.
Zu den Artenschutzmaßnahmen, die im Wesentlichen der Hönower Weiherkette
zugutekommen, siehe Aussagen unter Punkt 4.
Frage 6:
Wann werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt?
Antwort zu 6:
Die erneute Auslegung ist im Jahr 2022 geplant.
Diese erfolgt durch die Anhöhrungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg.
Frage 7:
Wann wird der Planfeststellungsbeschluss erwartet?
Antwort zu 7:
Nach der zweiten Auslegung der Unterlagen werden alle Stellungnahmen und
Einwendungen durch den Vorhabenträger bearbeitet und anschließend den
Anhörungsbehörden von Berlin und Brandenburg übergeben. Mit der Versendung der
Erwiderungen an die Beteiligten erfolgt die Planung eines Erörterungstermins. Erst danach
kann der Termin zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in Abstimmung mit den
Planfeststellungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg konkretisiert werden.
Frage 8:
Wann soll der Baubeginn erfolgen?
Antwort zu 8:
Nach Eintreten der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und Vorliegen der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten?
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Antwort zu 9:
Entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung mit Stand vom 01.12.2019 betragen
die Gesamtbruttokosten ca. 7,1 Mio. €, die sich die Länder Berlin und Brandenburg auf
Basis einer Kostenteilungsvereinbarung hälftig teilen.
Berlin, den 03.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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