Regionalverkehr: Haltekonzept und Fahrplan der #RB26 nach #Müncheberg verbessern, aus Senat

Frage 1:
Trifft es zu, dass die Verstärkerzüge in #Lichtenberg wenden sollen und nicht wie die #Stammlinie in #Ostkreuz?
Wenn ja, warum?
Antwort zu 1:
Die zusätzlichen Fahrten, die ein Angebot zweimal je Stunde und Richtung zwischen
Berlin und #Müncheberg herstellen sollen, werden mit Elektrotriebwagen mit
Batteriespeicher betrieben. Weil die Strecke zwischen dem Biesdorfer Kreuz und
Müncheberg sowie zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Ostkreuz nicht elektrifiziert
ist, müssen diese Fahrten in Lichtenberg enden. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz prüft derzeit Möglichkeiten, durch zusätzliche Ladeinfrastruktur
das Erreichen des attraktiveren Fahrtziels Ostkreuz zu ermöglichen.


Frage 2:
Trifft es zu, dass die Verstärkerzüge nicht in Mahlsdorf halten sollen, obwohl der Halt in Mahlsdorf bei der
Stammlinie gut angenommen wurde und für die #Verstärkerlinie genauso großer #Verkehrsbedarf zwischen
#Mahlsdorf und den Stationen bis Müncheberg besteht? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Der Halt in Mahlsdorf liegt in einem eingleisigen Streckenabschnitt. Aufgrund der
insgesamt eingleisigen Strecke der Ostbahn und den damit verbundenen Restriktionen bei
der #Fahrplangestaltung, die bereits ausführlich in der Beantwortung der Schriftlichen
hAnfrage 18/24413 erläutert wurden, ist nach derzeitigem Stand nur ein Halt je Stunde
und Richtung in Mahlsdorf möglich. Allerdings dient der Regionalverkehr vorrangig der
Anbindung der Region und nicht dem innerstädtischen Verkehrsbedarf. Weil die
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Stammlinie erheblich mehr Bahnhöfe östlich von Berlin erreicht und auch eine
Direktverbindung ins Nachbarland #Polen darstellt, hat sich die #Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Abwägung dieser Restriktionen entschieden, den
Halt in Mahlsdorf bei den langlaufenden Zügen beizubehalten.
Derzeit wird der #Regionalbahnhalt in Mahlsdorf allerdings von deutlich unter 1.000
Fahrgästen je Tag genutzt und gehört damit zu den am wenigsten genutzten
Regionalbahnhalten im Land Berlin, auch im Vergleich zu den anderen Halten dieser Linie
im Streckenabschnitt zwischen Ostkreuz und Müncheberg. Aufgrund des derzeit schon
bestehenden, dicht getakteten S-Bahn-Verkehrs zu den Bahnhöfen Lichtenberg und
Strausberg, die von allen Fahrten der RB26 bedient werden, und der perspektivischen
weiteren Verdichtung des S-Bahn-Verkehrs in diesem Abschnitt ist auch eine gute
Erreichbarkeit der zusätzlichen Fahrten bis Müncheberg sichergestellt.
Frage 3:
Mit der gerade noch rechtzeitig getroffenen Entscheidung, für die Verstärkerzüge keine weiteren
Dieselfahrzeuge, sondern elektrische Triebzüge mit Akkus zu beschaffen, stehen schnelle und
#beschleunigungsstarke Fahrzeuge zur Verfügung. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese
fahrzeugseitig gegenüber der Ausschreibung verbesserten Voraussetzungen zu nutzen, die fahrplanseitigen
Einschränkungen aufzuheben oder zu vermindern, das heißt, die Züge bis und ab #Ostkreuz zu führen, in
Mahlsdorf halten zu lassen, im exakten 30-Minuten-Takt (oder mit nur geringfügigen Abweichungen)
verkehren zu lassen und keine längeren Fahrzeiten als heute zu planen?
Antwort zu 3:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt werden die zusätzlichen Fahrten der RB
26 mit batterieelektrischen Fahrzeugen zunächst nur bis zum Bahnhof Lichtenberg führen
zu können. Die damit verbundenen Taktabweichungen werden durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zwar nicht begrüßt, begründen sich allerdings,
wie in der Beantwortung zu Frage 2 genannt, in den Einschränkungen durch die
eingleisige Infrastruktur. Die Senatsverwaltung wird deshalb in der jährlichen
Fahrplanbestellung darauf hinwirken, dass die Taktabweichungen auf das technisch
notwendige Maß begrenzt werden. Hierbei wird auch die Beschleunigungsfähigkeit der
elektrischen Triebwagen berücksichtigt.
Eine vollständige Aufhebung der fahrplanseitigen Restriktionen wäre erst mit dem
zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Ostbahn möglich. Hierfür setzt sich das
Land Berlin bereits seit längerem ein.
Frage 4:
Welche Absichten verfolgt der Senat in Abstimmung mit dem Land Brandenburg, der DB und der NEB, die in
Frage 3 aufgezeigten Verbesserungen umzusetzen? Welche Schritte sind bereits eingeleitet oder wann
werden sie eingeleitet, damit die Verbesserungen mit Betriebsaufnahme im Dezember 2024 wirksam
werden?
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Antwort zu 4:
Wie in der Beantwortung zu Frage 3 genannt, ist es Ziel des Landes Berlin, dass die
Ostbahn mit dem Ziel einer durchgehenden #Zweigleisigkeit und #Elektrifizierung ausgebaut
wird.
Im September 2021 haben sich die Länder Berlin und Brandenburg mit der benachbarten
polnischen Wojewodschaft #Lubuskie anlässlich der bevorstehenden Revision des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (#TEN-V) gemeinsam an die EU-Kommission gewandt,
um eine Aufnahme der Ostbahn in das #TEN-Ergänzungsnetz zu erwirken. Ziel ist die
Nutzung von #EU-Finanzierungsinstrumenten wie das CEF (Connecting Europe Facilities)
für den zweigleisigen Ausbau auf deutscher Seite und für die Elektrifizierung der Strecke
auf deutscher und polnischer Seite.
Frage 5:
Die Voraussetzungen, mit den Verstärkerzügen ab und bis Ostkreuz zu fahren, würden sich mit der
Elektrifizierung der kurzen eingleisigen Strecke Lichtenberg – Ostkreuz weiter verbessern; der Abschnitt mit
Oberleitung wäre dann länger und der Akku müsste nicht mehr während einer Standzeit in Lichtenberg
aufgeladen werden. Verfolgt der Senat dieses Ziel auf der Grundlage des
Maßnahmenbeschleunigungsgesetzes bis zur Betriebsaufnahme? Wenn nein, warum nicht oder mit
welchem Termin?
Antwort zu 5:
Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller nicht auf das
Maßnahmenbeschleunigungsgesetz, womit das Planfeststellungsverfahren für bestimmte
Maßnahmen (teilweise) ersetzt werden soll, verweisen möchte, sondern auf das
Planungsbeschleunigungsgesetz, welches eine Elektrifizierung von bestehenden
Eisenbahnstrecken ohne Planfeststellung oder Plangenehmigung ermöglicht. Hierzu ist zu
bemerken, dass damit zwar die Planung beschleunigt und vor allem mit weniger
Unsicherheiten durchgeführt werden kann, durch den Bund damit jedoch keine
Finanzierungszusage gegeben wurde. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sieht allerdings den Bund als Eigentümer der DB Netz, die das zuständige
Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, in der Pflicht, einen bedarfsgerechten Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur auch für durch den Nahverkehr genutzte Strecken zu finanzieren
und umzusetzen. Bereits heute müssen die Länder schon nicht unerhebliche
Nutzungsentgelte für die Schieneninfrastruktur übernehmen, die an die bundeseigene
Gesellschaft DB Netz fließen.
Eine weitere Abhängigkeit ist die Streckenbelegung dieses eingleisigen Abschnitts.
Aufgrund der betrieblichen Verknüpfung der zusätzlichen Fahrten der RB 26 mit jeder
zweiten Fahrt der RB 25 würde sich die Streckenbelegung des Abschnitts OstkreuzLichtenberg um vier Fahrten je Stunde erhöhen. Eine Elektrifizierung des Abschnitts ist
auch planerisch derzeit durch die Unterfahrung der dortigen Fernbahnbrücke der Strecke
Berlin Frankfurter Allee – Berlin-Rummelsburg und einer Fernwärmeleitung aufgrund der
geringen Höhe dieser Bauwerke nicht unproblematisch.
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Dennoch wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch
geprüft, wie mit zusätzlichen Lademöglichkeiten die Verlängerung der Fahrten bis zum
Bahnhof Ostkreuz erreichbar wäre.
Berlin, den 02.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de