Bahnhöfe: Verschläft die Senatsverwaltung die Barrierefreiheit am Bahnhof Johannisthal?, aus Senat

Frage 1:
Im Spätsommer 2022 soll der neue #Zugang zum Ortsteil #Johannisthal am Bahnhof Johannisthal fertig
gestellt werden. Ist es richtig, dass es zu diesem Zeitpunkt keinen #Fahrstuhl an diesem Ausgang geben wird
und der Ortsteil Johannisthal nicht #barrierefrei erreichbar sein wird?
Frage 2:
Ist es richtig, dass der Anbau eines Fahrstuhls erst für das Jahr 2024 geplant ist?
Antwort zu 1 und 2:
Derzeit wird die #Fußgängerüberführung und der Zugang zum Ortsteil Johannisthal saniert.
Mit Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird der Zugang noch nicht barrierefrei durch
einen Aufzug erschlossen sein. Die Inbetriebnahme des Aufzuges ist für das Jahr 2024
geplant.


Frage 3:
Welche Stelle ist für die Bestellung eines Fahrstuhls verantwortlich und wer übernimmt die Finanzierung?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, hat die
Errichtung des Aufzuges am -Bahnhof Johannisthal bei der DB Station & Service AG
bestellt. Das Land Berlin übernimmt die Finanzierung des Vorhabens.
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Frage 4:
Aus welchem Grund soll ein Fahrstuhl erst im Jahr 2024 am neuen Zugang zum Bahnhof Johannisthal
errichtet werden und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?
Frage 5:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass rund um den Bahnhof Johannisthal bereits jetzt zahlreiche neue
Bürogebäude entstehen, in welchen ab dem kommenden Jahr viele Arbeitsplätze angesiedelt werden, und
ein barrierefreier Zugang zum Bahnhof Johannisthal unerlässlich für eine Stadt ist, welche sich die Inklusion
auf die Fahnen schreibt?
Frage 6:
Was spricht gegen eine Beauftragung der Errichtung eines Fahrstuhls am neuen Bahnhofsausgang zum
Ortsteil Johannisthal bereits im kommenden Jahr?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Aufgrund der Entwicklung um den S-Bahnhof Johannisthal wurde der Aufzug bei der DB
AG bestellt. Für das Projekt wurde kürzlich die Planungsvereinbarung zwischen Senat und
DB AG unterzeichnet, welche die Planung der #Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (#HOAI) abdeckt. Grundsätzlich müssen
zur Durchführung eines Infrastrukturprojektes neun Leistungsphasen erbracht werden.
Eine Beschleunigung der Leistungsphasen ist hierbei nicht möglich, sodass eine
Inbetriebnahme vor 2024 nicht gewährleistet werden kann.
Berlin, den 02.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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