Taxi: Taxirufsäulen in Berlin aus Senat

Frage 1:
Für welchen jährlichen Betrag wurden die insgesamt 135 Berliner #Taxirufsäulen bisher an die
Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer eG verpachtet?
Frage 2:
Wie viele der Säulen sind seit der Verwaltung durch die Zentrale in der Persiusstraße defekt oder dauerhaft
außer Betrieb?
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit der Taxirufsäulen?
Frage 4:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Taxirufsäulen durch das Land Berlin zu pachten, um deren
Funktion und Verfügbarkeit sicherzustellen?


Antwort zu 1 bis 4:
Die Taxirufsäulen werden privatrechtlich ohne Beteiligung des Landes Berlin betrieben.
Entsprechend verfügt der Senat über keine Kenntnis der zwischen dem Betreiber und
#Taxiunternehmen getroffenen vertraglichen Regelungen und Vorgaben bezüglich Anzahl
und Qualität der zu betreibenden Säulen oder Nutzungskosten und inwiefern
gegebenenfalls getroffene Vorgaben im Hinblick auf Zustand und Betriebsfähigkeit der
#Taxirufzahlen eingehalten werden. Straßenrechtlich ist das Aufstellen von Rufsäulen auf
Basis einer von den Bezirksämtern zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Ob der Betrieb von Taxirufsäulen zur Vermittlung von Fahrgastanfragen angesichts der
Anzahl der über die Rufsäulen eingehenden Buchungsanfragen „notwendig“ ist, müssen
der Betreiber der Säulen bzw. die Taxiunternehmen, die dieses Angebot nutzen,
beurteilen. Dem Senat sind lediglich unterschiedliche Entwicklungen bei den
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großstädtischen #Taxizentralen im Hinblick auf den Betrieb von Taxirufsäulen bekannt. In
Wien und Frankfurt werden keine Taxirufsäulen mehr angeboten, während sich
ausweislich von Presseberichten der Anbieter in Hamburg wegen relevanter
Stammkundenanteile in 2014 entschieden hatte, die dortige Säuleninfrastruktur komplett
zu erneuern.
Da der Senat keine Zuständigkeit zur Vermittlung von Fahrgastanfragen im Bereich des
Taxigewerbes hat, scheidet eine Pacht und ein Betrieb der Taxirufsäulen durch das Land
Berlin aus.
Berlin, den 03.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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