Radverkehr: Radwegausbau Teltow-Kanal, aus Senat

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich des Ausbaus eines oder mehrerer Radwege entlang des
Teltowkanals im Bereich Steglitz Zehlendorf?
Frage 4:
Wie soll der #Radweg
a) konkret aussehen,
b) wo soll er verlaufen,
c) wie wird er sich in die Landschaft integrieren,
d) wie soll er beschaffen sein,
e) wie ist die Interaktion zwischen Radfahrern und Fußgängern geplant und
f) wie sollen die Kreuzungen mit Straßen ausgebaut werden?

Antwort zu 1 und 4:
Entlang des Teltowkanals im Bereich Steglitz-Zehlendorf gibt es seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz konkrete Planungen für eine
#Radschnellverbindung, die sogenannte „#Teltowkanalroute“. Details und Ergebnisse der
bereits vorliegenden #Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung sind
online zu finden unter https://www.infravelo.de/projekt/teltowkanalroute/.
Darüber hinaus bestehen derzeit keine weiteren Planungen in diesem Bereich.
Aktuell befindet sich die Radschnellverbindung in der Planungsphase „Vorplanung“, die auf
der Machbarkeitsuntersuchung aufbaut und erste grobe Planungen vorsieht. Die konkrete
#Führungsform (a), der finale #Verlauf (b) und die konkrete #Beschaffenheit wie z.B. die
Oberflächen (d) sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert. Erst mit den
nächsten Planungsschritten (Entwurfsplanung) werden weitere Details zum Weg definiert.
2
Die finale Entscheidung und Baugenehmigung wird mit dem Planfeststellungsverfahren
getroffen. Eine naturschützende und ressourcenschonende Integration in die Landschaft ist
vorgesehen (c).
Grundsätzlich werden die Wege für Radfahrende und zu Fuß Gehende auf Radschnellverbindungen getrennt, sodass Nutzungskonflikte vermieden werden können; mindestens
3,0 bis 4,0 Meter für Radfahrende sowie mindestens weitere 2,5 Meter für zu Fuß Gehende
sollen zur Verfügung gestellt werden (e). Die Interaktionen zwischen Radfahrenden und zu
Fuß Gehenden werden im Detail in der Entwurfsplanung betrachtet und planerische
Lösungen erarbeitet. Die Qualitätsstandards von Radschnellverbindungen geben ebenfalls
vor, dass – wenn möglich – Radfahrenden an Kreuzungen/ Querungen Vorrang eingeräumt
wird (f).
Weitere Detailinformationen zu Radschnellverbindungen, allgemeiner Natur, liefern die
Fragen & Antworten auf der Website der GB infraVelo GmbH, diese sind hier zu finden
https://www.infravelo.de/projektarten/radschnellverbindungen/#c1326.

Frage 2:
Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt der Ausbau?
Frage 3:
In welchen Gesamtrahmen gliedert sich das Projekt ein?

Antwort zu 2 und 3:
Grundlage für das Vorhaben und die Planungen ist das Berliner Mobilitätsgesetz. So ist in
§ 45 des Berliner Mobilitätsgesetzes festgehalten, dass in Berlin insgesamt 100 Kilometer
Radschnellverbindungen in den kommenden Jahren gebaut werden sollen. Die
Teltowkanalroute ist dabei eines von insgesamt zehn Radschnellverbindungsprojekten, die
derzeit von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der
landeseigenen GB infraVelo GmbH verfolgt werden.

Frage 5:
Wie ist die Zeitplanung für das gesamte Vorhaben angelegt?

Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Planungsstand wird die Vorplanung im ersten Quartal 2022
abgeschlossen. Erst mit Abschluss der Vorplanung wird im Ergebnis feststehen, welcher
konkrete Routenverlauf in den kommenden Leistungsphasen untersucht und weiter geplant
wird. Die Baugenehmigung wird später mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilt. Dieses
Verfahren kann mehrere Jahre dauern. Ein konkreter Baubeginn kann derzeit, wegen vieler
Abstimmungen, Unwägbarkeiten und der gesamtstädtischen Komplexität des Vorhabens,
nicht belastbar benannt werden. Eine schnellstmögliche Umsetzung wird angestrebt.
3

Frage 6:
Ist eine Bürgerbeteiligung geplant und wenn ja, wann soll die Planung den Bürgern von Steglitz-Zehlendorf
vorgestellt werden?

Antwort zu 6:
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung sind Zwischenergebnisse der Öffentlichkeit,
insbesondere mit Bürgerinnen und Bürgern der für das Projekt relevanten Bezirke, im
Rahmen einer Informationsveranstaltung am 31.01.2019 vorgestellt und diskutiert worden.
Die Hinweise aus dieser Veranstaltung sind in die weitere Planung eingeflossen. Eine
Dokumentation dazu ist online unter https://www.infravelo.de/projekt/teltowkanalroute/ auf
den Seiten der GB infraVelo GmbH einsehbar, ebenso wie die fachliche Kommentierung
der Hinweise.
Es ist vorgesehen, mit dem Ende der Entwurfsplanung weitere Konkretisierungen
vorzustellen. Dazu gibt es derzeit noch keinen genauen Zeitplan.

Frage 7:
Wie wird die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf am Verfahren beteiligt?

Antwort zu 7:
Die Planung zur Radschnellverbindung Teltowkanalroute erfolgt in enger Kooperation mit
dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt von Steglitz-Zehlendorf.
Zwischenergebnisse und Statusberichte sind in regelmäßigen Abständen (Juni 2019, April
2021) bereits den Bezirksverordneten vorgestellt und mit ihnen diskutiert worden. Das ist
auch im weiteren Planungsverlauf vorgesehen.

Frage 8:
Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert?

Antwort zu 8:
Die Mittel für die Radschnellverbindung stammen aus dem „#Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (#SIWA).

Berlin, den 24.08.2021

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de