zu Fuß mobil: Zugänglichkeit der Sechserbrücke (Tegel), aus Senat

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Frage 1:
In welchem Zustand befindet sich der #Treppenaufgang von der #Humboldtinsel zur Tegeler #Hafenbrücke
(#Sechserbrücke) derzeit?
Antwort zu 1:
Der Treppenaufgang einschl. #Brückenturm ist laut Hauptprüfung 2020 mit einer Zustandsnote von
3,2 bewertet worden. Danach befindet sich das #Treppenhaus in einem nicht ausreichenden
Bauwerkszustand. Der Treppenaufgang ist kein öffentlicher Weg und daher auch nicht für die
Benutzung freigegeben.
Frage 2:
Ist vorgesehen, den Aufgang regelmäßig zu reinigen? Falls ja, in welchem Turnus geschieht dies?
Antwort zu 2:
Das Treppenhaus, welches durch Gittertüren verschlossen ist, wird turnusmäßig zwei Mal
pro Jahr von groben Verunreinigungen gereinigt.


Frage 3:
Aus welchem Grund ist die Tür am oberen Ende der Treppe dauerhaft verschlossen?
Antwort zu 3:
Der Treppenaufgang zum Brückenturm ist kein öffentlicher Verkehrsweg und steht der
Allgemeinheit daher nicht zur Verfügung. Die Treppe erfüllt durch ihre Abmessungen nicht
die Voraussetzungen für eine sichere Begehbarkeit.
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Frage 4:
Sieht der Senat eine Möglichkeit für eine zumindest zeitweise Öffnung dieses Zugangs?
Antwort zu 4:
Nein.
Frage 5:
In einer Antwort auf eine Anfrage des Bezirksamtes Reinickendorf (vgl. Drs. 1912/XX-01 der BVV
Reinickendorf) wurde im Jahr 2020 für das Jahr 2021 eine „Verschönerung“ der Brücke in Aussicht gestellt.
Was ist aktuell davon an der Brücke umgesetzt worden bzw. was soll in diesem Jahr noch umgesetzt werden?
Antwort zu 5:
In der Antwort auf die Anfrage des Bezirksamtes Reinickendorf (vgl. Drs. 1912/XX-01 der
Bezirksverordnetenversammlung [BVV] Reinickendorf) im Jahr 2020 wurde eine Prüfung
eingeräumt, „ob eine kleine „Verschönerung“ in 2021 denkbar ist.“
Aufgrund der weiterhin angespannten Personalsituation und der notwendigerweise
einhergehenden Prioritätensetzung kann die angedachte „Verschönerung“ in 2021 nicht
umgesetzt werden. Das Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf dem Erhalt des
verkehrssicheren Zustandes der Brücke sowie auf einer regelmäßigen Graffitibeseitigung,
um eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Brücke
zu vermeiden.
Berlin, den 06.08.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz