Straßenverkehr + Radverkehr: Konzept für P&R-Plätze für Berlin und das Umland, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Konzepte wird der Senat im Jahr 2021 ausarbeiten, um gemäß der gemeinsamen Absichtserklärung der Länder Brandenburg und Berlin den Ausbau von „#Parken und Reisen“- (#P&R)- so wie
#Radabstellanlagen voranzutreiben?
Antwort zu Frage 1:
Das 2020 erstellte Gutachten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) und der
aktualisierte Leitfaden „Parken am Bahnhof“1 bilden die Grundlagen des Brandenburger
Förderprogramms für Park-and-Ride- (#P+R) und Radabstellanlagen (#B+R) an Bahnhöfen.
Die erwähnte Absichtserklärung betrifft eine engere Zusammenarbeit beider Länder beim
Ausbau dieser Anlagen an Brandenburger Bahnhöfen. Vor diesem Hintergrund strebt der
Berliner Senat eine #Komplementärfinanzierung zum laufenden #Förderprogramm des
Landes Brandenburg an. Ziel ist ein wohnortnaher Umstieg auf den öffentlichen
Personennahverkehr und eine Verkehrsentlastung der Hauptstadt. Antragstellende bleiben
weiterhin die Brandenburger Gemeinden.
Die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung ist nur unter Voraussetzung der
haushaltsmäßigen Absicherung möglich. Weitere Abstimmungen der Länder Berlin und
Brandenburg werden daher frühestens in der 2. Jahreshälfte folgen.
Frage 3:
Wie ist die geplante Kostenverteilung zwischen Berlin und Brandenburg geplant? Ist auch geplant,
Bahnflächen dabei miteinzubeziehen und ggf. bei der Deutschen Bahn bzw. bei einem entsprechenden
Bahntochterunternehmen solche P&R-Anlagen zu bestellen?

1 https://www.vbb.de/unsere-themen/kompetenzstelle-bahnhof-land-brandenburg/bike-and-ride-anlagen-br/gutachten-bike-ride-park-ride-im-land-brandenburg
2
Antwort zu Frage 3:
Zum Thema der Kostenverteilung wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
Nr. 18/24970 vom 1. Oktober 2020 verwiesen. Aussagen zu konkreten Projekten sind
derzeit noch nicht möglich.
Frage 2:
Wie erfolgt die #Standortwahl und die #Kapazitätsberechnung, und hat der Senat bereits Vorzugstandorte in
Berlin identifiziert, um vorhandene P&R-Anlagen nachzubessern oder auszubauen und neue P&R-Anlagen
zu planen und zu realisieren?
Frage 4:
Wie wird der Senat in Zukunft verhindern, dass bestehende P&R-Anlagen, wie z.B. in #Alt-Glienicke, ersatzlos
zurückgebaut werden, statt vorhandenen Anlagen angebotsorientiert auszubauen?
Antwort zu Frage 2 und 4:
Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vorgesehen ist, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf Basis eines
Mittelfristplanes jährlich über förderfähige Projekte der Brandenburger Gemeinden
abstimmen. Für eine gemeinsame Förderung kommen nur antragstellende Gemeinden
und Bahnhöfe in Brandenburg mit einem hohen Anteil von Berlin-Pendlerinnen und –
Pendlern (> 60 %) in Betracht.
Der im Endbericht des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) dargestellte Bedarf
basiert auf der stationsscharfen Fahrgastprognose für das Jahr 2030 des
Verkehrsverbund sowie aktuellen Erhebungen vor Ort. Die konkrete Priorisierung der
Förderanträge wird u.a. auf Grundlage des Endberichts und anhand noch zu definierenden
weiteren Kriterien erfolgen. Da in Berlin die Bezirke für Planung, Bau und Betrieb dortiger
Anlagen verantwortlich sind, wird auch hier eine Abstimmung stattfinden.
Das Land Berlin priorisiert berlinweit den Bau von B+R-Anlagen und den weiteren Ausbau
des öffentlichen Personennahverkehrs. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Fragen
4 bis 6 Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 22.04.2020 (Schriftliche Anfrage Nr. 18/23236)
verwiesen.
Berlin, den 09.04.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz