Straßenverkehr: Baustelle A100 – Wie weiter an der AS Am Treptower Park?, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurde das „qualifizierte #Mobilitätsmanagement für den Bereich um den #Treptower Park und die
#Elsenstraße“, das laut Koalitionsvertrag durch die zuständige Senatsverwaltung bis zum Ende der
Legislaturperiode erarbeitet werden soll, fertiggestellt und dem Senat vorgelegt?
Frage 2:
Falls das qualifizierte Mobilitätsmanagement noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu?
Frage 3:
Wann und in welcher Form wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick an der Erstellung beteiligt?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Ein „qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die
Elsenstraße“ sollte für die #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts (BA) der #A100 und unter
den vorhandenen existierenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Diese
Rahmenbedingungen haben sich mit dem fortschreitenden sehr schlechten baulichen
Zustand der Elsenbrücken und den sich daraus ergebenen erforderlichen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit grundlegend geändert, so dass bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Stadtstraßenverkehrsmanagements nicht
möglich war. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung wird an die seit dem
01.01.2021 zuständige Autobahngesellschaft des Bundes mit der Erwartung herantreten,
entsprechende Untersuchungen und Bewertungen zur verkehrlichen Situation an der
zukünftigen Anschlussstelle Am Treptower Park möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Es ist zu berücksichtigen, für den bevorstehenden Ersatzneubau der beiden Teile der
Elsenbrücke im Zusammenhang mit den einzelnen Bauphasen und verschiedenen
Verkehrszuständen die erforderlichen Verkehrsführungen zu organisieren und
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sicherzustellen. Für die unterschiedlichen Bauphasen sind in diesem Zusammenhang
angepasste Verkehrsführungskonzepte zu erarbeiten.
Bei diesen Verkehrsführungskonzepten wird der Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend
seiner Zuständigkeit eingebunden.
Gegenwärtig wird der zwischen dem Bezirk und dem Senat abgestimmte
Zweirichtungsverkehr in der Straße Am #Treptower Park zwischen der #Elsenstraße und der
#Bouchéstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung sowie die Komplettierung durch
den bisher fehlenden nördlichen #Radweg vorbereitet.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliertem Zufluss von motorisiertem #Individualverkehr
in die anliegenden #Stadtteile hat die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen, die a) durch die
Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und b) durch den Neubau der Elsenbrücke zusätzlich entstehen?
Antwort zu 4:
Für die #Planfeststellung des 16. BA der A100 gab es hierzu eine Simulationsbetrachtung,
in der die Verkehrsabwicklung nach Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Anschlussstelle
„Am Treptower Park“ untersucht wurde. Grundsätzlich war (und ist) vorgesehen, dass die
Verkehrsströme über die städtischen Straßenverkehrsnetze und die Elsenbrücke verteilt
kontrolliert abfließen – gesteuert durch Lichtsignalanlagen. Daher wird es hier keinen
unkontrollierten Zufluss von motorisiertem Individualverkehr in die anliegenden Stadtteile
geben.
Frage 5:
Wie ist der Stand zu dem vom Abgeordnetenhaus am 6. Juni 2019 beschlossenen Senatsauftrag für ein
Pilotprojekt zur Deckelung des 16. Bauabschnitts? Welche Optionen bzgl. einer möglichen Deckelung des

  1. Bauabschnitts werden in Erwägung gezogen?
    Antwort zu 5:
    Entsprechend den Berichten an das Abgeordnetenhauses zum Thema „Deckel drauf:
    Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drucksachen Nrn. 18/2384, 18/2826 und 18/3324 )
    wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich beauftragt, um das Ergebnis ggf. auf
    andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht war
    der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und
    Kaiserdammbrücke für dieses Pilotprojekt geeignet. Es wird angestrebt, mit dem nächsten
    planmäßigen Bericht die Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vorzustellen. Im
    Anschluss könnten die Realisierungsoptionen eingeschätzt und zudem geprüft werden, ob
    eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Infrastrukturabschnitte denkbar ist und ggf.
    die Kosten für weitere Machbarkeitsstudien zum Beispiel für die Deckelung der A 100, 16.
    BA gesenkt werden können. Da auch die Kosten für die Machbarkeitsstudien vom Land
    Berlin zu tragen sind, wäre zuerst deren Finanzierung zu sichern.
    Die Zuständigkeit für den 16. BA der A 100 von Dreieck Neukölln bis Treptower Park liegt
    seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB). Die Erstellung einer
    Machbarkeitsuntersuchung für die Überdeckelung (Kostenübernahmeerklärung durch das
    Land Berlin vorausgesetzt) wäre nunmehr bei der AdB zu beauftragen.
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    Frage 6:
    Inwiefern wird seitens des Senats für die Eröffnung des 16. Bauabschnitt eine sog. #Pförtnerampel an a) der
    AS #Sonnenallee und b) der AS Am #Treptower Park gefordert?
    Antwort zu 6:
    Sowohl die Anschlussstelle Sonnenallee als auch die Anschlussstelle Am Treptower Park
    erhalten Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen. Die Steuerung
    berücksichtigt sowohl die weitere Abwicklung des Verkehrs und die damit verbundenen
    Entscheidungen beim Übergang ins Stadtstraßennetz als auch das Sicherheitsinteresse.
    Eine Dosierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten der
    verkehrsabhängigen Steuerung.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz