Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.

  1. Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
    #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
    Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
    Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
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    schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
    Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
    Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
    ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
    Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
    Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
    der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
    rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
    Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
    Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
    noch deutlich zu steigern.
  2. Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
    ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
    Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
    (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
    den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
    Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
    Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
    gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
    Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
    der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
    oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
    Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
    eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
  3. Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
    oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
    Individualregelungen geben soll, warum?
    Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
    Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
    Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
    von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
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    einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
    sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
  4. Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
    Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
    Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
    festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
  5. Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
  6. Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
    Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
    Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
    entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
    Tarifbereich Berlin AB.
    Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
    § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
    Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
    Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
    Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
    Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
    15 Euro/Monat
    Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
    des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat (Beschäftigte);
    365 Euro/Jahr (Auszubildende)
    Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
    5% Rabatt, keine Zuzahlung
    Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
    10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
    Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
    #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
    #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
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    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
    Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
    beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
    #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
  7. Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
    Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
    veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
    das VBB-Firmenticket enthalten.
  8. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
    zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
    Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
    Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
    darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
    Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
    die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
    jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Fréderic Verrycken
    Senatsverwaltung für Finanzen