allg.: Ausbau öffentlicher Toiletten, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Toiletten werden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 2:

Wie viele öffentliche Toiletten wurden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit den neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet und wann soll der Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 1 und 2:

Auf der Basis des mit der Firma Wall geschlossenen berlinweiten Toilettenvertrages werden insgesamt 162 alte City-Toiletten durch neue „Berliner Toiletten“ (barrierefreie Unisex-Modultoilettenanlagen) ausgetauscht. Aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie kam es bei der Realisierung der ersten Aufbaustufe (sog. Grundversorgung) zu Verzögerungen, die aufgrund der Witterungsbedingungen nicht im ersten Quartal 2021 aufgeholt werden können.

Demzufolge verschiebt sich der Aufbau einiger in der Grundversorgung geplanter Toilettenanlagen in das Jahr 2021. Der nachfolgenden Übersicht können die Anzahl der Alt-Standorte sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) entnommen werden:

  Bezirk  Anzahl austauschende Alt-Standorte  bereits ausgetauscht
Charlottenburg-Wilmersdorf2217
Friedrichshain-Kreuzberg1514
Lichtenberg97
Marzahn-Hellersdorf1313
Mitte1918
Neukölln117
Pankow1912
Reinickendorf65
Spandau64
Steglitz-Zehlendorf1010
Tempelhof-Schöneberg1918
Treptow-Köpenick1313
Gesamt162138

Frage 3:

Liegt eine Priorisierung der Standorte hinsichtlich der Neuausstattung mit neuen Modelltypen der Wall GmbH vor und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese Priorisierung erstellt?

Antwort zu 3:

Aus Produktionsgründen wurden zunächst die einfachen Einplatzanlagen, dann die Einplatzanlagen mit zusätzlichen Pissoirs und zum Schluss die großen Mehrplatzanlagen geplant, wobei der Aufbauplan eine gleichmäßige Verteilung über die Bezirke vorsah. Da die für die Errichtung erforderlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse in den Berliner Bezirken auch aufgrund der Corona-Pandemie unterschiedlich lange dauern, erfolgt der Aufbau nun unabhängig von der Anlagenart in Abhängigkeit von der Zuarbeit der Bezirke, um Verzögerungen im Projektterminplan zu vermeiden.

Frage 4:

Wie viele neue Standorte zur Aufstellung von Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH wurden berlinweit geschaffen (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 5:

Wie viele neu geschaffene Standorte wurden bereits mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 6:

Wie viele neu geschaffene Standorte müssen noch mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet werden und wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 4, 5 und 6:

In der Grundversorgung sind 28 Berliner Toiletten an neuen Standorten vorgesehen. Wie zuvor unter 1 und 2 ausgeführt, verschiebt sich der Aufbau der Grundversorgung corona- und witterungsbedingt in das Jahr 2021. Ab 2021 wird aber schon parallel mit dem weiteren Ausbau der Toiletteninfrastruktur im Rahmen der Verbesserten Versorgung begonnen und weitere 85 neue Berliner Toiletten realisiert. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden. In der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl an neuen Toilettenstandorten (gesamt: 113) sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) dargestellt.

  Bezirk  Anzahl Neu- Standorte  bereits errichtet  noch zu errichten
Charlottenburg-Wilmersdorf3 3
Friedrichshain-Kreuzberg22616
Lichtenberg13211
Marzahn-Hellersdorf6 6
Mitte17314
Neukölln716
Pankow312
Reinickendorf8 8
Spandau615
Steglitz-Zehlendorf5 5
Tempelhof-Schöneberg14113
Treptow-Köpenick5 5
Ersatzstandorte*4 4
Gesamt1131598

* für von einzelnen Bezirken als ersatzlos entfallend gemeldete Standorte

Frage 7:

Liegt eine Priorisierung hinsichtlich der neu geschaffenen Standorte vor, um diese mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH auszustatten und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese vorgenommen?

Antwort zu 7:

Wie bereits in der Antwort zu 3. dargestellt, ist die konkrete Aufbauplanung seitens der Fa. Wall stets abhängig vom Vorliegen der erforderlichen Entscheidungen und Genehmigungen der hierfür zuständigen Bezirksämter sowie der Leitungsauskünfte der Leitungsunternehmen. Die Aufbauzeitpunkte orientieren sich hieran, die Reihenfolge des Aufbaus bestimmt sich somit danach, wann die notwenigen Zuarbeiten und Genehmigungen vorliegen.

Frage 8:

War bzw. ist es den Berliner Bezirken sowie den Bürgerinnen und Bürgern möglich, geeignete Standorte zur Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH zu melden und wenn ja, bis wann und unter welchen Voraussetzungen und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8:

Die Auswahl und Festlegung der Standorte der neuen Berliner Toiletten ist durch die hierfür zuständigen Bezirke erfolgt. Diese Standortfestlegungen beruhen auf dem auf Standortvorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipationsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertretungen, insbesondere von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren, einbezogen waren. Die Standorte für die Grundversorgung sind bereits Ende 2017 und die Standorte der verbesserten Versorgung im Frühjahr 2020 final festgelegt worden. Im Rahmen der konkreten Umsetzungsplanung hat sich jedoch gezeigt, dass zahlreiche zunächst ausgewählte Toilettenstandorte nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind, insbesondere aufgrund fehlender Anschlussmöglichkeiten an die Wasser/Abwasser- bzw. Stromversorgung. In diesen Fällen sind die Bezirke aufgefordert, zügig konkrete bereits erschlossene bzw. erschließbare Ersatzstandorte zu benennen. Den Bezirksämtern können insofern Standortvorschläge zur Prüfung unterbreitet werden.

Frage 9:

Welche Kosten entstehen durch die Produktion, Aufstellung sowie Anschluss einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH und welche Kosten davon tragen der Senat, die Bezirke und die Wall GmbH selbst?

Frage 10:

Ist es korrekt, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € für die Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH pro Standort übernimmt und welche Konsequenzen ergeben sich für die Bezirke, sollten diesen sich weigern, die über diesen Betrag hinausgehenden Kosten auszugleichen?

Antwort zu 9 und 10:

Zu den konkreten Anschaffungskosten inklusive Gründung können keine Angaben gemacht werden, da hierdurch Rückschlüsse auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot der vorangegangenen Ausschreibung gezogen und zukünftige Wettbewerbe nachteilig beeinflusst werden können. Die Höhe der Kosten für den Anschluss der Berliner Toiletten an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom und Wasser/Abwasser) hängt insbesondere davon ab, wie weit eine Anlage vom Übergabepunkt entfernt liegt. Gemäß Toilettenvertrag trägt die Fa. Wall die durch den Anschluss entstehenden Kosten bis zu einer Entfernung von drei Metern, bei einer größeren Entfernung sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Land Berlin zu tragen. Für den Austausch der alten City-Toiletten fallen regelmäßig keine Mehrkosten für den Anschluss an, da die Leitungen und Anschlüsse bereits vorhanden sind. Bei den neuen Toilettenstandorten hingegen sind die Entfernungen zu den Übergabepunkten und somit die Höhe der Anschlusskosten von Standort zu Standort sehr unterschiedlich.

Gemäß Bezirksanschreiben vom 23.10.2019 werden etwaige entstehende Mehrkosten bis zu einer Höhe von 10.000 € vom Senat übernommen. Sollten die Anschlusskosten ausnahmsweise höher sein, müssen die Bezirke die Mehrkosten aus den eigenen Haushalten finanzieren. Sollten einzelne von den Bezirken ausgewählte Standorte nur mit großem Aufwand und sehr hohen Mehrkosten zu realisieren sein und die Bezirke dennoch an deren Umsetzung festhalten, ist eine Beteiligung an diesen Kosten durch die Bezirke,

denen die Standortauswahl und -festlegung obliegt, vorgesehen. Viele Bezirke haben bereits bei einzelnen Standorten ihre Zustimmung hierzu und die entsprechende Kostenübernahme erklärt.

Frage 11:

Inwieweit wurden die Bezirke beim Entscheidungsprozess, berlinweit Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH aufzustellen, beteiligt?

Antwort zu 11:

Grundlage des berlinweiten Toilettenvertrages und der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der Toilettenversorgung ist das sog. Toilettenkonzept für Berlin, das der Rat der Bürgermeister mit Beschluss vom 24.08.2017 (RdB-Beschluss Nr. R-166/2017) zur Kenntnis genommen hat. Die Bezirke waren eng in die Konzepterstellung und somit in alle Entscheidungsprozesse sowie den durchgeführten Partizipationsprozess eingebunden.

Wie zuvor ausgeführt, erfolgte zudem die Standortfestlegung durch die einzelnen Bezirke.

Frage 12:

Ist vom Senat gewollt, dass einige Bezirke durch die auf sie zukommenden zusätzlichen Kosten ggf. weniger Standorte realisieren lassen, als ursprünglich angemeldet, und somit eine Ungleichverteilung in der Stadt entsteht?

Frage 13:

Nachdem es sich bei der Finanzierung der Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH an den berlinweiten Standorten um keine Regelaufgabe einzelner Ämter innerhalb der Bezirke und auch nicht um eine Regelaufgabe der Bezirksämter insgesamt handelt, sollen aus welchen Kapiteln/Titeln der Bezirke, die über die 10.000 € Beteiligung der Senatsverwaltung hinausgehenden Kosten, bezahlt werden?

Antwort zu 12 und 13:

Bei dem überwiegenden Teil der neuen Toilettenstandorte erfolgt keine Kostenbeteiligung der Bezirke, da die Mehrkosten für den Anschluss den maximal übernommenen Betrag nicht übersteigen. Von den bislang vorliegenden Kostenschätzungen der Leitungsunternehmen für 54 Neu-Standorte ist bei lediglich 17 Standorte eine – meist nur sehr geringfügige – Kostenbeteiligung der Bezirke erforderlich. Es liegen diesbezüglich bereits zahlreiche Erklärungen der Bezirke zu Kostenübernahmen vor. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Bezirkstiteln, z. B. den Unterhaltungstiteln für das öffentliche Straßenland bzw. die Grünflächen.

Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz