Straßenverkehr: Wuhletalbrücke (B158) in Marzahn III, aus Senat

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Frage 1:
Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der
#Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen?
a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein?
Antwort zu 1:
Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung
des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen,
um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende
2021 zu schaffen.
Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.
Frage 2:
Wann soll der Abriss konkret erfolgen?
Frage 3:
Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich
beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 2 und 3:
Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem
erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so
dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den
Verkehr freigegeben werden kann.
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Frage 4:
Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung
frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von
einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein
sollte.
Frage 5:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für
die Anlieger geplant?
Antwort zu 5:
Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum
Schutz gegen Baulärm berücksichtigt.
Berlin, den 24.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz