Bus + Werkstätten: Künftige Entwicklung der Elektrobusflotte der BVG?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Standorte werden derzeit als neue Standorte für Betriebshöfe der BVG-Busse untersucht?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit laufen die Planungen für zwei neue Busbetriebshöfe. Es handelt sich um folgende
Liegenschaften:
· Betriebshofverbund Süd-Ost mit den Standorten Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick,
· Betriebshof Süd-Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Darüber hinaus wurde der ehemalige Betriebshof des Busunternehmens Dr. Herrmann in
Friedrichsfelde im Bezirk Marzahn-Hellersdorf angemietet. Er dient als Ausweichfläche, um
einen reibungslosen Betrieb während des Umbaus von Bestandshöfen zu gewährleisten.“
Frage 2:
Welche zusätzlichen Anforderungen werden an die möglichen Standorte durch die Elektrifizierung der BVGBusflotte gestellt?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um eine Nachladung auf den neuen Betriebshöfen zu ermöglichen, hat die BVG bei
Stromnetz Berlin Netzanschlüsse auf der Mittelspannungsebene beantragt bzw. den Bedarf
eines Netzanschlusses auf der Mittelspannungsebene angekündigt. Darüber hinaus geht
die Umstellung der Busflotte mit dem Bau von Ladeinfrastruktur und Umbau von
Werkstatthallen einher. Durch die zusätzlichen Infrastrukturanforderungen reduzieren sich
unter Umständen die Abstellkapazitäten gegenüber einer Dieselflotte.“
Frage 3:
Welche Kosten entstehen durch die zusätzlichen Anforderungen durchschnittlich für einen neuen Betriebshof
im Vergleich zu einem gewöhnlichen Betriebshof?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Wie in anderen Infrastrukturprojekten erfolgt in der Vorplanung eine Kostenschätzung. Weil
die Vorplanung des Betriebshofverbundes Süd-Ost noch nicht abgeschlossen ist, können
derzeitig noch keine Angaben zu den Kosten gemacht werden.“
Frage 4:
Wie viele zusätzliche Busse müssen aufgrund der erhöhten Standzeit der Busse beim Laden bei der BVG
eingesetzt werden, um einen stabilen Takt bzw. perspektivisch eine Taktverdichtung zu erreichen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Standzeiten haben keinen Einfluss auf die Stabilität eines Taktes.
Der Fahrzeugbedarf bis 2030 wird sich durch Leistungszuwächse nach Vorgaben des
Nahverkehrsplans 2019-2023 erhöhen.
Bei einer Bestimmung des Fahrzeugbedarfes bis 2030 – unter Berücksichtigung der
Umstellung auf E-Busse – muss unterschieden werden, ob ein E-Bus zur Ladung
ausschließlich auf dem Betriebshof ausgelegt ist (Depotladung), auf eine Ladung an den
Endstellen (Gelegenheitsladung) oder eine Ladung auf der Strecke während der Fahrt
(Streckenlader).
Für die kommenden Jahre wird von einer kontinuierlichen Verbesserung der Batterietechnik
ausgegangen, sodass die Reichweite neu zu beschaffender Depotlader ansteigt. Darüber
hinaus ist in den nächsten Jahren eine Aktualisierung der Einsatzplanung von Depotladern
geplant, die durch die Elektrifizierung von Umläufen passend zur aktuell vorhandenen
Reichweite keinen Fahrzeugmehrbedarf verursacht.
Bei E-Bussen mit Gelegenheitsladung erfolgt die Nachladung im Regelfall während Wendeund Pausenzeiten an den Endstellen. Hierdurch können die Busse theoretisch unbegrenzt
lange unterwegs sein. Ähnliches gilt für Streckenlader.
Auf Basis dieser technologischen Rahmenbedingungen entwickelt die BVG derzeit
gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte
weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand
gebracht.“
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Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Idee, mehrstöckige Betriebshöfe für Elektrobusse einzurichten, um den
Flächenverbrauch zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aufgrund von baulichen Gegebenheiten mehrstöckiger Betriebshöfe (z.B.
Flächenverbrauch für Konstruktionsflächen, Zufahrten zu Ober- oder Untergeschossen,
Anforderungen aus Arbeits- und Brandschutz, teilweise Denkmalschutz auf Bestandshöfen
und höhere Baumasse) wäre der Bau von mehrstöckigen Betriebshöfen wirtschaftlich nicht
sinnvoll.
Bei Neubauhöfen setzt die BVG auf die Implementierung von Carports mit Ladeinfrastruktur
auf dem Dach. Durch dieses platzsparende Konzept können Fahrzeuge außerdem witterungsgeschützt abgestellt werden. Auf den Bestandshöfen wendet die BVG u.a.
platzsparende geteilte Ladeinfrastruktur und eine optimierte Abstellordnung an, um den
Flächenverbrauch zu reduzieren.“
Frage 6:
Mit welchen Neuzugängen an elektrisch betriebenen Bussen rechnet die BVG in den nächsten Jahren bis
2030?
Frage 7:
Wie wird sich die Busflotte quantitativ bis zum Jahr 2030 erhöhen (mit wie vielen Fahrzeugen, unterteilt in Einund Doppeldecker, Gelenkbusse, mit welcher Antriebsart)?
Antwort zu 6 und 7:
Der Senat verweist hierzu auf die kürzlich erfolgte Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/26338. Seitdem ist kein neuer Sachstand zu diesen Fragen eingetreten.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz