Straßenverkehr: Klimafreundliche Straßenbeleuchtung, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente #LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
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Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
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Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
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Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz