Radverkehr: Fahrradparkhaus Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand für die Errichtung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf?
Antwort zu 1:
Die #Flächenverfügbarkeit mehrerer Potenzialflächen wurde geprüft und die Auswahl der
zur Verfügung stehenden Flächen für ein #Fahrradparkhaus am -Bahnhof #Mahlsdorf
eingegrenzt. Vorbehaltlich einer Mittelverfügbarkeit soll in 2021 im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung untersucht werden, welcher Standort zu empfehlen ist.
Frage 2:
Mit welchen Flächeneigentümern hat der Senat konkrete Verhandlungen aufgenommen, um dort ein
Fahrradparkhaus zu errichten?
Antwort zu 2:
Die in der engeren Auswahl befindlichen Flächen gehören folgenden Flächeneigentümern:
Land Berlin, Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Deutsche Bahn AG. Mit den
Flächeneigentümern werden derzeit Abstimmungen geführt.
Frage 3:
Welche konkreten Mittel in welcher Höhe stellt der Senat für den notwendigen Flächenerwerb zur
Verfügung?
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Antwort zu 3:
Das Land Berlin ist bereits im Besitz von möglichen Flächen für ein Fahrradparkhaus. Ob
ein Flächenerwerb erforderlich sein wird, hängt vom Standort des Fahrradparkhauses ab.
Frage 4:
In der Antwort der schriftlichen Anfrage Drs. 18/19039 wird deutlich, dass der Senat die Errichtung eines
Fahrradparkhauses auf den Flächen der heutigen Wendeschleife der Tram nicht verfolgt. Wie bewertet der
Senat diese Einschätzung vor dem Hintergrund offenbar fehlender Flächenalternativen?
Antwort zu 4:
Die Untersuchung der Flächenverfügbarkeit für ein Fahrradparkhaus am S-Bahnhof
Mahlsdorf ist noch nicht abgeschlossen, daher kann hier noch keine abschließende
Bewertung vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist die Fläche der #Wendeschleife für die #Straßenbahn in der #Treskowstraße
als Standort für ein Fahrradparkhaus nicht geeignet, weil die fußläufige Entfernung von der
Wendeschleife zum Bahnhofszugang über 100 m beträgt. Eine größere
Fahrradabstellanlage im Bereich der Wendestelle kann bezüglich des Bedarfs nur dann
wirtschaftlich betrieben werden, wenn auch Fahrgäste aus dem Bereich nördlich der
Bausdorfstraße bzw. Wodanstraße den Bahnhof Mahlsdorf bzw. diese Anlage erreichen
können. Des Weiteren werden die Wendeschleife und die Nebenflächen für den Betrieb
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigt, sodass die genannte Fläche
voraussichtlich nicht zur Verfügung steht.
Die öffentlich verfügbare Fläche östlich der Wendeschleife könnte voraussichtlich für eine
kleinere Abstellanlage genutzt werden. Hier wäre ein direkter Zugang zum
Regionalbahnsteig zu prüfen.
Frage 5:
Welche konkreten Handlungsschritte hat der Senat unternommen, um einen zweiten (westlichen) Zugang zu
den S-Bahnsteigen zu errichten?
Antwort zu 5:
Ein westlich gelegener zweiter Zugang zum S-Bahnhof Mahlsdorf ist aufwendig und
wegen der fehlenden Verfügbarkeit eines geeigneten Grundstückes nördlich der
Bahnanlagen planerisch nicht kurzfristig umsetzbar. Insofern ist die Option eines zweiten
Zugangs nicht aus dem Blick geraten, hat aber zurzeit keine Priorität.
Frage 6:
Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung eines Berlinweit einheitlichen Abrechnungssystems für
gesicherte Fahrradabstellanlagen seit Beantwortung der schriftlichen Anfrage Drs. 18/22943 erzielt?
Antwort zu 6:
Für das Buchungssystem wurden alle notwendigen Basiskomponenten (z.B. Verwaltung
der Nutzerinnen und Nutzer, Fahrradabstellanlagenverwaltung, Interface für die
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Nutzerinnen und Nutzer inklusive der dazugehörigen Frontend- und Backendintegrationen)
plangemäß entwickelt. Derzeit wird das Interface (Schnittstelle Anwendungsverhalten,
technische Komponenten) an den Fahrradabstellanlagen vor Ort (Terminal) programmiert.
Ziel ist, dass das Buchungssystem im Jahr 2021 an ersten Fahrradabstellanlagen im Land
Berlin zum Einsatz kommt.
Frage 7:
Wie viele öffentliche Fahrradabstellanlagen im Land Berlin werden per Video überwacht?
Frage 8:
In wie vielen Fällen konnte die Videoüberwachung bei der Aufklärung von Beschädigungen oder Diebstahl
an diesen Anlagen unterstützen?
Antwort zu Frage 7 und Frage 8:
Der Polizei Berlin sind keine videoüberwachten Fahrradabstellanlagen bekannt.
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz