Seilbahn: Landesseilbahngesetz wird an neue EU-Regelungen angepasst aus Senat

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Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, hat sich der Senat in seiner heutigen Sitzung in erster Lesung mit Änderungen des #Landesseilbahngesetzes (#LSeilbG) befasst.

Aufgrund einer Änderung der Europäischen Seilbahnverordnung, (EU) 2016/424, die seit April 2018 gilt, werden Anpassungen im LSeilbG notwendig. Die neue Europäische #Seilbahnverordnung löst die bisherige EU-Richtlinie über „#Seilbahnen für den #Personenverkehr #2000/9/EG“ ab.

Wesentlicher Aspekt der neuen Europäischen Seilbahnverordnung ist eine Neuordnung der Aufgabenteilung: Die Marktüberwachung übernimmt fortan der Bund, Genehmigungen und Betrieb der Seilbahnen liegen hingegen in der Verantwortung der Länder. Die Anpassungen des LSeilbG an den europäischen Rechtsrahmen sind erforderlich, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard von Seilbahnen innerhalb der Europäischen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

Im Zuge dieser Änderung wird zugleich das Fachplanungsrecht im LSeilbG an das seit November 2018 geltende Planungsbeschleunigungsgesetz des Bundes angepasst, um Planungsstandards zu vereinheitlichen.

Das geänderte Berliner LSeilbG wird nach der ersten Lesung zur Beratung an den Rat der Bürgermeister übergeben. Nach anschließender zweiter Lesung im Senat wird die Gesetzesänderung zur Beschlussfassung an das Berliner Abgeordnetenhaus überstellt.