Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente) – Nachfragen, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Trassenführung ist die #Vorzugsvariante?
Frage 2:
Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Untersuchungen zur #Straßenbahnstrecke #Tangente #Pankow#Weißensee konnten
entgegen den Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden, so dass noch
keine verbindlichen Aussagen möglich sind. Durch die Covid-19-Pandemie sind sowohl
bei den verwaltungsseitig als auch den dienstleistend beteiligten Akteuren Verzögerungen
aufgetreten, die bis heute nachwirken. Diese Verzögerungen entstehen durch die in der
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Pandemie-Phase ausgefallenen gewohnten Präsenztermine und den dementsprechend
erschwerten Abstimmungsbedarf über andere Formate und Kanäle. Zudem sind die
Verzögerungen durch personelle Engpässe entstanden. Gegenwärtig stehen die
Grundlagenuntersuchungen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Untersuchung
werden ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu
bevorzugende Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese
Untersuchung bildet die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere
Konkretisierung der Planungen. Konkrete Aussagen zu Haltestellenlagen nach
Fahrtrichtung ergeben sich erst in den späteren Planungsschritten (Vor- bzw.
Entwurfsplanung), die nach einem Senatsbeschluss erarbeitet werden. Die
Grundlagenuntersuchungen werden Vorüberlegungen dazu beinhalten.
Frage 4:
Mit welchen Beförderungsgeschwindigkeiten je Variante im Hinblick auf § 26, Abs. 5 MobG1
wurde die
Variantenuntersuchung durchgeführt?
Frage 18:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen?
Antwort zu 4 und 18:
Um attraktive Reisezeiten zu gewährleisten, werden die Straßenraumaufteilungen und die
Beeinflussungen der Lichtsignalanlagen (LSA) auf die Anforderungen der
Straßenbahnerfordernisse angepasst, sodass die jeweils geltenden Geschwindigkeiten
des Straßenraumes oder der Trasse genutzt werden können. Konkrete Aussagen sind mit
den Planungsunterlagen aus der Planfeststellung möglich.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die zu berücksichtigenden Geschwindigkeiten
der einzelnen Streckenabschnitte der unterschiedlichen Varianten aufgezeigt. Die
Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind in folgendem Dokument unter dem Link:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf, auf Folie 31 abrufbar und ersichtlich.
Frage 5:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug aus der
Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
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„Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird
dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor dem motorisierten
Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere bei der
Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
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Antwort zu 5:
Die Begründung der Auswahl und die anschließende Bewertung beziehen sich auf den
vorangegangenen Trassenvergleich und auf die Auswahl der planerisch zu
bevorzugenden Variante. Hierbei wird die anhand der beiden, aber vor allem der 2.
quantitativen Bewertungsstufe ermittelte Bepunktung überprüft und bewertend
beschrieben. Die planerisch zu bevorzugende Variante wird danach auf ihren Nutzen und
die Kosten und damit die Wirtschaftlichkeit untersucht.
Frage 6
Ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inzwischen abgeschlossen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird sie fertig sein?
c. Wenn nein, welchen Stand hat sie?
d. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 7
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Teil der Grundlagenuntersuchungen ist noch nicht
abgeschlossen. Entgegen dem ursprünglichen Zeitplan ergaben sich Verzögerungen, die
bis heute nachwirken (siehe Antwort zu 1 bis 3)
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der weiteren
Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020 herbeizuführen. Erst nachdem die
Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen weitere Planungsschritte (Vorplanung,
Entwurfsplanung, etc.) und das Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend
bestimmt wird.“
Frage 8
Wer soll worüber beschließen?
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Frage 9
Ist der für Frühjahr 2020 angekündigte Beschluss inzwischen erfolgt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird er erfolgen?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 8 und 9:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen werden diese dem Senat in Form einer
Senatsvorlage vorgelegt. Der Senat beschließt auf Grundlage dieser Untersuchungen, ob
weitere detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden.
Der für Frühjahr 2020 angekündigte Senatsbeschluss ist noch nicht erfolgt, da es auf
Grund der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kam. Es wird
angestrebt zeitnah die Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu
erwirken.
Frage 10
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der Straßenbahn-Tangentialstrecke
Pankow-Heinersdorf-Weißensee?
Antwort zu 10:
Derzeit werden die Grundlagenuntersuchungen für diese Straßenbahnstrecke
durchgeführt.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat
sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen
Beteiligungsprozess für die laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen
verschiedenen Schritten wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller Interessierten einzusammeln
und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden jeweils vor den großen, öffentlichen
Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt,
bevor die Informationen über die Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.“
Frage 11
Welche Akteursrunden, Bürger- und/oder Verbandsbeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind wann vor Fertigstellung der Entwurfsplanung
und vor dem Planfeststellungsverfahren vorgesehen?
Frage 12
Wenn keine oder noch nicht bekannt, warum nicht?
Antwort zu 11 und 12:
In der Phase der Grundlagenuntersuchungen haben Beteiligungsveranstaltungen
(Akteursrunde, am 8. Oktober 2018, bei SenUVK, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
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und Bürgerdialog, am 7. November 2018, in der Max-Bill-Schule (OSZ), Gustav-Adolf-Str.
66, 13086 Berlin) stattgefunden. Im Rahmen der folgenden Planungsphasen sind weitere
Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern und Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Zum Ablauf des Planungsprozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligungen besteht im
Foliensatz zur Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vom 07.11.2018 eine
Übersicht auf den Folien 13 und 14. Dieser Foliensatz ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf.
Frage 13
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 13:
In der ersten Stufe der Variantenbetrachtung wurden die verschiedenen Varianten einer
qualitativen Bewertung unterzogen und entsprechende Bepunktungen vorgenommen. Die
Varianten mit den meisten Punkten wurde in einer zweiten Stufe vertiefend beurteilt,
indem eine quantitative Beurteilung durchgeführt wurde. Die Details können nach der
Veröffentlichung dem Kurzbericht entnommen werden (siehe Antwort zu 1). Zum jetzigen
Zeitpunkt sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen und geprüft.
Frage 14
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 14:
Derartige Detailfragen sind den folgenden vertiefenden Planungen vorbehalten.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit dem Ziel einer
städtebaulichen Aufwertung angelegt.“
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Frage 15
In welchen Abschnitten der Straßenbahnstrecke wird das Ziel der städtebaulichen Aufwertung durch
Umgestaltung des Straßenraums in seiner vollen Breite umgesetzt?
Frage 16
Wenn gar nicht: Warum nicht?
Frage 17
Worin besteht die städtebauliche Aufwertung in den Abschnitten, in denen lediglich eine Gleistrasse in der
vorhandenen Straße eingebaut wird?
Antwort zu 15, 16 und 17:
Die Ausgestaltung der Trassen und der Straßenraumgestaltung sowie -aufteilung sind
Bestandteile der Vor- und Entwurfsplanung, die sich bei positiver Beschlussfassung des
Senats an die Voruntersuchung anschließen.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr sich aufgrund der Verbesserung des
ÖPNV-Angebots einstellen könnten.“
Frage 19
Wie viele Umsteiger vom MIV auf die Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Antwort zu 19:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz