Flughäfen: Finanzielle Situation des BER, aus Senat

1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass der #Flughafengesellschaft F#BB die Zahlungsunfähigkeit
droht?
2. Welchen Anteil an der Situation hat die Corona Pandemie? Wie ist sie dafür mitverantwortlich?
Zu 1 und 2.: Die FBB hat die Gesellschafter im März 2020 darüber informiert, dass
durch den zeitweisen Rückgang der Passagierzahlen von bis zu 99% im Kontext der
COVID-19-Pandemie nicht mehr durch Einsparungen kompensierbare Erlösausfälle
für 2020 in Höhe von bis zu 300 Mio. EUR zu erwarten sind. Eine drohende
#Zahlungsunfähigkeit wurde nicht angezeigt.
3. Was wird unternommen, um im Rahmen des europäischen Aufbaufonds Gelder für die Abwendung
der #Insolvenz zu akquirieren?
Zu 3: Die FBB prüft alle verfügbaren Unterstützungsprogramme.
4. Wird der Einstieg eines Investors geprüft? Gibt es hierzu Überlegungen im Berliner Senat? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wer?
5. Befürwortet der Senat eine #Teilprivatisierung der FBB, oder lehnt er sie ab (bitte mit Begründung)?
Zu 4. und 5.: Die Beteiligung des Landes Belrin an der FBB resultiert aus dem
Vorliegen eines wichtigen Interesses des Landes Berlin nach § 65
Landeshaushaltsordnung (LHO) am Flughafen als Infrastruktur mit überragender
Bedeutung für die Hauptstadtregion. Im aktuellen vom Senat jährlich beschlossenen
Zielbild der FBB, das die verbindliche wirtschaftliche und fachpolitischen Leitlinie für
die künftige Unternehmensstrategie umreisst, sind die mittelfristigen Ziele des Landes
u.a. in Form der Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur, der bedarfsgerechten
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Kapazitätsausweitung und der Ausweitung des Interkontinentalverkehrs definiert. Eine
Teilprivatisierung der FBB entspricht nicht den Zielen des Senats und wird auch nicht
im Kreise der Gesellschafter erörtert. Zudem wäre aktuell – in der tiefsten Krise des
Luftverkehrs und der nur schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung – nicht der
geeignete Zeitpunkt für einen soliden Verkauf von Gesellschaftsanteilen.
6. Gibt es Überlegungen hinsichtlich eines Verzichts auf die Rückzahlung der Gesellschaftsdarlehen?
Wenn ja, wie weit ist es mit solchen Überlegungen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Ein Verzicht auf die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen stellt eine
mögliche Option dar, um das Unternehmen durch Stärkung des Eigenkapitals von den
Lasten der Pandemie abzuschirmen.
7. Wie bewertet der Senat die Option einer geordneten Insolvenz (bitte mit Begründung)?
Zu 7.: Eine geordnete Insolvenz ist keine für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
vorteilhafte Lösung, da das Insolvenzverfahren im Wesentlichen auf die
Schuldenbereinigung ausgerichtet ist. Da der Großteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten durch die Gesellschafter Land Berlin, Land Brandenburg
und Bund verbürgt ist, müssten diese daher unmittelbar von den Gesellschaftern
ausgeglichen werden.
8. Im Bericht zum Konzernabschluss der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH zum
31.12.2019 ist die Position „Sonstige Verpflichtungen“ mit gesamt 838,2 Mio. € ausgewiesen;
a) Wie schlüsselt sich diese Position im Einzelnen auf, was entfällt insbesondere auf Beraterleistungen, Schallschutzmaßnahmen, Beratungsaufträge etc.?
b) Inwiefern halten Sie den verwendeten Bilanzierungsansatz für korrekt? Hätte hier nicht eine Rückstellung passiviert werden müssen?
c) Inwiefern werden diese Verpflichtungen ausgabewirksam?
d) Wie stellt das Unternehmen die Liquidität zur Finanzierung dieser Ausgaben sicher?
e) Gibt es seitens der jeweiligen Gesellschafter entsprechende Erklärungen zur Bereitstellung der
Liquidität?
Zu 8.:
a) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von EUR 838,2 Mio betreffen
folgende, bereits zum Stand 31.12.2019 vertraglich fixierte bzw. beauftragte
Sachverhalte:
Nr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
31.12.2019
Mio. EUR
31.12.2018
Mio. EUR
1 Schallschutzmaßnahmen 366,3 374,0
2
Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 352,1 173,9
3
noch in Prüfung befindliche
Rechnungen für aktivierungspflichtige Maßnahmen
59,0 85,5
4
Zahlungsverpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen 60,8 30,4
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b) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ im Jahresabschluss 2019 sind
aktivierungspflichtige Sachverhalte (Investitionen). Somit können hierfür keine
Rückstellungen gebildet werden.
c) Die ausgewiesenen Verpflichtungen werden zahlungswirksam, sofern sie
vertragsgemäß realisiert werden. Sie werden in der Kapitalflussrechnung und –
planung berücksichtigt.
d) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ sind grundsätzlich Bestandteil der
langfristigen Planung und somit im Finanzierungskonzept berücksichtigt.
e) Die Gesellschafter haben bekräftigt, weiter hinter ihrer Beteiligung FBB zu stehen
und diese auch finanziell zu unterstützen. Hierzu gehört auch der Beschluss, der FBB
in 2020 bis zu 300 Mio. EUR für COVID-19 bedingte Erlösausfälle zur Verfügung zu
stellen.
Berlin, den 02.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen