Flughäfen: Abfertigungskapazitäten unter Corona am BER, aus Senat

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1. Wieviel Prozent weniger #Abfertigungskapazität werden aufgrund der Beachtung der Vorschriften über
pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen/ notwendige Abstandsregelungen,
a) am #Flughafen Schönefeld #SXF (künftig Terminal 5 am #BER),
b) am Fluggastterminal 1 am BER,
c) an Fluggastterminal 1 und Fluggastterminal 2 im #Parallelbetrieb
und welche konkreten dementsprechenden Abfertigungskapazitäten für Fluggäste (bitte getrennt aufführen) an diesen erwartet?
Zu 1.: Aufgrund der derzeit gültigen Vorschriften über pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen und notwendige Abstandsregelungen ist von einer durchschnittlichen
Reduzierung der Abfertigungskapazität um jeweils zwei Drittel auszugehen.
2. Gibt es spezielle Empfehlungen des Gesundheitsamtes an die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) im Hinblick auf den Betrieb der Flughäfen bzw. die Abfertigung von Passagieren. Wenn ja, welche konkreten Vorbereitungsmaßnahmen sind am BER zu treffen? Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung nötig?
Zu 2.: Die FBB setzt die Vorgaben der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes
Berlin sowie die der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 des Landes Brandenburg konsequent um.
Dies gilt für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsabstand
ebenso wie für die Einhaltung der Hygieneregelungen in den gesamten Terminalbereichen in Tegel und in Schönefeld für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch
Passagiere.
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In allen Terminals ist das Tragen eines #Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Terminals 1 jeweils geltenden Regelungen des Landes
Brandenburg werden umgesetzt.

Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen