Radverkehr: Einrichtung temporärer Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bezirksämter planen aktuell die Einrichtung #temporärer #Radwege? Welche Maßnahmen sind im
Einzelnen vorgesehen?
Frage 2:
Welche Bezirksämter planen zurzeit nicht die Einrichtung von temporären Radwegen und wie wird dies im
Einzelnen begründet?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die Bezirke antworteten im Rahmen Ihrer Zuständigkeit wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Bezirksämter planen nicht eigenständig für die Hauptverkehrsstraßen. Hier muss eine
Anordnung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK)
erfolgen.
Das Bezirksamt hatte gegenüber der Senatsverwaltung folgende Vorschläge gemacht:
1. Kantstraße/Neue Kantstraße auf ganzer Länge,
2. Brandenburgische Straße, Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz,
3. Lise-Meitner-Straße,
4. Berliner Straße (insbesondere da, wo kein Radweg ist – Grunewaldstraße müsste
Tempelhof-Schöneberg machen),
5. Bundesallee,
6. Hohenzollerndamm.
Hiervon konnte die Maßnahme zu 1. entsprechend umgesetzt werden.“
Lichtenberg:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg prüft und plant temporäre Radwege.
Das favorisierte gemeinsame Projekt „Hansastraße“ mit dem Bezirksamt Pankow kommt
nicht zu Stande, da Pankow keine Planungskapazitäten hat.
Zurzeit wird die Möglichkeit der Einrichtung von TEER an vier Straßenabschnitten
untersucht und geprüft.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind derzeit keine temporären Radwege vorgesehen.“
Mitte:
„Die Strecken für temporäre Lösungen müssen mit Bedacht ausgewählt werden. Sie
müssen möglichst einfach, d. h. ohne tiefgreifendere Eingriffe in beispielsweise den
ruhenden Verkehr, umgestaltet werden können.
Es werden Abschnitte geprüft, für die bereits geschützte Fahrradstreifen vorgesehen sind,
die aber noch nicht umgesetzt werden konnten. Dabei darf die temporäre Einrichtung nur
eine Übergangslösung sein für die Umsetzung des dauerhaften Schutzstreifens.
Nicht jede Straße eignet sich hierfür, denn vorab sind auch für eine temporäre Anordnung
diverse Prüfungen erforderlich, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und
mögliche Konflikte mit der Linienführung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und
bestehenden Lieferzonen zu berücksichtigen. Auch temporäre Radwege müssen als
solche nutzbar sein.
Der Bezirk Mitte hat einen temporären Fahrradstreifen am Schöneberger Ufer eingerichtet.
Dort schließt das Bezirksamt Mitte an eine Wegführung an, die in FriedrichshainKreuzberg entsteht. Die Strecke wird sich mit dem in Kreuzberg geplanten temporären
Radweg zu einer für den Fahrradverkehr sinnvollen Verbindung fügen. Ein weiterer
temporärer Radweg ist auf der Müllerstraße (von der Seestraße bis zum U-Bahnhof
Wedding) geplant.
Hierfür laufen die Abstimmungen mit der für das Hauptverkehrsnetz zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die straßenverkehrliche
Anordnung.“
3
Neukölln:
„Der Bezirk Neukölln hat bei der SenUVK die Einrichtung eines temporären Radweges in
der Blaschkoallee zwischen Britzer Damm und Blaschkoallee unter Vorlage konkreter
Verkehrszeichenpläne beantragt.
Weiterhin befindet sich die Einrichtung von temporären Radwegen in Teilbereichen der
Herrmannstraße in Prüfung.“
Pankow:
„Das Bezirksamt Pankow hat in der Danziger Straße zwischen Prenzlauer Allee und HausNr. 142 beidseitig temporäre Radfahrstreifen eingerichtet. Darüber hinaus sind aufgrund
fehlender Personalkapazitäten und der örtlichen Bedingungen derzeit keine weiteren
temporären Radfahrstreifen konkret geplant.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf plant derzeit keine temporären Radwege.
Der Fahrzeugverkehr hat sich mittlerweile wieder normalisiert und vielerorts durch die
zurückgegangene Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der CoronaPandemie sogar gesteigert. Die Wegnahme einer Fahrspur auf den Hauptverkehrsstraßen
würde die Leistungsfähigkeit einschränken und damit auch den öffentlichen Nahverkehr
(Bus) stark beeinträchtigen.
Voraussetzung für die Einrichtung von temporären Radwegen ist außerdem das
Vorhandensein einer Planung für die Anlage von geschützten Radfahrstreifen bzw. auch in
Ausnahmefällen eines normalen Radfahrstreifens. Nur dann wird eine verkehrsrechtliche
Anordnung für temporäre Radwege in Aussicht gestellt. Das Ziel ist, diese temporären
Radwege später dauerhaft als geschützte Radfahrstreifen zu verstetigen. In Reinickendorf
liegen derzeit keine in Frage kommenden neuen Planungen mit entsprechendem
Planungsstand vor.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf plant aktuell die Einrichtung temporärer
Radverkehrsanlagen und ist dazu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Es wird geprüft, ob temporäre Radfahrstreifen in der
Albrechtstraße zwischen Neue Filandastraße und Robert-Lück-Straße angelegt werden
können, evtl. auch auf dem Steglitzer Damm.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Nach Aufforderung durch die SenUVK hat der Bezirk auf Basis von unerledigten BVVAnträgen zu Radverkehrsanlagen im Hauptstraßennetz Streckenabschnitte benannt, die
entweder über keine oder über eine unzulängliche Radverkehrsanlage verfügen. Weitere
Kriterien waren: möglichst kein ruhender Verkehr, keine LichtsignalanlagenUmprogrammierung, genügend Platz in der Fahrbahn, fortgeschrittene Planung, u.a.).
Als Obergrenze wurden seitens SenUVK drei bis fünf Streckenabschnitte genannt.
Der Bezirk hat folgende Abschnitte vorgeschlagen: Innsbrucker Platz (1157/XIX,
0789/XX,0934/XX), Sachsendamm (0039/XX, 1118/XX), Yorckstraße (1497/XX),
Langenscheidtstraße (1132/XX). Zusätzlich wurden die Säntisstraße, die Kolonnenstraße
und die Schönebergerstraße zur Prüfung vorgeschlagen, weil hier die Planung sehr weit
fortgeschritten vorliegt. Die Vorschläge werden derzeit intensiv zwischen den Beteiligten
diskutiert.“
4
Treptow-Köpenick:
„Im BA Treptow-Köpenick wird derzeit ein Antrag für einen temporären Fahrradstreifen auf
der B 96a zwischen Fennstraße und Rudower Chaussee stadtauswärts vorbereitet.“
Berlin, den 27.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz