Schiffsverkehr: Spreewasser – Wie viel kommt tatsächlich in Berlin an und was bedeutet das?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im Berliner Haushaltsentwurf 2020/2021 Bd 7 auf Seite 76 findet sich folgende Feststellung: „Um einem
Absinken der #Wasserführung der #Spree in Trockenwetterperioden infolge stetigen Rückganges der
#Braunkohleförderung im Lausitzer Gebiet und der damit verbundenen geringen #Sümpfungswassereinspeisung
in die Spree in den kommenden Jahren begegnen zu können, ist mit dem Bau des Mehrjahresspeichersystems
Lohsa II […] begonnen worden, an deren Finanzierung sich der Bund mit 75 v. H. beteiligt.“
Frage 1:
Wie stark wirkt sich der stetige Rückgang der Braunkohleförderung in der Lausitz auf den tatsächlichen
#Pegelstand der Spree insbesondere in den Sommermonaten aus? (Bitte zum Vergleich die mittleren
Monatspegelstände der Monate Juni bis August der Jahre 2004 bis 2019 auflisten)
Antwort zu 1:
Die Abbildung 1 zeigt die Wasserstände (Monatsmittelwerte) für die Stauhaltung
Mühlendamm an den Pegeln Köpenick und Fähre Rahnsdorf. Die Gewässer der SpreeOder-Wasserstraße sind staugeregelt. Für den Pegel Köpenick gelten folgende
Betriebswasserstände: Unterer Betriebswasserstand 32,30 m ü NHN (Meter über
Normalhöhennull), Oberer Betriebswasserstand 32,55 m ü. NHN. Für den Zeitraum
01.01.2004 bis 31.12.2019 über- bzw. unterschritten die Monatsmittelwerte nicht die
Betriebswasserstände. Eine Veränderung der Wasserstände ist somit für diesen Zeitraum
nicht aufgetreten.

Frage 2:
Hat der Senat konkrete Kenntnisse darüber, in wie weit die Flutung der stillgelegten Braunkohletagebaue mit
Spreewasser sich auf die Pegelstände und #Fließgeschwindigkeit der Spree in Berlin auswirkt?
a. Wenn ja, wie hat sich die Fließgeschwindigkeit und die Wasserqualität durch die Flutung der
Braunkohletagebaue mit Spreewasser verändert und wie wirkt sich die Entnahme des Wassers auf die
Entwicklung der Pegelstände in der Berliner Spree aus?
Antwort zu 2:
Bzgl. der Frage zu den Wasserständen wird auf Frage 1 verwiesen. Das Wasserdargebot
der Spree und ihrer Nebenflüsse für Berlin und somit die Abflussverhältnisse und
Fließgeschwindigkeit werden durch die Steuerung von Talsperren (TS) und Speichern,
durch Überleitungen, Grubenwassereinleitungen des aktiven Braunkohlebergbaus, durch
die Flutung und Abgabe von Tagebaurestlöchern, den Spreewald und dem Klimawandel
unter Berücksichtigung der Einhaltung von Mindestabflüssen erheblich beeinflusst. Die
verschiedenen Effekte überlagern sich und daher bestehen aktuell keine Kenntnisse
darüber, in wie weit sich allein die Flutung der stillgelegten Braunkohletagebaue konkret auf
die Fließgeschwindigkeit auswirkt. Grundsätzlich haben die Zuflüsse aus dem
Spreeeinzugsgebiet nach Berlin und somit die Fließgeschwindigkeiten in Berlin
abgenommen (siehe Abbildung 2).

Frage 3:
Ergeben sich aus der Entnahme von Spreewasser zur Flutung der Braunkohletagebaue und die stetig
zurückgehende Menge von Sümpfungswassereinspeisungen aus Sicht des Berliner Senats mittel- bis
langfristig Probleme für die Wasserqualität der Berliner Spree?
Antwort zu 3:
Inwieweit sich das zukünftige Wasserdargebot im Einzugsgebiet der Spree unter den sich
ändernden Rand- und Rahmenbedingungen (Klimawandel, Zunahme der Verdunstung
durch Zunahme der Wasserflächen und Grundwasseranstieg, Veränderung der
Grundwasserneubildung, Braunkohleausstieg etc.) verändert, kann aktuell nicht quantifiziert
werden. Die Abschätzung der Auswirkungen der sich ändernden Rand- und
Rahmenbedingungen liegt in der Zuständigkeit der Braunkohleländer und des Bundes.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch den Klimawandel und den
Braunkohleausstieg das Wasserdargebot für Berlin abnimmt. Bei Eintreten der
prognostizierten Verringerung des Wasserdargebots (z.B. Grundwasserneubildung) und
gleichzeitig erhöhtem Wasserbedarf (z.B. Landwirtschaft) in der Region, kommt es zu
Konflikten zwischen Nutzungsansprüchen und Sicherung von Mindestabflüssen in der
Spree.
Im Rahmen des Masterplans Wasser werden die Auswirkungen des Klimawandels und
Braunkohleausstiegs auf Grundlage von möglichen Entwicklungsszenarien des
Wasserhaushaltes der Spree auf die Wasserstände und Durchflüsse untersucht. Diese
Analysen sind noch nicht abgeschlossen. Prognostische Auswirkungen auf die
Wasserqualität gestalten sich vor dem Hintergrund großer Unsicherheiten aktuell sehr
schwierig. Grundsätzlich ist bei abnehmenden Wasserdargebot und gleichbleibender bzw.
zunehmender Wassernutzung davon auszugehen, dass der Abwasseranteil in den Berliner
Gewässern steigt.
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Im Rahmen eines vom BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit) geförderten Forschungsprojektes sollen bis 2022 die Auswirkungen des
Braunkohleausstiegs und des Klimawandels in der Lausitz auf den Wasserhaushalt der
Spree einschließlich angepasster Bewirtschaftungsmöglichkeiten näher untersucht werden.
Nach Vorliegen der Ergebnisse können ggf. gesichertere Prognosen zur Entwicklung der
Wasserbeschaffenheit in Berlin erstellt werden.
Frage 4:
Ergeben sich aus der Entnahme von Spreewasser zur Flutung der Braunkohletagebaue und die stetig
zurückgehende Menge von Sümpfungswassereinspeisungen aus Sicht des Berliner Senats mittel- bis
langfristig Probleme für die Berliner Cityschifffahrt?
Antwort zu 4:
Die Zuständigkeit für die Schifffahrt auf Spree und Kanäle liegt bei der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es zu keiner
signifikanten Abnahme der Wasserstände in der Spree prognostisch kommen wird, jedoch
ggf. bei Niedrigwasser die Schleusungswassermengenverluste durch
Sammelschleusungen reduziert werden muss.
Frage 5:
Sieht der Senat durch die stetige Verknappung der Wassermenge der Spree und durch die sich dadurch
möglicherweise ergebende Verschlechterung der Wasserqualität das Projekt Flussbad gefährdet?
Antwort zu 5:
Zur Entwicklung der Wasserbeschaffenheit liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Auf meine Frage Nr. 3 der Drs. 18/21347, die sich wiederum in zwei Teilfragen aufteilt, antwortete der Senat
pauschal mit einem NEIN. Auf welche der zwei Fragen bezieht sich dieses Nein? Und wie lautet die Antwort
auf die zweite Frage aus der Frage Nummer 3?
Antwort zu 6:
Das Nein bezieht sich auf beide Teilfragen.
Die Antwort auf die zweite Teilfrage lautet somit auch Nein.
Berlin, den 12.05.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz