U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt -Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz