Fahrdienst + barrierefrei: Bedeutung des BerlKönigs für die Berliner Behinderten, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge, die im Rahmen des Modellversuchs #BerlKönig
eingesetzt werden, in der Lage sind, #Rollstühle und andere umfangreichere Hilfsmittel für #Behinderte zu
transportieren?
Antwort zu 1:
Es trifft nicht zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge im Erprobungsverkehr des BerlKönig für
den Transport von Rollstühlen geeignet ist. Bis Februar 2020 ermöglichten fünf von 185
BerlKönig-Fahrzeugen einen Zustieg über eine #Rampe an der Heckklappe. Die Deckenhöhe
dieser Fahrzeuge beträgt 1,37 m, was nicht der DIN-Norm für #barrierefreie Fahrzeuge
entspricht, die z.B. für Inklusionstaxen gilt. Um auch Personen im Rollstuhl, die eine höhere
Deckenhöhe benötigen, die Fahrt im BerlKönig zu ermöglichen, haben die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) im Februar 2020 einen ausgebauten Sprinter in die Flotte
aufgenommen. Dieser hat eine Deckenhöhe von über 1,80 m.
Die BVG betreibt den BerlKönig aktuell auf Basis eines eigenwirtschaftlichen Antrags im
Rahmen der sog. „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 7 PBefG –
Personenbeförderungsgesetz). Die BVG hat den Antrag beim zuständigen Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) für die maximal zulässigen vier Jahre
gestellt. Der BerlKönig ist also nicht Teil des vom Land Berlin bestellten und finanzierten
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), so dass die für den ÖPNV geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht erfüllt werden müssen.
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Frage 2:
Inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen, dass der Modellversuch BerlKönig insbesondere von
behinderten Menschen gern und oft in Anspruch genommen wird?
Antwort zu 2:
Die Frage der Nutzung des BerlKönig durch Menschen mit Behinderung ist nicht Bestandteil
des Monitorings des Senats. Die durchgeführten Fahrgastumfragen fokussieren darauf,
welche Verkehrsmittel die Fahrgäste ansonsten genutzt hätten. Anlässlich der
parlamentarischen Diskussion im Februar 2020 hatte die BVG auf Nachfrage dem Senat
mitgeteilt, dass die fünf rollstuhlgerechten Fahrzeuge des BerlKönigs rund um die Uhr im
Einsatz seien und im Januar 2020 198 Buchungen von Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern vorlagen, was 0,3 % der Gesamtbuchungen in diesem Monat entspricht.
Frage 3:
Welche Zahlen liegen dem Berliner Senat zur Inanspruchnahme von ‚Gutscheinen‘ zur Beförderung von
behinderten Menschen durch ‚normale‘ Taxis in Berlin vor und inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen,
dass dieses Modell insbesondere wegen mangels geeigneter Transportfahrzeuge nicht wirklich angenommen
wird und welche finanziellen Mittel hat das Land Berlin im Jahr 2019 dafür eingesetzt?
Antwort zu 3:
Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf das sog. „Taxikonto“ nach § 6 Abs. 5
der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes bezieht. In 2019 haben
in Berlin monatlich durchschnittlich 382 Personen das Taxikonto genutzt. 25.482 TaxiFahrten wurden in 2019 gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales über das
Taxikonto abgerechnet (diese Zahl ist nicht zwingend gleichzusetzen mit den in 2019
tatsächlich durchgeführten Taxikonto-Fahrten). Im Rahmen der Erstattung von Ausgaben
für die Inanspruchnahme eines Taxis (Taxikonto) durch das Landesamt für Gesundheit und
Soziales wurden in 2019 648.105,61 € aufgewendet.
Die Inanspruchnahme des Taxikontos durch den anspruchsberechtigten Personenkreis ist
grundsätzlich rückläufig. Auf welche Ursachen das letztlich zurückzuführen ist, kann der
Senat in Anbetracht der bestehenden Datenlage nicht zuverlässig einschätzen.
Frage 4:
Welche Auffassung hat die Landesbehindertenbeauftragte zum Modellversuch BerlKönig aus Sicht der
behinderten Menschen in Berlin?
Antwort zu 4:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB) teilt hierzu mit, dass der
Verkehr on demand als Ergänzung zum ÖPNV für Menschen mit Behinderungen
insbesondere zu Tagesrandzeiten, in Außenbezirken und mit flexiblen Zu- und
Aussteigeorten eine Bereicherung sein kann, da es in der Bundesrepublik keine
Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Taxigewerbe gibt. Allerdings hat eine nicht
repräsentative Auswertung in der AG Bauen und Verkehr barrierefrei mit direkter Testung
eines Fahrzeuges im August 2019 bestätigt, dass der BerlKönig nur eingeschränkt
barrierefrei ist. Dies hatten Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen bereits
mehrfach an die LfB herangetragen.
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Zum einen waren mit Stand 13. August 2019 lediglich fünf von 154 Fahrzeugen Modelle,
die eine Mitnahme im bzw. mit einem Rollstuhl ermöglichten. Zum anderen ergab die
Testung vor Ort, dass eine Mitnahme größerer Rollstühle gänzlich unmöglich war. Weitere
Einschränkungen, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, bestehen durch
fehlende Kontraste im Inneren des Fahrzeuges, bei den Stufen am Einstieg und den
Haltegriffen. Kritisiert wurden außerdem eine nicht barrierefreie Bedienbarkeit der App,
fehlende Bestellmöglichkeiten ohne App und nicht klare Regelungen beim Auffinden des
Fahrzeuges an den virtuellen Haltepunkten.
Einen Service on demand, der nicht voll umfänglich die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt,
lehnt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ab.
Frage 5:
Welche Rolle spielen zahlreiche Hilfeschreie von Behindertenorganisationen zum Beispiel auf dem
Jahresempfang des Spandauer Behindertenbeauftragten, die händeringend eine Ausweitung des
Modellversuchs auch auf die anderen Bezirke wie Spandau fordern, um endlich auch behinderten Menschen
eine angemessene Form der Mobilität in unserer Stadt zu ermöglichen?
Frage 6:
Wann und in welcher Form und unter welcher Einbeziehung des Berliner Abgeordnetenhauses wird es hierzu
eine Entscheidung geben, inwieweit sind 43 Millionen € zu viel an öffentliche Mitteln, um unseren behinderten
Mitbürgern eine sach- und zeitgerechte Form der Mobilität zukommen zu lassen?
Antwort zu 5 und 6:
Das Angebot des BerlKönig ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zu Erreichung der Ziele
des Berliner Mobilitätsgesetzes zu leisten, indem es die Umweltauswirkungen des Verkehrs
minimiert und mehr Mobilität durch weniger Verkehr ermöglicht. Durch die Erprobung sollen
wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie das Pooling in Kombination mit dem Konzept
virtueller Haltestellen wirkt, welche Verkehre durch das neue Angebot ersetzt und welche
Kundengruppen vorrangig gewonnen werden.
Nach rund 18 Monaten Betrieb lassen sich bezüglich der o.g. Zielformulierungen anhand
der aktuellen Eckdaten zum Betrieb des BerlKönigs folgende Einzelpunkte als
Zwischenergebnis festhalten:
• Das Angebot wird von den Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen und
bewertet, die App und das Pooling sind technisch ausgereift, es gibt auch bei ÖPNVAbonnenten für bestimmte Relationen/Anlässe Zahlungsbereitschaften für ein
Premiumangebot, das deutlich teurer ist als der klassische Öffentliche Verkehr (ÖV),
aber deutlich günstiger als ein Taxi.
• Der Besetzungsquotient des BerlKönig liegt unter dem des MIV: d.h. der BerlKönig ist
aktuell (Stand: Januar 2020) mit rund1,13 Fahrgästen pro Fahrzeugkilometer besetzt
und weist somit einen geringeren Besetzungsgrad auf als ein durchschnittlicher Pkw
(1,3-1,5).
• Ein Verkehrsvermeidungseffekt konnte bisher nicht erreicht werden. Bisher wird mehr
zusätzlicher Verkehr erzeugt, als vermieden. Um das Projektziel zu erreichen, müsste
der Anteil der Fahrgäste, die wie sie vom motorisierten Individualverkehr (MIV)
gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil
an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet
bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
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• Neben Besetzungsgrad und dem noch zu hohen Anteil an Leerkilometern ist ein
wichtiger Faktor, dass über die Hälfte der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
Umweltverbund kommen: In der zweiten Jahreshälfte entstammten rund 43 % dem
ÖPNV, 9 % vom Fuß- und Radverkehr, rund 18 % der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
motorisierten Individualverkehr (inkl. Carsharing) und damit mehr als die Hälfte aus
dem Umweltverbund.
Die Erkenntnisse aus dem Erprobungsverkehr sind dabei auch für die laufende Diskussion
um die Novellierung des Personenbeförderungsrechts relevant. Die BVG hat im Jahr 2017
einen Forschungs- und Entwicklungskooperationsvertrag mit ViaVan geschlossen, der nun
enden könnte, aber nicht muss. Die Entscheidung über eine Fortführung der bis 2022
genehmigten Erprobung liegt somit bei der BVG und ViaVan. Die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird sich gleichwohl an Gesprächen beteiligen.
Für einen flächendeckenden Betrieb des BerlKönig schätzt die BVG derzeit Kosten in Höhe
von 120 Mio. Euro pro Jahr, wobei angenommen wird, dass ein landesseitiger
Zuschussbedarf von rund 43 Mio. Euro pro Jahr von Nöten wäre. Ein berlinweiter Einsatz
wäre laut BVG aus Eigenmitteln nicht wirtschaftlich darstellbar. 43 Mio. Euro
Zuschussbedarf entsprechen aber rund der Hälfte der Ausgaben des Landes Berlin für die
gesamte Verkehrsleistung der BVG (Haushaltsansatz 2019: 91,4 Mio. Euro). Ob dieser
Zuschussbedarf künftig ausreicht, ist offen. In der Finanzplanung des Nahverkehrsplans für
Berlin (NVP) wurden keine Mittel für den BerlKönig veranschlagt, weil dieser nicht
Gegenstand der dortigen Planungen war.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz