Straßenverkehr + Infrastruktur: Einnahmen Carsharing-Stellplätze, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Sie wird der Beantwortung zu Grunde gelegt.
Frage 1:
Wie viele #Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es derzeit in Berlin? Bitte Anzahl der
Stellplätze je Bezirk tabellarisch auflisten.
Antwort zu 1:
Bezirk Anzahl der Carsharing-Stellplätze
Charlottenburg-Wilmersdorf 10
Friedrichshain-Kreuzberg 43
Lichtenberg 2
Marzahn-Hellersdorf 4
Neukölln 4
Pankow 93
Reinickendorf 0
Spandau 0
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 0
Gesamtzahl 166
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Frage 2:
Wie haben sich die Zahlen der Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Berlin in den letzten
fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung der Stellplätze je Bezirk tabellarisch darstellen.
Antwort zu 2:
Die Bezirke führen hierüber keine jahresbezogene statistische Erfassung. Als Vergleich
können die Antworten zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017
über Car Sharing in Berlin und Frage 15 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18-13946 zum
Thema Car- und Bike-Sharing in Berlin zu Grunde gelegt werden.
Frage 3:
Welche #Einnahmen erzielten die einzelnen Bezirke in den vergangenen fünf Jahren jeweils durch
#Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze?
Antwort zu 3:
Sondernutzungsgebühren wurden im Land Berlin bisher nicht erzielt. Bislang wurden in
Berlin Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Wege der straßenrechtlichen
#Teileinziehung von Straßenland zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die
Benutzung von #Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet,
die die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren
#Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Die Bevorrechtigung einzelner Unternehmen erfolgt
hierbei nicht. Die Stellplätze werden bislang durch das Verkehrsschild absolutes
„Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit dem Zusatzzeichen „CarSharing-Unternehmen frei“
beschildert.
Frage 4:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze jeweils
eingesetzt? Bitte Einsatz der Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren je Bezirk darstellen.
Antwort zu 4:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie oft wurden im vergangenem Jahr private Fahrzeuge, die auf Carsharing-Parkplätzen abgestellt wurden,
umgesetzt? Bitte Anzahl der #Abschleppvorgänge je Bezirk darstellen.
Frage 6:
Welche Einnahmen erzielten die Bezirke durch das Umsetzen privater Fahrzeuge von öffentlichen
Carsharing-Stellplätzen? Bitte Höhe der Einnahmen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 5:
Die Polizei Berlin teilte mit, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
nicht geführt wird und daher eine mengenmäßige Ausweisung der Umsetzungen von
verbotswidrig auf Carsharing-Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen nicht möglich ist.
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Auch die abgefragten Bezirke haben keine Umsetzungen im Zusammenhang mit
Carsharing-Stellplätzen zurückgemeldet.
Der Bezirk Pankow teilte mit:
„Die stationsgebundenen Stellplätze im Bezirk Pankow sind im Jahr 2011 mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin dem öffentlichen Straßenland teileingezogen und
nicht mehr uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet. Daher werden diese
Stellplätze nicht vom Ordnungsamt kontrolliert. Die dort ansässigen Betreiber der
Stellplätze, wie beispielsweise #Stadtmobil, kümmern sich eigenständig um die Beseitigung
der Behinderung, sofern diese vorliegt.“
Frage 7:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Fahrzeugumsetzungen jeweils eingesetzt? Bitte Einsatz der
Einnahmen aus den Abschleppvorgängen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 7:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 5 und 6.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Idee, die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für CarsharingStellplätze sowie aus den Umsetzungen privater Fahrzeuge dafür einzusetzen, um das Carsharingangebot
auf die Berliner Außenbezirke auszuweiten
Antwort zu 8:
Bisher werden keine Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze
erzielt. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird insoweit verwiesen. Diese Frage stellt sich
daher derzeit nicht. Zudem legen die Carsharing-Anbieter ihre Geschäftsgebiete
selbständig fest.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz