Regionalverkehr: Ausfall der RB 14 – I, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bewusst, dass die Züge der #RB14 zwischen dem 18. Februar und dem 24. März ausfallen?
Frage 2:
Warum entfällt die RB 14 im Zeitraum 18. Februar und 2. März auch zwischen #Falkensee und #Berlin-Charlottenburg, wenn die #Bauarbeiten (laut Website Deutsche Bahn) zwischen #Brieselang und Falkensee
stattfinden?
Antwort zu 1 und 2:
Dem Senat sind die Bauarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen Brieselang und Spandau,
die durch die Linien #RE2, #RB10 und #RB14 sowie den #Fernverkehr von/nach Hamburg
befahren wird, bekannt. Im Zeitraum vom 18. Februar bis 24. März 2020 bestehen
verschiedene Bauzustände. Als Auswirkung der #Gleisbauarbeiten kann der Verkehr
überwiegend nur #eingleisig geführt werden, wobei je nach Bauzustand verschiedene
Streckenabschnitte betroffen sind. Aufgrund der damit verbundenen
#Kapazitätseinschränkung muss die Linie RB 14 zwischen Charlottenburg und Nauen
zeitweise entfallen. Je nach Bauzustand ist ein Verkehr zumindest tagsüber möglich, so
dass nur die Züge in Tagesrandlage entfallen. Der Bahnhof #Spandau ist von der DB Netz
AG zum sog. „#überlasteten Schienenweg“ erklärt worden. Aufgrund der hohen Belegung
durch Züge ist ein #bauzeitliches Enden und Wenden der Züge der Linie RB 14 in Spandau
nicht möglich, da dafür keine #Bahnsteigkapazitäten zur Verfügung stehen. Von der
vorgenannten eingleisigen Betriebsführung ist auch der Bahnhof Falkensee betroffen, so
dass auch dieser nicht als Endbahnhof in Frage kommt. Der Senat weist darauf hin, dass
die Linien RE 2 und RB 10 weiterhin mit teils angepassten Fahrtzeiten zwischen Berlin,
Falkensee und Nauen verkehren und außerdem auch in diesem Zeitraum die S-BahnLinien S3 und S9 gemeinsam ganztätig im 10-Minuten-Takt und die U-Bahn-Linie U7
zwischen Charlottenburg und Spandau angeboten werden.
2
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Zugausfall der RB 14 für die Pendler, die im #Berufsverkehr jetzt schon nicht in
die #überfüllten Züge der RB 14 / 10 passen?
Frage 4:
Hält der Senat die Bauzeit und die damit verbundenen Einschränkungen für angemessen?
Antwort zu 3 und 4:
Die mit Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen werden durch den Senat grundsätzlich nicht begrüßt, allerdings für den Erhalt einer leistungsfähigen Infrastruktur und der
Sicherung des Schienenverkehrsangebotes als unvermeidbar angesehen. Im Rahmen des
Ersatzkonzeptes wurden die Machbarkeit verschiedener Alternativen, auch unter Einbeziehung von Umleitungsverkehren geprüft. Das nun verfolgte Ersatzkonzept (siehe auch
Antwort zu Frage 5 und 6) lässt in der Gesamtabwägung für die betroffenen Fahrgäste die
geringsten Einschränkungen entstehen. Im anstehenden Bauzeitraum wurden durch die
DB Netz AG bereits verschiedene Arbeiten gebündelt, um mehrfache Sperrungen des
Streckenabschnittes zu vermeiden. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass die
Gleisbauarbeiten im Verhältnis zu den erforderlichen Arbeiten unnötig lang erfolgen.
Frage 5:
Welche Alternativen werden für die Pendler aus z.B. Berlin-Albrechtshof eingerichtet?
Frage 6:
Gibt es einen geplanten Schienenersatzverkehr?
Antwort zu 5 und 6:
Insbesondere Fahrgäste aus Albrechtshof können die weiterhin verkehrende Linie RB 10
nutzen. Darüber hinaus verkehren auf der Strecke auch während der Baumaßnahmen die
Linie RE 2 sowie zwischen Charlottenburg und Spandau die S-Bahn-Linien S3 und S9 und
die U-Bahn-Linie U7. Für die ausfallenden Fahrten der Linie RB 14 wird durch das
verantwortliche Verkehrsunternehmen DB Regio ein Schienenersatzverkehr bereitgestellt.
Für jede entfallene Zugfahrt werden mehrere Busse eingesetzt, die auch den Bahnhof
Albrechtshof – zusätzlich zu den Zügen der RB 10 – anfahren.
Frage 7:
Wird in dem Zeitraum des Zugausfalls auf Baustellen auf den Einfallsstraßen (z.B. Heerstraße, Brunsbütteler
Damm, Seegefelder Weg / Straße oder Falkenseer Chaussee) verzichtet?
3
Antwort zu 7:
Dem Senat sind zum derzeitigen Zeitpunkt auf den genannten Einfallstraßen keine
Bauarbeiten von signifikantem Einfluss im Zeitraum vom 18. Februar 2020 bis zum 24.
März 2020 bekannt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz