Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2019, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und -Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
2
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
3
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
4
der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
5
wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz