Fernbus: Ausreichend sicher? – Sicherheitskonzept für den Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) , aus Senat

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Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage umfasst Fragen, die der Senat überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Der Zentrale Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) wird von der Internationalen Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH (IOB mbH) betrieben, einem Unternehmen im Konzernverbund der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Betreibergesellschaft erstellt ihre statistischen Erhebungen und Sicherheitskonzepte in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die BVG wurde daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier entsprechend als Zitat wiedergegeben.

1. Wie viele Menschen frequentierten zwischen 2015 und 2019 täglich im Durchschnitt den #ZOB Berlin? (Aufstellung nach Jahren, Saison und Wochentagen erbeten.)

Zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Genaue Passagierzahlen können nicht benannt werden, da der ZOB keine #Passagierabfertigung wie an den Flughäfen hat. Auch der Ticketverkauf wird nicht über die #IOB abgewickelt, sondern von den einzelnen #Busunternehmen.

Aufgrund eigener Zählungen und #Auslastungsangaben der Busunternehmen wird derzeit von 5,6 Mio. Fahrgästen für das Jahr 2019 ausgegangen. In den Vorjahren waren es rund 6,0 bis 6,2 Mio. Fahrgäste im Jahr. Der Rückgang an Fahrgästen ist unter anderem auf die laufenden Umbaumaßnahmen am ZOB zurückzuführen, da im Jahr 2019 weniger Haltestellen als in den Vorjahren zur Verfügung standen.

Da ein Großteil der Fahrgäste den Omnibus gerne zu privaten Reisezwecken nutzt, sind beliebte Reisetage im Wochenverlauf insbesondere Donnerstagabend bis Montagfrüh. Beliebte Reisezeiten sind der Advents- und Weihnachtsverkehr, die

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Schulferienzeiträume – wobei hier insbesondere die Sommerferien verkehrsreich sind – sowie die Feiertagsverkehre.“

2. Zu welchen Zeitpunkten genau wurde das Sicherheitskonzept für den ZOB zwischen den Jahren 2015 und 2019 durch die Betreibergesellschaft im Hinblick auf Amokläufe, Terroranschläge, größere medizinischen Notfällen und bandenmäßigen Taschendiebstahl angepasst und wie? (Aufstellung nach Datum und Übersicht zu den jeweiligen thematischen Anpassungen erbeten.)

Zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Das bestehende Sicherheitskonzept wird unter Berücksichtigung der fortschreitenden Baumaßnahme angepasst und mit der Berliner Polizei, Abschnitt 22, endabgestimmt. Darüber hinaus ist der Betreiber IOB in regelmäßigem Austausch mit der Abteilung Sicherheit der BVG. Die Verkehrsleitung vor Ort ist täglich 24 Stunden besetzt und für Fahrgäste ansprechbar. Die Verkehrsleitung wird darüber hinaus durch den Einsatz von Wachschutzunternehmen unterstützt. Hier steht vor allem die deeskalierende bzw. präventive Wirkung im Vordergrund. In enger Zusammenarbeit mit der Polizeidienststelle erfolgen im Bedarfsfall entsprechende Polizeieinsätze direkt vor Ort. Zur Gewährleistung einer effizienten Zusammenarbeit steht die Polizei Berlin über den zuständigen Polizeiabschnitt 22 regelmäßig mit der Betreibergesellschaft des ZOB in Verbindung.“

Die Polizei Berlin aktualisierte ihre Anordnung für polizeiliche Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des ZOB letztmalig am 17. Januar 2018. Die bis dahin ursprüngliche Fassung vom 08.06.2015 wurde lediglich redaktionell überarbeitet.

Die Berliner Feuerwehr hat kein objektbezogenes rettungsdienstliches Konzept für den ZOB. Die Berliner Feuerwehr verfährt im Falle einer größeren Schadenslage entsprechend der Geschäftsanweisungen und / oder Standardeinsatzregeln. Für den Massenanfall an Verletzten käme hier das Konzept der Geschäftsanweisung „Massenanfall von Verletzten (MANV)“ zum Einsatz, welches universal anwendbar ist.

3. Wird der ZOB videoüberwacht? (Wenn ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert dies?)

Zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Das Hausrecht am Zentralen Omnibusbahnhof obliegt der IOB. Zu Betriebszwecken wird der ZOB videoüberwacht. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung.“

4. Welche konkreten Umbaumaßnahmen wurden seitens der Betreibergesellschaft mit dem Blick auf die städtebauliche Kriminalprävention durch das Landeskriminalamt Berlin bis dato vorgeschlagen und welche Maßnahmen werden hiervon im Jahr 2020 umgesetzt? (Aufstellung der Vorschläge sowie der beschlossenen Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung erbeten.)

Zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit: „Seit Sommer 2016 wird der Zentrale Omnibusbahnhof unter laufendem Betrieb umgebaut und kapazitiv erweitert. Es entstehen mehr Busstellplätze sowie eine

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behinderten- und gendergerechte Ausstattung. Das komplette Gelände wird hell und freundlich gestaltet, was das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich erhöht. Im Rahmen der Umbau- und Kapazitätserweiterungen werden auch die neusten Sicherheitsstandards berücksichtigt und umgesetzt. Diese wurden vorab mit spezialisierten Fachkräften der städtebaulichen Kriminalprävention durch das Landeskriminalamt Berlin besprochen, Ergänzungen und Hinweise wurden aufgenommen. Im Zuge der Baumaßnahmen hat der ZOB im Herbst 2018 eine Bremsschwelle erhalten, damit Omnibusse nicht ungebremst die Einfahrt passieren können. Die einzelnen Haltestellen werden mit einem Anprallschutz ausgestattet. Sie erhalten außerdem einen Notrufknopf, mit dessen Hilfe im Notfall ein unmittelbarer Gesprächskontakt zur Verkehrsleitung vor Ort erfolgen kann. Die Fertigstellung der Haltestellen ist im Jahr 2020 geplant.“

Darüber hinaus ist festzustellen, dass der ZOB von seiner ihn umgebenden Infrastruktur nicht isoliert zu betrachten ist. Nur wenige Meter entfernt befindet sich der Zugang zur Passerelle, welche den Kreuzungsbereich Masurenallee / Messedamm / Neue Kantstr. unterirdisch passierbar macht und vor 2017 für Fahrgäste die einzige Möglichkeit darstellte, den ZOB über den Kreuzungsbereich hinweg zu erreichen. Eine durch Lichtzeichenanlage geregelte Fußgängerüberquerung dieses Bereiches existierte nicht. Durch die sich hieraus ergebenden Tatgelegenheitsstrukturen rückte die Passerelle in das Zentrum der Betrachtung zur städtebaulichen Kriminalprävention. Im Ergebnis erfolgte bis zum Jahr 2017 die Errichtung einer Fußgängerfurt und Installation einer Fußgängerampel in der unmittelbaren Nähe des o.g. Kreuzungsbereiches. Der Zugang der Fahrgäste zum ZOB erfolgt seitdem mehrheitlich oberirdisch, sodass die Passerelle an Bedeutung verliert und Tatgelegenheitsstrukturen durch diese Maßnahme minimiert werden konnten. Eine vom Landeskriminalamt geprüfte und empfohlene Schließung der Passerelle zur Minimierung der Taschendiebstahlszahlen erübrigte sich dadurch. Neben dieser länger währenden verkehrstechnischen Umbaumaßnahme erfolgten bereits zuvor mehrmalige Räumungsarbeiten sowie Rückschnitte der Begrünung im Umfeld des ZOB mit dem Ziel Verwahrlosungstendenzen entgegenzuwirken, definitionsfreie Räume zu beseitigen und freie Sichtachsen zu schaffen.

5. Wie viele Schwerpunkteinsätze haben der Abschnitt 22 und die Direktion Einsatz am ZOB sowie im direkten Umfeld seit 2016 bis heute durchgeführt? (Aufstellung der Einsatzzahlen nach Jahren erbeten.)

Zu 5.: Die Anzahl der Schwerpunkteinsätze kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden.

Abschnitt 22

2016 (ab 01.04.)
2017 2018 2019 Gesamt
242 290 223 123 878 Stand: 7.Januar 2020

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Direktion E

2016 2017 2018 2019 Gesamt
24 49 24 39 136 Stand: 8. Januar 2020

6. Welche Rolle nahmen der organisierte Drogenhandel, also die Mitnahme und der Transport von Betäubungsmitteln, sowie der organsierte Taschendiebstahl seit 2015 bis heute am ZOB ein?

Zu 6.: In Bezug auf unerlaubte Betäubungsmittel stellt Berlin aus Tätersicht ein „Dreh – und Verteilerkreuz“ für andere Bundesländer und europäische Nachbarländer dar. Dieses Verkehrsnetz wird auch durch kriminelle Strukturen dazu benutzt, Straftaten in Bezug auf den Transport von Betäubungsmitteln durchzuführen. Eine statistische Erfassung von Fallzahlen im Zusammenhang mit der Ausnutzung des Verkehrsmittels „Reisebus“ erfolgt nicht. Valides Zahlenmaterial liegt daher nicht vor. Ebenso kann keine Aussage zu Sicherstellungen von Betäubungsmitteln in Reisebussen in anderen Bundesländern mit Abfahrtsort ZOB Berlin getroffen werden.

Bezogen auf das Phänomen des Taschendiebstahls kann der ZOB als Örtlichkeit nicht isoliert betrachtet werden. Ein Großteil der Fahrgäste gelangt mittels ÖPNV zum ZOB, so dass auch der nächstgelegene U-Bahnhof Kaiserdamm und der S-Bahnhof Messe Nord/ICC sowie die Passerelle in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Das Gelände des ZOB selbst war in den Jahren 2015 und 2016 hinsichtlich begangener Taschendiebstahlstaten deutlich geringer belastet als die umgebenden Bereiche. Insbesondere die Passerelle war in den Jahren 2015 und 2016 ein Schwerpunkt im Bereich des organisierten Taschendiebstahls. Aufgrund intensiver operativer Maßnahmen und erfolgter Festnahmen sowie durch die Einrichtung der Fußgängerampel reduzierten sich die Taschendiebstahlstaten in diesem Bereich erheblich. Der U-Bahnhof Kaiserdamm und der S-Bahnhof Messe Nord/ICC waren analog dazu in 2015 und 2016 bis Mitte des Jahres 2017 ebenfalls stark belastete Örtlichkeiten in Bezug auf Taschendiebstahlstaten. Auch hier ist seit 2017 eine weitere deutliche Reduzierung der Fallzahlen erkennbar.

Die regelmäßigen operativen Maßnahmen der Dienstkräfte der Polizei Berlin zur Bekämpfung des Taschendiebstahls an allen vier Örtlichkeiten in diesem Bereich sowie anlassbezogene Einsätze zu relevanten Messeterminen werden nach wie vor situationsgerecht aufrechterhalten.

Berlin, den 16. Januar 2020

In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport