zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampelanlagen) gibt es in Berlin? Wie viele sind davon auf eine Schrittgeschwindigkeit
von 1,0 m/sec eingestellt? Wie viele Lichtzeichenanlagen sind auf eine sehr kurze #Querungszeit
(entsprechend einer Schrittgeschwindigkeit > 1,2 m/sec) eingestellt? Gibt es Lichtzeichenanlagen vor
sensiblen Bereichen (Seniorenheime, Schulen), die auf längere Querungszeiten (z.B. entsprechend einer
Schrittgeschwindigkeit von 0,8 m/sec wie in den Niederlanden üblich) eingestellt sind?
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass bereits für die Altersgruppe der 70- bis 80-jährigen Männer im Durchschnitt
eine Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec anzusetzen ist und das mobilitätseingeschränkte Bürger*innen
(mit Rollatoren oder Gehhilfen) entsprechend neuer Studien der Unfallforschung sich durchschnittlich mit 0,6
m/sec bewegen und bei Rollatoren zusätzlich eine Anlaufzeit von 2-3 Sekunden zu berücksichtigen ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es gibt in Berlin 2.120 Lichtzeichenanlagen (LZA). Die vorhandenen Datenbanksysteme
lassen leider keine detaillierte Auswertung bezüglich der zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit
sowie der Querungszeit an einzelnen LZA zu.
Die Berechnung der Signalzeitenprogramme für die einzelnen LZA basiert auf den Richtlinien
für Lichtsignalanlagen (RiLSA), welche bundesweit die Regelungen für die Schaltung
von LZA für alle Verkehrsteilnehmergruppen formulieren. Die RiLSA unterscheidet nicht
zwischen Geh- und Räumgeschwindigkeit, sondern sieht für den Fußverkehr als Regelwert
eine Räumgeschwindigkeit 1,2 m/s vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s
zulässig sind.
Dem Senat sind die Beschwernisse von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Teilnahme
am Straßenverkehr bekannt. Um diesen die Teilhabe zu erleichtern, wird in Berlin
bereits seit 2016 an allen LZA, deren Signalzeitenprogramme zu erarbeiten bzw. überarbeiten
sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich von einer Gehgeschwin2
digkeit von 1,0 m/s ausgegangen, lediglich für die sich anschließende Räumzeit wird in
Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen sind hiervon LZA
in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen
und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet
wird.
Insofern berücksichtigt das Land Berlin bereits gegenwärtig die Interessen des Fußverkehrs
an LZA im besonderen Maß. Weitere Verbesserungen sind durch die perspektivisch
angestrebte Ausstattung aller Berliner LZA mit taktilen und akustischen Elementen bis
2030 sowie im Rahmen des zukünftigen Abschnitts Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
vorgesehen.
Frage 3:
Wie viele Lichtzeichenanlagen (vor 2016 installiert) plant der Senat in dieser Legislaturperiode auf eine fußgängerfreundliche
Schrittgeschwindigkeit < 1,0 m/s umzuprogrammieren? Wann ist z.B. mit der Umprogrammierung
der Lichtzeichenanlagen im Umfeld der Comenius Schule in Wilmersdorf zu rechnen?
Antwort zu 3:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 sieht der Senat langfristig an allen
Berliner LZA Grünzeitverlängerungen vor, deren Umsetzung jedoch nur sukzessive erfolgen
kann. Die LZA im Umfeld der Comenius Schule sind Bestandteil dieses mittelfristigen
stadtweiten Umsetzungsprozesses. Ein konkreter Termin für die Umprogrammierungen
dieser LZA kann daher gegenwärtig nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie lange benötigt der Senat, um eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Gruppe zusammenhängender Lichtzeichenanlagen
umzuprogrammieren? Können externe Firmen die Umprogrammierung unterstützen (wie?)?
Wie hoch sind die Kosten der Umprogrammierung pro Lichtzeichenanlage?
Antwort zu 4:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
von LZA einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner des seit 1. Januar 2016
laufenden zweiten Generalübernehmervertrages ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Durch den mit der Alliander Stadtlicht GmbH geschlossenen Vertrag wird das gesamte
operative Geschäft rund um LZA einem privaten Generalübernehmer übertragen, das
Land Berlin bleibt jedoch weiterhin für die Anordnung und Genehmigung von LZA sowie
die Vorgabe und Kontrolle von Standards zuständig. Ebenso verbleibt die Steuerung des
Verkehrs als hoheitliche und somit nicht privatisierbare Maßnahme als Aufgabe der Stadt.
Der Generalübernehmer hat bestehende Vertragsverhältnisse mit allen in Frage kommenden
Planungsbüros, welche jedoch auf Grund der Vielzahl von Vorhaben derart stark ausgelastet
sind, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Aufträge
kommen kann. Eine zusätzliche Beauftragung externer Firmen durch das Land Berlin ist
vertraglich nicht vorgesehen.
Die Umprogrammierung einer LZA mit verkehrsabhängiger Steuerung benötigt gemäß
dem mit dem Generalübernehmer vereinbarten Regelablaufplan ab dem Zeitpunkt der Be3
stellung fünf Monate, bei einfachen Umprogrammierungen (Änderung der Wochenautomatik)
sieht der Regelablaufplan einen Zeitraum von einem Monat ab Bestellung vor.
Gleichwohl kann die Umsetzung anderer wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die ebenfalls
signaltechnische Änderungen an LZA bedürfen, im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Umsetzung führen.
Die Kosten für Umprogrammierungen von LZA liegen je nach Komplexität des Vorhabens
zwischen 1.000 Euro bis 15.000 Euro.
Frage 5:
Ist im Doppelhaushalt 2020/ 2021 eine zügige und beschleunigte Umrüstung der Lichtsignalanlagen ausreichend
haushalterisch untersetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wird diese Maßnahme finanziert?
Antwort zu 5:
Im Kapitel 0770 Titel 54010 sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 800.000 EURO pro
Jahr für LZA-Umprogrammierungen angemeldet. Das sind 300.000 EURO pro Jahr mehr
als im vorherigen Doppelhaushalt auf Grund der zusätzlichen Anforderungen des Mobilitätsgesetztes,
unter anderem für den Fußverkehr. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass hiermit eine ausreichende haushalterische Untersetzung gegeben ist.
Frage 6:
Wann wurde die Machbarkeitsstudie zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße in Auftrag gegeben und wann ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Neugestaltung des Knotenpunktes Messedamm/
Masurenallee – Neue Kantstraße unter Berücksichtigung der Passerelle wurde im Juli
2018 beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Erarbeitung von Lösungsansätzen
für einen modernen innerstädtischen Knoten mit ebenerdigen, barrierefreien Wegeführungen
für den Fußverkehr an allen Knotenpunktarmen. Erste Ergebnisse der Untersuchung
liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 vor. Diese sollen die Grundlage für die Erarbeitung
konkreter Lösungen zur Umgestaltung der Kreuzung bilden und sind zugleich Entscheidungshilfe
für den Umgang mit der Passerelle. Die Voraussetzungen für die Anmeldung
von investiven Mitteln zur Neugestaltung des Knotenpunktbereiches sind somit noch
nicht gegeben.
Berlin, den 06.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz