Schiffsverkehr: Potentiale der Wasserwege im Land Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Potentiale der Berliner #Wasserwege zur Nutzung für die Belieferung der
Innenstadt?
Antwort zu 1:
Berlin ist historisch entlang der #Wasserstraßen entstanden. Der Bereich der Inneren Stadt
ist insbesondere durch die #Spree-Oder-Wasserstraße (#Bundeswasserstraße) erschlossen.
Eine umfangreiche Darstellung der regionalen Wasserstraßen stellt das Wasserstraßenund
Schifffahrtsamt Berlin öffentlich zugänglich bereit (http://www.wsaberlin.
wsv.de/wasserstrassen/bundeswasserstrassen/index.html).
Die Berliner Wasserstraßen sind ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die
Beförderung von #Massengütern, den #Containertransport und #Projektladungen. Gerade den
Bundeswasserstraßen kommt hierbei eine erhebliche verkehrliche Bedeutung zu.
Insgesamt besitzt die Infrastruktur erhebliches Potenzial für eine intensivere Nutzung im
Kontext der Ver- und Entsorgung, auch durch den wirtschaftlichen Einsatz kleineren
Schiffsraums bzw. kleinerer #Schiffseinheiten.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit zur Qualifizierung und Ausweitung der Berliner
Wasserwege zur Nutzung für die #Belieferung der Innenstadt?
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Berliner Wasserwege im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
2
Antwort zu 2 und 6:
Die Beantwortung der Fragen 2 und 6 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Die Qualifizierung und Ausweitung der Berliner Wasserwege im Bereich der
Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund als Eigentümer. Der Bund verwaltet die
Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden, in diesem Fall die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der WSV obliegen der Betrieb und die
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der dazugehörigen Anlagen (unter
anderem Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke, Brücken etc.), weiterhin auch der
bedarfsgerechte Ausbau der entsprechenden Infrastruktur.
Berliner Interessen und Ansprüche werden gegenüber dem Bund als Eigentümer und den
zuständigen nachgeordneten Behörden artikuliert, beispielsweise im Rahmen der
Klassifikation der Bundeswasserstraßen oder im Planfeststellungsverfahren zum Projekt
Deutsche Einheit 17 (VDE 17).
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit Entwicklung eines Transportsystems, dass Güter
von dezentralen Knotenpunkten („Hubs“) mit landgestützten Transportmitteln im Stadtgebiet verteilt werden
können?
Frage 4:
Welche Vereinbarungen mit entsprechenden Bundesbehörden wurden dafür bereits getroffen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Entlang der Wasserstraßen gibt es derzeit keine konkreten Planungen über den Bestand
an öffentlichen Binnenhäfen und Umschlagstellen hinaus.
Der derzeitige Bestand gerade der öffentlichen Binnenhäfen stellt aber deutliche
Potenziale einer intensiveren Nutzung bereit, auch im Sinne eine Hub-Funktion. Diese
Standorte gesamtstädtischer Bedeutung werden daher planerisch gesichert und (in
Abstimmung mit dem Betreiber) ertüchtigt. Hierfür sind keine weitergehenden
Vereinbarungen mit Behörden des Bundes notwendig.
Frage 5:
Welche wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten zur der Anbindung der Berliner Wasserstraßen an das
internationale Wasserwegenetz sieht der Senat?
Antwort zu 5:
Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur allgemein ist ein wichtiger Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung einer Region und deren Vernetzung mit anderen
Wirtschaftsräumen in Deutschland und Europa. Dies betrifft auch die Wasserstraßen, die
durch ihren Netzcharakter besondere Anforderungen an durchgängige
Verkehrsverbindungen gleicher Qualität stellt. Aus diesem Grund ist die Realisierung des
VDE 17 bedeutsam, um die Hauptstadtregion gleichwertig an das westliche
Wasserstraßennetz anzuschließen.
3
Über den Anschluss an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) verfügt Berlin darüber
hinaus über einen niedrigwasserunabhängigen Anschluss an den Ostseehafen SzczecinŚwinoujście
(Stettin/Polen).
Die Wasserstraße verknüpft damit die gesamte Region sowohl in östlicher als auch in
westlicher Richtung und ermöglicht die weitere wirtschaftliche und verkehrliche
Entwicklung Berlins.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der Berliner Binnenhäfen im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
Antwort zu 7:
Mit den drei öffentlichen Hafenstandorten der BEHALA (Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft mbH) verfügt das Land Berlin über leistungsstarke
Umschlaganlagen für den Binnenschiffsverkehr. An allen Standorten sind freie
Kapazitäten verfügbar. Sowohl der Westhafen als auch die Standorte in Spandau und in
Neukölln werden in den nächsten Jahren ausgebaut und modernisiert.
Frage 8:
Welche konkreten Wasserstraßen im Land Berlin eignen sich derzeit bereits für die Erprobung autonom
fahrender Schiffe?
Antwort zu 8:
In den Projekten „Autonom SOW“ sowie im Projekt „A – SWARM“ (Autonome elektrische
Schifffahrt auf WAsseRstrassen in Metropolenregionen) wurde als Testgebiet gemeinsam
mit dem Bund als Zuwendungsgeber die Spree-Oder-Wasserstraße festgelegt. Der
Demonstratoreinsatz im Projekt „A – SWARM“ wird im Bereich der Mierendorff-Insel
(Westhafenkanal/Charlottenburger Verbindungskanal/Spree/Berlin Spandauer
Schifffahrtskanal) erfolgen.
Frage 9:
Wie bewertet der Senat das derzeit durchgeführte Projekt „A-Swarm“ (Autonome elektrische Schifffahrt auf
Wasserstraßen in Metropolenregionen) unter Beteiligung der landeseigenen Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft (Behala)?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin war über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von
Beginn an in die inhaltliche Abstimmung zum Projekt eingebunden und unterstützt das
Projekt auch weiterhin.
4
Frage 10:
Welche Kooperationen mit dem Bund verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der Nutzung und
Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 10:
Im Bereich der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) bestehen
über die regulären ministeriellen Aufgaben und die Abstimmungen zwischen Häfen,
Schifffahrt und den zuständigen Bundesbehörden keine Kooperationen.
Frage 11:
Welche Kooperationen mit dem Land Brandenburg verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der
Nutzung und Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 11:
Die Länder Berlin und Brandenburg stehen zu Entwicklungen der regionalen
Binnenwasserstraßen und zu Entwicklungspotenzialen (wie beispielsweise im Falle des
Projekts „A – SWARM“) im regelmäßigen Austausch.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Anträge auf Tempo 30, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz wurden jeweils in den Jahren
2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße, Begründung für
Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 2:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 4:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz sind aktuell aus welchen
Gründen offen?
Antwort zu 1, 2 und 4:
Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen im untergeordneten Straßennetz obliegt
nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer
22b) den Bezirksämtern. Die von den einzelnen Bezirksämtern in der Beantwortung der
Fragestellung in eigener Verantwortung übermittelten Daten zu beantragten Tempo 30-
2
Strecken im Nebenstraßennetz sowie einer Ausweitung von Tempo 30-Zonen sind in der
nachstehenden Tabelle erfasst:
Bezirk Antragsjahr
bzw.
ergänzende
Anmerkungen
Straße und
Antragsaufkommen
nach
Bezirk
Begründung Anordnung
ja/nein/
offen
Begründung für
die Ablehnung
Reinickendorf 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Spandau 2017 Quellweg,
Jugendweg,
Mäckeritzstraße
Verkehrslärm nein Straßen sind
bereits
Bestandteil
einer Tempo 30-
Zone.
2018 Pionierstraße Verkehrslärm offen
Charlottenburg-
Wilmersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —- —–
Steglitz-
Zehlendorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Tempelhof-
Schöneberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Neukölln 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Friedrichshain-
Kreuzberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Mitte 2017 Hussitenstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Ziegelstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Bandelstraße Verkehrsberuhigung ja
2018 Jülischer Straße Verkehrsberuhigung ja
2018 Hitzigallee Verkehrsberuhigung ja
2018 An der Kieler
Brücke
Verkehrsberuhigung ja
2018 Neues Ufer Verkehrsberuhigung ja
3
2018 Charles-Corcelle-
Ring
Verkehrsberuhigung ja
2018 Emma-Herwegh-
Straße
Verkehrsberuhigung ja
2019 Dircksenstraße Verkehrsberuhigung ja
2019 ULAP-Viertel am
Hauptbahnhof
Verkehrsberuhigung ja
2019 Keine Angabe Keine Angabe Es sind
zwei
weitere
Anträge in
Prüfung.
Lichtenberg Im Bezirk
Lichtenberg
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Marzahn-
Hellersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
Anträge.
—– —– —– —–
Treptow-
Köpenick
2017 Radickestraße
und
Wassermannstraße
Ausweitung einer
bestehenden Tempo
30-Zone.
ja
2017 Schönblicker
Straße
Tempo 30-Strecke
aufgrund des
Busverkehrs.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
2018 Glienicker Straße Tempo 30-Strecke zur
Sicherung des
Radverkehrs auf der
Fahrbahn.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
Prüfung im
Bereich der
Schule noch
offen.
2018 Abram-Joffe-
Straße
Kindertagesstätte ja
2018 Nalepastraße Verkehrsberuhigung offen Es erfolgen
Abstimmungen
im Bezirk.
2018 Hans-Schmidt-
Straße
Ausweitung von
Strecken-Tempo 30
auf weitere
Schutzbereiche.
offen Derzeit
Baumaßnahmen
im Bereich.
Verkehrszählung
ist
beabsichtigt.
2019 Albert-Einstein-
Str.
Tempo 30-Strecke
aufgrund hohem
Fußgängeraufkommen,
viel
Radverkehr und
aufgrund sonstiger
Verkehrssicherheitsgründe
nein Keine
besondere
Gefahrenlage,
keine
schützenswerten
Einrichtungen.
Voraussetzungen
insgesamt
nicht erfüllt.
4
Pankow Im Bezirk
Pankow
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Frage 3:
Wie lange dauerte in den abgefragten Jahren jeweils die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte gibt für die Jahre 2017 und 2018 eine Bearbeitungsdauer von drei bis vier
Monaten und für das Jahr 2019 eine Bearbeitungsdauer von vier Monaten an.
Der Bezirk Spandau teilt mit, dass sich die Bearbeitungsdauer nach den konkreten
Umständen des Einzelfalls und dem Bearbeitungsaufwand, wie zum Beispiel einer
Datenerhebung, der vorzunehmenden Unfallauswertung, durchzuführender Ortstermine
etc. richtet. Daher ist die Dauer sehr unterschiedlich. Darüber hinaus ist auch der jeweils
zur Verfügung stehende Personalbestand maßgeblich. Aus diesem Grund kann kein
sinnvoller Durchschschnittswert ermittelt werden.
Der Bezirk Treptow-Köpenick gibt zu einigen der in der Tabelle in der Beantwortung zu
Frage 1 benannten Straßenabschnitten eine Bearbeitungsdauer an: Für die Prüfung der
Tempo 30-Regelung in der Radickestraße wurden zehn Monate benötigt, für die
Ablehnung von Tempo 30 in der Schönblicker Straße drei Wochen, für die Anordnung von
Tempo 30 in der Abram-Joffe-Straße sieben Monate und für die Ablehnung von Tempo 30
in der Albert-Einstein-Straße eine Woche. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit wurde
nicht mitgeteilt.
Frage 5:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu 5:
Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor.
Frage 6:
Wie viele Anträge auf Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Hauptverkehrsstraßen wurden jeweils in
den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße,
Begründung für Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 7:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 9:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf Hauptverkehrsstraßen sind aktuell offen?
5
Frage 10:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu den Fragen 6, 7, 9 und 10:
Die Fragen 6, 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im übergeordneten Straßennetz der
Hauptverkehrsstraßen obliegt nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges
Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer 35) der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Im
genannten Zeitraum von Anfang 2017 bis Ende September 2019 wurden über 10.000
dauerhafte Anordnungen (Tempo 30, Radverkehrsanlagen, Markierungen,
Lichtsignalanlagen usw.) durch die VLB bearbeitet. Eine Filterung dieser Vorgänge nach
den oben genannten Kriterien ist nicht möglich.
Frage 8:
Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 8:
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Tempo 30 durch die VLB ist sehr unterschiedlich
und kann nicht allgemein angegeben werden. Abhängig von der Begründung eines
Antrages ergeben sich verschiedene Verfahrensweisen bei der Bearbeitung. Eine
Einbindung weiterer Stellen bei der Antragsprüfung ist stets notwendig. Bei Anträgen,
welche aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt werden, müssen beispielsweise
immer Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt und es müssen
die Verkehrsunfalldaten der Polizei angefordert und ausgewertet werden. Je nach
Antragsgrund sind auch aktuelle Verkehrsdaten heranzuziehen, deren Erhebungen
gegebenenfalls erst beauftragt werden müssen. Tempo 30-Anträge, welche mit einem
Lärmschutz oder einer hohen Luftschadstoffbelastung begründet werden, erfordern
generell die Erstellung eines Gutachtens über die tatsächliche Höhe der Lärm- und
Luftschadstoffbelastung basierend auf aktuellen Verkehrsdaten. Diese Datenerhebungen
sind langwierig und müssen ebenfalls in jedem Einzelfall erst beauftragt werden.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Fahrdienst: Bedingungen des Taxiverkehrs und Kontrolle von Mietwagenunternehmen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der #Taxilizenzen und der in Berlin gemeldeten #Mietwagen sowie
Mietwagenunternehmen jeweils seit 2010 entwickelt (bitte um jährliche Angaben)?
Antwort zu 1:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl Konzessionen
(Fahrzeuge) Anzahl Unternehmen
Stand Taxen Mietwagen Mietwagen
31.12.2010 7.187 1.484 304
31.12.2011 7.211 1.555 316
2
31.12.2012 7.428 1.550 314
31.12.2013 7.635 1.556 317
31.12.2014 7.643 1.631 319
31.12.2015 7.907 1.626 329
31.12.2016 8.313 1.593 353
31.12.2017 8.010 1.606 392
31.12.2018 8.247 2.287 530
30.09.2019 8.072 2.917 607
Frage 2:
Wie viele Unternehmen waren oder sind in Berlin und Umland tätig, die einen Unternehmerschein der IHK
Nürnberg haben? Wie viele Unternehmen und wie viele Zulassungen waren in den Bestechungsskandal bei
der IHK Nürnberg bezüglich illegaler Lizenzen verwickelt? Wurden die Zulassungen entzogen?
Antwort zu 2:
Dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) sind bisher 68
Unternehmerinnen und Unternehmer namentlich bekannt, die zum Nachweis der
fachlichen Eignung im Genehmigungsverfahren eine Bescheinigung der Industrie- und
Handelskammer (IHK) Nürnberg vorgelegt haben.
Durch das LABO erfolgte jeweils die Versagung des Antrages bzw. die Rücknahme der
bereits erteilten Genehmigung, sobald im jeweiligen Einzelfall von der IHK Nürnberg eine
entsprechende Mitteilung über das Ermittlungsergebnis vorlag. Eine solche abschließende
Benachrichtigung erfolgte auf Grund der anhaltenden Ermittlungs- und Prüfungsverfahren
noch nicht in allen Fällen. Im LABO konnten von den 68 Fällen bisher 28 durch
Beendigung der Genehmigung abgeschlossen werden. Hierin enthalten sind auch
Unternehmen, die selbst den Betrieb auf Grund der Ermittlungen aufgegeben haben.
Frage 3:
Wie viele Personen sind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LaBo) für die Kontrolle
des Taxi- und Mietwagenverkehrs zuständig (nach Plan und tatsächlicher Besetzung)? Wie viele Kontrollen
wurden 2017, 2018 und 2019 durchgeführt? Mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den
Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, sind 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt. Diese haben neben der Kontrolle des Taxi- und Mietwagenverkehrs zahlreiche
andere Aufgaben wahrzunehmen. So sind sie zuständig für die Antragsbearbeitung,
Erteilung und Widerruf von Genehmigungen, Durchführung von Betriebsprüfungen und
#Außenkontrollen sowie den Krankentransport. Darüber hinaus sind zwei Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Beschwerden
beschäftigt.
Kontrollen werden vom LABO in verschiedenen Formen vorgenommen: Es werden
Fahrzeug- und #Betriebssitzkontrollen im Außendienst sowie Betriebsprüfungen
durchgeführt und es wird substantiierten Beschwerden und Hinweisen nachgegangen.
3
Folgende hierzu statistisch erfasste Zahlen können gemeldet werden (ohne
Krankentransport):
2017 2018 2019
#Fahrzeugkontrollen 2.294 1.710 467
Betriebssitzkontrollen 2 17 33
Betriebsprüfungen 199 144 179
Auf Grund der o.g. Betriebsprüfungen wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
2017 2018 2019
Widerruf der Genehmigung 3 3 13
Versagung des Antrages 35 8 10
Ordnungswidrigkeitenverfahren (nur auf
Grund von Feststellungen in der
Betriebsprüfung)
17 24 13
Auch die Vornahme von Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen führte zu Maßnahmen
gegenüber dem Genehmigungsinhaber. So entsprachen nicht alle Fahrzeuge der
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
oder es wurde entgegen der Entgeltverordnung keine Kartenzahlung angeboten.
Negative Feststellungen bei Betriebssitzkontrollen führten in der Regel zu einer
„Nachbesserung“ durch das Unternehmen (Beseitigung des Mangels, Verlegung des
Betriebssitzes).
Frage 4:
Wie viele Kontrollen des Zolls bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Umsetzung des
Mindestlohngesetzes fanden 2017, 2018 und 2019 jeweils bei Taxi-Betrieben und Mietwagenbetrieben mit
jeweils welchem Ergebnis statt?
Antwort zu 4:
Das BMF hat mitgeteilt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)
u.a. im Personenbeförderungsgewerbe Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durchführt. Prüffelder sind hierbei
insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten und Abführung
von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), Scheinselbständigkeit und die
Beachtung ausländerrechtlicher Vorschriften.
Zum Personenbeförderungsgewerbe zählen sowohl die Taxi- und Mietwagenunternehmen
als auch Omnibus-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie die Binnenschifffahrt. Die
Arbeitsstatistik der FKS sieht keine gesonderte Erfassung der einzelnen Sparten vor. Die
Anzahl der durchgeführten Prüfungen innerhalb des Personenbeförderungsgewerbes im
Bundesland Berlin sowie deren Ergebnisse in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bis
einschließlich 30.09.2019) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:
4
Abgeschlossene
Arbeitgeberprüfungen
2017 2018 2019
ohne Beanstandung 217 72 89
mit Beanstandung 5 16 15
Einleitung von
Ermittlungsverfahren
7 0 4
Abgabe an zuständige Stelle 0 0 1
Gesamtergebnis 229 88 109
Ermittlungsverfahren 2017 2018 2019
eingeleitete Strafverfahren 21 10 21
eingeleitete
Ordnungswidrigkeitenverfahren
16 6 11
Gesamtergebnis 37 16 32
Frage 5:
Wie viele Kontrollen führten Finanzbehörden jeweils bei Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen
2017, 2018 und 2019 mit welchem Ergebnis durch?
Antwort zu 5:
Die Anzahl der durch die Berliner Steuerverwaltung durchgeführten Kontrollen von Taxiund
Mietwagenunternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen sind in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Jahr
Anzahl der
Betriebsprüfungen
Mehrergebnis
[Euro]
2017 65 rd. 1.027.700
2018 103 rd. 1.399.500
1. Halbjahr
2019
61 rd. 839.800
Die Anzahl der durch die Berliner Steuerverwaltung durchgeführten Kontrollen von Taxiund
Mietwagenunternehmen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen,
Umsatzsteuer-Nachschauen oder Kassen-Nachschauen sind in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Jahr
Anzahl der
Prüfungsmaßnahmen
Mehrergebnis
[Euro]
2017 799 rd. 330.000
2018 217 rd. 1.245.700
1. Hj. 2019 125 rd. 462.300
Nachschauen führen zu keinem messbaren monetären Mehrergebnis. Sie dienen der
Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer und der
Feststellung von Sachverhalten, die für die Besteuerung erheblich sein können.
Nachschauen erfolgen ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten.
5
Werden Tatsachen festgestellt, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, so wird zu einer
Prüfung übergegangen.
Frage 6:
Wie viele Kontrollen zur Kontrolle der Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden 2017, 2018 und 2019 von wem
durchgeführt?
Antwort zu 6:
Im Jahr 2018 sind erstmals substantiierte Meldungen zur Problematik der Rückkehrpflicht
gemacht worden, die die Vornahme von Prüfungen bei drei größeren
Mietwagenunternehmen rechtfertigten. Maßnahmen wurden eingeleitet.
Im Jahr 2019 wurden darüber hinaus in 83 Fällen mit berechtigtem Anfangsverdacht
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese sind zum größten Teil noch nicht
abgeschlossen.
Frage 7:
Werden bei der Genehmigung oder Genehmigungsverlängerung von Mietwagen auch die finanzielle
Leistungsfähigkeit und die Erfüllung abgaben- und sozialrechtlicher Verpflichtungen des Unternehmens
kontrolliert?
Antwort zu 7:
Sowohl die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens als auch die Erfüllung der
abgaben- und sozialrechtlichen Verpflichtungen sind unabdingbare
Genehmigungsvoraussetzungen im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung und
müssen daher bei jedem Antrag aktuell nachgewiesen werden. Vorzulegen sind
mindestens eine Vermögensübersicht, ein aktueller Kontoauszug sowie sog.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den jeweiligen Finanzämtern, der Krankenkassen
sowie der Berufsgenossenschaft Verkehr.
Frage 8:
Wer ist zur Kontrolle der Bücher von Mietwagenunternehmen berechtigt und wie viele Kontrollen der Bücher
fanden statt? Wie oft wurden dabei anhand der revisionssicher aufgezeichneten Daten auch die Einhaltung
der Rückkehrpflicht der Mietwagen der Firma oder von Subunternehmen und die Umsetzung des
Mindestlohngesetzes kontrolliert? Mit welchem Ergebnis? Wenn solche Kontrollen nicht erfolgten – warum?
Antwort zu 8:
Zu einer Einsichtnahme der Bücher sind mehrere Dienststellen im Rahmen ihrer
Zuständigkeit berechtigt. Das LABO nimmt eine solche zur Erfüllung seiner Aufsichtspflicht
gemäß § 54 i.V.m. § 54a PBefG (Personenbeförderungsgesetz) wahr. Anlassbezogen
haben seit 2017 im Mietwagengewerbe acht umfangreiche Betriebsprüfungen
stattgefunden. Drei dieser Prüfungen beinhalteten auch im erheblichen Umfang die
Überprüfung der Rückkehr zum Betriebssitz. Maßnahmen nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz mussten eingeleitet werden.
Die Einhaltung der Rückkehrpflicht kann im Übrigen nur einzelfallbezogen bei Vorliegen
von Vergleichsdaten und nicht durch eine alleinige Einsicht in die Auftragsbücher überprüft
werden.
6
Die FKS ist gemäß § 4 Abs. 1 SchwarzArbG zur Durchführung der Prüfungen nach § 2
Abs. 1 befugt, Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich
bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten
hervorgehen oder abgeleitet werden können. Hierbei verfolgt die FKS einen ganzheitlichen
Prüfansatz, der – seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 –
grundsätzlich bei jeder FKS-Prüfung auch eine Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und ergänzenden Nebenpflichten nach dem Mindestlohngesetz beinhaltet.
Die Einhaltung der Vorschriften der Rückkehrpflicht stellt hingegen keine Prüfungsaufgabe
nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dar. Statistische Daten liegen nicht vor.
Frage 9:
Welche Möglichkeiten haben die Finanzbehörden, auf die im Ausland liegenden Daten von UBER
zuzugreifen?
Antwort zu 9:
Bei Bedarf könnten Daten im Wege der Amtshilfe über ein Auskunftsersuchen angefordert
werden.
Frage 10:
Welche Gespräche fanden mit den im Umland von Berlin zuständigen Stellen hinsichtlich der Kontrolle des
Mietwagenverkehrs, insbesondere der Rückkehrpflicht, statt?
Antwort zu 10:
Seit 2017 finden mit dem Landkreis Dahme-Spreewald behördenübergreifende Treffen
statt. Thematisiert wurde insbesondere die Kontrolle der Rückkehrpflicht. Die Treffen
dienen der Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den
Genehmigungsbehörden, der Amtshilfe und der Maßnahmenfindung.
Frage 11:
Wie viele der Mietwagen in Berlin sind von der Installationspflicht eines Wegstreckenzählers befreit und mit
welcher Begründung?
Frage 12:
Wie oft wurde kontrolliert, ob für Mietwagen die Bedingungen für die Befreiung tatsächlich zutreffen?
Antwort zu 11 und 12:
Die Mehrheit der Berliner Mietwagenunternehmen verfügt über eine
Ausnahmegenehmigung zur Anbringung eines Wegstreckenzählers. Nach § 43 Abs. 1
BOKraft kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragstellende
durch die Genehmigungsbehörde eine Ausnahme u.a. davon genehmigt werden, einen
Wegstreckenzähler im Mietwagen anzubringen. Von dieser Antragstellung machen in
Berlin wie auch bei zahlreichen anderen Genehmigungsbehörden die betroffenen
Unternehmen rege Gebrauch. Fahrpreisvereinbarungen in Form von
7
Pauschalabrechnungen und app-basierten Vorausberechnungen, denen der Fahrgast vor
Fahrtantritt zustimmt, machen die Verwendung des Wegstreckenzählers entbehrlich. Für
jede vom LABO erteilte Ausnahmegenehmigung liegt ein entsprechender Antrag des
Unternehmers mit der Begründung vor, keine Abrechnungen nach Wegstrecke
vorzunehmen. Eine Überprüfung dieser Angabe wurde bisher nur anlassbezogen
durchgeführt. Hier liegen bisher keinerlei Feststellungen oder Hinweise dafür vor, dass die
Unternehmen hiervon abweichen.
Frage 13:
Wird bei der Genehmigung von Mietwagen kontrolliert, ob fußläufig vom Betriebssitz ausreichend Stellplätze
sowie Pausen- und Hygieneräume für das Personal vorhanden sind, um die Anforderungen der
Rückkehrpflicht erfüllen zu können?
Antwort zu 13:
Im Rahmen der Antragsbearbeitung zur Ersterteilung von Mietwagengenehmigungen
finden Betriebssitzkontrollen statt. Es wird geprüft, ob ein Unternehmen eigene Stellplätze
nachweisen muss oder ob genügend öffentlicher Parkraum vorhanden ist, um der
Rückkehrpflicht zu genügen.
Wird ein Betriebssitz bei der Überprüfung nicht als geeignet bewertet, erfolgt für diesen
keine Genehmigung. Die Pausen- und Hygieneräume werden ebenfalls in Augenschein
genommen, obwohl die Zuständigkeit hierfür nicht vorrangig beim LABO liegt.
Frage 14:
Wie und wie oft erfolgte die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei Mietwagenunternehmen?
Mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 14:
Soweit die Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer tätig sind, obliegt
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
(LAGetSi) – als die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin – die Überwachung der
Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften zur Arbeitszeit.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn konkrete
Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) der Arbeitsschutzbehörde bekannt werden.
Beschwerden wegen Verstößen gegen die Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten bei
Mietwagenunternehmen mit Chauffeurdiensten sind in den letzten drei Jahren im LAGetSi
nicht eingegangen. Es wurden weder reaktive noch proaktive Kontrollen durchgeführt.
Frage 15:
Wie erfolgt die Sicherstellung ausreichender Pausenzeiten der Fahrer von Mietwagenunternehmen im
Interesse der Sicherheit der Fahrgäste?
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Antwort zu 15:
Soweit die Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer tätig sind, ist es
Aufgabe des Arbeitgebers, zur Gewährleistung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen psychischen und
physischen Belastungen, welche durch die Arbeitszeit bestimmt sein können, zu beurteilen
und Maßnahmen festzulegen (Gefährdungsbeurteilung). In dem Zusammenhang ist er
auch verpflichtet, die nach dem Arbeitszeitgesetz zu gewährenden Ruhepausen
sicherzustellen.
Frage 16:
Wie wird die Dokumentation unmanipulierbarer steuerlich relevanter Einzeldaten der
Mietwagenunternehmen für die Finanzbehörden sichergestellt?
Antwort zu 16
Die Taxigenehmigungsbehörde prüft die Einhaltung der Vorgaben des § 49 Abs. 4 Satz 4
PBefG.
Die Überprüfung der Einhaltung steuerrechtlicher Verpflichtungen erfolgt unter Abwägung
aller steuerlichen Risikogesichtspunkte durch den Innendienst oder die
Außenprüfungsdienste der Berliner Finanzämter.
Frage 17:
Wird sich der Senat bei der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes für die Kennzeichnungspflicht von
Mietwagen einsetzen?
Antwort zu 17
Der Senat wird sich im Rahmen der Möglichkeiten des Gesetzgebungsverfahrens für eine
Kennzeichnungspflicht von Mietwagen einsetzen.
Frage 18:
Wie viele bei Mietwagenunternehmen angestellte Fahrerinnen und Fahrer beziehen gleichzeitig ergänzende
Leistungen nach dem SGB II (sog. „Aufstocker“)?
Antwort zu 18:
Die Bundesagentur für Arbeit hat wie folgt geantwortet:
„Aussagen zu beschäftigten Leistungsberechtigten liegen grundsätzlich durch die
Verknüpfung mit der Beschäftigungsstatistik vor, diese können nach den
Wirtschaftszweigen der WZ 2008 (Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 –
Statistisches Bundesamt) anonym, also ohne Rückrechnung auf einzelne Betriebe, zur
Verfügung gestellt werden. Die Personenbeförderung mit Taxis und die Pkw-Vermietung
mit Fahrer werden in der gleichen Unterklasse (WZ 2008 49.32.0) geführt. Eine
differenzierte Aussage zu ergänzenden Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte
dieser beiden Geschäftsfelder ist daher nicht möglich.“
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Frage 19:
Wie ist der Stand bezüglich der Zuladungserlaubnis für Berliner Taxen am Flughafen BER? Wann fanden
welche Gespräche mit wem und mit welchem Ergebnis statt? Was unternimmt der Senat, um eine Regelung
bis zur Eröffnung des Flughafens BER sicherzustellen? Wie sollte diese Regelung nach Ansicht des Senats
aussehen?
Antwort zu 19:
Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik liegt es im Interesse des Landes
Berlin, dass Berliner Taxen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Fahrgäste laden
können und dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Taxi-Fahrpreis
gewährleistet wird. Mit dem Ziel, das umzusetzen, steht der Senat im Gespräch mit
Vertretern des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS).
Rechtlich ist in § 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geregelt, dass Taxen
zur Fahrgastaufnahme grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden dürfen,
in der der Unternehmende seinen Betriebssitz hat. Weil der BER auf dem Gebiet von LDS
und damit außerhalb ihrer Betriebssitzgemeinde liegt, dürfen Berliner Taxen sich dort nur
bereithalten, wenn Ihnen dies über eine Vereinbarung Berlins mit LDS ausdrücklich
gestattet wird. Eine solche Vereinbarung wird in § 47 PBefG ausdrücklich ermöglicht.
Entsprechende Vereinbarungen zur Fahrgastaufnahme durch Berliner Taxen gab es
bereits in der Vergangenheit für den ebenfalls im Gebiet von LDS gelegenen Flughafen
Schönefeld, wobei LDS-Taxen im Gegenzug die Fahrgastaufnahme im Land Berlin
gestattet wurde. Nachdem LDS die letzte Vereinbarung im Jahr 2012 gekündigt hat, gibt
es derzeit keine Vereinbarung.
Aktuell stehen Berlin und LDS wieder im Gespräch, um die Möglichkeiten einer
Vereinbarung über die Taxenaufstellung ab Eröffnung des BER zu erörtern. Bereits am
22.09.2017 und 16.01.2018 waren Gespräche auf Staatssekretärs-Ebene des Landes
Berlin mit dem LDS-Landrat geführt worden.
Angesichts der wiederholten Verschiebungen der BER-Eröffnung machten weitere
abschließende Gespräche bislang noch keinen Sinn, denn eine Vereinbarung muss die
aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Hinblick auf den jetzt avisierten Eröffnungstermin im nächsten Jahr fand am 7.10.2019
ein erneutes Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Streese und Herrn Landrat Loge
statt.
Im Ergebnis führte dieses Gespräch zu einer ersten Abstimmung. Zunächst bedarf es
rechtlicher und tatsächlicher Prüfungen. Im Hinblick auf die zu erwartende gute ÖPNVAnbindung
(Öffentlicher Personennahverkehr) des BER sieht LDS für den BER
hochgerechnet einen Bedarf an 1.000 Taxen. Zusätzliche Taxen werden benötigt, soweit
LDS den genannten Bedarf nicht mit eigenen Taxen wird decken können. In diesem Fall
käme eine Vereinbarung mit Berlin über ein Laderecht von Berliner Taxen am BER in
Betracht. Für eine Zulassung sämtlicher 8.000 Berliner Taxen sieht der Landkreis keinen
Raum.
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Inhaltlich wird nach Ansicht des Senats zu regeln sein, dass Berliner Taxen Fahrgäste am
BER aufnehmen dürfen und im Gegenzug dazu, dass LDS Taxen Fahrgäste in Berlin
aufnehmen dürfen. Festzulegen ist dabei insbesondere die Zahl der jeweils zugelassenen
Taxen. Vor Ort am BER wird die Aufstellordnung auf den Stellflächen und die Taxivorfahrt
zur Fahrgastaufnahme zu regeln sein. Eine Einigung ist ferner zu erzielen über das
Pflichtfahrgebiet und damit über den Umfang der Beförderungspflicht im jeweils anderen
Gebiet, über einen einheitlichen Flughafentarif, über die Abnahme der erforderlichen
Ortskundeprüfung für das jeweils andere Gebiet sowie über die Art und Weise der
Durchführung erforderlicher Kontrollen der Taxiunternehmen.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Neue Türen, weniger Tücken So sehen die renovierten S-Bahn-Wagen aus aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-tueren-weniger-tuecken-so-sehen-die-renovierten-s-bahn-wagen-aus/25143766.html

155 Millionen Euro haben Berlin und Brandenburg für die #Erneuerung der -Bahn bezahlt. Besonders auffallend: die schwarzen Türen.

Eine Klimaanlage ist nicht mit drin im Preis. Für 155 Millionen Euro erneuert die S-Bahn gut 300 „#Viertelzüge“ , also gut 600 Wagen. Seit Dienstagnachmittag ist der erste „neue“ Zug im Einsatz. Auffallendstes Merkmal außen: Die glänzend schwarzen #Türen. Neueste Vorschriften fordern für die Türen einen starken Kontrast zu den Seitenwänden – dies soll Sehbehinderten das Leben erleichtern.
Da die Waggons traditionell unten dunkelrot sind, blieb nur schwarz. Man habe sich aus Designgründen dann für das kräftige, tiefe #Glanzschwarz entschieden, sagte S-Bahn-Chef Peter Buchner am Mittag im #Ausbesserungswerk #Schöneweide. Aber die Türen haben nicht nur eine neue Farbe, sie sind komplett neu. „Die Türen waren der größte #Störfaktor“, begründete dies Buchner. Die große Investition soll die Züge der Baureihe #481 noch einmal fit für mindestens …

Flughäfen: So bereitet sich die Flugsicherung auf den BER-Start vor, aus airliners

https://www.airliners.de/so-flugsicherung-ber-start/52408

Bevor der #BER in Betrieb gehen kann, hat auch die #Flugsicherung einige Arbeit vor sich. Für das Training der Lotsen baut die #DFS extra einen #Tower-Simulator. Außerdem wird der Berliner Luftraum umstrukturiert. Ein Überblick.

Die Zeichen verdichten sich, dass der BER im kommenden Jahr tatsächlich ans Netz geht. Die Flughafengesellschaft #FBB kommuniziert gegenüber den Systempartnern Herbst 2020 als Eröffnungstermin und gibt sich zuversichtlich, das lange währende Projekt im kommenden Jahr endlich zu einem Abschluss bringen zu können.

So trafen sich im Oktober unter anderem auch ranghohe Vertreter von FBB und Deutscher Flugsicherung (DFS) zu Gesprächen. Dabei sei der Termin von Seiten des Flughafens erneut bestätigt worden, sagte Stefan Jaekel, Sprecher der DFS, gegenüber airliners.de: „Die von uns geforderte Vorankündigungsfrist ist damit eingehalten.“ Die Flugsicherung braucht einen ausreichenden Zeitpuffer für die Vorbereitungen des BER-Betriebs.

Mit der Eröffnung des neuen Flughafens und der Schließung des bislang wichtigsten Hauptstadt-Airport in Tegel wird auch der #Luftraum über Berlin …

Straßenverkehr: Bauarbeiten Autobahnerneuerung sorgt bei Anwohnern für Unmut, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1761396/

Es wird eng – oder noch enger – auf der #A114: Seit Monatsbeginn haben die Bauarbeiten zur #Erneuerung der 46 Jahre alten Fahrbahnen begonnen, am Wochenende findet die erste Vollsperrung statt. Ab Freitag um 22 Uhr bis Montag früh um 5 Uhr wird der Abschnitt zwischen Schönerlinder Straße und Pasewalker Straße komplett gesperrt, damit die #Königsteinbrücke abgerissen werden kann.
Insgesamt acht Brücken droht das im Laufe der Baumaßnahme. Sie werden erneuert oder instandgesetzt, darunter die #Bucher-Straßen-Brücke und die #Hebammensteigbrücke, die ebenfalls neu entstehen. Wie in einer Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben bekannt wurde, werden zudem ab jetzt bis Ende Januar 2020 Bäume entlang der A 114 gefällt, danach erst kann die betonierte Fahrbahn nach und nach durch eine asphaltierte ersetzt werden. Das vorgesehene Bauende des Projektes ist nach Angaben der Senatsbauverwaltung in Berlin Sommer 2023. Bis dahin müssen #Pendler und Bewohner mit umfassenden Umleitungen und Staus rechnen.

Keine Lärmschutzmaßnahmen

Bei der Informationsveranstaltung in Berlin-Buch sind die Anrainer vor allem eines: verärgert. Hauptaufreger ist ein Gutachten über nötige Lärmschutzmaßnahmen. Darin wurde festgestellt, dass der Bund …

Straßenbahn: Wochenende? Nicht für die BVG! Während es sich viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende auf ihrer Couch gemütlich machen, arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe an den Gleisen und Fahrleitungen der Straßenbahn. , aus BVG

Während es sich viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende auf ihrer Couch gemütlich machen, arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe an den #Gleisen und #Fahrleitungen der #Straßenbahn. Los geht es am Samstag, den 26. Oktober 2019 von zirka 4:30 Uhr bis Sonntag, den 27. Oktober 2019, zirka 4:30 Uhr mit den Gleisbauarbeiten in der #Allee der Kosmonauten. Hierfür muss die Straße zwischen #Rhinstraße und #Landsberger Allee für den Straßenbahnverkehr gesperrt werden.

In dieser Zeit wird die Linie #M8 über die Rhinstraße und Landsberger Allee zu den gewohnten Endzielen umgeleitet. Es fahren Busse als Ersatz zwischen den Haltestellen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Freizeitforum Marzahn.

Am Sonntag, den 27. Oktober 2019 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird im Bereich der Landsberger Allee/Rhinstraße und Gehrenseestraße an den Fahrleitungen der Straßenbahn gearbeitet. Hierfür muss die Rhinstraße für die Straßenbahnen gesperrt werden. Um die Sperrung effektiv zu nutzen, werden parallel die Bäume beschnitten.

Die Straßenbahnlinie #M5 fährt zwischen S+U Hauptbahnhof und Freienwalder Straße und die #M6 wird über Rhinstraße, Herzbergstraße und Weißenseer Weg umgeleitet. Auch die Linie #M17 fährt eine veränderte Route zwischen S Schöneweide und Landsberger Allee/Rhinstraße und von dort weiter zum S Marzahn. Vom Krankenhaus Köpenick über Landsberger Allee/Rhinstraße fährt die Straßenbahnlinie #27 bis zum S Marzahn bzw. Wuhletalstraße.

Als Ersatz fahren Busse für die Linie M5 zwischen Freienwalder Straße und Zingster Straße. Für die Linien M6 und M17 fährt der Ersatzverkehr zwischen Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg und Falkenberg über die Landsberger Allee/Rhinstraße. Die Busse für die Linien 27 sind zwischen Meeraner Straße und Pasedagplatz unterwegs.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: A24, A114, A10 – Autobahn Berlin-Hamburg und Berliner Ring voll gesperrt – Lange Staus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article227451877/A24-A114-A10-Autobahn-Berlin-Hamburg-und-Berliner-Ring-am-Wochenende-voll-gesperrt.html

Neuruppin/Rostock/Hamburg. Die Sperrung der #A24 bei #Neuruppin (Brandenburg) wegen des #Abrisses einer alten #Brücke hat am Sonnabend für kilometerlange Staus gesorgt. Auf der Hauptroute von Berlin nach Hamburg und Rostock drehte sich am Nachmittag kurz vor dem gesperrten Abschnitt in beiden Fahrtrichtungen kein Rad, meldete der Verkehrsdienst des ADAC im Internet. Demnach staute sich der Verkehr jeweils auf bis zu vier Kilometern Länge – es ging im Schnitt nur mit 10 Stundenkilometern vorwärts.

„Die Ampeln an der Abfahrt Neuruppin-Süd sind für die Umleitung nicht optimal programmiert“, sagte ein Sprecher des Lagezentrums Brandenburg. Demnach habe der von der Autobahn abfließende Verkehr kürzere Grün-Phasen als die querende Landstraße an der Anschlussstelle. Das führe zu einem Rückstau auf die Autobahn. Auf den weiterführenden Straßen der Umleitungsstrecke sei dagegen der Verkehr normal verlaufen. Die Polizei rät zu sehr weiträumigen Umfahrungen.

Sperrung der A24 (Berlin-Hamburg) noch bis Montagmorgen
Die wichtigste Autobahn zwischen Berlin, Hamburg, Schwerin und Rostock ist seit Freitagabend (22 Uhr) bis Montag (5 Uhr) komplett gesperrt. Bei einer ähnlichen A24-Sperrung vor zehn Tagen …

U-Bahn: Hines-Hochhaus am Alexanderplatz: Risiken und Nebenwirkungen (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Inhalt hat die durch den Aufsichtsrat der #BVG bestätigte nachbarschaftliche Vereinbarung mit dem
Investor #HINES zum Bau des #Hochhauses am #Alexanderplatz?
Frage 11:
Haftet der Investor auch nach Abschluss der Bauarbeiten für alle Schäden am Tunnel im Bereich des
Hochhauses sowie eventueller Folgekosten beispielsweise für Ersatzverkehre?
Antwort zu 1 und 11:
Die BVG hat wie folgt mitgeteilt:
„Der Aufsichtsrat der BVG hat kürzlich zugestimmt, dass zwischen der BVG und der
HINES eine nachbarschaftliche Vereinbarung auf der Grundlage der gefundenen
technischen Lösung verhandelt wird; mithin existiert noch keine nachbarschaftliche
Vereinbarung.“
2
Frage 2:
Wann wird die technische #Aufsichtsbehörde des Senats über das Vorhaben entscheiden? Welche Fragen
werden von der technischen Aufsichtsbehörde untersucht und anhand welcher Kriterien erfolgt eine
Genehmigung?
Antwort zu 2:
Die Technische Aufsichtsbehörde entscheidet erst nach Eingang eines Antrages über das
Bauvorhaben. Bestandteil eines Antrages sind u. a. #Ausführungsunterlagen. Diese können
erst nach Abschluss des -Plan-Verfahrens erstellt und eingereicht werden.
Die Technische Aufsichtsbehörde überprüft die Antragsunterlagen auf Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften und der anerkannten Regeln der Technik (z. B. Verordnung über
den Bau und Betrieb der Straßenbahnen – #BOStrab, DIN-Normen). Die Genehmigung wird
erteilt, wenn die anzuwendenden Vorschriften und Regeln eingehalten werden.
Frage 3:
Was sind die konkreten Inhalte des Gutachtens, das nachweisen soll, dass eine technische Lösung für den
Bau des Hochhauses über dem Tunnel möglich ist?
Antwort zu 3:
Die gutachterliche Stellungnahme erörtert verschiedene Möglichkeiten der Hochhausgründung
unter Berücksichtigung des #Fundamentblocks mit dem -Bahntunnel. Es
werden berechnete Setzungs- und Verschiebungsprognosen vorgestellt und deren
Auswirkungen bewertet. Für etwaige eintretende Schäden werden
Instandsetzungsmöglichkeiten vorgestellt und bewertet.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die favorisierte technische Lösung darin bestehen soll, in den vorhandenen Tunnel einen
zweiten Tunnel zu bauen? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf den zur Verfügung stehenden
Spielraum für Tunnelsanierungen in den kommenden Jahrzehnten? Welchen Querschnitt hat der Tunnel
aktuell und welchen soll er nach Einbau eines weiteren Tunnels in den bisherigen Tunnel haben?
Antwort zu 4:
Die favorisierte technische Lösung sieht einen Neubau des Tunnels in Form eines sog.
Inliners in Verbindung mit einer #Fugenertüchtigung vor. Dabei haben die Gutachter das
erforderliche Lichtraumprofil der U-Bahn berücksichtigt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme
ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahrzehnten keine Tunnelsanierung
notwendig wird.
Der Tunnel hat aktuell einen Gewölbequerschnitt. Zu der Frage, welchen Querschnitt der
Tunnel nach der Baumaßnahme haben wird, kann nach derzeitigem Planungsstand keine
Aussage getroffen werden.
Frage 5:
Wie teuer würde die Realisierung der technisch favorisierten Lösung werden und wer wird diese finanzieren?
3
Frage 6:
Welche Kosten trägt die BVG?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG hat wie folgt mitgeteilt:
„Der Aufsichtsrat der BVG hat seine Zustimmung unter den Vorbehalt gestellt, dass die
Maßnahme für die BVG kostenneutral durchgeführt wird.“
Frage 7:
Ist aus Sicht des Senats und der BVG ausgeschlossen, dass die Last des Hochhauses zu Schäden am
Tunnel führen könnte, die wiederum zu erheblichen Betriebseinschränkungen im U-Bahn-Netz führen
könnten? Wenn nein, warum wurde die entsprechende Vereinbarung getroffen?
Antwort 7:
Nein, Schäden am Tunnel lassen sich nicht 100%ig ausschließen, aber die gefundene
technische Lösung ist eine mit einem geringen und zugleich technisch beherrschbaren
Restrisiko.
Frage 8:
Welche Gefahren bestehen aus Sicht des Senats und der BVG bei der Realisierung des Hochhaus-
Projektes weiterhin für das U-Bahn-Netz?
Antwort zu 8:
Dem Senat und der BVG sind keine weiteren Risiken für das U-Bahn-Netz bekannt.
Frage 9:
Welche neuen Erkenntnisse haben zur Änderung der Einschätzung der BVG gegenüber früheren
Stellungnahmen (z.B. Brief der BVG an den Senat vom April 2018) geführt?
Antwort zu 9:
Die BVG hat wie folgt mitgeteilt:
„Die gefundene technische Lösung hat zu der geänderten Einschätzung der BVG geführt.“
Frage 10:
Welche Verkehrsszenarien hinsichtlich der Störung des Regelbetriebs der U 5 im Falle von Schäden am
Tunnel werden im Senat und bei der BVG diskutiert? Wie sieht ein „worst-case“-Szenario aus?
Frage 12:
Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der technisch favorisierten Lösung auf den Verkehrsbetrieb der
U 5?
4
Frage 13:
Mit welchen verkehrlichen Einschränkungen ist zu rechnen und halten Senat und BVG diese auf dieser
Hauptverkehrsachse für vertretbar?
Frage 14:
Welche Lösungen werden für die Bewältigung der verkehrlichen Einschränkungen seitens des Senats und
der BVG verfolgt?
Frage 15:
Wird weiterhin davon ausgegangen, dass es nicht zu oberirdischen Beeinträchtigungen während der
Tunnelarbeiten kommen wird?
Antwort zu 10 sowie 12 bis 15:
Hierzu kann nach derzeitigem Planungsstand keine Aussage getroffen werden.
Frage 16:
Wann wird das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen?
Antwort zu 16:
Das Bebauungsplanverfahren I-B4a-3 wird frühestens nach Vorliegen der verbindlichen
Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger Hines und der BVG wieder aufgenommen.
Das Vorliegen der verbindlichen Vereinbarung ist eine Voraussetzung für einen
abwägungsfehlerfreien Abschluss des Verfahrens.
Berlin, den 18.10.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Mögliche Umweltschäden Fluglinien lehnen neues BER-Modell zum Lärmschutz ab, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2019/10/ber-fluglaerm-gebuehren-fluglinien-protest.html

Nicht mehr nach pauschaler #Gebührenklasse, sondern nach dem Grad der #Lärmbelastung sollen #Fluggesellschaften am #BER abkassiert werden. Doch die lehnen das kategorisch ab – und warnen vor #Umweltschäden, sollte das Gebührenmodell tatsächlich kommen.

Mit einem neuartigen Gebührenmodell für weniger #Fluglärm stoßen die Betreiber des künftigen BER-Flughafens auf Widerstand. Nach Inbetriebnahme des Airports soll der Lärm bei jeder einzelnen Flugbewegung gemessen und die Fluglinien entsprechend zur Kasse gebeten werden. Damit würden Flugzeuge am BER nicht wie sonst üblich pauschal bestimmten Gebührenklassen zugeordnet werden.

„Die deutschen Fluggesellschaften und ihre #Piloten lehnen eine solche Umstellung ab“, heißt es in einem Positionspapier des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften und der #Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, das …