Platz für Neues Der über 100 Jahre alte Berliner U-Bahnhof Potsdamer Platz erhält einen neuen Bahnsteig.

Der über 100 Jahre alte Berliner -Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.

Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene #abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.

Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.

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BVG-Pressestelle

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Flughäfen: Neue Entgeltordnung für den BER? aus Senat

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1. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung der #Entgeltordnung für den #Flughafen Berlin Brandenburg
Willy Brandt (#BER)?
Zu 1.: Im Jahr 2011 wurde die Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
genehmigt. 2017 wurde diese nach Konsultationen mit den Airlines geändert
und erneut genehmigt. Derzeit befindet sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) in einem erneuten Konsultationsprozess mit den Airlines, um insbesondere die
Einführung des ereignisbezogenen Lärmentgelts und Änderungen bei den Positionsentgelten
vorzunehmen. Die FBB geht von einer Genehmigung rechtzeitig vor Eröffnung
des BER aus.
1.1 Sind für die Entgeltordnung für den BER Erhöhungen der Entgeltsätze beim massebezogenen Startund
Landeentgelt und den Passagiergrundentgelten gegenüber dem Stand der Entgeltordnung von
2012 vorgesehen?
1.2 Wenn ja, in welcher Höhe?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.1 – 1.3: Laut Auskunft der FBB sind gegenüber dem Stand der im Jahr 2011
genehmigten Entgeltordnung für den BER keine Änderungen der Höhe der Entgeltsätze
vorgesehen; die FBB sieht hierfür keine Notwendigkeit.
1.4 Ist, wie in der Entgeltordnung von 2012, ein Warteraumentgelt vorgesehen?
Zu 1.4: Ob künftig ein Warteraumentgelt vorgesehen sein wird, kann aufgrund des o.g.
erneuten und noch nicht abgeschlossenen Konsultationsprozesses noch nicht mitgeteilt
werden.
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1.5 Wenn ja, ist weiterhin die Aufteilung in Main-Pier, Süd- und Nord-Pier mit den gleichen Entgeltsätzen
geplant?
Zu 1.5: Ja, diese Aufteilung ist weiterhin geplant.
2. Welche Rolle spielt der Lärmschutz bei der Erarbeitung der Entgeltordnung durch die Flughafengesellschaft
Berlin Brandenburg (FBB)?
Zu 2.: Die zukünftige Entgeltordnung für den BER sieht ein lärmbezogenes Start- und
Landeentgelt vor.
2.1 Welche Entgeltsätze sind bei den lärmbezogenen Start- und Landeentgelten und welche tageszeitlichen
Aufschläge in den Nachtrandzeiten und der Nacht vorgesehen? Wie unterscheiden sie sich von
der Entgeltordnung von 2012?
Zu 2.1: Die FBB beabsichtigt, ein ereignisbezogenes Lärmentgelt einzuführen. Damit
soll ein Anreiz zu entsprechend leiseren Flugverfahren geschaffen werden.
In dem im Jahr 2011 genehmigten Lärmentgelt für den BER werden Luftfahrzeugtypen
entsprechend den durchschnittlich gemessenen Lärmwerten in maximale Lärmklassen
eingestuft (Lärmklasse 1 = 33,25 EUR bis Lärmklasse 7 = 3.990 EUR je Flugbewegung).
In dem zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 geplanten, aber noch nicht genehmigten,
Lärmentgelt für den BER wird jeder Flug entsprechend dem tatsächlich gemessenen
Lärm abgerechnet; die Einstufung erfolgt in 11 Lärmklassen (Lärmklasse 1 = 40 EUR
bis Lärmklasse 11 = 7.500 EUR je Flugbewegung).
Vergleich der Nachtzuschläge:
Zeitintervall 2011 2020
22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit 20% 100%
23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit 50% 200%
23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit 100% 300%
00.00 bis 04.59 Uhr Ortszeit 400% 500%
05.00 bis 05.29 Uhr Ortszeit 100% 500%
05.30 bis 05.59 Uhr Ortszeit 50% 500%
2.2 ist ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Zu 2.2: Ja, es ist ein Schallschutzentgelt vorgesehen.
2.2.1 Wenn ja, in welcher Höhe?
2.2.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 2.2.1 und 2.2.2: Das Entgelt ist zweigeteilt. Zum einen wird ein fixes Entgelt je Flugbewegung
bis 60.000 kg Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs in Höhe von 34 EUR
und bei mehr als 60.000 kg Höchstabfluggewicht in Höhe von 68 EUR erhoben. Zum
anderen wird ein variables Entgelt je Passagier bzw. 100 kg Fracht/Post in Höhe von
0,50 EUR erhoben.
3. Wird es Entgeltaufschläge bei Verspätungen in den Nachtrandzeiten oder bei Ausnahmegenehmigungen
in der Nachtzeit geben?
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Zu 3.: Ja, durch Zuschläge auf das Lärmentgelt (siehe Antwort zu 2.1) von bis zu
500%.
4. Wird es verkehrsfördernde Konditionen in der Entgeltordnung geben?
4.1 Wenn ja, wie werden die ausgestaltet sein?
Zu 4. und 4.1: Verkehrsfördernde Konditionen sind in der neuen Entgeltordnung vorgesehen
für neue Destinationen mit Schwerpunkt Langstrecke, für die Anzahl der
Passagiere pro Jahr und für eine besonders hohe Auslastung.
5. Ist in der Entgeltordnung ein emissionsabhängiges Entgelt enthalten?
Zu 5.: In der genehmigten wie in der geplanten Entgeltordnung für den BER ist ein
emissionsabhängiges Entgelt vorgesehen.
5.1 Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des CO2 Ausstoßes oder Stickoxid – und Kohlenwasserstoffemission?
5.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 5.1 und 5.2: Die Berechnung erfolgt wie an allen großen deutschen Flughäfen auf
Grundlage des Stickstoffäquivalents.
6. Wird es aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes Entgeltunterschiede zwischen innerdeutschen
Verbindungen und Kontinental- beziehungsweise Interkontinentalstrecken geben?
Zu 6.: Entgeltunterschiede zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenverbindungen
sind nicht vorgesehen.
7. Bis wann muss die Entgeltordnung genehmigt und veröffentlicht sein, um zur geplanten Eröffnung
des BER im Oktober 2020 wirksam zu werden?
Zu 7.: Der Antrag auf Genehmigung der nach dem erneuten Konsultationsprozess mit
den Airlines angepassten Entgeltordnung ist bis spätestens fünf Monate vor dem Inkrafttreten
der beabsichtigten Entgeltordnung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Vor dem Antrag sind die Änderungen den Airlines in einer Konsultation vorzustellen.
Spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten ist die Entgeltordnung in den Nachrichten
für Luftfahrer, dem Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung, zu veröffentlichen.
Berlin, den 27.09.2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + Cottbus + Straßenbahn: Infrastruktur Cottbuser Bahnhof geht am 22. Oktober in Betrieb, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-bahnhof-geht-am-22-oktober-in-betrieb_aid-46218897

#Cottbus. Nach drei Jahren Bauzeit wird der #Verkehrsknoten am Cottbuser #Bahnhof am 21. Oktober eingeweiht und geht einen Tag später ans Netz. Das hat Auswirkungen auf den gesamten #Nahverkehr in der Stadt und der Region.

Mit zehn Wochen Verzug wird der neue Verkehrsknoten am Bahnhof am Montag nach den Herbstferien offiziell eingeweiht. Die Party beginnt um 15 Uhr. An dem Tag können Besucher das neue Herzstück des Cottbuser Nahverkehrs eingehend inspizieren. Die Stadt will ein Fest für die ganze Familie bereiten.

Danach wird es allerdings ernst. Denn am Dienstag, 22. Oktober, geht der Verkehrsknoten in Betrieb. Damit tritt der neue Verkehrsplan von Cottbusverkehr in Kraft – alle #Straßenbahnen mit Ausnahme der Linie 3 werden dann über den Bahnhof fahren, genauso wie die Mehrzahl der #Buslinien. Der alte #Busbahnhof an der Marienstraße wird außer Dienst genommen. Das hat Auswirkungen auf den gesamten …

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das wird ein kappes Ding Seit Mitte Juli erneuert die BVG die Gleise in der Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße., aus BVG

Seit Mitte Juli erneuert die BVG die #Gleise in der #Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße. Neben frischem Stahl werden nun auch die dortigen #Haltestellen mit modernen #Kaps ausgestattet, durch die in Zukunft der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge möglich wird.

Auch an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee und am Bersarinplatz wird ab diesem Wochenende an den Gleisen gearbeitet. In den genannten Bereich können daher von Freitag, den 4. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis Sonntag, den 15. Dezember, ca. 4.30 Uhr keine Straßenbahnen fahren. Betroffen sind die Linien #M10 und #21.

Die M10 fährt nur zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die Linie 21 verkehrt zwischen S-Bahnhof Schöneweide und S-Bahnhof Rummelsburg sowie vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße über S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee und weiter zur Müggelstraße.

#Barrierefreie #Busse übernehmen das fehlende Stück der M10 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße sowie für die Linie 21 zwischen Loeperplatz und S-Bahnhof Rummelsburg.

Die Pressemitteilung zu den bereits laufenden Gleisbauarbeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3317

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe + U-Bahn: 35 Jahre U-Bahnhof: Waren Sie bei der Eröffnung dabei? Am 1. Oktober 1984, heute exakt vor 35 Jahren, wurde der U-Bahnhof vor dem Rathaus Spandau mit 1400 geladenen Gästen in Betrieb genommen., aus Der Tagesspiegel

Spandau 01. Oktober 2019

Auf dem Bahnsteig: Bezirkschef Werner Salomon, SPD, und der extra aus Bonn eingeflogene Bundeskanzler (!) Helmut Kohl, CDU. Der verewigte sich im Goldenen Buch von #Berlin-Spandau – und seit jenem Tag liegt das Zeitdokument unbeachtet in der Schrankwand in der Stube des Bürgermeisters (hier ganz rechts im Bild). Als ich neulich Bezirkschef Helmut Kleebank, SPD, in dessen Büro besuchte und ihm am Rande von Helmut Kohl 1984 erzählte, sprang Kleebank plötzlich auf, wuchtete das Buch aus dem Glasschrank und schleppte den Schinken vorsichtig auf den Schreibtisch. Und dann suchten wir Helmut Kohl. Das Foto sehen Sie oben.

In der allerersten -Bahn #1984 saß auch Monika Herrmann, die später Bürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg werden sollte. Herrmann erinnert sich noch heute: „Ich hatte als Erwachsene einen Garten in Hakenfelde und bin mit der ersten U-Bahn von #Rudow nach #Spandau gefahren. Wenn in der auch Helmut Kohl war, sind wir gemeinsam nach Spandau gefahren.“ Waren Sie auch Bord? Haben Sie Erinnerungen oder gar Fotos? Meine Mail: spandau@tagesspiegel.de

Die U-Bahn veränderte Spandau. Zehn Jahre wurde gebuddelt – eigentlich hatte man schon 1977 am Falkenseer Platz ankommen wollen (aber auch früher war nicht alles besser). Der 1. Oktober 1984 jedenfalls wurde zum Volksfest. Klar, denn Spandau lag noch weiter in der Peripherie als heute. Der S-Bahnhof #Spandau-West war schon seit Jahren verrammelt und verwaist – hier Leserfotos. Ich habe Ihnen mal den Text aus den Tiefen des Tagesspiegel-Archivs hervorgeholt. Viel Spaß!

„U-Bahn in Spandau mit Freibier und Suppe gefeiert“, schrieb mein Kollege Klaus Kurpjuweit im Tagesspiegel 1984. „Obwohl die Gäste dieses Mal …