Flughäfen: Neue Entgeltordnung für den BER? aus Senat

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1. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung der #Entgeltordnung für den #Flughafen Berlin Brandenburg
Willy Brandt (#BER)?
Zu 1.: Im Jahr 2011 wurde die Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
genehmigt. 2017 wurde diese nach Konsultationen mit den Airlines geändert
und erneut genehmigt. Derzeit befindet sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) in einem erneuten Konsultationsprozess mit den Airlines, um insbesondere die
Einführung des ereignisbezogenen Lärmentgelts und Änderungen bei den Positionsentgelten
vorzunehmen. Die FBB geht von einer Genehmigung rechtzeitig vor Eröffnung
des BER aus.
1.1 Sind für die Entgeltordnung für den BER Erhöhungen der Entgeltsätze beim massebezogenen Startund
Landeentgelt und den Passagiergrundentgelten gegenüber dem Stand der Entgeltordnung von
2012 vorgesehen?
1.2 Wenn ja, in welcher Höhe?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.1 – 1.3: Laut Auskunft der FBB sind gegenüber dem Stand der im Jahr 2011
genehmigten Entgeltordnung für den BER keine Änderungen der Höhe der Entgeltsätze
vorgesehen; die FBB sieht hierfür keine Notwendigkeit.
1.4 Ist, wie in der Entgeltordnung von 2012, ein Warteraumentgelt vorgesehen?
Zu 1.4: Ob künftig ein Warteraumentgelt vorgesehen sein wird, kann aufgrund des o.g.
erneuten und noch nicht abgeschlossenen Konsultationsprozesses noch nicht mitgeteilt
werden.
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1.5 Wenn ja, ist weiterhin die Aufteilung in Main-Pier, Süd- und Nord-Pier mit den gleichen Entgeltsätzen
geplant?
Zu 1.5: Ja, diese Aufteilung ist weiterhin geplant.
2. Welche Rolle spielt der Lärmschutz bei der Erarbeitung der Entgeltordnung durch die Flughafengesellschaft
Berlin Brandenburg (FBB)?
Zu 2.: Die zukünftige Entgeltordnung für den BER sieht ein lärmbezogenes Start- und
Landeentgelt vor.
2.1 Welche Entgeltsätze sind bei den lärmbezogenen Start- und Landeentgelten und welche tageszeitlichen
Aufschläge in den Nachtrandzeiten und der Nacht vorgesehen? Wie unterscheiden sie sich von
der Entgeltordnung von 2012?
Zu 2.1: Die FBB beabsichtigt, ein ereignisbezogenes Lärmentgelt einzuführen. Damit
soll ein Anreiz zu entsprechend leiseren Flugverfahren geschaffen werden.
In dem im Jahr 2011 genehmigten Lärmentgelt für den BER werden Luftfahrzeugtypen
entsprechend den durchschnittlich gemessenen Lärmwerten in maximale Lärmklassen
eingestuft (Lärmklasse 1 = 33,25 EUR bis Lärmklasse 7 = 3.990 EUR je Flugbewegung).
In dem zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 geplanten, aber noch nicht genehmigten,
Lärmentgelt für den BER wird jeder Flug entsprechend dem tatsächlich gemessenen
Lärm abgerechnet; die Einstufung erfolgt in 11 Lärmklassen (Lärmklasse 1 = 40 EUR
bis Lärmklasse 11 = 7.500 EUR je Flugbewegung).
Vergleich der Nachtzuschläge:
Zeitintervall 2011 2020
22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit 20% 100%
23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit 50% 200%
23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit 100% 300%
00.00 bis 04.59 Uhr Ortszeit 400% 500%
05.00 bis 05.29 Uhr Ortszeit 100% 500%
05.30 bis 05.59 Uhr Ortszeit 50% 500%
2.2 ist ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Zu 2.2: Ja, es ist ein Schallschutzentgelt vorgesehen.
2.2.1 Wenn ja, in welcher Höhe?
2.2.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 2.2.1 und 2.2.2: Das Entgelt ist zweigeteilt. Zum einen wird ein fixes Entgelt je Flugbewegung
bis 60.000 kg Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs in Höhe von 34 EUR
und bei mehr als 60.000 kg Höchstabfluggewicht in Höhe von 68 EUR erhoben. Zum
anderen wird ein variables Entgelt je Passagier bzw. 100 kg Fracht/Post in Höhe von
0,50 EUR erhoben.
3. Wird es Entgeltaufschläge bei Verspätungen in den Nachtrandzeiten oder bei Ausnahmegenehmigungen
in der Nachtzeit geben?
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Zu 3.: Ja, durch Zuschläge auf das Lärmentgelt (siehe Antwort zu 2.1) von bis zu
500%.
4. Wird es verkehrsfördernde Konditionen in der Entgeltordnung geben?
4.1 Wenn ja, wie werden die ausgestaltet sein?
Zu 4. und 4.1: Verkehrsfördernde Konditionen sind in der neuen Entgeltordnung vorgesehen
für neue Destinationen mit Schwerpunkt Langstrecke, für die Anzahl der
Passagiere pro Jahr und für eine besonders hohe Auslastung.
5. Ist in der Entgeltordnung ein emissionsabhängiges Entgelt enthalten?
Zu 5.: In der genehmigten wie in der geplanten Entgeltordnung für den BER ist ein
emissionsabhängiges Entgelt vorgesehen.
5.1 Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des CO2 Ausstoßes oder Stickoxid – und Kohlenwasserstoffemission?
5.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 5.1 und 5.2: Die Berechnung erfolgt wie an allen großen deutschen Flughäfen auf
Grundlage des Stickstoffäquivalents.
6. Wird es aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes Entgeltunterschiede zwischen innerdeutschen
Verbindungen und Kontinental- beziehungsweise Interkontinentalstrecken geben?
Zu 6.: Entgeltunterschiede zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenverbindungen
sind nicht vorgesehen.
7. Bis wann muss die Entgeltordnung genehmigt und veröffentlicht sein, um zur geplanten Eröffnung
des BER im Oktober 2020 wirksam zu werden?
Zu 7.: Der Antrag auf Genehmigung der nach dem erneuten Konsultationsprozess mit
den Airlines angepassten Entgeltordnung ist bis spätestens fünf Monate vor dem Inkrafttreten
der beabsichtigten Entgeltordnung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Vor dem Antrag sind die Änderungen den Airlines in einer Konsultation vorzustellen.
Spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten ist die Entgeltordnung in den Nachrichten
für Luftfahrer, dem Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung, zu veröffentlichen.
Berlin, den 27.09.2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen