Radverkehr: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (11): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Berlins Fahrradinfrastruktur, aus Senat

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Frage 1:
a. Welchen #Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen #Nettopersonalbedarf (Vollzeitäquivalente, VZÄ) hatte
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in den Jahren 2016, 2017, 2018, sowie im
ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, 2020 und 2021
vorgesehen?
Antwort zu 1:
a:
Stellen VZÄ
2016 k. A. k. A.
2017 1183,14 1086,53
2018 1335 1179,29
2019 1359,77 1208,35
2
b:
freie
Stellen
2016 k. A.
2017 k. A.
2018 147,1
2019 117,3
c:
Stellen
2019 1359,77
2020 1398,61
2021 1430,36
k. A. = Aufgrund der Neubildung der SenUVK sind genaue Angaben hier nicht möglich.
Frage 2:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur Umsetzung
des #Mobilitätsgesetzes?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 2:
Der umfassende Regelungsgehalt des Mobilitätsgesetzes wirkt sich in unterschiedlicher
Intensität auf alle Aufgabengebiete der verkehrlichen Bearbeitung aus. Eine stellenscharfe
Zuordnung und Bemessung des auf ihn zurückzuführenden Personalbedarfs ist daher
nicht möglich.
Frage 3:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur
Bearbeitung des #Radverkehrs?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 3:
a:
Stellen VZÄ
2016 1 1
2017 14 6,0
2018 15 11,61
2019 15 13,61
3
b:
freie
Stellen
2016 0
2017 8
2018 3
2019 1
c:
Stellen
2019 15
2020 18
2021 19
Frage 4:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die GB infraVelo
GmbH 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020 und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 4:
a:
· 2017 – im Rumpfgeschäftsjahr war im Durchschnitt eine Stelle (VZÄ) besetzt (ohne
Geschäftsführung). Zum 31.12.2017 waren inkl. Geschäftsführung 6 Stellen
besetzt.
· 2018 – ursprünglich sollten 20 Stellen besetzt werden, im zweiten Halbjahr wurde
die Zahl mit einem angepassten Wirtschaftsplan auf 25 Stellen erhöht. Zur
Optimierung des Personaleinsatzes wurde gleichzeitig der shared-service-Ansatz
mit der Grün Berlin verstärkt umgesetzt. Zu den shared-service-Leistungen der
Grün Berlin für die #infraVelo GmbH zählen Finanzen, IT, Personalmanagement,
Vergabe/Einkauf, Kommunikation & Partizipation, zentrale Services und
Multiprojektcontrolling. Im Durchschnitt waren 9 Stellen (VZÄ) besetzt. Zum
31.12.2018 waren 15 Stellen zuzüglich 10 Stellen aus shared-service mit der Grün
Berlin besetzt.
· 2019 – bis Mitte des Jahres waren 24 VZÄ besetzt, davon 8 VZÄ aus sharedservice
(bei den shared-service-Leistungen ist zu berücksichtigen, dass diese
regelmäßig an den konkreten Arbeitsaufwand angepasst werden und nunmehr als
Fremdleistungen eingestuft werden).
b:
· 2017 – Stellen sind besetzt
· 2018 – Stellen sind besetzt
· 2019 – Stellen erstes Halbjahr sind besetzt
4
c:
· 2019 – bis Ende des Jahres sind 24,8 Stellen geplant, zuzüglich Fremdleistungen
aus 12,8 Stellen shared-service (entspricht 18 VZÄ, zuzüglich 9 VZÄ aus sharedservice)
· 2020 – der Stellenplan sieht 48,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 18,1
Stellen shared-service
· 2021 – der Stellenplan sieht 54,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 21,1
Stellen shared-service
Frage 5:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatten die Berliner
Bezirksämter zur Bearbeitung des Radverkehrs (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ im oben genannten Bereich sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Nachfolgend die Antworten der Bezirke:
Charlottenburg – Wilmersdorf ( a – c)
Mit Schreiben vom 22.03.2017 teilte der Senator für Finanzen mit, dass die AG
Ressourcensteuerung (1. Sitzung vom 09.02.2017) vor dem Hintergrund der politischen
Prioritätensetzung und zur Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten in den bauenden
und planenden Bereichen der Bezirke, insbesondere beim Schulneubau und für Radwege,
je 10 VZÄ pro Bezirk, davon 2 VZÄ für die Fahrradinfrastruktur („Radwege“) zugesagt hat.
Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt und diese müssen nunmehr wieder in die Ausschreibung gebracht werden.
In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im Rahmen
der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen.
Neukölln
Zu a:
Die Begriffe Bruttopersonalbedarf und Nettopersonalbedarf sind hier nicht bekannt.
Nachfolgende Angaben erfolgen daher in „VZÄ“.
Durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgte eine Zuweisung von zwei zusätzlichen
VZÄ an das Bezirksamt Neukölln, die dann dem Geschäftsbereich des Straßen- und
Grünflächenamtes zugewiesen wurden.
5
Zu b:
Keine.
Zu c:
Zwei VZÄ (vgl. Antwort zu a).
Reinickendorf:
Zu a:
Dem Bezirk Reinickendorf wurden aufgrund des Mobilitätsgesetzes zwei
Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt und diese wurden im Bezirkshaushalt verstetigt.
Zu b:
Eine Vollzeitstelle wird nach dem 6. Ausschreibungsverfahren zum 01.11.2019 besetzt
werden. Die 2. Stelle befindet sich derzeit im 7. Ausschreibungsverfahren, da die sechs
vorherigen Ausschreibungen nicht erfolgreich waren. In den vorangegangenen Verfahren
sind entweder keine geeigneten Bewerbungen eingegangen oder die ausgewählten
Kandidaten haben ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Das Bezirksamt steht in
Konkurrenz mit anderen Behörden, GB infraVelo GmbH und der freien Wirtschaft, wo oft
höher dotierte Stellen vorhanden sind.
Zu c:
Nach wie vor die unter a. und b. genannten Vollzeitäquivalente.
Lichtenberg:
Zu a:
Der Bezirk Lichtenberg hat für die Bearbeitung des Radverkehrs insgesamt zwei Stellen
im Stellenplan verankert. Diese Stellen stammen aus der Entscheidung der AG
Ressourcensteuerung vom 09.02.2017.
Zu b:
Derzeit sind von diesen beiden Stellen unter Berücksichtigung von Teilzeit 1,8 Stellen
besetzt.
Zu c:
Eine Unterteilung für die Haushaltsjahre 19/20/21 wurde nicht vorgenommen. Weitere
Stellen wurden nicht eingerichtet.
Marzahn-Hellersdorf:
Zu a:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes,
Radverkehrsanlagen, zwei VZÄ erhalten.
Zu b:
Derzeit wurden noch keine geeigneten Bewerber/innen gefunden, so dass noch beide
Stellen unbesetzt sind.
6
Mitte:
Zu a:
Es sind 2,5 Stellen vorgesehen. Die Stellen sind besetzt.
Zu b:
Es sind keine Stellen unbesetzt.
Zu c:
Über die bei a genannten Stellen hinaus sind bisher keine weiteren Stellen vorgesehen.
Steglitz-Zehlendorf:
Zu a:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat im Rahmen der AG Ressourcensteuerung zwei VZÄ
bzw. Stellen für den Radverkehr erhalten. Die zwei Stellen wurden mit dem Stellenplan
2018/2019 im Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung etatisiert.
Zu b:
Keine
Zu c:
Siehe Antwort zu b.
Tempelhof-Schöneberg:
Zu a:
Es besteht ein Personalbedarf von drei VZÄ, davon ist eine besetzt.
Zu b:
Es sind zwei VZÄ unbesetzt.
Zu c:
Eine Stelle zum Teil, (Mobilitätsmanager).
Treptow-Köpenick:
Zu a:
Stellen: 4
Ist-Besetzung (VZÄ): 2
Zu b:
Zwei Stellen unbesetzt.
Zu c:
Die genannten vier Stellen gibt es 2019 und auch im Haushaltsplanentwurf 2020/21.
7
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau wurden angefragt, haben
jedoch keine Rückmeldung zum Stellenumfang abgegeben.
Frage 6:
6. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz