Regionalverkehr + S-Bahn: Ausbau der Ostbahn wird verschlafen – Stärkung des ÖPNV in Mahlsdorf und Verflechtungsraum nicht in Sicht, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Initiativen wurden gestartet, um weitere #Bundesprogramme für die Finanzierung des
infrastrukturellen #Ausbaus der #Ostbahn heranzuziehen (siehe Drs. 18/ 17 837)?
Frage 2:
Welche Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?
Frage 3:
Welche Abstimmungen mit dem Bund sind dazu erfolgt (bitte konkrete Daten/ Schriftverkehre benennen)?
Antwort zu Frage 1, 2, und 3:
Der Senat von Berlin hat gemeinsam mit der Landesregierung Brandenburg auf
Fachebene und auf „Spitzentreffen“ mit Vertretern der Bundesregierung bzw. des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die
Nichtberücksichtigung des zweigleisigen Ausbaus und der Elektrifizierung der Ostbahn im
#Bundesverkehrswegeplan 2030 kritisiert und gleichzeitig die Erwartung übermittelt, dass
diese Maßnahme im Rahmen des Sonderprogramms zur Elektrifizierung und/oder im
Rahmen des geplanten „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ als „europäisches
Projekt“ Berücksichtigung finden soll. Die Ostbahn war u. a. Besprechungspunkt bei der
Sitzung der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission auf Fachebene
am 19./20.02.2019 in Breslau und Görlitz und beim „Bahngipfel“ am 08.05.2019 in
Breslau, an dem die Vertreterin und die Vertreter der deutschen und polnischen
Regierung, Staatssekretär Streese, Ministerin Schneider und Ministerpräsident Woidke (in
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seiner Funktion als Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische
Zusammenarbeit) teilnahmen.
Leider war das BMVI bisher nicht in Lage, das im Koalitionsvertrag angekündigte
Sonderprogramm zur Elektrifizierung regionaler Strecken umzusetzen, die Förderkriterien
vorzulegen und das Sonderprogramm haushaltsmäßig zu untersetzen. Vor dem
Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen des Bundes befürchtet der Senat, dass
das Sonderprogramm für Elektrifizierung nicht enthalten sein wird, so dass die Länder
Berlin und Brandenburg parallel weitere Optionen der Finanzierung verfolgen.
Im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Elektrifizierung hat das BMVI am 21.01.2019
das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ aufgelegt. Ziel ist es, Strecken mit
überwiegendem Güterverkehrsnutzen zu elektrifizieren, die als Ausweichrouten für stark
befahrene Korridore dienen, und dadurch Elektrifizierungslücken zu schließen. Im ersten
Schritt sind von den Ländern Projektvorschläge eingereicht worden, welche diesen Zielen
dienen. In diesem Zusammenhang wurde die Ostbahn als Ausweichroute für die
Frankfurter Bahn und die Stettiner Bahn angemeldet.
Der Senat von Berlin und die Landesregierung Brandenburg sehen die Nutzung des EU
Förderprogramms CEF („Connecting Europe Facilities“) in der nächsten Förderperiode der
EU 2021 – 2027 als chancenreich an, um Vorplanungen und die bauliche Umsetzung zu
unterstützen. Dieses Programm ist auch mit Programmen des Bundes kombinierbar.
Voraussetzung ist eine Aufnahme der Ostbahn als Ergänzungsstrecke zum
Transeuropäischen Vorrangkorridor NSB („North Sea Baltic“, auch als „Rail Baltica“
bezeichnet). Berlin und Brandenburg werden zusammen mit dem für Raumordnung
zuständigen Bundesministerium bei der nächsten Revision der Transeuropäischen Netze
in Brüssel 2020 initiativ werden. Hierzu wurden bereits wichtige Vorarbeiten geleistet:
Am 08.08.2019 hatten Senatorin Günther, Ministerin Schneider und der Marschall der
Wojewodschaft Lubuskie Marcin Jabloński ein Memorandum unterzeichnet, in dem sich
die Länder Berlin, Brandenburg und die benachbarte Wojewodschaft gemeinsam
verpflichten, für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Kostrzyn (Küstrin) –
Gorzów (Landsberg an der Warthe) – Piła (Schneidemühl) koordinierend tätig zu werden.
Dieses Dokument ist wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung bei der Europäischen
Union, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachzuweisen.
Das Land Berlin konnte durch die enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und der
EU-Korridor-Beauftragten in den EU INTERREG – Projekten RBGC (Rail Baltica Growth
Corridor) die Europäische Union auf die europäische Bedeutung dieser Bahnverbindung
aufmerksam machen.
Die Wojewodschaft Lubuksie hat es geschafft, dass der Abschnitt vom Grenzbahnhof
Kostrzyn nach Gorzów mit EU Förderprogrammen saniert und auf eine Geschwindigkeit
für 120 km/h angehoben wurde. Gleichzeitig wurde vor kurzem das Viadukt östlich von
Gorzów saniert und auch Vorleistungen für eine spätere Elektrifizierung berücksichtigt.
Derzeit erfolgen erste Vorplanungen für eine Elektrifizierung. Auf polnischer Seite könnte
eine Finanzierung aus dem Sonderprogramm „KOLEJ+“ erfolgen.
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Frage 4:
Welche konkreten Versuche wurden unternommen, die Maßnahme im Rahmen des Programms #i2030 zu
realisieren?
Frage 5:
Warum blieb die Maßnahme unberücksichtigt?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Die am 04.10.2017 von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG
geschlossene „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur
des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ hat das Ziel, die
Verkehrsbeziehungen für die Pendlerinnen und Pendler in der Hauptstadtregion zu
verbessern und zusätzliche Verkehre auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern.
Dazu wurden im Vorfeld von i2030 im Rahmen der Korridor-Untersuchungen des
Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg für die Stadt-Umland-Verkehre die Defizite und
Handlungsbedarfe bezüglich der Verkehrsangebote im Regionalverkehr und für die SBahn
identifiziert. Die Korridore mit den größten Defiziten im Angebot und den
drängendsten Handlungsbedarfen werden daher im Rahmen von i2030 prioritär geplant
und weiter vorangetrieben.
Die für die Ostbahn identifizierten Defizite und Handlungsbedarfe sind dem gegenüber
geringer, so dass dieser Korridor keinen Eingang in i2030 fand. An dieser Einschätzung
hat sich bislang nichts geändert.
Anzumerken ist jedoch, dass der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke nach
Strausberg mit dem Ziel der Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes im #Teilprojekt „#Berliner
S-Bahn“ von i2030 untersucht wird.
Berlin, den 18. September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz