Tarife: Einzelfahrscheine im ÖPNV aus Senat

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Frage 1:
Welchen Vorteil hat die Umstellung des #Einzelfahrausweises auf die Begrenzung einer #Strecke im Verhältnis
zu der ursprünglichen Variante der #Hin- und #Rückfahrt gebracht?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.03.2004 konnten Fahrgäste mit dem Einzelfahrschein Berlin AB zum Preis von
2,20 Euro innerhalb von 2 #Stunden beliebig viele Fahrten, sowohl in Richtung Fahrtziel als
auch in #Rückfahrtrichtung, unternehmen. Von dieser Möglichkeit machten entsprechend
einer damaligen Analyse der Verkehrsunternehmen und eines externen Gutachters
allerdings nur etwa 17 % der Kunden Gebrauch, was immer wieder zu Beschwerden von
Kunden führte, die nur eine Fahrt unternahmen und sich demzufolge hinsichtlich des
Preises benachteiligt sahen.
Als Reaktion wurde der Preis des Einzelfahrscheins Berlin AB zum 01.04.2004 auf
2,00 Euro gesenkt und gleichzeitig die Rückfahrtmöglichkeit ausgeschlossen. Mit diesem
Schritt änderte sich das Angebot von einem Kurzzeitfahrschein zu einem Einzelfahrschein
im eigentlichen Sinne, der lediglich für eine Fahrt gültig ist und in seinen Nutzungsbedingungen
damit an die entsprechenden Regelungen in den meisten anderen
deutschen Städten angepasst wurde. Die Gültigkeit des Fahrscheins blieb weiterhin auf
zwei Stunden festgelegt, da im Berliner Verkehrsgebiet mit einer Fläche von rd. 890 km2
auch sehr lange Strecken mit Fahrtzeiten von mehr als einer Stunde zurückgelegt und
auch eventuelle Umsteigezeiten berücksichtigt werden müssen.
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Frage 2:
Welche Mehreinnahmen sind in den letzten 10 Jahren durch die oben benannte Änderung entstanden?
Antwort zu 2:
Durch die Einführung neuer Tarifprodukte hat sich die Nachfrageentwicklung seit der
Abschaffung der Rückfahrtmöglichkeit deutlich verschoben. Beispielsweise wurde in der
Zwischenzeit die Vier-Fahrten-Karte eingeführt und die Mitnahmeregelung bei der
Tageskarte deutlich erweitert. Aus diesen Gründen ist eine seriöse Berechnung der
Mehreinnahmen für die letzten zehn Jahre so nicht möglich.
Frage 3:
Wurde bei einer Evaluierung festgestellt, inwieweit der Nutzer des ÖPNVs die ursprüngliche Variante der
Hin- und Rückfahrt oder die jetzige Variante in Richtung auf das Fahrziel befürwortet?
Antwort zu 3:
Aus der in Frage 1 genannten Analyse ging hervor, dass im untersuchten Zeitraum etwa
17 % der Kunden Gebrauch von der Rückfahrtmöglichkeit machten. Die restlichen 83 %
unternahmen nur eine einfache Fahrt.
Daraus ergibt sich, dass zum damaligen Zeitpunkt unter der genannten Preisdifferenz der
Großteil der Nutzer von Einzelfahrscheinen die aktuell gültige Regelung bevorzugte. Es
liegen keine aktuellen Untersuchungen zu diesem Thema vor.
Berlin, den 20.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz